bräuchte mal ne Auskunft zur Kaskoversicherung/Totalschaden...
Hallo!
Erstmal muss ich beichten, dass ich mein 320er Coupe wirtschaftlich geschrottet habe...kleine Ursache, große Wirkung. Jedenfalls knapp 12000,- Reparaturkosten laut Gutachter und damit weit über Wiederbeschaffungswert. Hab auch schon ein Angebot eines Aufkäufers, so dass ein verbindlicher Restwert ermittelt wurde. Wiederaufbau lohnt für mich vermutlich nicht, da ich weder fachgerechte Schweiß-/Richt- noch Lackierarbeiten selber leisten kann und daher immer dicke Miese machen würde.
Soweit, so klar. Unklar ist mir immer noch die Anrechnung der Mehrwertsteuer bei Totalschadenabrechnung ohne Reparatur.
Die allgemeine Regel bei der Entschädigung lautet ja, wie die Internetsuche sagt: Wiederbeschaffungswert abzüglich MWst abzüglich Restwert ergibt die auszuzahlende Entschädigung der Kaskoversicherung. Die vorher abgezogene MwSt. wird dann erst bei Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs von mindestens gleichem Wert ausgezahlt. Fair oder nicht steht leider nicht zur Debatte, das ist gängige Rechtsprechung.
Als rein fiktives Zahlenbeispiel: 5000 WBW -16% MwSt (800,-) = 4200,-. Davon abzuziehender, ermittelter Restwert von 1500,- ergibt 2700,- Auszahlung von der Versicherung und 1500,- vom Aufkäufer. Die abgezogenen 800,- erhalte ich erst dann, wenn ich ein Ersatzauto von mindestens 5000,- Kaufpreis erwerbe und die aufgewandte MwSt. aufgeführt wird, also im Grunde nur bei Kauf vom Händler.
Nun steht im Gutachten geschrieben: "Vergleichbare Fahrzeuge sind aufgrund des Alters im gewerblichen Fahrzeughandel nicht mehr erhältlich. Zur Wertermittlung wird der sog. Privatmarkt herangezogen, auf dem keine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgt."
Dem entnehme ich (und es macht wohl Sinn...), dass der ermittelte WBW daher eigentlich für netto steht, da kein Händler bei Trost so ein altes Fahrzeug im Angebot hat (28 Jahre, über 300000km) und daher keine theoretisch abzuführende Mehrwertsteuer mit einberechnet werden kann. Sprich: Der im oberen Rechenbeispiel stattgefundene Abzug der MwSt von 800,- findet keine Anwendung.
Solch ein Fall scheint zu selten vorzukommen, als dass man im Netz Infos darüber findet...und selbst habe ich keine Erfahrung, ist mein erster Vollkaskoschaden. Habs immerhin bis zur SF 26 geschafft...
Da das Coupe mein Zweitwagen just-for-fun ist, ist eine Ersatz-Neuanschaffung auch derzeit erstmal nicht geplant. Ggf. mittelfristig wieder ein Spaßauto, aber dann sehr unwahrscheinlich vom Händler mit ausgewiesener MwSt. (ein 123er Coupe oder R129 280/320 ohne großen Reparaturstau könnten mich evtl. schwach werden lassen).
Kann jemand, der Ähnliches erlebt hat, meine Sichtweise der Berechnung ohne Mehrwertsteuerabzug bestätigen? Ich wollte morgen oder übermorgen zu meiner Versicherung und die Regulierung besprechen - und würde meine Geschütze gern in Stellung wissen, wenn die erwartungsgemäß die Erstattungssumme kleinrechnen wollen....
Gruß und Dank
Beste Antwort im Thema
Du bekommst in der Regel den Zeitwert abzüglich Restwert. Die Mehrwertsteuer wird dir hierbei nicht abgezogen.
Den Wiederbeschaffungswert gibt es in der Regel in der Kasko nicht, außer du hast das Fahrzeug (als Oldtimer) nach Wiederbeschaffungswert versichert... Aber auch dabei findet die MWST keinen Abzug.
21 Antworten
Die überlegung bei der Vollkosko ist ja diese.
Der Wagen hat ein Wertgutachten von 8k €, es entsteht ein schaden von 7k €, dann muss die Versicherung zahlen, entweder nach Wertgutachten oder nach Zeitwert, was dann ein großer € Unterschied ist.
Ohne Kasko ist das Risiko halt höher aber dafür erst mal günstiger.
So kurze Rückmeldung:
Ging wirklich flott, Geld war heute auf meinem Konto. War tatsächlich ohne Steuerabzug.
Wiederbeschaffungswert 9500, SB 500.
Also 9000 abzgl. Restwert (3120) ausgezahlt bekommen ohne Abschläge.
Gruß und Dank
Kannst du noch verraten bei welcher Versicherung du bist?
Deine eigene Versicherung hat ohne Wertgutachten einen Wiederbeschaffungswert von 9,5k € ermittelt, wenn ja wie?
Scheint ne gute Versicherung zu sein, Glückwunsch!
Es wurde ein Schadengutachten des von der Versicherung bestellten Sachverständigen zugrunde gelegt.
Dazu wurde durch denselben SV ein Marktwert festgesetzt und über eine Restwertbörse ein garantierter Ankaufswert (Restwert) ermittelt. Den bekomme ich dann von einem benannten Bieter oder ich verticke es selbst zu dem Wert.
Die Versicherung ist die VGH, mit Büro hier vor Ort. Nicht die billigste, aber durch bestehende Verträge für Gebäude und Hausrat mit guten Rabatten und ich habe Ansprechpartner, denen ich gegenüber sitzen kann. Und scheinbar ne gute und schnelle Abwicklung im Schadenfall.
Ähnliche Themen
Doch.
Schwacke-Liste is nicht.
Wiederbeschaffungswert. (... also für gleichwertigen! Ersatz, nicht für ein Restaurations-Objekt )
... und der dürfte steigen.
Zumindest solange ein Gutachter den Zustand vor Schadeneintritt abschätzen kann.
Sicher schwieriger wohl bei einem kompl. abgebrannten Fahrzeug.
Vor einiger Zeit konnte ein TE nicht verstehen, dass er mehr bekam als ihn der Wagen gekostet hat.
Es rechnet aber nicht jede Versicherung so ab, das ist das Problem.
Man muss vorher anrufen und das abklären.