Bremsleuchten Aufkleber
Hallo Forum,
habe was nettes bei Ebay entdeckt :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8073778381
Hat jemand von Euch schon so ein Teil?
Geht das wirklich?
Gruß
Streetmachine
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Streetmachine
ich finds witzig und mein Gewissen macht sich nicht ins Höschen wenn ich sowas am Auto habe...PUNKT
womit du wieder bewiesen hast, dass du es eben doch nicht so ganz akzeptierst, was es bedeutet, ohne BE rumzufahren. Frag nicht, wie schnell du da am Arsch bist... ich bin gestern auf dem Weg zur Lackiererei angehalten worden, ohne Stoßstange. Wär ich nicht Händler und hätte belegen können, dass ich das Kundenfahrzeug zur Unfallinstandsetzung bringe, wäre mir das Auto auf der Stelle wegen Verkehrsgefährdung stillgelegt worden, natürlich fettes Bußgeld plus Gebühr fürs Abschleppen...
In so einem Fall fahre ich, aufgrund der mir bewussten höheren Verantwortung, mit viel mehr vorsicht durch die Gegend, genau weil ich nicht nur für mich verantwortlich bin.
In dem Fall war mir sehr wohl bewusst, was ich tue, als Privatperson wäre ich so nie durch die Stadt gefahren, aber in dem Fall gings nun mal nicht anders.
Eigentlich gibts nur eines noch zu sagen, dass Auto an dem du das anbringen wirst ist hoffentlich auf dich zugelassen! Wenn nicht, tut mir der Fahrzeughalter jetzt schon leid, denn der hat letztendlich den Ärger am Hals 🙁
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Eigentlich gibts nur eines noch zu sagen, dass Auto an dem du das anbringen wirst ist hoffentlich auf dich zugelassen! Wenn nicht, tut mir der Fahrzeughalter jetzt schon leid, denn der hat letztendlich den Ärger am Hals 🙁
mami und papi werden sich bestimmt freuen , die finden den bußgeldbescheid sicher auch "witzig"
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Wenn nicht, tut mir der Fahrzeughalter jetzt schon leid, denn der hat letztendlich den Ärger am Hals 🙁
kann auch andersherum passieren. ich musste mal das Auto von meinem Dad nehmen, weil meins in der Reparatur war, hatte das Auto monatelang nicht gehabt, wurde in ner Routinekontrolle rausgezogen, Reifenprofil wurde kontrolliert, vorne jeweils 1,4 mm Profil, ich durfte zahlen, er bekam auch ordentlich Ärger...
Man, da hätt ich echt ausflippen können...
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Klar die Stoßstange hätte man auch nicht mit einem anderen Auto holen können! Wie kann man nur sooo eine Gefährdung eingehen, dafür habe ich null Verständniss!
Zitat:
Original geschrieben von Streetmachine
und zur UB da ist eine Gesetzeslücke genutzt worden die Einstiegsbeleuchtung erlaubt. Deswegen ist diese auch nur im Berreich der Tür und in der Farbe weiß erlaubt...
Zwischen UBB und Einstiegsbeleuchtung gibt es noch ein paar mehr technische Unterschiede als nur die Leuchtfarbe.
So müssen Einstiegsbeleuchtungen z.B. bei geschlossenen Türen komplett vom Schweller verdeckt werden im Gegensatz zu UBB's, welche unter dem Wagenboden verbaut werden. Deshalb ist es nicht möglich, eine UBB einfach als Einstiegsbeleuchtung eintragen zu lassen, nur weil die Leuchtfarbe weiß ist.
Zitat:
Original geschrieben von Streetmachine
Klar die Stoßstange hätte man auch nicht mit einem anderen Auto holen können! Wie kann man nur sooo eine Gefährdung eingehen, dafür habe ich null Verständniss!
thommen mach zu , er kann oder will es einfach nicht kapieren...
Zitat:
Original geschrieben von Streetmachine
Klar die Stoßstange hätte man auch nicht mit einem anderen Auto holen können! Wie kann man nur sooo eine Gefährdung eingehen, dafür habe ich null Verständniss!
Mit einem Auto, was eine komplett zerdrückte Front hat (Motorhaube, Kotflügel auch betroffen), Frontstoßstange abgerissen, bringt es wohl wenig, nur eine neue Stoßstange vom Lackierer zu holen.
Wir machen Unfallinstandsetzung, dafür musste das Fahrzeug vom Kunden in die Werkstatt.
Da unser Hänger unterwegs war, ging es nur so, da der Audi morgen fertig werden muss.
außerdem diskutier ich das jetzt sicher nicht mit dir aus, werd erstmal erwachsen und begreife unsere Straßenverkehrsordnung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zwischen UBB und Einstiegsbeleuchtung gibt es noch ein paar mehr technische Unterschiede als nur die Leuchtfarbe.
So müssen Einstiegsbeleuchtungen z.B. bei geschlossenen Türen komplett vom Schweller verdeckt werden im Gegensatz zu UBB's, welche unter dem Wagenboden verbaut werden. Deshalb ist es nicht möglich, eine UBB einfach als Einstiegsbeleuchtung eintragen zu lassen, nur weil die Leuchtfarbe weiß ist.
ok, siehst, hab ich wieder was gelernt, so genau wusste ichs auch nicht. aber dass es irgendwie geht, mit weißer Beleuchtung, war mir klar.
Zitat:
Original geschrieben von Tobi-Golf 3
thommen mach zu , er kann oder will es einfach nicht kapieren...
meine rede, bin auch für den großen bösen Schlüssel 😉
Der Schlüssel is hier nun wirklich notwendig!
In nen paar Jahren wird ers hoffentlich merken und zu dem von Heute etwas anderst stehen, können wir nur hoffen!
*CLOSED*