Bremskraftabweichung bei Sattelaufliegern von Achse links zu rechts (Parkbremse --roter Knopf )

Hallo,
wievie Abweichungen (in % ) darf die Abweichung bei einem Sattelauflieger der Park bzw. Rangierbremse (roter Knopf )von links nach rechts einer Achse sein ???
Es ist nicht die Feststellbremse beim Zugfahrzeug gemeint,da sind es 50 % .

17 Antworten

Mein lieber Freund guenni3103,

ja ich schreibe Feststellbremse wo während der Fahrt betätigt werden kann und ausdrücklich die Worte danach wo lauten UND BEI ANHÄNGERN. Bei denen sind es 50 %. Genau lesen und noch mal nachdenken. Ging mir genauso wo ich das erste mal den Abschnitt im SP Schulungshandbuch gelesen habe. Habe auch immer wieder in den SP Lehrgängen Diskussionen mit Kursteilnehmern deswegen. Hätte man im Text etwas anders formulieren können von seiten des Gesetzgebers.
Aber egal wie lange wir noch diskutieren es bleiben beim Anhänger und Auflieger max. 50 %

Hallo lieber Basti,
endlich mal einer, der mit mir diskutieren kann und nicht den anderen für blöd oder unfähig hält.
Wir sind hier in einem Forum wo man miteinander über Meinungsverschiedenheiten oder Gesetzeslücken mit Anstand und sachlich diskutieren will und sich nicht gegenseitig anmotzt.
Ich bleibe bei meiner Meinung, das die Abweichungen beim Sattelauflieger (Parkbremse ) Feststellbremse
max. 95 % haben dürfen.
Trotzdem einen schönen Wochenverlauf.

Zitat:

@guenni3103 schrieb am 17. November 2019 um 21:43:39 Uhr:


Ich bleibe bei meiner Meinung, das die Abweichungen beim Sattelauflieger (Parkbremse ) Feststellbremse
max. 95 % haben dürfen.

Bei Rechtsfragen ist das mit der Meinung halt immer so eine Sache.

Wie begründest du denn deine von den hier zitierten Vorschriften abweichende Meinung?

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