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Bremsen gemacht! traue niemandem

Themenstarteram 3. Juni 2007 um 13:00

Hallo,

ich möchte vielleicht kurz Eure Meinung zu dem geschilderten Sachverhalt hören.

Wir haben Anfang April über Ebay einen Golf II Bj. 91 gefunden:

Auszug aus der Artikelbeschreibung:

VERKAUFE

hier einen Golf 2.

Auto ist technisch in einem guten Zustand

Es wurden gemacht:

Bremsbeläge und Bremsscheiben vorne - 90 €

Zahnriemen und Keilriemen erneuert - 36 €

Lichtmachschine erneuert - 257 €

Öl und Ölfilter erneuert - 35 €

Lampen vorne - 15 €

Bei einem Besichtungstermin und Probefahrt bestätigte sich zunächst diese Beschreibung.

Letzte Woche, also ca. 6 Wochen und 1500km weiter war an der Vorderachse beim Bremsen ein eigenartiges Geräuch zu hören.

Zunächst vermute ich dies nicht bei den Bremsen, aber nachdem ich die Räder abgenommen hatte konnte ich es genau sehen.

Es wurden neue Bremsscheiben eingebaut und jeweils nur der innenliegende Bremsklotz gewechselt. Der jeweils äußere war stark abgenutzt (rechts 1,5mm, links 0mm)

Da die eine Bremsscheibe durch das Schleifen auch kaputt war, haben wir alles komplett (2 Scheiben, vier Beläge) erneuert.

Der Verkäufer gibt zu absichtlich nur je einem Bremsbelag gewechselt zu haben und beruft sich darauf, dass er ja nicht behauptet die Bremsen erneuert zu haben, sondern nur "gemacht" Einen Hinweis darauf, dass der Wechsel nicht komplett durchgeführt wurde gab es nicht.

Was würdet ihr unter dem Begriff Bremsen gemacht verstehen?

Für 90 EUR bekommt man problemlos neue Scheiben und Beläge für einen Golf.

Ich halte das Verhalten für grob fahrlässig und bin froh dass nichts passiert ist und wir den Schaden noch rechtzeitig beheben konnten.

Danke für Antworten

Stefan

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36 Antworten

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An Ebay würde ich ein Einschreiben schicken. Wenn er dauernd Autos verkauft, dann müssten sie ihn vom weiteren Verkauf ausschließen. Wenn er an den Bremsen so arbeitet, ist er eine Gefahr nicht nur für den Käufer.

Schreib einen Brief an die Staatsanwaltschaft mit Bildern und nenne Zeugen. Z.B. für das Bremsenquietschen beim Fahren. Das Auto war von vornherein verkehrsunsicher.

Wenn Du einen Anwalt einschaltest, hast Du das Risiko, dass Du deinen Anwalt und die Gerichtskosten selbst bezahlen musst. Auch dann, wenn verliert und kein Geld hat. Wenn Du in einem Autoclub bist, lass dich dort beraten.

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 11:53

Hallo, mein Beitrag zieht ja ganz schöne Kreise.

Natürlich hätte man sich die Bremsen genauer ansehen sollen, bei den verbauten Stahlfelgen kann man allerdings kaum etwas sehen ohne das Rad abzunehmen.

Ich war da auch ein wenig blöd, geb ich ja zu.

Gewerbsmäßigen Handel würde ich wohl eher nicht unterstellen, der letzte Halter war sein Vater, er hatte jedoch schon ein weiteren abgemeldeten Golf auf dem Hof stehen und drei ebay Bewertungen in den letzten Jahren lassen auf den Verkauf eines Fahrzeuges schließen. Eher so ein Hobbyschrauber...

Was ich noch nicht erwähnt habe, ist dass das der Golf einen Tag vor der Übergabe absprachegemäß einen neien TÜV Segen vom TÜV Mühldorf bekommen hat. Im Protokoll ist zwar der Mangel einer undichten Auspuffanlage und einer einseitig ziehenden Handbremse die Rede, aber Bremsbeläge unterhalb der Verschleißgrenze sind nicht erwähnt.

Es geht in den nächsten Tagen ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft, wir haben einen Kfz Meister und drei weitere Personen als Zeugen, diverse Fotos, die alten Bremsenteile und Emailverkehr, der den Einbau von nur einem Belag je Seite bestätigt.

Ich denke das sollte genügen.

Wo steht eigentlich, dass immer alle Beläge gewechselt werdenmüssen, in der Einbauanleitung des Belagherstellers oder gibt es soetwas wie eine technische Richtlinie auf die man sich berufen kann?

Ach ja, das Auto hat 625 EUR gekostet und ist sonst in einem relativ guten Zustand und die Bremsen haben komplett gerade mal 70 EUR gekostet.

Der finanzielle Schaden ist also eher gering, aber die Frechheit so mit anderen Menschen umzugehen und diese zu gefährden muß meiner Meinung nach bestraft werden.

Stefan

Das ist genau das, was mich immer tierisch ankotzt.

Der Scheiss-Tüv ist pflicht für jeden, aber wenn irgendwas ist kann der Tüv nicht dafür haftbar gemacht werden.....

Ich hasse diese Drecks-Institution, wer eine Dienstleistung anbietet sollte auch dafür haften bzw. Rechenschaft ablegen wenn etwas nicht gepasst hat.

Das muss jeder Dienstleister nur der Tüv nicht.

Und die Bremsen sind ja nur unnötiger Schnick-Schnack, das kann man ja mal übersehen, dass die fertig sind....

Da kann ich nur lachen.

Bei wem in diesem Falle die Schuld zu suchen ist, ist ja wohl klar...

Genau bestraft gehört der Fuscher und mit dem S...ck an das Garagentor genagelt.

Der gefährdet meine und eure Kinder meine Mutter meine Frau mein Haus mein Boot . Da verstehe ich keinen Spaß .

am 4. Juni 2007 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von dancer1970

........Ach ja, das Auto hat 625 EUR gekostet und ist sonst in einem relativ guten Zustand und die Bremsen haben komplett gerade mal 70 EUR gekostet.

Stefan

Ich glaube es jetzt nicht wirklich, für so ne Summe machst du so ne Welle?? Gut ist scheiße gelaufen, zu Schaden ist aber niemand gekommen und ein Bremsenversagen gabs auch nicht. Du kannst dem Typ einen Mekerbrief schreiben und gut ist. Du hast einen Golf mit 2 Jahren Tüv, in einem für dich guten Zustand für jetzt gesammt 695€ bekommen. Für das Geld so einen Aufstand zu machen, nur noch Kopfschüttel.......

Von mir hättest Du so einen Golf nicht für den Preis bekommen, ich verkaufe die im Durchschnitt für 1200€ mit Tüv.

Sicherheit

 

An *slavenmaster*!

Es geht um die Sicherheit. Wie viel Geld da für ein Auto bezahlt wurde, spielt keine Rolle. Es hätte auch Tote geben können, wenn sich die Klebverbindung zwischen dem Träger und dem letzten Restchen Belag löst.

Mit der Anzeige und dem, was folgt, bekommt er eine ernste Warnung. Er macht das dann hoffentlich nie wieder.

hätte hätte... klar hätte was passieren können, aber es ist nun mal nichts passiert!

zu behaupten die bremsen wären gemacht und dann festzustellen das nur die halben beläge getauscht wurden ist sicherlich nicht in ordnung. aber der käufer sollte eben auch die augen beim autokauf aufmachen, gibt doch nahezu wöchentlich in irgendnem adac schrieb tipps für den gebrauchtwagenkauf. da schau ich mir eben die bremsen an, auch wenn ich mir mal die finger schmutzig mache.

den größten vorwurf würde ich hier dem tüv machen, diesem inkompetenten kasperverein, der es nicht mal für mötig hält gewissenhaft nach der fahrtüchtigkeit eines autos zu schauen! aber fleißig alle 2 jahre 50€ einzukassieren.

am 4. Juni 2007 um 17:59

@ oldie65,

aus Erfahrung und davon habe ich jede Menge, kann ich Dich Beruhigen. Die beste Bremswirkung hast Du echt wenn Metall auf Metall bremst...:D

Wie schon mein Vorposter sagt: hätte, wärste, vieleicht, warscheinlich, ggf usw,usw. Ich kann mir natürlich alle Zenarien ausmalen, Fakt ist aber das nichts passiert ist. Was meinst Du wieviel mit runtergenudelten Bremsen fahren, was ich da schon in meiner Werkstatt gesehen habe, dagegen ist das Problem echt ein Witz. Ist nicht abwertent oder böse gemeint. Ich denke die Sache wird in diesem Fall ausgehen wie das horneberger Schießen= viel Pulver und Rauch um nichts.

Super Einstellung Slavenmaster.

Die Verantwortung auf den Käufer abzuschieben tolle wurst du .

 

Und was würdest du sagen wenn der Fredsteller im Krankenhaus gelandet wäre .

Und die nicht eingetrete Möglichkeit der konjunktiv Formulierung als kleinlich darzustellen naja zeugt von deiner Sichtweise der Dinge.

 

Fuscher bleibt Fuscher und dazu noch ein dreckiger Betrüger . Aus geldgier um ein paar euro für ein paar bremsbeläge zu sparen und 24,50 Euro mehr gewinn zu kassieren stammt aus der Seele von gewissenlosen Kleinkrämern.

wenn ich das festgestellt hätte wäre ich definitiv anders vorgegangen glaub mir das .

Die Gefahr lediglich auf die möglichen Folgen zu reduzieren und deren Nichteintreten als entlastendes Moment zu werten, ist IMHO hier auch der falsche Ansatz.

Entscheidend ist hier die absolute Gewissenlosigkeit des Verkäufers, den es offensichtlich nicht stört, für eine handvoll Euros wissentlich Leben und Gesundheit seiner Mitmenschen aufs Spiel zu setzen...:mad:

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster

Wie schon mein Vorposter sagt: hätte, wärste, vieleicht, warscheinlich, ggf usw,usw. Ich kann mir natürlich alle Zenarien ausmalen, Fakt ist aber das nichts passiert ist.

Da muss ich dir leider zustimmen. Ich habe Ärger mit einer Werkstatt und der Achsvermessung gehabt.

Ich habe rechtlich keine Chance auf die Kostenübernahme, wenn ich das bei einer anderen Werkstatt richten lasse.

Nachbesserung schlug auch fehl.

Auch in diesem Fall hätte ich erst was mache können, wenn ich einen (körperlicher) Schaden erlitten hätte.

Traurig aber wahr: Wenn etwas passieren kann, dann ist es noch nicht passiert und einem sind "die Hände gebunden".

Ich habe das selbst schon erfahren und ich wollte nicht glauben wie ich das vom Anwalt gehört habe... :(

das ist blödsinn da gibt es genug Ansatzpunkte .

Zb minimum gefährlicher Eingriff in den Stassenverkehr könnte ein mutiger Anwalt daraus machen.

Nur bei Anwälten kommt auch alzu oft die Kosten/Nutzen Rechnung vor .

Was ergibt sich als Honorar und welchen Ärger schaffe ich mir beim Richter damit.

Da die oft vom Wohlwollen der Richter abhängig sind, wollen sie sich das für dicke Fische aufsparen - vor allem im Zivil Recht

 

Auch vorsätzlich versuchter Totschlag ist strafbar- nicht nur der ausgeführte .

 

Also braucht man einen geschickten Anwalt mit Eiern und nicht einen der nur in den sessel Pupst und das gesetz nicht zu nutzen weiß.

Und Produkthaftung gibt es auch bei Reparaturen

Zitat:

Original geschrieben von kredan

Da muss ich dir leider zustimmen. Ich habe Ärger mit einer Werkstatt und der Achsvermessung gehabt. Ich habe rechtlich keine Chance auf die Kostenübernahme, wenn ich das bei einer anderen Werkstatt richten lasse. Nachbesserung schlug auch fehl.

Das kann man aber nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichen, bei dem vorsätzlichen an den Sicherheitseinrichtungen eines KFZ's manipuliert wurde.

Es tut mir leid, aber da kann ich nicht zustimmen.

Meine Lenkung war völlig verstellt. Auto unfahrbar/unkontrollierbar.

Dennoch ist es rechtlich nicht möglich gewesen, ohne dass ich einen Schaden erlitten habe, da etwas zu machen.

Rechtschutzversicherung muss bei so einer Sache auch erst mal Deckungszusage geben und die geben bei so etwas nicht mal so eben eine Zusage...

Da muss man selbst schon das finanzielle Risiko eingehen und Gutachten und Anwaltskosten vorstrecken - und das bei nicht unbedingt erfolgreichen Aussichten.

"Schwiegervater" ist Jurist und er hat mich beläufig bei der Lenkungssache beraten. Er meinte, dass bei so Sachen sich die Streu vom Weizen trennt: Wer auf Geld aus ist und einfach mal sieht was bei rauskommt, der nimmt so "ungewisse" Sachen an.

Wer das objektiv einschätzt rät i.d.R. davon ab, denn der Mandant befindet sich ansonsten bei so nicht sonderlich aussichtsreichen Sachen schnell in einer finanziellen Lawine und dann ist ein Teilerfolg nicht mal zwangsläufig abzusehen.

So Angelegenheiten sind immer sehr ärgerlich, denn im Recht sein heißt noch lange nicht Recht bekommen. :(

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das kann man aber nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichen, bei dem vorsätzlichen an den Sicherheitseinrichtungen eines KFZ's manipuliert wurde.

Dazu müsste ich jetzt weiter ausholen, denn die hatten von mir genaue Vorgaben was zu machen ist und die haben das ohne mein Wissen anders gemacht, damit sie das hinbekommen haben.

Also sie haben das in einer gewissen Weise vorsätzlich gemacht. Selbst in dieser Hinsicht konnte der Anwalt nichts machen.

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