Brauche Rechtsbeistand: Autokauf als Selbstständiger :(

Habe einen Wagen von einem Händler mit ausgewiesener MwSt. als Selbstständiger gekauft. Nun habe ich entdeckt, dass der Wagen wohl an dem hinteren Teil, ca. ab C-Säule lackiert wurde bzw. gespachtelt. Es ist davon auszugehen, dass der Wagen dort mal einen Blechschaden hatte. Der ganze hintere Teil wurde lackiert und bei genauer Betrachtung sieht man, dass nicht perfekt gespachtelt wurde. Mir ist es erst nach einer Woche aufgefallen, da der Wagen ziemlich gut lackiert wurde und man nur bei einem bestimmten Lichteinfall etwas sehen kann. Silber eben

Nun ist es ja so, dass der Verkauf von Händler zum Selbstständigen mit Ausschluss der Sachmängelhaftung vollzogen wird. Steht im Vertrag. Wie ist es aber bei einem einem eindeutigen Unfallschaden? In diesem Fall Blechschaden?!

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Ich weiß ja nicht, was Du für Händler kennst, aber ich würde darauf niemals eingehen.
Gut, ich kaufe fast nur Neuwagen, aber ein seriöser Händler macht keinen Unterschied zwischen Privat- und Gewerbekunden.
Bei Ali im Internet kann man oft "nur für Export" lesen, beim Fähnchenhändler manchmal auch, aber da kauft man doch kein Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Und warum hast Du dann die GW ausschließen lassen?

wen du fast nur neuwägen kaufst dann sollte dir den unterschied zwischen garantie (die gibts bei neuwägen, jahreswägen oder 2-3 jahreswägen) und gewährleistung bekannt sein.

aber nochmals: hier liegt selbst bei voller gewährleistung KEIN gewährleistungsfall vor sondern eine vertraglich nicht erfüllte position. wen du einen 20 jahre alten rotzkarren bei ali für 100€ kaufst ohne gewährleistung an gewerblich oder export und da steht im vertrag "diesel" und du hast aber einen benziner dann MUSS ali sich der sache annehmen. der vertrag wurde einfach nicht erfüllt. egal ob garantie, gewährleistung oder garnix. das sind 2 paar schuhe.

mir ist das klar.
Aber wieso gehe ich einen schlechteren Vertrag ein, wenn ich dazu nicht verpflichtet werden kann?
Habe auch schon einjähriges Fzg. gekauft und auch einen 997 an einen anderen Gewerblichen verkauft: da habe ich die GW ausgeschlossen, aber das war eine Frage des Preises.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Und warum hast Du dann die GW ausschließen lassen?
wen du fast nur neuwägen kaufst dann sollte dir den unterschied zwischen garantie (die gibts bei neuwägen, jahreswägen oder 2-3 jahreswägen) und gewährleistung bekannt sein.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


da habe ich die GW ausgeschlossen, aber das war eine Frage des Preises.

na siehste....so wird n schuh draus 😉 wen du 5-10kilo mehr bezahlen willst dann kannst natürlich auf eine gw bestehen.

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Zitat:

Original geschrieben von manni580



Bist du Einzelunternehmer, so kannst du ohne Angabe deiner gewerblichen Tätigkeit ein Fahrzeug mit ausgewiesener USt erwerben. Einfach Rechnung auf deinen Namen, das hat den Vorteil, dass du die Rechte des Endverbrauchers hast und die Steuer vom Finanzamt trotzdem zurückerstattet bekommst.

Hallo Manni,

hast Du dafür eine Quelle ?
Ich meine, dass im Streitfall ein Abgleich mit
dem Finanzamt gemacht wird. Wenn der Käufer die Ustr. erstattet bekommen
hat, ist es eindeutig ein "Gewerblich-Gewerblich" Geschäft..
Gruss
cal

Zitat:

Original geschrieben von manni580


Man kann ja auch unter seinem eigenen Namen firmieren.
Mein Steuerberater und mein zuständiges FA hatten hier noch nie etwas zu beanstanden, auch ohne den Zusatz "Firma".

Das war während meiner Selbständigkeit genauso.

Gruss

cal

Zitat:

Original geschrieben von manni580


Man kann ja auch unter seinem eigenen Namen firmieren.
Mein Steuerberater und mein zuständiges FA hatten hier noch nie etwas zu beanstanden, auch ohne den Zusatz "Firma".

Das liegt daran, dass eine Einzelunternehmung keine Firma hat. Deswegen macht auch keiner Stress, wenn man das Wort Firma nicht verwendet.

cool,nach über 2 jahren wird ihm das sicherlich noch helfen

Geht doch nichts über eine Leichenschändung jede Woche ;-)

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder



Zitat:

Original geschrieben von manni580


Man kann ja auch unter seinem eigenen Namen firmieren.
Mein Steuerberater und mein zuständiges FA hatten hier noch nie etwas zu beanstanden, auch ohne den Zusatz "Firma".
Das liegt daran, dass eine Einzelunternehmung keine Firma hat. Deswegen macht auch keiner Stress, wenn man das Wort Firma nicht verwendet.

De jure korrekt. Es ist aber eine Überlegung, den Namen bzw. die Bezeichnung des Betriebes als Zusatz aufzunehmen. Das dient dann bei Belegen, die für das Kfz ausgestellt werden, der klaren Zuordnung zum Unternehmen.

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