ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Borbet Felgen auf Fiat Panda, Eintragungspflichtig?

Borbet Felgen auf Fiat Panda, Eintragungspflichtig?

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 8:03

Hallo zusammen,

 

Folgender Sachverhalt. Als Zweitwagen fahre ich einen Fiat Panda Typ 169 mit 60 Ps aus 2009.

 

Ich habe von meinem Vorgängerfahrzeug noch 14 Zoll Borbet Alufelgen mit Bereifung 165 65 R14.

 

In den COC Papieren meines Pandas ist diese Reifengröße aufgeführt sowie zusätzlich die 155 80 R13.

 

Aus der ABE die ich habe (habe ich hier hochgeladen) werde ich nicht schlau, ob die Räder eingetragen werden müssen oder ob es nur reicht, die Unterlagen die ich hochgeladen habe mitzuführen.

 

Des weiteren sind zwei Felgen mit Hankook und zwei mit Vredestein Reifen bereift. Da werde ich auch nicht schlau draus, ob das überhaupt zulässig ist.

 

Vielleicht kann mir jemand da unter die Arme greifen, ich verstehe es einfach nicht :(

 

Vielen Dank schonmal an dieser Stelle!

Ähnliche Themen
11 Antworten

Kannste so fahren ohne eintragung, ABE mitführen.

Mischbereifung ist erlaubt, solange es beides Winter- bzw. Sommerreifen sind.

Mittlerweile darf man sogar alle Sorten bunt mischen, Sommer/Allwetter/Winter/verschiedenste Hersteller/Runderneuerte li + re + vorn + hinten.

Erlaubt, sprich nicht verboten, aber nicht unbedingt empfehlenswert ;-)

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 10:20

Ok, bereift sind die Felgen mit Allwetterreifen (alle 4).

 

Mich hat hierzu im Gutachten der Punkt A04 verwirrt.

 

Und noch der Punkt A02 bezüglich der Eintragung

Zitat:

@NoPunto NoParty schrieb am 4. Juli 2018 um 12:20:40 Uhr:

 

........

Mich hat hierzu im Gutachten der Punkt A04 verwirrt.

.......

Dieser Punkt verwirrt mich auch - hab ich so noch nicht gelesen.

Aber da steht eindeutig: "Ferner sind nur Reifen eines

Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig" und: "Bei Verwendung unterschiedlicher

Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-

oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."

Da eine ABE nur dann gültig ist wenn alle Auflagen eingehalten werden, würde ich sagen: Deine aktuelle Konfiguration ist nicht zulässig!

Ich würde zum TÜV fahren und die Dinger eintragen lassen - dann ist das eindeutig und ohne solch kuriosen Auflagen.

 

am 18. Juli 2018 um 16:03

Auflage A02 steht nur noch aus Traditionsgründen da.

Heutzutage steht im Haupttext der ABE (nicht dem fahrzeugbezogenen Radgutachten als einer von vielen Anlagen zur ABE!) üblicherweise, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere aufgrund von abweichenden Reifengrößen nicht erforderlich ist.

Und was den TÜV Pfalz geritten hat, als er die Auflage A04 in das Radgutachten geschrieben hat, verstehe ich auch nicht. Üblicherweise wird das nur bei Fahrzeugen mit Allradantrieb oder unterschiedlichen Reifengrößen v/h gemacht.

Aber auch Typprüfstellen machen Fehler...

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 18. Juli 2018 um 18:03:50 Uhr:

Auflage A02 steht nur noch aus Traditionsgründen da.

Heutzutage steht im Haupttext der ABE (nicht dem fahrzeugbezogenen Radgutachten als einer von vielen Anlagen zur ABE!) üblicherweise, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere aufgrund von abweichenden Reifengrößen nicht erforderlich ist.

Und was den TÜV Pfalz geritten hat, als er die Auflage A04 in das Radgutachten geschrieben hat, verstehe ich auch nicht. Üblicherweise wird das nur bei Fahrzeugen mit Allradantrieb oder unterschiedlichen Reifengrößen v/h gemacht.

Aber auch Typprüfstellen machen Fehler...

Diese Auflage (A04) wurde speziell vom TÜV Pfalz in den 90er Jahren

bei der Erstellung von Rad-Gutachten verwendet

und in den 2000er-Jahren lediglich dahingehend korrigiert, dass

Reifen einer Achse vom identischen Reifentyp (Fabrikat,Profil usw.) sein müssen.

Damit hatte speziell der TÜV Pfalz die EU- Richtlinie 92/23/EWG ( Anhang IV usw.) umgesetzt.

Obwohl diese RiLi bereits 1997 in verbindliches,nationales Recht in D umgesetzt wurde,

hat der Gesetzgeber - trotz Hinweisen des BMVI (Verkehrsministerium)-

den § 36 (2a)StVZO bis heute nicht entsprechend korrigiert/erweitert.

Demzufolge haben andere Typprüfstellen bei der Erstellung von Rad-Gutachten

diese Auflage bis heute nicht "eingearbeitet".

Die oben zitierte Auflage ist ungültig,

> es gilt weiterhin die aktuelle, übergeordnete StVZO § 36 (2a)

Zitat:

"Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; ........."

btw: Inzwischen verwendet auch der TÜV Pfalz die Auflage A04 nicht mehr

für "normale" Rad-Reifen-Umrüstungen :)

Ich hätte aber keine Lust, nachts am Straßenrand einem Polizisten zu erklären, daß der Text im der ABE nicht mehr gültig ist.

Deshalb würde ich zum TÜV und 15 Minuten + 40 Euro später ist es für jeden Eindeutig.

am 18. Juli 2018 um 18:22

Schade, denn das ist nicht nötig.

Schon gar nicht eine Änderungsabnahme bei einer KFZ-Prüfstelle.

Höchstens ein (unnötiger) Gang zur Zulassungsstelle zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

(kostet derzeit ca. 10,40€)

PS: Der Text im Hauptteil der ABE ist gültig! Besorge ihn Dir doch!

Themenstarteram 19. Juli 2018 um 8:32

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen antworten.

 

Die Räder habe ich zwischenzeitlich auf meinen Panda montiert.

 

Eingetragen habe ich bisher noch nichts, da der TÜV nächsten Monat ansteht und ich alles in einem Zug erledigen lasse.

 

Durch zufälliges stöbern im Internet habe ich eine neue ABE (3. Ausfertigung statt 2. Ausfertigung) gefunden.

 

Dort sie die Punkte A02 + A04 nicht aufgeführt.

 

Heisst das nun, ich kann die Räder ohne Eintragung etc. Fahren?

Ausdrucken - ins Auto legen - Spaß haben.

So ist das eindeutig und für jeden Verkehrspolizisten verständlich.

Mit dieser Version der ABE würde ich auch nichts eintragen lassen.

Zitat:

Dort sie die Punkte A02 + A04 nicht aufgeführt

Alle immer geltenden Auflagen stehen jetzt unter »Allgemeine Hinweise«

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Borbet Felgen auf Fiat Panda, Eintragungspflichtig?