Brauche neue Felgen

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Zusammen,

ich wollte mir jetzt neue Felgen auf meinen 350 4 Matic drauf packen.

Meine Frage ist nun ob ich die größe 8J 18 H2 ET 35 auf das Auto packen kann?
Brauche ich da ein extra Gutachten für, oder reicht ein 5mm Distanzring?

Im Anhang ist die zulässige Rad- Reifenkombination.
Vielen Dank!

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel



Zitat:

Original geschrieben von Toljan_91



Das hört sich ja schon einmal gut an, aber wieso geht das so einfach obwohl die Einpresstiefe nicht übereinstimmt? Spielt die ET denn keine Rolle?
Natürlich spielt die ET ein Rolle.
Aber der Hersteller hat die Räder auf einem KFZ einer Untesuchung unterzogen und es wurde festgestellt, dass alles ohne weiteres passt.
Darum: Montieren und glücklich sein.
Lies doch die Unterlagen der Felgen ....

Gruß
Hyperbel

Ok Danke schonmal, aber wie kann ich montieren und glücklich sein, wenn die ET eine Rolle spielt und nicht übereinstimmt 😕

Entschuldige meine Unwissenheit 🙂

Wieso liest du nicht einfach mal die ABE die dazu gehört???

Zitat:

Original geschrieben von tza


Wieso liest du nicht einfach mal die ABE die dazu gehört???

Habe ich doch, die liegt jetzt genau vor mir und darauf steht ja auch, dass die Felgen für das Fahrzeug mit bis zu 225 KW zugelassen sind.

Deswegen bin ich ja so irritiert, weil die ET nicht übereinstimmt und das ist meine einzige Frage wie das sein kann.

so wie ich das verstanden hab werden deine räder jetzt n bisschen tiefer "im auto" sitzen. natürlich kannst du dir schmale distanzscheiben zusätzlich montieren, damit die räder "bündig mit der karosse" sind - zwecks besserer optik.
auf das fahrverhalten wirken sich ein paar millimeter einpresstiefe kaum aus. kannst du getrost vernachlässigen...

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Die Distanzscheiben wären dann mit sicherheit auch zusammen mit den anderen Felgen abnahmepflichtig...

Zitat:

Original geschrieben von tza


Die Distanzscheiben wären dann mit sicherheit auch zusammen mit den anderen Felgen abnahmepflichtig...

Wieso abnahmepflichtig, wenn es dafür ein Gutachten gibt???

Weil ind en Gutachten zu 99% steht das bei der zusätzlichen Montage einer anderne Änderung das ganze von einem Sachverständigen begutachtet werde muss. D.H. Felgen alleine ja, Spurverbreiterung alleine ggf. ja. Aber beides zusammen nicht.

Auch bei den Werksrädern gibt es schon eine Variationsbreite.
Ich habe nochmal gerechnet:
Mit Reifen 245/40 R 18 stehen 8Jx18 H2 ET35 genauso weit nach außen wie die werkseitigen 8½Jx18 H2 ET38.

Und ja, bei mehreren gleichzeitigen Veränderungen (Sonderräder, Reifengröße, Distanzscheiben, Tieferlegung,...), die sich gegenseitig beeinflussen können, muss die Kombination neu bewertet werden. So kann es sein, dass eine Änderungsabnahme erforderlich wird, obwohl jede einzelne Änderung davon befreit ist.

Und genau so steht es auch im Gutachten der genannten Felgen.

Was ist daran soooo schwierig? 😕

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