Bus leicht gestreift, Gegenseite möchte 20.000 Euro

Guten Tag zusammen,

ich habe im vergangenen August einen Bus leicht gestreift, der von rechts kam. Es war ein so leichter Aufprall, dass man Beifahrer nicht ein mal merkte, dass ich den Bus berührt habe - er dachte, ich hätte nur gebremst. Auch wenn sich die Situation hier etwas schwieriger gestaltet, bin ich wohl Schuld am Unfall.

Ein Foto des Schadens ist dabei. Die obere Schramme stammt nicht von mir. Es geht um die kaputte Kappe des Blinklichts (die Birne funktionierte noch) und die lange Schramme. Was auf den ersten Blick nach einer Verformung der seitlichen Aluplatten aussieht, ist keine Verformung, sondern nur Farbe meiner Stoßstange. Auch beim Abtasten spürte man keine Unebenheiten. Meine Stoßstange hat auch nur einen kleinen Riss. Der Bus war selbstverständlich weiterhin fahrbereit und setzte seinen Dienst nach Unfallaufnahme auch ungehindert fort.

Heute kam vom Anwalt der Gegenseite nun die Forderung, welche sich aus einem nicht beigefügten Gutachten ergäbe - rund 20.000 Euro. Ich würde in der KFZ-Haftpflicht um 80 Euro im Jahr aufsteigen, dementsprechend ist es ein No-Brainer, den Schaden nicht selbst zu begleichen. Aber die 20.000 Euro möchte ich nicht einfach so hinnehmen.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann eine Einschätzung geben, was das Begleichen des Schadens realistisch kosten könnte? Wie sollte man hier weiter vorgehen?

Viele Grüße
Busrempler

66 Antworten

In so einem Fall wünscht man sich als Verursacher vielleicht, bei der H..-C..... versichert zu sein, zwecks genauester Prüfung der Ansprüche des Geschädigten 😁

Dass bei der Forderung kein Gutachten mitgeschickt wurde, finde ich höchst seltsam. Dass die Forderung an den Fahrer und nicht an dessen Versicherung geht, übrigens auch.

Viele Versicherungen mögen das gar nicht, wenn sie nicht von Anfang an mit im Boot sind. Außerdem haben die die Expertise, um gegen eine überzogene Forderung oder ein zweifelhaftes Gutachten vorzugehen.
Ich würde den Schaden schnellstens melden, Fotos und alle Schriftsätze in Kopie anfügen, evtl. noch den Hinweis geben, dass keine Verformung des Panels erkennbar war und dass sie das Gutachten daher genau prüfen sollen. Mehr aber auch nicht.

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