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Brauch ein Anhänger eine Parkscheibe ?

Themenstarteram 23. Oktober 2018 um 17:41

Hallo meine Lieben,

ich habe mal wieder eine tolle Frage, über dessen Antwort ich mir relativ unsicher bin.

Ich wohne in einer Straße in Berlin, in der eine Parkzone gilt.

Montag-Samstag, von 8-20 Uhr max. 3h (anbei ein Bild).

Davon ausgenommen ist man, wenn man einen Anwohnerparkausweis innerhalb des Armaturenbrett auslegt.

Nun haben wir in unseren Seitenstraßen schon sehr wenige Parkplätze, da stellen sich zu Haufe Leute aus anderen Landkreisen Brandenburgs, immer wieder erkennbar am Nummernschild, von morgens bis abends in diese Straßen, um zum nahe gelegenen Bahnhof zu laufen und dort mit der Bahn weiter in die Stadt zu fahren. Das nervt schon mal tierisch, aber die kriegen regelmäßig ihre Zettel an den Wischer, da nun das OA, auf Beschwerden der Anwohner, hart durchgreift.

Nun kommen wir aber zu einem speziellen Fall.

Irgendwer stellt seit ca. 2 Wochen Anhänger in der Straße ab, auch mit einem Kennzeichen aus einem angrenzenden Landkreis aus Brandenburg. Mittlerweile stehen 3x Anhänger in der Straße, die natürlich nun 3 Anwohnern ihre Parkmöglichkeit verwehren, alle mit einem nicht Berliner Kennzeichen.

Nun die Frage, brauchen Anhänger rein rechtlich ebenso eine Parkuhr wie normale PKW´s?

Ich weiß das zb. Motorräder auf Gehwegen in Großstädten laut STVO nichts zu suchen haben, aber aufgrund des Parkraummangels dort geduletet werden, was auch logisch ist.

Ebenso weiß ich auch, dass es für den Besitzer eines normalen Baumarkt 750kg Anhängers schwierig werden wird, eine Parkuhr auszulegen, aber wie sieht es laut STVO aus ? Dürfte das OA demjenigen einen Zettel verpassen oder nicht ?

Ich finde leider genau zu dieser Frage keine Threads im Internet, somit dachte ich, ich mache mich hier mal schlau.

Danke ;)

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Oktober 2018 um 17:41

Hallo meine Lieben,

ich habe mal wieder eine tolle Frage, über dessen Antwort ich mir relativ unsicher bin.

Ich wohne in einer Straße in Berlin, in der eine Parkzone gilt.

Montag-Samstag, von 8-20 Uhr max. 3h (anbei ein Bild).

Davon ausgenommen ist man, wenn man einen Anwohnerparkausweis innerhalb des Armaturenbrett auslegt.

Nun haben wir in unseren Seitenstraßen schon sehr wenige Parkplätze, da stellen sich zu Haufe Leute aus anderen Landkreisen Brandenburgs, immer wieder erkennbar am Nummernschild, von morgens bis abends in diese Straßen, um zum nahe gelegenen Bahnhof zu laufen und dort mit der Bahn weiter in die Stadt zu fahren. Das nervt schon mal tierisch, aber die kriegen regelmäßig ihre Zettel an den Wischer, da nun das OA, auf Beschwerden der Anwohner, hart durchgreift.

Nun kommen wir aber zu einem speziellen Fall.

Irgendwer stellt seit ca. 2 Wochen Anhänger in der Straße ab, auch mit einem Kennzeichen aus einem angrenzenden Landkreis aus Brandenburg. Mittlerweile stehen 3x Anhänger in der Straße, die natürlich nun 3 Anwohnern ihre Parkmöglichkeit verwehren, alle mit einem nicht Berliner Kennzeichen.

Nun die Frage, brauchen Anhänger rein rechtlich ebenso eine Parkuhr wie normale PKW´s?

Ich weiß das zb. Motorräder auf Gehwegen in Großstädten laut STVO nichts zu suchen haben, aber aufgrund des Parkraummangels dort geduletet werden, was auch logisch ist.

Ebenso weiß ich auch, dass es für den Besitzer eines normalen Baumarkt 750kg Anhängers schwierig werden wird, eine Parkuhr auszulegen, aber wie sieht es laut STVO aus ? Dürfte das OA demjenigen einen Zettel verpassen oder nicht ?

Ich finde leider genau zu dieser Frage keine Threads im Internet, somit dachte ich, ich mache mich hier mal schlau.

Danke ;)

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@MichaOA Hallo Micha. Also vielleicht war meine Wortwahl vorhin etwas ungünstig. Was ich damit meine ist das es einen regen E-Mail-Verkehr zwischen mir und dem OA gab. Dabei bin ich natürlich freundlich geblieben.

Was das 10 mal dran vorbei kommen angeht, unser Ort ist so klein und hat so wenig Parkplätze die Scheiben- oder Scheinpflichtig sind, da schaft die Mitarbeiterin der Parkraumüberwachung einen Rundgang in einer Stunde. Dementsprechend ist sie schnell wieder da, macht irgendwelchen Bürokram, und geht dann wieder los. Und von den Damen haben wir 2. Wenn jede 5 Runden am Tag macht komme ich auf 10. Aber das ist ja auch wurscht.

Hinzu kommt das zumindest die eine meine Auto-Anhänger-Kombi gut kennt, weil ich meistens woanders im 3 Minutenhalt parke, weil das die einzige Möglichkeit in Kombi zu parken. Mit der habe ich mich ja auch unterhalten, und sie wollte sich ja drum kümmern. Mit der anderen die das Knölchen geschrieben hat habe ich mich am nächsten Tag auch vernünftig unterhalten, und sie hat es ja auch eingesehen und sich entschuldigt. Alles gut bis dahin.

"Gefetzt" habe ich mich dann ja mit dem Innendienst der die Sache bearbeitet, und obwohl beide Politessen dem Innendienst erklärt haben das sie es fallen lassen sollen, haben sie es nicht gemacht.

@Frank-Florian, das mit dem "Fetzen" kam nach deinem ersten Beitrag anders bei mir an.

Ich bin fälschlicherweise von einer Großstadt ausgegangen, weil ich selbst in einer arbeite. Mein Fehler, sorry. In einer kleinen Kommune wird es so sein, wie du gerade beschrieben hast.

Ich kann hier immer nur schreiben, wie das bei uns gehandhabt wird. Andere Kommunen können und werden manches anders regeln, als es bei uns üblich ist. Wir drücken bei Schwerbehinderten meist beide Augen zu. Der eine findet das menschlich, der andere kritisiert das und sagt, gleiches Recht für alle. Ich bin jedoch der Meinung, wenn man schon eine Behinderung hat, hat man es im alltäglichen Leben oftmals schwerer, als wir Gesunden. Deshalb sind wir da weniger streng. Klar, parkt jemand mit Schwerbehindertenparkausweis in einer Feuerwehrzufahrt, ganz aufgefahren auf dem Gehweg so das da keiner mehr vorbei kommt oder er parkt massiv behindernt, dann bleibt uns keine Wahl. Dann müssen wir schleppen. Allerdings bringen wir die nicht zum Verwahrgelände, sondern setzen nur auf den nächstgelegenen freien Stellplatz um.

Warum bei dir das OA auf stur schaltet, kann ich nicht nachvollziehen. Ich meine, hier gehts doch nur um eine 10 € Verwarnung. Klar, die Verwarnung ist berechtigt. Aber wie gesagt, meine Kollegen und ich, würden diese trotzdem einstellen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Ich drück dir die Daumen, dass euer OA vielleicht doch noch einlenkt. Und das nächste Mal einfach auch am Hänger ne Parkscheibe befestigen. Klarsichthülle dran gepappt und reingeschoben die Scheibe. Erspart am Ende eine Menge Zeit, Ärger und Schreibkram.

 

Viele Grüße,

Micha

@MichaOA

Ja das mit der Parkscheibe ist ja hier auch das Hauptthema.

Ich habe mir überlegt, ich nehme eine Parkscheibe aus Plastik, so eine die auch als Eiskratzer eingesetzt werden kann, bohre da ein Loch rein, Kette oder Drahtseil dran und mit Vorhängeschloss sichtbar an den Anhänger. Damit wäre das Problem den Diebstahls schon mal erledigt.

Bleibt noch das Problem des Verstellens durch dritte.

 

LG Frank-Florian

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