Brauche Hilfe

Guten Morgen liebe Community,habe da eine Frage ich hatte heute einen Unfall gehabt mir wurde die Vorfahrt genommen,Polizeibericht liegt vor.Ich fahre einen Golf 4 Bj.2001 der Schaden an meinem Fahrzeug ist geringfügig,vordere Stoßstange rechts Lackabtragungen und mehrere kleine Kratzer sind vorhanden sowie der Lack vom gegnerischen unfallbeteiligten Nissan Micra schätze Baujahr ist 97.Den Lack vom Micra an meinem Golf könnte man rein Theoretisch mit Politur wieder wegbekommen.

Nun meine Frage was soll ich jetzt tun das Auto zum Gutachter bringen oder in eine Werkstatt und Kostenvoranschlag holen.Da ich ja nicht weiß wie hoch der Schaden ist bzw. kann ich als Laie nicht erkennen was unter der Stostange passiert ist,und nochwas die Stoßstange ist komplett in Wagenfarbe silber.Mein Auto ist immer tip top gepflegt und hat keinerlei Lackschäden.Augenscheinlich sieht es nach einem Bagatell Schaden aus wie gesagt bin nur Laie und kein Gutachter.
Ich bedanke mich für jede Antwort
Gruß Zit

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Plan B:
Die komplette Abwicklung von Beginn an einen Anwalt anvertrauen.
Diesen Anwalt muss auch die gegnerische Versicherung zahlen und Du hast weniger Stress.

Wieder diese absolut sinnfreie Aussage! Anwalt kann man immernoch hinzuziehen wenns Probleme gibt, aber es gibt ja offensichtlich leider genug Menschen, die meinen, durch reichlich zusätzliche Kosten die Versicherungsbeiträge in die Höhe treiben zu müssen und bei jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennen...

Naja, aber die Anwälte wollen ja auch leben... 🙁

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Hi,

der erste Weg führt dich auf jeden Fall ein eine Fachwerkstatt! Die Mitarbeiter dort sehen wahrscheinlich recht schnell in welche Richtung die Schadenshöhe geht.

Nach deine Beschreibung wird ein Kostenvoranschlag der Gegnerischen Versicherung wahrscheinlich reichen.

Du kannst vorab auch bei der Versicherung anrufen und fragen ab welcher Schadenshöhe die ein Gutachten haben wollen. Es kann sein das wegen des Fahrzeugalters auch bei geringen Schäden ein Gutachten gefordert wird. Es könnte schließlich sein das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist 😉

Die Werkstatt wird dir vielleicht anbieten die Schadensabwicklung komplett für dich zu übernehmen,kannst du dir überlegen wenn du eh 100% weißt das du den Schaden dort beseitigen lassen willst.

Gruß Tobias

Danke für die schnelle Antwort.
Habe denn Wagen zu Werkstatt gebracht höhe des schadens liegt bei 900€ mein Vater riet mir noch einen Gutachter hinzuzuziehen dies tat ich dann auch raus kammen dabei 1600€ Schaden.Die ganze Stoßstange hat sich verzogen und der Scheinwerfer ist schief.
Mal sehen was die gegneriche Versicherung dazu sagt.
Wenn die nicht zahlen wollen hol ich mir einen Anwalt.

Plan B:
Die komplette Abwicklung von Beginn an einen Anwalt anvertrauen.
Diesen Anwalt muss auch die gegnerische Versicherung zahlen und Du hast weniger Stress.

Hi,

na da hattest du aber Glück 😉 bei einer Schadenshöhe von 1600€ ist ein Gutachten im allgemeinen berechtigt und wird auch üblicherweise von den Versicherungen gefordert.

Wenn es bei den 900€ geblieben wäre hätte es dir passieren können das du auf den kosten für das Gutachten sitzen geblieben wärst. Wenn dann hätte ein Kostenvoranschlag gereicht.

Auch als Opfer hast du eine Schadensminderungspflicht,das heißt du darfst keine Kosten verursachen die nicht nötig gewesen wären.

Von daher kannst du jetzt nur hoffen das die Versicherung das Gutachten so akzeptiert.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Plan B:
Die komplette Abwicklung von Beginn an einen Anwalt anvertrauen.
Diesen Anwalt muss auch die gegnerische Versicherung zahlen und Du hast weniger Stress.

Wieder diese absolut sinnfreie Aussage! Anwalt kann man immernoch hinzuziehen wenns Probleme gibt, aber es gibt ja offensichtlich leider genug Menschen, die meinen, durch reichlich zusätzliche Kosten die Versicherungsbeiträge in die Höhe treiben zu müssen und bei jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennen...

Naja, aber die Anwälte wollen ja auch leben... 🙁

Als Geschädigter habe ich das Recht mich anwaltschaftlich vertreten zu lassen.
Damit will der Gesetzgeber Gleichheit der Waffen schaffen, die Versicherung beschäftigt nämlich auch Juristen.
Warum von einem Anwalt immer abgeraten wird, weil angeblich die Beiträge steigen ist für mich unverständlich. Oder ist jemand ernsthaft der Meinung, in der Kalkulation der Beiträge ist das nicht bereits enthalten?

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Als Geschädigter habe ich das Recht mich anwaltschaftlich vertreten zu lassen.
Damit will der Gesetzgeber Gleichheit der Waffen schaffen, die Versicherung beschäftigt nämlich auch Juristen.
Warum von einem Anwalt immer abgeraten wird, weil angeblich die Beiträge steigen ist für mich unverständlich. Oder ist jemand ernsthaft der Meinung, in der Kalkulation der Beiträge ist das nicht bereits enthalten?

Hi,

natürlich sind die enthalten,aber wenn die kosten für Anwälte niedriger werden könnte die Beiträge niedriger sein 😉 wie bei so oft was war zuerst da die Henne oder das Ei 😉

Es wird dir hier auch keiner von einem Anwalt abraten wenn die Gegnerische Versicherung Probleme macht oder sonstwas ist.

In einem großteil der Fälle ist aber schlicht und einfach kein Anwalt nötig sondern der Treibt nur die gesammtkosten in die höhe.

Die Abwicklung einen "standart Unfallschadens" ist auch für einen laien problemlos zu bewältigen und wenn im weiteren verlauf probleme auftauchen kann man immer noch zum Anwalt.

Gruß Tobias

Ist klar, die Versicherungen geben den Gewinn an ihre Kunden in Form von Beitragssenkungen weiter. 😁
Ich hoffe Dein Weltbild bricht nicht zusammen, wenn ich Dir verrate, dass es keinen Osterhasen gibt und nicht der Klapperstorch die Babys ausliefert.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28



Die Abwicklung einen "standart Unfallschadens" ist auch für einen laien problemlos zu bewältigen und wenn im weiteren verlauf probleme auftauchen kann man immer noch zum Anwalt.

Wenn man keine Ahnung hat, ist alles einfach. 🙂

Vor allem habe ich die Erfahrung gemacht, dass der Anwalt vond er Versicherung bezahlt wird, wenn der den ganzen Unfallschaden reguliert.

Hab ich hinterher Restposten und die Versicherung stellt sich da quer und ich renne dann erst zum Anwalt, bezahlt die Versicherung keinerlei Anwaltskosten, wenn die die Restsumme weiterhin nicht zahlen.

Dann würde mir nur eine Rechnung vom Anwalt bleiben und die einzige Möglichkeit, das alles im Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang einzuklagen. So ist mir das früher mal passiert.

Seitdem gehe ich mit JEDEM Unfall zum Anwalt (telefonisch) und überlasse dem die Regulierung.

Weder ich selber (mit zwei Unfällen), noch leute im Freundes- und Bekanntenkreis hatten so immer eine reibungslose Abwicklung und keinerlei Kosten.

Dass die Versicherungen ohne Anwalt von alleine eh nicht alles zahlen, sollte klar sein. Das kommt noch dazu. Das müsste man denen alles persönlich ausrechnen erst.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Ist klar, die Versicherungen geben den Gewinn an ihre Kunden in Form von Beitragssenkungen weiter. 😁
Ich hoffe Dein Weltbild bricht nicht zusammen, wenn ich Dir verrate, dass es keinen Osterhasen gibt und nicht der Klapperstorch die Babys ausliefert.

Hi,

mit sicherheit nicht 😉 aber es besteht wenigstens der grund zur Hoffnung das im hartumkämpften markt der Autoversicherungen zukünftig sinken kosten in Form von geringeren Beteitragssteigerungen spürbar werden.
So ist unsere Wirtschaft halt nun mal aufgebaut,firmen dürfen gewinne machen. Das die Gewinne nicht überdimensioniert sind das soll die Marktwirtschaft richten.

Wenn die Versicherungen Spielraum haben bei ihren Beiträgen werden sie den auch nutzen in der Hoffnung neue Kunden zu gewinnen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Ist klar, die Versicherungen geben den Gewinn an ihre Kunden in Form von Beitragssenkungen weiter. 😁

Dir ist aber schon klar, dass trotz der Beitragssteigerungen der letzten beiden Jahre die Kraftfahrtversicherung immer noch deutlich untertarifiert ist und das versicherungstechnische Ergebnis in dieser Sparte bei nahezu allen Versicherern negativ ist?

Da die KFZ-Versicherung immer noch als Einstiegsgeschäft und damit der Kundengewinnung dient, werden die Gesellschaften auch mittelfristig deutlich unter der schwarzen Null kalkulieren...

Ich warte auf den Tag, dass die Versicherer in der Schadenregulierung nicht mehr nur spitzfindige Carexpert-Kürzungen vornehmen, sondern bei klarer Schuldfrage schlicht die Anwaltskosten in Frage stellen...

Ich spare mir den Anwalt solange es geht, da es auch beim windigsten Verkehrsrechtler schlicht Verzögerungen gibt, die ich mir nicht leisten möchte, v.a. in den Fällen, wo die Kanzlei nur als Briefträger fungiert.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Ich spare mir den Anwalt solange es geht, da es auch beim windigsten Verkehrsrechtler schlicht Verzögerungen gibt, die ich mir nicht leisten möchte, v.a. in den Fällen, wo die Kanzlei nur als Briefträger fungiert.

Du macht's das so und viele andere auch!

Nur es gibt nunmal die Generation "Muttikind", die können nicht eigenständig mit Problemen umgehen. Und da Mutti in den meisten Fällen keine Anwältin ist muss man sich eben einen Anwald nehmen der einen am besten noch den Ar... abwischt.

Zitat:

Original geschrieben von MotorJuan


Seitdem gehe ich mit JEDEM Unfall zum Anwalt (telefonisch) und überlasse dem die Regulierung.

Weder ich selber (mit zwei Unfällen), noch leute im Freundes- und Bekanntenkreis hatten so immer eine reibungslose Abwicklung und keinerlei Kosten.

Dass die Versicherungen ohne Anwalt von alleine eh nicht alles zahlen, sollte klar sein. Das kommt noch dazu. Das müsste man denen alles persönlich ausrechnen erst.

Also meine Erfahrungen sind genau andersrum: jeder meiner drei Unfälle + drei in der Familie sind ohne Anwalt ohne Probleme über die Bühne gegangen. Aber man muss halt zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung unterscheiden!

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