Brauche Rechtsbeistand: Autokauf als Selbstständiger :(
Habe einen Wagen von einem Händler mit ausgewiesener MwSt. als Selbstständiger gekauft. Nun habe ich entdeckt, dass der Wagen wohl an dem hinteren Teil, ca. ab C-Säule lackiert wurde bzw. gespachtelt. Es ist davon auszugehen, dass der Wagen dort mal einen Blechschaden hatte. Der ganze hintere Teil wurde lackiert und bei genauer Betrachtung sieht man, dass nicht perfekt gespachtelt wurde. Mir ist es erst nach einer Woche aufgefallen, da der Wagen ziemlich gut lackiert wurde und man nur bei einem bestimmten Lichteinfall etwas sehen kann. Silber eben
Nun ist es ja so, dass der Verkauf von Händler zum Selbstständigen mit Ausschluss der Sachmängelhaftung vollzogen wird. Steht im Vertrag. Wie ist es aber bei einem einem eindeutigen Unfallschaden? In diesem Fall Blechschaden?!
Beste Antwort im Thema
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39 Antworten
Wurde im Kaufvertrag festgehalten, daß das Fahrzeug unfallfrei ist?
Wurde keine Gebrauchtwagengarantie mit angeboten?
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ich weiss, wollte ja auch nicht wirklich bindend rechtliche Vorschläge haben.
ich muss mal morgen im meinem büro schauen. ich glaube irgendwas von fartüchtig, ausschluss sachmängelhaftung und unfallfrei gelesen zu haben.
ja ich habe noch eine garantie abgeschlossen. 100% arbeitslohn, 40% material. was nützt die mir in diesem fall?!
den verkäufer habe ich kontaktiert. er war recht sachlich. meinte von nichts zu wissen, schaut mal in seine unterlagen und fragt den vorbesitzer. meint nur, da war vielleicht nur ne kleine beule. aber bei einer kleinen beule wird nicht über ein drittel eines wagens neu lackiert.
Grundsätzlich kann man die Sachmängelhaftung bei Gewerbe/Gewerbe ausschließen, muss man aber nicht. Warum wurde dieser Ausschluss den akzeptiert? Wenn das bewusst akzeptiert wurde, dann muss sich das auch im Preis widerspiegeln und dann sollte man auch ganz genau hinsehen.
Ansonsten, wie oben geschrieben, gibt es nur Möglichkeiten der Rückabwicklung wenn "unfallfrei" im Vertrag steht und der Wagen nachweislich einen Unfall hatte.
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Das Thema gabs hier neulich schon mal, ich glaube im KfZ-Finanzierungs Forum....such dort mal.
So weit ich es noch richtig in Erinnerung habe, muß jegliche ausgebesserte Beule als Unfallschaden deklariert werden, beim Verkauf. Andernfalls liegt eine Täuschung des Käufers vor.
Google mal, da gibt es einige Rechtssprechungen zu, was zum Beispiel als Unfallwagen eingestuft wird. Das ist kaum zu glauben, aber wahr.
Das Recht dürftest Du wohl auf Deiner Seite haben, wenn im vertrag drinsteht ''unfallfrei''.......dies ist dann schlichtweg unwahr!!!
Gruß Berti
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Grundsätzlich kann man die Sachmängelhaftung bei Gewerbe/Gewerbe ausschließen, muss man aber nicht. Warum wurde dieser Ausschluss den akzeptiert?
weil dir keiner ein auto mit ausgewiesener mwst. verkauft ohne die sachmängelhaftung auszuschließen. sachmängelhaftung dachte ich gilt wie z.b. gewährleistung. aber ein unfall professionell zu kaschieren und nicht zu erwähnen empfand ich doch eher als täuschung.
wenn der wagen dir als unfallfrei verkauft wurde, hast du das recht - trotz ausschluss der sachmängelhaftung - die karre zu wandeln!
eine garantieversicherung nutzt dir hierbei allerdings nichts!
Zitat:
Original geschrieben von vivamachina
weil dir keiner ein auto mit ausgewiesener mwst. verkauft ohne die sachmängelhaftung auszuschließen. sachmängelhaftung dachte ich gilt wie z.b. gewährleistung. aber ein unfall professionell zu kaschieren und nicht zu erwähnen empfand ich doch eher als täuschung.Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Grundsätzlich kann man die Sachmängelhaftung bei Gewerbe/Gewerbe ausschließen, muss man aber nicht. Warum wurde dieser Ausschluss den akzeptiert?
Sachmängelhaftung bezieht sich ja auch auf zum Beispiel Materialfehler oder unvorhergesehene Defekte.
Ein Unfallfahrzeug muß hingegen immer als Unfallwagen ausgewiesen sein, und darf nicht als unfallfrei beschrieben werden. Hier hat sich der Verkäufer zu verantworten, denn selbst Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht.
Zitat:
Original geschrieben von vivamachina
weil dir keiner ein auto mit ausgewiesener mwst. verkauft ohne die sachmängelhaftung auszuschließen.
Wie kommst du darauf? Wenn du vorher, bspw. in einem Onlineportal, ein entsprechendes Angebot mit USt aussuchst, bekommst du auch eine Rechnung auf der die USt aufgeführt ist. Angebote ohne USt erfolgen meist im Kundenauftrag (von privat).
Bist du Einzelunternehmer, so kannst du ohne Angabe deiner gewerblichen Tätigkeit ein Fahrzeug mit ausgewiesener USt erwerben. Einfach Rechnung auf deinen Namen, das hat den Vorteil, dass du die Rechte des Endverbrauchers hast und die Steuer vom Finanzamt trotzdem zurückerstattet bekommst.
naja eine lackierte seite muss ja nicht automatisch ein unfallschaden sein...wen da so ne pickelfresse nachts mal mit dem schlüssel lang geht dann is ganz fix das auto ringsrum lackiert. der witz ist das bei solchen schäden das ganze (vorallem bei silberenen und schwarzen autos) GORSSFLÄCHIG lackiert werden muss damit man es nicht sieht. wer will schon ein auto haben wo mitten durch ein leicht anderer farbton geht.
somit is das thema unfallschaden schonmal nicht automatisiert...
ich würd an deiner stelle mal einen schwachen magneten nehmen und mal schauen ob da wirklich gepfuscht wurde. zur not lass ein gebrauchwagen siegel erstellen. das würde ich eh grundsätzlich bei autos jenseits der 4000€ machen lassen. macht jeder tüv/dekra/güs etc...kostenpunkt: so ca 50-75€. der checkt dann auch die lackdicke und auf unfallschäden.
und wie berti schon sagte verwechselst du da was...die gesetzliche sachmangelhaftung KANN (und wird auch) bei verkauf von gewerblich AN gewerblich ausgeschlossen werden. dabei handelt es sich aber um was anderes....z.b. du hast 3 wochen nach dem kauf einen motorschaden oder dir fällt das rad ab etc...
der unfallschaden is ne ganz andere nummer. das zieht auch bei verkauf von gewerblich an gewerblich! im kaufvertrag steht unfallfrei oder nicht? ist der wagen unfallfei verkauft worden ABER hat trotzdem einen unfall dann is das was ganz anderes und fällt icht unter die sachmangelhaftung.ABER "is halt net gut gespachtelt" is noch lange kein beweis für sowas. ich würde an deiner stelle wirklich die 50€ investieren und einen gebrauchtwagensiegel bei den oben genannten prüfstellen machen. dann hast du alles schwarz auf weiss.
und wiegesagt diesen check würde ich IMMER machen. kann ich JEDEM nur empfehlen! die 50 taler kann man ja hinterher am preis noch rausschinden. und lieber 50€ investiert und nix gekauft als 10.000 gezahlt für einen unfaller der keine 5000 mehr wert ist und sich jahrelang vor gericht ärgern und unterm strich nix bekommen...
habe soeben meinen vertrag noch einmal durchgelesen und die formulierung ist schon dubios:
..."Nach ungeprüften Angaben des Vorbesitzers/Lieferanten ist das Fahrzeug unfallfrei; ausgenommen Blech-,Bagatellschäden sowie Lackierarbeiten im Rahmen der Aufbereitung".
Der Gute Mann `Verkäufer`ist doch hier aus dem Schneider, oder?!
Danke
jein! wiegesagt lass das ding checken. um was für ein auto handelt es sich den?
als beispiel:
beim vag konzern wird JEDES auto das eine vag werkstatt betritt erfasst. mit km stand und ausgeführten arbeiten. diese "historie" ist zentral gespeichert und kann von JEDEM vag autohaus ausgelesen werden. die stellen sich ggf etwas an, aber es ist möglich. taucht dann da irgendwann mal "seitenteil eingeschweisst, türe getauscht, lackiert" etc auf dann kann man nicht von einem "bagatellschaden" reden.
ich würde erstmal schauen was da wirklich faul ist. den wen du das eine woche lang nicht gesehen hast dann scheint das ja nicht sofort aufzufallen. somit KANN es vielleicht nur n kratzer gewesen sein. alles andere is rätselraten. nur ein fachmann kann dir da weiterhelfen.
wen es sich wirklich um einen grösseren schaden handelt dann isses egal ob du gewerblich gekauft hast oder net. das is wie wen du einen 5 türer kaufst aber nur einen 3 türer geliefert bekommst.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
jein! wiegesagt lass das ding checken. um was für ein auto handelt es sich den?als beispiel:
beim vag konzern wird JEDES auto das eine vag werkstatt betritt erfasst. mit km stand und ausgeführten arbeiten. diese "historie" ist zentral gespeichert und kann von JEDEM vag autohaus ausgelesen werden. die stellen sich ggf etwas an, aber es ist möglich. taucht dann da irgendwann mal "seitenteil eingeschweisst, türe getauscht, lackiert" etc auf dann kann man nicht von einem "bagatellschaden" reden.ich würde erstmal schauen was da wirklich faul ist. den wen du das eine woche lang nicht gesehen hast dann scheint das ja nicht sofort aufzufallen. somit KANN es vielleicht nur n kratzer gewesen sein. alles andere is rätselraten. nur ein fachmann kann dir da weiterhelfen.
wen es sich wirklich um einen grösseren schaden handelt dann isses egal ob du gewerblich gekauft hast oder net. das is wie wen du einen 5 türer kaufst aber nur einen 3 türer geliefert bekommst.
es handelt sich um ein t5 caravelle. ich sehe auch bei der falz am hinteren radlauf, dass sie nicht perfekt gerade läuft. zudem sieht man bei der bördelung des hinteren radlaufes eine leicht wölbung, die nicht homogen ist. ich bin natürlich jetzt sensibiliesiert, sodass mir die stelle sofort auffällt. hier wurde eindeutig großflächig gespachtelt. somit handelt es sich nicht um ein kratzer. der vorbesitzer muss einen detscher gehabt haben. ich denke nicht, dass es ein großer unfall war, jedoch so ein typischer `rempler`.
naja auch der t5 is net grad berühmt für sein "nicht rosten"....vielleicht auch tauschteil aufgrund rost?
vielleicht kannst ja zur not mal ein brauchbares bild posten....
da es sich aber nicht mal eben um ein 500€ auto handelt würde ich echt einen check machen. und dann den händler damit konfrontieren. wens stress gibt kannst ja immernoch zum anwalt gehen. aber erstmal das ganze auf dem kleinen dienstweg managen. vielleicht entschädigt dich ja der händler wen er das gebrauchtwagen gutachten in der hand hat?
btw fällt mir grad ein....du hast eine garantieversicherung abgeschlossen wen ich das richtig gelesen hab?! diese fordert ja gerade ein solches gutachten (zuminderst die die ich kennengelernt hab)?