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bräuchte mal ne Auskunft zur Kaskoversicherung/Totalschaden...

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 6. Juli 2020 um 18:44

Hallo!

Erstmal muss ich beichten, dass ich mein 320er Coupe wirtschaftlich geschrottet habe...kleine Ursache, große Wirkung. Jedenfalls knapp 12000,- Reparaturkosten laut Gutachter und damit weit über Wiederbeschaffungswert. Hab auch schon ein Angebot eines Aufkäufers, so dass ein verbindlicher Restwert ermittelt wurde. Wiederaufbau lohnt für mich vermutlich nicht, da ich weder fachgerechte Schweiß-/Richt- noch Lackierarbeiten selber leisten kann und daher immer dicke Miese machen würde.

Soweit, so klar. Unklar ist mir immer noch die Anrechnung der Mehrwertsteuer bei Totalschadenabrechnung ohne Reparatur.

Die allgemeine Regel bei der Entschädigung lautet ja, wie die Internetsuche sagt: Wiederbeschaffungswert abzüglich MWst abzüglich Restwert ergibt die auszuzahlende Entschädigung der Kaskoversicherung. Die vorher abgezogene MwSt. wird dann erst bei Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs von mindestens gleichem Wert ausgezahlt. Fair oder nicht steht leider nicht zur Debatte, das ist gängige Rechtsprechung.

Als rein fiktives Zahlenbeispiel: 5000 WBW -16% MwSt (800,-) = 4200,-. Davon abzuziehender, ermittelter Restwert von 1500,- ergibt 2700,- Auszahlung von der Versicherung und 1500,- vom Aufkäufer. Die abgezogenen 800,- erhalte ich erst dann, wenn ich ein Ersatzauto von mindestens 5000,- Kaufpreis erwerbe und die aufgewandte MwSt. aufgeführt wird, also im Grunde nur bei Kauf vom Händler.

Nun steht im Gutachten geschrieben: "Vergleichbare Fahrzeuge sind aufgrund des Alters im gewerblichen Fahrzeughandel nicht mehr erhältlich. Zur Wertermittlung wird der sog. Privatmarkt herangezogen, auf dem keine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgt."

Dem entnehme ich (und es macht wohl Sinn...), dass der ermittelte WBW daher eigentlich für netto steht, da kein Händler bei Trost so ein altes Fahrzeug im Angebot hat (28 Jahre, über 300000km) und daher keine theoretisch abzuführende Mehrwertsteuer mit einberechnet werden kann. Sprich: Der im oberen Rechenbeispiel stattgefundene Abzug der MwSt von 800,- findet keine Anwendung.

Solch ein Fall scheint zu selten vorzukommen, als dass man im Netz Infos darüber findet...und selbst habe ich keine Erfahrung, ist mein erster Vollkaskoschaden. Habs immerhin bis zur SF 26 geschafft...

Da das Coupe mein Zweitwagen just-for-fun ist, ist eine Ersatz-Neuanschaffung auch derzeit erstmal nicht geplant. Ggf. mittelfristig wieder ein Spaßauto, aber dann sehr unwahrscheinlich vom Händler mit ausgewiesener MwSt. (ein 123er Coupe oder R129 280/320 ohne großen Reparaturstau könnten mich evtl. schwach werden lassen).

Kann jemand, der Ähnliches erlebt hat, meine Sichtweise der Berechnung ohne Mehrwertsteuerabzug bestätigen? Ich wollte morgen oder übermorgen zu meiner Versicherung und die Regulierung besprechen - und würde meine Geschütze gern in Stellung wissen, wenn die erwartungsgemäß die Erstattungssumme kleinrechnen wollen....

Gruß und Dank

Beste Antwort im Thema

Du bekommst in der Regel den Zeitwert abzüglich Restwert. Die Mehrwertsteuer wird dir hierbei nicht abgezogen.

Den Wiederbeschaffungswert gibt es in der Regel in der Kasko nicht, außer du hast das Fahrzeug (als Oldtimer) nach Wiederbeschaffungswert versichert... Aber auch dabei findet die MWST keinen Abzug.

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Das wäre ne gute Frage fürs Forum "Verkehr und Sicherheit". Mit 124ern hat's ja nichts (mehr) zu tun.

Themenstarteram 6. Juli 2020 um 18:54

Dort finden sich aber vor Allem jüngere Autos, bei denen der von mir beschriebene Passus wohl eher selten zu finden ist...Hier erwarte ich mehr Leidensgenossen, welche schon so Etwas erlebt haben.

Aber hast auch Recht, ich poste dasselbe noch mal im Versicherungsforum...wenn man das 124er-Forum als Bookmark abgelegt hat, übersieht man gern die anderen Bereiche von MT...

Du bekommst in der Regel den Zeitwert abzüglich Restwert. Die Mehrwertsteuer wird dir hierbei nicht abgezogen.

Den Wiederbeschaffungswert gibt es in der Regel in der Kasko nicht, außer du hast das Fahrzeug (als Oldtimer) nach Wiederbeschaffungswert versichert... Aber auch dabei findet die MWST keinen Abzug.

Themenstarteram 6. Juli 2020 um 19:45

Im Gutachten steht tatsächlich wörtlich: "Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt): xxxx,- Euro".

Ganz normale Kfz-Versicherung, ohne Oldtimerklauseln o.Ä.

Vermutlich mache ich mir zu viele Gedanken...aber Versicherungen sollen ja erfinderisch sein, was Einbehalten von Erstattungen geht.

vielleicht sich mal mit dem Gutachter unterhalten ( den du ja wohl beauftragt hast )

Themenstarteram 6. Juli 2020 um 20:16

Nee, weil Kaskoschaden = Gutachter von der Versicherung bestellt...und der hat mit der Regulierung an sich nicht viel zu tun. Der legt nur die konkreten Zahlen fest. Die Zahlen bezweifle ich auch nicht bzw. nicht genug, um sich u.U. jahrelang drum zu streiten.

Ich würde das ganze Thema eher was für einen Anwalt bzw Rechtsberatung halten als für ein Forum.

Ja, dringend Anwalt. Denn ein von der Versicherung bestellter Gutachter m öchte auch in Zukunft von der Versicherung bezahlt werden. Dich sieht er im Zweifel nicht wieder. Rate 'mal, wem sein Herz gehört.

am 7. Juli 2020 um 6:38

Servus,

das ist genau der punkt, wo man den sachverständigen mal darauf hinweisen sollte, das es sehr wohl Händler für solche Fahrzeuge gibt.

als besonders teueres besipiel würde ich da : https://www.mercedes-benz.com/de/classic/all-time-stars/#/

und : https://www.classic-trader.com/de/automobile/suche/mercedes-benz

gruß F

Schlussendlich muss man unterscheiden, zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden.

Was in einem Kaskoschaden versichert ist und wonach wie reguliert wird, steht in deinem Versicherungsvertrag, bzw. in den ergänzenden Kaskoversicherungsbedinungen.

In der Regel ist es so, dass die VS einen Sachverständigen beauftragt und der legt den Restwert über Restwertvörse verbindlich fest und du kannst dass Auto dann vom Restwertaufkäufer abholen lassen, oder damit machen was du willst. Am besten verkaufst du es direkt. Der Restwert vom Restwertaufkäufer ist bindend.

Den anderen Wert, der wird nach den Versicherungsbedinungen festgelegt. In der Regel ist dass der DAT/Schwacke Zeitwert. Welcher Wert festgelegt wird, wenn das Auto so alt ist dass es in keiner Liste mehr steht, dass steht hoffentlich in deinen Versicherungsbedinungen. Ansonsten würde ich da mit dem Sachverständigen sprechen und die Classic Data Preisliste nehmen.

Wenn tatsächlich nach Wiederbeschaffungswert reguliert wird, dann ist dass natürlich nochmal ein etwas anderes Thema. Aber, in der Regel regulieren normale Kaskoversicherungen nach Marktwerkt und nicht nach Wiederbeschaffungswert.

Ein Rechtsanwalt wird da wahrscheinlich wenig nützen, da du den Anwalt selbst bezahlen musst.

Wenn dem Kunden dass Gutachten der Versicherung nicht gefällt, dann kann er -auf eigene Kosten- ein Gegengutachten erstellen lassen. Dann entscheidet die Versicherung ob sie dass anerkennt oder sich auf einen Kompromiss einigt. Erfahrungsgemäß entscheiden die garnix.

Dann gibt es die theoretische Möglichkeit, ein Sachverständigenverfahren zu starten, in denen ein Dritter Sachverständiger über das Ergebnis der beiden Gutachten entscheiden soll.

Alles in allem ein langwieriges Verfahren, was sich Erfahrungsgemäß öfter im Prozess selbst aufhängt.

Der Spruch des 3. Sachverständigen ist dann für dich und die Versicherung bindend.

Ein Klagerecht ist in den meisten Kaskoverträgen ausgeschlossen. Musst mal nachlesen, was du unterschrieben hast ;)

In der Classic Data Liste steht dass Auto in Zustand 3 mit 6.000€ und in Zustand 2 mit 11.9800€...

Wenn wir mal von nem realistischen 3er ausgehen, geht es also um rund 6.000€ und dann weist du, wo die Reise in etwa hin geht... Mit Glück kannst du dass mit dem VS Sachverständigen gescheit aushandeln, die VS reguliert irgendwie verschmerzbar und fertig.

Deshalb bin ich auf der Suche nach einer Versicherung die nach Wertgutachten abrechent.

Ich habe keinen zweit Wagen, werde mir auch keinen anschaffen, also fallen Young/Oldtimer Versicherungen raus.

Es ist schon sehr ärgerlich, wenn (d)ein 124er nach Restwert abgerechnet wird und man davor 10k € reingesteckt hat.

Zitat:

@Bitas schrieb am 7. Juli 2020 um 14:10:21 Uhr:

Deshalb bin ich auf der Suche nach einer Versicherung die nach Wertgutachten abrechent.

Ich habe alle meine Autos nur Haftpflichtversichert, dann habe ich das Theater nicht.

Wenn dann einer rein fährt, lasse ich die Versicherung bei mir nen Kostenvoranschlag bestellen, der Sachverständige schreibt den hinterher als Gutachten ab, anschließend schicke ich der Versicherung noch die Rechnung für den bestellten Kostenvoranschlag und unser Verkehrsrechtsanwalt der Herr Dr. E. holt die Kohle und fertig.

Da da schon genug Leute in den letzten 490.000km rein gefahren sind, habe ich dann auch immer nen für mich kostenlos festgesetzten Wiederbeschaffungswert ;)

Und dass nicht nur als Parteigutachten, sondern auch von Versicherungssachverständigen in Gegengutachten...

Wenn ich es dann selbst platt fahre oder es geklaut wird, dann kriege ich das Auto eh nicht wieder.

Dann nehme ich einfach die 15 Jahre eingesparten Kaskoprämien von meinen Autos und kaufe mir bei Ibrahim n neues und fertig. Der diskutiert auch nicht, ob ich noch alle Schlüssel habe, oder das Auto mit steckendem Schlüssel hab an der Straße stehen lassen, ob ich besoffen war oder zu viel Aspirin genommen habe und ob ich zu schnell gefahren bin oder irgendwas grob Fahrlässig war, der zögert dass auch nicht 3 Wochen raus sondern stellt mir spätestens übernächsten Tag die Karre zugelassen aufn Hof und fertig.

Und wenn du selbst deine Kiste schrottest, kannst du sie ohne Probleme wieder herrichten....du brauchst wirklich keine Kasko....bei nicht selbst schraubern sieht es eventuell anders aus.

Zitat:

@Bitas schrieb am 7. Juli 2020 um 19:44:29 Uhr:

Und wenn du selbst deine Kiste schrottest, kannst du sie ohne Probleme wieder herrichten....du brauchst wirklich keine Kasko....bei nicht selbst schraubern sieht es eventuell anders aus.

Wenn Knick im Dach dann Knick im Dach.

Wenn abgebrannt dann abgebrannt.

Wenn geklaut, dann geklaut.

Daran ändere auch ich nix.

Bei üblichen Kleinschäden wie nem angedeutschtem Radlauf, ner kaputten Stoßstange, nem kaputt gefahrenen Kotflügel, etc. kannst du auch als nicht Selberschrauber die Versicherungshochstufung und 500€ SB in die Hand nehmen und das Auto einfach als Privatzahler in die Werkstatt geben...

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