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Brauch ein Anhänger eine Parkscheibe ?

Themenstarteram 23. Oktober 2018 um 17:41

Hallo meine Lieben,

ich habe mal wieder eine tolle Frage, über dessen Antwort ich mir relativ unsicher bin.

Ich wohne in einer Straße in Berlin, in der eine Parkzone gilt.

Montag-Samstag, von 8-20 Uhr max. 3h (anbei ein Bild).

Davon ausgenommen ist man, wenn man einen Anwohnerparkausweis innerhalb des Armaturenbrett auslegt.

Nun haben wir in unseren Seitenstraßen schon sehr wenige Parkplätze, da stellen sich zu Haufe Leute aus anderen Landkreisen Brandenburgs, immer wieder erkennbar am Nummernschild, von morgens bis abends in diese Straßen, um zum nahe gelegenen Bahnhof zu laufen und dort mit der Bahn weiter in die Stadt zu fahren. Das nervt schon mal tierisch, aber die kriegen regelmäßig ihre Zettel an den Wischer, da nun das OA, auf Beschwerden der Anwohner, hart durchgreift.

Nun kommen wir aber zu einem speziellen Fall.

Irgendwer stellt seit ca. 2 Wochen Anhänger in der Straße ab, auch mit einem Kennzeichen aus einem angrenzenden Landkreis aus Brandenburg. Mittlerweile stehen 3x Anhänger in der Straße, die natürlich nun 3 Anwohnern ihre Parkmöglichkeit verwehren, alle mit einem nicht Berliner Kennzeichen.

Nun die Frage, brauchen Anhänger rein rechtlich ebenso eine Parkuhr wie normale PKW´s?

Ich weiß das zb. Motorräder auf Gehwegen in Großstädten laut STVO nichts zu suchen haben, aber aufgrund des Parkraummangels dort geduletet werden, was auch logisch ist.

Ebenso weiß ich auch, dass es für den Besitzer eines normalen Baumarkt 750kg Anhängers schwierig werden wird, eine Parkuhr auszulegen, aber wie sieht es laut STVO aus ? Dürfte das OA demjenigen einen Zettel verpassen oder nicht ?

Ich finde leider genau zu dieser Frage keine Threads im Internet, somit dachte ich, ich mache mich hier mal schlau.

Danke ;)

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Oktober 2018 um 17:41

Hallo meine Lieben,

ich habe mal wieder eine tolle Frage, über dessen Antwort ich mir relativ unsicher bin.

Ich wohne in einer Straße in Berlin, in der eine Parkzone gilt.

Montag-Samstag, von 8-20 Uhr max. 3h (anbei ein Bild).

Davon ausgenommen ist man, wenn man einen Anwohnerparkausweis innerhalb des Armaturenbrett auslegt.

Nun haben wir in unseren Seitenstraßen schon sehr wenige Parkplätze, da stellen sich zu Haufe Leute aus anderen Landkreisen Brandenburgs, immer wieder erkennbar am Nummernschild, von morgens bis abends in diese Straßen, um zum nahe gelegenen Bahnhof zu laufen und dort mit der Bahn weiter in die Stadt zu fahren. Das nervt schon mal tierisch, aber die kriegen regelmäßig ihre Zettel an den Wischer, da nun das OA, auf Beschwerden der Anwohner, hart durchgreift.

Nun kommen wir aber zu einem speziellen Fall.

Irgendwer stellt seit ca. 2 Wochen Anhänger in der Straße ab, auch mit einem Kennzeichen aus einem angrenzenden Landkreis aus Brandenburg. Mittlerweile stehen 3x Anhänger in der Straße, die natürlich nun 3 Anwohnern ihre Parkmöglichkeit verwehren, alle mit einem nicht Berliner Kennzeichen.

Nun die Frage, brauchen Anhänger rein rechtlich ebenso eine Parkuhr wie normale PKW´s?

Ich weiß das zb. Motorräder auf Gehwegen in Großstädten laut STVO nichts zu suchen haben, aber aufgrund des Parkraummangels dort geduletet werden, was auch logisch ist.

Ebenso weiß ich auch, dass es für den Besitzer eines normalen Baumarkt 750kg Anhängers schwierig werden wird, eine Parkuhr auszulegen, aber wie sieht es laut STVO aus ? Dürfte das OA demjenigen einen Zettel verpassen oder nicht ?

Ich finde leider genau zu dieser Frage keine Threads im Internet, somit dachte ich, ich mache mich hier mal schlau.

Danke ;)

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17 Antworten

Zitat:

@Airliveman schrieb am 23. Oktober 2018 um 19:41:21 Uhr:

Hallo meine Lieben,

ich habe mal wieder eine tolle Frage, über dessen Antwort ich mir relativ unsicher bin.

Ich wohne in einer Straße in Berlin, in der eine Parkzone gilt.

Montag-Samstag, von 8-20 Uhr max. 3h (anbei ein Bild).

Davon ausgenommen ist man, wenn man einen Anwohnerparkausweis innerhalb des Armaturenbrett auslegt.

Nun haben wir in unseren Seitenstraßen schon sehr wenige Parkplätze, da stellen sich zu Haufe Leute aus anderen Landkreisen Brandenburgs, immer wieder erkennbar am Nummernschild, von morgens bis abends in diese Straßen, um zum nahe gelegenen Bahnhof zu laufen und dort mit der Bahn weiter in die Stadt zu fahren. Das nervt schon mal tierisch, aber die kriegen regelmäßig ihre Zettel an den Wischer, da nun das OA, auf Beschwerden der Anwohner, hart durchgreift.

Nun kommen wir aber zu einem speziellen Fall.

Irgendwer stellt seit ca. 2 Wochen Anhänger in der Straße ab, auch mit einem Kennzeichen aus einem angrenzenden Landkreis aus Brandenburg. Mittlerweile stehen 3x Anhänger in der Straße, die natürlich nun 3 Anwohnern ihre Parkmöglichkeit verwehren, alle mit einem nicht Berliner Kennzeichen.

Nun die Frage, brauchen Anhänger rein rechtlich ebenso eine Parkuhr wie normale PKW´s?

Ich weiß das zb. Motorräder auf Gehwegen in Großstädten laut STVO nichts zu suchen haben, aber aufgrund des Parkraummangels dort geduletet werden, was auch logisch ist.

Ebenso weiß ich auch, dass es für den Besitzer eines normalen Baumarkt 750kg Anhängers schwierig werden wird, eine Parkuhr auszulegen, aber wie sieht es laut STVO aus ? Dürfte das OA demjenigen einen Zettel verpassen oder nicht ?

Ich finde leider genau zu dieser Frage keine Threads im Internet, somit dachte ich, ich mache mich hier mal schlau.

Danke ;)

Ich würde da einfach einmal beim Ordnungsamt nachfragen. Aber ich würde sagen, das die da nicht abgestellt werden dürfen. Die werden doch auch sicherlich nicht nach der erlaubten Zeit entfernt.

Also für die reine Parkdauer der Anhänger gilt ja schon mal § 12 IIIb) StVO:

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Meines Erachtens müsste sich auch die Parkscheiben-Benutzungspflicht auf Anhänger erstrecken. Da gehe ich von § 13 StVO aus, der sich auf "Fahrzeuge" bezieht. § 1 StVG beschreibt, das Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (grundsätzlich) zulassungspflichtige "Fahrzeuge" sind. In Absatz 1, Satz 2 taucht der gleiche Begriff "Fahrzeug" auf, wie in § 13 I StVO.

Wie es in der Praxis gehandhabt wird, kann ich mangels Erfahrung nicht sagen. Aber ich würde denken, dass ein Hinweis auf diese Normen die Behörde zum Handeln im Sinne des TE bewegen dürfte.

Ja, auch der Anhänger braucht eine Parkscheibe. Wie man die befestigt, ist der Kreativität des Einzelnen überlassen, aber es gibt auch abschließbare, transparente Behälter dafür.

Wenn das OA einen Zettel anbringen kann, sollte der Eigentümer vom Hänger es auch schaffen eine Parkscheibe zu deponieren. Über den Sinn oder Schwachsinn der Sache hab ich keine Lust mich zu äußern.

Das Thema gab es schon mehrmals. Ein abgekuppelter Hänger braucht an diesem Standort einen eigenen Anwohnerparkausweis (Kopie reicht nicht), oder eine Parkscheibe. Ob das zuständge Ordnungsamt das einfache abstellen duldet ist ein anderes Thema.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Oktober 2018 um 01:38:16 Uhr:

Das Thema gab es schon mehrmals. Ein abgekuppelter Hänger braucht an diesem Standort einen eigenen Anwohnerparkausweis (Kopie reicht nicht), oder eine Parkscheibe. Ob das zuständge Ordnungsamt das einfache abstellen duldet ist ein anderes Thema.

, korrekt also Schloß vor und Ruhe ist.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 24. Oktober 2018 um 02:02:54 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Oktober 2018 um 01:38:16 Uhr:

Das Thema gab es schon mehrmals. Ein abgekuppelter Hänger braucht an diesem Standort einen eigenen Anwohnerparkausweis (Kopie reicht nicht), oder eine Parkscheibe. Ob das zuständge Ordnungsamt das einfache abstellen duldet ist ein anderes Thema.

, korrekt also Schloß vor und Ruhe ist.

-:)

Weswegen denn den Anhänger abschließen...?!?

-:)

Parkscheibe am Anhänger wie beim Motorrad evtl. durch ein Schloss anbringen.

Aber ich denke wenn er ohne Zug-Fahrzeug abgestellt ist wird er wohl länger als die erlaubten 3 Stunden stehenbleiben.

https://niezualt.com/.../

Hallo. Also bei uns in Schleswig-Holstein braucht auch ein alleinstehender Anhänger eine Parkscheibe. Ich habe mich einmal mit dem OA ziemlich gefetzt weil es mir ein Knölchen verpasst hat.

 

Der Hintergrund ist aber besonders:

 

Mein Anhänger dient bei mir zu 99% zum Transport des E-Rollstuhls meiner Frau und ist auch genau wie mein Auto mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet.

 

Normalerweiser stehe ich in Kombination auf Längsparkplätzen, aber das eine mal musste ich auf zwei nebeneinanderliegenden Querplätzen parken, und somit die Fahrzeuge trennen.

 

Obwohl beide Fahrzeuge offensichtlich zusammengehören, was sich aus den Kennzeichen ergibt, und der Kennzeichnung auf den Rollstuhltransport, habe ich dieses Knölchen bekommen.

 

Lustig ist daran das es der Parkplatz von unserem Rathaus war wo auch unser OA ansässig ist.

 

Die Begründung für das Ticket war das sie ja nicht wissen können wie lange der Anhänger da schon steht, er könnte da ja schon eine Woche stehen. Zwar gehen die Politessen da täglich bestimmt 10 mal vorbei, aber das wollten sie nicht gelten lassen.

Hä? Die gehen das erste Mal vorbei und notieren die Ventile. Aus blauem Dunst sagen 'der steht schon ewig da' ist afaik nicht haltbar.

Fetzen mit den Mitarbeitern vom OA kommt nicht besonders gut - die sitzen am längeren Hebel. Ich weiß ja nicht, wie du grundsätzlich drauf bist, aber mit Bedacht und Ruhe kommst du eher ans Ziel.

Also sowas versteh ich nicht so einen Anhänger hat man ja nicht aus Lust an der Freude dabei. Glaub das man da auch mal ein Auge zudrücken kann. (Hat nichts mit bervorteilung zu tun)

Naja...."Fetzen" auf der diplomatischer Ebene natürlich.

Also ich war beim Einwohner-Meldeamt und war max. 20 Min. drin.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 4. September 2021 um 21:51:42 Uhr:

Also sowas versteh ich nicht so einen Anhänger hat man ja nicht aus Lust an der Freude dabei. Glaub das man da auch mal ein Auge zudrücken kann. (Hat nichts mit bervorteilung zu tun)

Ja BK da hast du Recht. Ich würde auch lieber ein Fahrzeug haben wo ich den Rollstuhl rein bekomme, aber dazu fehlt leider das nötige Kleingeld. Also nutze ich den Anhänger. Aber ich habe mich dran gewöhnt, zumal ich als erfahrener LKW-Fahrer damit keine Schwierigkeiten habe.

@Frank-Florian, natürlich braucht der Anhänger im Scheibenbereich auch eine eigene Parkscheibe. Der Hänger blockiert schließlich einen regulären Parkplatz.

Warum die Mitarbeiter eures OA bestimmt 10 mal an ihrer Dienststelle vorbeikommen sollten, kann ich nicht nachvollziehen. Ich komme in der Regel genau 2 mal an unserer Dienststelle vorbei, nämlich bei Dienstbeginn und bei Dienstende. Wenn schlechtes Wetter ist, fahre ich auch mal zur Mittagspause rein. Dann würde ich 3 mal da vorbeikommen. Wir sehen am Tag eine 4-stellige Anzahl Fahrzeuge aller Art. Da merkt man sich das einzelne nicht.

Was die Aufkleber betrifft. Ich sehe täglich Fahrzeuge mit diesen Aufklebern, mit Polizei-Aufklebern, Feuerwehraufklebern, mit selbst gemalten Schildern "Arzt im Einsatz", "Sanitärfirma im Noteinsatz", "Elektriker im Noteinsatz", und und und. Der Phantasie mancher Verkehrsteilnehmer sind da keine Grenzen gesetzt. Würde ich diese Schilder, Aufkleber und Co. alle beachten und nicht verwarnen, bräuchte ich morgens gar nicht anfangen.

Sich auf der Straße mit den Mitarbeitern des OA "fetzen", bringt gar nichts. Auch wenns "diplomatisches fetzen" (was auch immer das ist) gewesen sein soll. Besser wäre, einfach die Situation zu schildern, dann wird man dir auch hilfreiche Tipps geben. Ich hätte dir z.B. bei höflicher Ansprache deinerseits angeboten, die Verwarnung für den Hänger mit rein zu nehmen und hätte das dann vom Innendienst einstellen lassen. Denn Menschen mit Schwerbehinderung zu verwarnen, ist das letzte was wir wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade für Menschen wie dich und deine Frau, räumen wir Schwerbehindertenparkplätze ziemlich schnell frei und helfen auch sonst gern, soweit uns das möglich ist. Und wenn jemand anstatt des Schwerbehindertenparkausweises nur seinen Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen ausgelegt hat und damit im Ticket,- Scheiben- oder Bewohnerbereich parkt, dann lasse ich ich den stehen und werde den nicht verwarnen. Auch wenn ich das eigentlich könnte.

Aber wie so oft im Leben, der Ton macht die Musik. Das "Fetzen" war sicherlich die schlechteste Idee. Beim nächsten Mal einfach nett und höflich die Situation erklären, dann wirst du mit Sicherheit mehr erreichen.

 

Viele Grüße,

Micha

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