Brauche Rechtsbeistand: Autokauf als Selbstständiger :(

Habe einen Wagen von einem Händler mit ausgewiesener MwSt. als Selbstständiger gekauft. Nun habe ich entdeckt, dass der Wagen wohl an dem hinteren Teil, ca. ab C-Säule lackiert wurde bzw. gespachtelt. Es ist davon auszugehen, dass der Wagen dort mal einen Blechschaden hatte. Der ganze hintere Teil wurde lackiert und bei genauer Betrachtung sieht man, dass nicht perfekt gespachtelt wurde. Mir ist es erst nach einer Woche aufgefallen, da der Wagen ziemlich gut lackiert wurde und man nur bei einem bestimmten Lichteinfall etwas sehen kann. Silber eben

Nun ist es ja so, dass der Verkauf von Händler zum Selbstständigen mit Ausschluss der Sachmängelhaftung vollzogen wird. Steht im Vertrag. Wie ist es aber bei einem einem eindeutigen Unfallschaden? In diesem Fall Blechschaden?!

Beste Antwort im Thema

Du Schreibst im Betreff das du Rechtsbeistand braucht.

Diesen bekommst du beim Anwalt deines Vertrauens!

Im Forum darf leider keine Rechtsberatung erfolgen!

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@ vivamachina

Sollte es so sein, das der Verkäufer von einem Unfall wusste und es dir beim Kauf verschwiegen hat, ist das ein Fall von Arglistiger Täuschung. Dafür kannst du ihn rankriegen, aber nur, wenn du es mit Papieren oder Zeugen nachweisen kannst.

Deine Hausaufgaben:
- such dir einen freien Sachverständigen und lass ein Gutachten anfertigen, ob ein reparierter Unfallschaden vorliegt
- Versuche über den KFZ-Brief / oder Insp.- Heft / oder das STVA den Vorbesitzer ausfindig zu machen und nimm Kontakt zu ihm auf. Dann kannst du ihn Fragen, ob der Wagen einen Unfallschaden bei ihm hatte, ob er den instandgesetzt hat und ob er den Wagen an den Händler verkauft hat mit der Information, das der Wagen einen Unfall hatte. Oder ob er den Wagen als Unfallwagen an den Händler verkauft hat.
Wenn möglich, versuche Kopien von Verträgen dazu zu bekommen.
- Mit der Fahrgestellnummer über VW die Historie des Fahrzeuges abfragen und Ausdrucken lassen.

Wenn bei diesen Sachen schon was rauskommt, was nicht koscher ist, nimm alle gesammelten Papiere und such dir einen Rechtsanwalt, der sich mit Vertragsrecht auskennt. Wenn der sich alles angeschaut hat, kann er dir schon sagen, was geht und was nicht.
Wichtig ist nur, das du alles durch Papiere oder Zeugenaussagen belegen kannst. Du bist in der Beweispflicht.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


@ vivamachina

Sollte es so sein, das der Verkäufer von einem Unfall wusste und es dir beim Kauf verschwiegen hat, ist das ein Fall von Arglistiger Täuschung. Dafür kannst du ihn rankriegen, aber nur, wenn du es mit Papieren oder Zeugen nachweisen kannst.

meine rede 😉

Zitat:

Wenn bei diesen Sachen schon was rauskommt, was nicht koscher ist, nimm alle gesammelten Papiere und such dir einen Rechtsanwalt, der sich mit Vertragsrecht auskennt. Wenn der sich alles angeschaut hat, kann er dir schon sagen, was geht und was nicht.
Wichtig ist nur, das du alles durch Papiere oder Zeugenaussagen belegen kannst. Du bist in der Beweispflicht.

ich würd den händler zuerst mit den tatsachen konfrontieren. ist dieser seriös nimmt der den karren zurück. wen dabei nix rauskommt kann man immernoch zum anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von vivamachina


Der ganze hintere Teil wurde lackiert und bei genauer Betrachtung sieht man, dass nicht perfekt gespachtelt wurde.

... ich glaube kaum, dass ein Kratzer oder eine kleine Rostbeule gespachtelt wird, sorry ... Da würde ich auch von einem etwas größeren Schaden ausgehen ...

Und, eine GUTE Lackiererei (Karroseriewerkstatt) bekommt einen Schaden heute so hin, das man nix mehr davon sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von vivamachina


Der ganze hintere Teil wurde lackiert und bei genauer Betrachtung sieht man, dass nicht perfekt gespachtelt wurde.
... ich glaube kaum, dass ein Kratzer oder eine kleine Rostbeule gespachtelt wird, sorry ... Da würde ich auch von einem etwas größeren Schaden ausgehen ...
Und, eine GUTE Lackiererei (Karroseriewerkstatt) bekommt einen Schaden heute so hin, das man nix mehr davon sieht.

naja du weisst ja nicht was der te als "gespachtelt" ansieht. 😉 dashalb ab zum fachmann!

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so,...ich weiss mehr.
ich habe soeben mit dem vorbesitzer gesprochen. der hat erzählt, dass er mal einen `kleinen` rempler mit einem laternenpfahl hatte. nichts großes, aber eine beule in der größe eines iphones. dieser ließ sich nicht mehr herausdrücken, daher hat er ihn bei einem lackierer ausbeulen, spachteln und lackieren lassen. er hat dann das auto in zahlung bei einem vertragshändler gegeben. diesem händler hat er auch davon erzählt. der vetragshändler hat das auto dann an den händler verkauft, der mir das auto verkauft hat. wahrscheinlich aufgrund der ausgebesserten beule zu einem sehr günstigen preis. mir hat der endhändler nichts davon erzählt, um die volle provision zu bekommen. wie seht ihr jetzt den fall. schwamm drüber fertig?

ps: der händler geht nicht mehr ans telefon...war ja klar 😉

Zitat:

Original geschrieben von manni580


...
Bist du Einzelunternehmer, so kannst du ohne Angabe deiner gewerblichen Tätigkeit ein Fahrzeug mit ausgewiesener USt erwerben. Einfach Rechnung auf deinen Namen, das hat den Vorteil, dass du die Rechte des Endverbrauchers hast und die Steuer vom Finanzamt trotzdem zurückerstattet bekommst.

Wenn man als Gewerbetreibender die USt als Vorsteuer absetzen will, muß das Fahrzeug auch als Firmenwagen in die Bücher. Und dafür auch unter der Firmierung erworben werden, als Einzelunternehmer eben z.B. als "

Firma

Willi Müller".

Das FA ist da sehr genau.

Man kann ja auch unter seinem eigenen Namen firmieren.
Mein Steuerberater und mein zuständiges FA hatten hier noch nie etwas zu beanstanden, auch ohne den Zusatz "Firma".

Das freut mich für Dich 🙂, ist mir aber ein Rätsel.

Klar kann man unter seinem eigenen Namen firmieren, aber deshalb ist ja der Zusatz "Firma" so wichtig: Wie kann der Geschäftspartner  / Kunde / Lieferant sonst wissen, daß er es mit einem gewerblich handelndem zu tun hat ? Ganz allgemein, nicht nur beim Autoverkauf.
So wird die Unternehmereigenschaft ja geradezu verschleiert 🙄.

Im normalen Geschäftsleben ist natürlich ein gewerbliches Handeln offensichtlich.
Wenn ich mir bspw. einen neuen Firmen-PC oder eben ein Firmen-Fahrzeug kaufe ist es ja nicht nötig, dass der Verkäufer einen gewerblichen Hintergrund erkennt. Steuerlich geltend machen kann ich es dennoch.

Noch mal zu Thema:
Ist der Schaden den ich euch berichtet habe überhaupt Wert hier weiter zu machen? Oder fällt dies unter Bagatellschaden und Schönheitsreperaturen?

Danke für eure Einschätzung.

Es ist davon auszugehen, dass der Verkäufer den Schaden kannte, da ihm ein großer seriöser Vertragshändler ihm das Auto so verkauft hat.
Man könnte hier schon die Vermutung der Täuschung aufstellen.

Zitat:

Original geschrieben von vivamachina


Noch mal zu Thema:
Ist der Schaden den ich euch berichtet habe überhaupt Wert hier weiter zu machen? Oder fällt dies unter Bagatellschaden und Schönheitsreperaturen?

Danke für eure Einschätzung.

Es ist davon auszugehen, dass der Verkäufer den Schaden kannte, da ihm ein großer seriöser Vertragshändler ihm das Auto so verkauft hat.
Man könnte hier schon die Vermutung der Täuschung aufstellen.

Dein Auto ist definitiv ein Unfallfahrzeug!- so die derzeitige Definition.

Als Unfallfahrzeug wird bereits schon ein Fahrzeug angesehen, welches durch einen Einkaufswagen angerempelt wurde und deswegen teilweise neu lackiert werden mußte.

Kein Unfallfahrzeug ist z.B. ein fahrzeug mit einer zerkratzten laderampe, vom Ein- und Ausladen aus dem Kofferraum und deswegen neu lackierter Stoßstange, damit die kleinen Krätzerchen verschwinden- das sind dann nur Schönheitsreparaturen.

Aber Dein Fahrzeug wurde von Extern beschädigt und es wurde nachträglich am Fahrzeug deswegen eine Reparatur durchgeführt- Also klar ein Unfallfahrzeug!

Ich kenne es aber so, dass mein Vetragshändler die nicht mehr so sehr gefragten Fahrzeuge einem Geschäftspartner en bloc verkauft, um keine Arbeit damit zu haben und vor allem, um als Vetragshändler die gesetzliche Gewährleistung ausschließen kann. Das können nämlich zwei gewerbetreibende Vertragspartner ohne weiteres vereinbaren.
Du schriebst am Anfang, dass Du nur mit Ausschluss kaufen kannst, wenn Mwst. und so weiter: das ist nicht ganz richtig. Man kann die GW ausschließen - man muss sie aber nicht ausschließen.
Die Frage, die sich mir stellt. war das Fzg. so hochwertig oder wurde es Dir mit mehreren hunderttausend Kilometern verkauft?

Zitat:

Es ist davon auszugehen, dass der Verkäufer den Schaden kannte, da ihm ein großer seriöser Vertragshändler ihm das Auto so verkauft hat.
Man könnte hier schon die Vermutung der Täuschung aufstellen.

Das Fahrzeug hatte knapp über 100tkm und ich habe 16t Euro bezahlt. Von daher ist das nicht mal ein alter Kasten!

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Ich kenne es aber so, dass mein Vetragshändler die nicht mehr so sehr gefragten Fahrzeuge einem Geschäftspartner en bloc verkauft, um keine Arbeit damit zu haben und vor allem, um als Vetragshändler die gesetzliche Gewährleistung ausschließen kann. Das können nämlich zwei gewerbetreibende Vertragspartner ohne weiteres vereinbaren.
Du schriebst am Anfang, dass Du nur mit Ausschluss kaufen kannst, wenn Mwst. und so weiter: das ist nicht ganz richtig. Man kann die GW ausschließen - man muss sie aber nicht ausschließen.
Die Frage, die sich mir stellt. war das Fzg. so hochwertig oder wurde es Dir mit mehreren hunderttausend Kilometern verkauft?

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear



Zitat:

Es ist davon auszugehen, dass der Verkäufer den Schaden kannte, da ihm ein großer seriöser Vertragshändler ihm das Auto so verkauft hat.
Man könnte hier schon die Vermutung der Täuschung aufstellen.

Und warum hast Du dann die GW ausschließen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Und warum hast Du dann die GW ausschließen lassen?

Der Grund ist:

Dies schließt nahezu jeder Händler aus, der einen Gebrauchten verkauft.

Dadurch

Ist natürlich preislich ein Spielraum vorhanden.

Daher habe ich ja eine zweijährige Garantie abgeschlossen.

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