BMW M5 Touring - angeblich Entfall 0,5% Versteuerung ab 10/25
Hallo community,
Folgende Frage zur Versteuerung des aktuellen M5 Touring, den ich gedenke, zu bestellen.
Bisher war mein Kenntnisstand für 2025 dass man für Hybridmodelle im Geschäftsleasing zu 0,5 % versteuern kann. Wenn das Auto entweder 80 km rein elektrisch oder aber < 50 g CO2 Emission auf 1 km liegt. Konkret bedeutet, dass lediglich eine der beiden Vorgaben gegeben sein muss.
Beim 2025 er M5 verhält es sich nun, so dass er mit etwa 64 km rein elektrischer Reichweite dieses Kriterium nicht erreicht, aber, dass die mittlere Gewichtung des CO2 Verbrauch es mit 45 g/Kilometer ja unter die geforderten 50 g/Kilometer schafft welche für 2025 gelten.
Daraus hätte ich jetzt abgeleitet, dass für das Jahr 2025 die 0,5 % Versteuerung geltend gemacht werden kann da das Fahrzeug ja dieses Kriterium erfüllt.
Nun erzählt mir mein Freundlicher, dass wohl ab dem 1.10.2025 neue Vorschriften eingeführt werden sollen, zu der ich bisher im Internet keine Informationen finden konnte.
Demnach soll wohl ab Oktober oben genanntes Fahrzeug aus der 0,5 % Besteuerung herausfallen da ab dann angeblich neue Kriterien für den Verbrauch festgelegt werden sollen, die sich wohl in irgendeiner Form an dem "real" verbraucht des Fahrzeuges im Alltagsbetrieb orientieren - oder so ähnlich (etwas schwammig formuliert). Ich habe hierzu wie gesagt keine weiteren Informationen finden können.
Das Fazit war jedenfalls, dass ab dem 1. Oktober oben genanntes Fahrzeug aus der 0,5 % Besteuerung hinaus fällt seitens des Händlers.
Entgegen der bisherigen Informationen für das Jahr 2025 wie oben geschildert, braucht man entweder 80 km rein elektrische Reichweite oder eben eine gemittelte CO2 Emission von < 50 g CO2 auf 1 km und dieses Kriterium erfüllt ja der M5. Demnach müsste er eigentlich zumindest bis Ende 2025 der 0,5 % Besteuerung unterliegen.
Hat jemand hierzu Informationen, die die Aussagen meines Händlers bestätigen? Oder ist das nur ein Verkaufsargument, um eine schnelle Kaufentscheidung herbeizuführen?
Dazu wurde mir mitgeteilt, dass entgegen der mir bisher bekannten Regelungen nicht mehr das Datum der Zulassung, sondern das Datum der Produktion / Anlieferung zählen würde, d.h. also wenn das Fahrzeug bis Ende September produziert wurde das ist dann noch von den 0,5 % Steuervorteil profitiert. Das klingt für mich insgesamt irgendwie unlogisch und wie gesagt konnte ich keine Information dazu finden. Interessanterweise hat ein anderer BMW Händler, bei dem ich ein Angebot eingeholt. Habe mir gleich mitgeteilt, dass der M5 aus der 0,5 Besteuerung raus fällt. Hier gab es allerdings keine weitere Begründung.
Wäre dankbar, wenn jemand mir hierzu eine Info geben könnte, der vielleicht andere Informationen hat oder Insider Kenntnisse, die mir jetzt nicht bekannt sind?
Für mich hört sich das etwas seltsam an jedenfalls. Könnte ja auch um Händler Prämien gehen, das Fahrzeug auf den Markt zu pushen. Keine Ahnung. Was meint ihr?
Danke und Grüße 🙂
13 Antworten
Suche dir einen anderen Verkäufer, Händler, wenn du ihm eine Lüge unterstellst ist da keine Geschäftsgrundlage gegeben.
Lese auch erst einmal den Thread M5 Touring, bevor du einen neuen Thread zu dem Thema erstellt. Falls du nicht alles lesen willst, dann schaue auf Seite 18 nach den Beiträgen.
Ich habe keine Lüge unterstellt, fand die Argumentation nur schwammig und nicht direkt nachvollziehbar. Habe in der Tat keine Zeit , 24 Seiten vollkommen unsortierter Kommentare durchzulesen. Dein Hinweis hat allerdings geholfen, da zumindest auf Seite 18 hierzu ein paar Informationen standen- auch wenn hieraus keinesfalls schlüssig hervorgeht, warum das der Fall sein sollte bzw was genau passieren wird/soll. Von daher sehe ich keinen Grund zu dieser Thematik einen neuen Thread aufzumachen .
Die Fakten:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
EStG § 6 Abs. 1 Satz 4 unter 5. a und b
Was dann noch bei der Zulassung vom Auto gilt, kann dir keiner garantieren.
Wenn BMW allerdings die 50g Grenze aus irgendwelchen Gründen nicht mehr halten kann - oder du so viel Ausstattung reinpackst, das er die 50g überschreitet, fliegt er aus der Förderung. Einfachste Lösung: bereits verfügbares Modell kaufen.
Das Gerücht geisterte schon ein paar Mal hier durchs Forum. Tatsächlich belastbare Infos gibts aber bisher nicht.
Daher wie bereits empfohlen entweder auf einen Lagerwagen ausweichen, oder einfach mal Mann sein und zur 1% Versteuerung stehen.
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Für 1% tut man sich aber keinen teuren hybrid an sondern würde einen Benziner wählen.
Keine Frage. Hier kann ich aber auch nur wieder einbringen, dass sich mir als Privatem genau diese Frage nach der "Steuerersparnis" nicht wirklich stellt. Aber das hat alles wenig mit dem Topic des Fragestellers zu tun. Da gibt es wirklich nichts offizielles.
Zitat:
@RPGamer schrieb am 11. März 2025 um 21:26:37 Uhr:
Die Fakten:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
EStG § 6 Abs. 1 Satz 4 unter 5. a und b
Was dann noch bei der Zulassung vom Auto gilt, kann dir keiner garantieren.
Nun ist das hier in der Presse erschienen: Bild
Hallo @Sepp26
Die Aussage deines Händlers ist richtig. Ich kenne genügend Personen, die bei BMW arbeiten und ich kann die Aussage nur bestätigen.
Ab Produktion Herbst wird es ein neues Prüfverfahren zur Ermittlung der CO2 Reichweite geben. Dies nennt sich dann WLTP EAER ("Das Attribut „E-Reichweite“ [electric_range] gibt die Reichweite für Elektrofahrzeuge und den Equivalent All Electric Range (EAER) für Plug-in-Hybridfahrzeuge gemäß den lokalen Vorschriften an. Hinweis: Die angegebenen Werte müssen im kombinierten Testzyklus gemessen werden."😉
Hier werden also die WLTP Werte für PHEV Fahrzeuge neu bemessen und das wird ab Herbst 2025 der Fall sein. Durch die strikteren Vorgaben erreicht der BMW M5 seine CO2 Werte nicht mehr und fällt damit ab dann raus.
Bis Herbst 2025 gelten weiterhin die bisherigen CO2 Werte.
Somit solltest du mit deinem Verkäufer darauf achten, dass der M5 Touring, falls du Ihn dann final bestellen wirst, auf jeden Fall vor dem 01.10.25 produziert wird. Dann wirst du weiterhin von der 0,5 % Versteuerung profitieren.
Der M760e fällt ebenfalls raus, wenn man z.B. die Sportreifen auswählt.
Zitat:
@BMW_Kayto schrieb am 15. März 2025 um 10:55:41 Uhr:
Ab Produktion Herbst wird es ein neues Prüfverfahren zur Ermittlung der CO2 Reichweite geben.
Das ist genau die Information, die das Bild vervollständigt.
Über die EAER und deren Plausibilität (in Relation zur eh schon optimistischen AER) wird ja schon lange diskutiert.
Die Verschärfung ist daher kein Wunder.
Ein komplexes Thema, das auch für alle anderen hybrid-interessierten Geschäftswagenfahrer relevant ist, nicht nur für M5-Fahrer in spe.
Auch ich wurde durch die Info im M5 Touring Thread vor ein paar Wochen hellhörig, da mein bestellter M5 Touring Anfang November 2025 ausgeliefert wird. Erste Nachfrage bei meinem Verkäufer (NL Stuttgart) ergab für mich Entwarnung, da die Änderung ab Erstzulassung 01.01.2026 greift. Weitere Details hatte er aber auch nicht, um die Hintergründe zu verstehen, habe ich dann etwas länger im Internet suchen müssen. Hier meine Erkenntnisse.
Zunächst mal nicht ändern tut sich die 0,5%-Regel bei der Versteuerung von Geschäftswagen, wenn sie die genannten Kriterien (mind. 80 km elektrische Reichweite oder max. 50g CO2 pro km) erfüllen. Hier gilt immer der Tag der Erstzulassung.
Was ändert sich nun?
Die EU hat mittlerweile auch mitbekommen, dass die per WLTP-Fahrzyklus ermittelten Verbräuche von Hybridfahrzeugen (häufig zwischen 1 und 3 l/100 km) sehr weit von den realen Verbräuchen entfernt sind und somit der Beitrag der Hybridfahrzeuge zur gewünschten CO2-Reduzierung (sehr) gering ist.
Zu realen Verbräuchen gibt es einige Studien, die diese deutliche Abweichung bestätigen, siehe z. B. beim ADAC und seinen Messwerten im Ecotest
https://www.adac.de/.../
Auch interessant, dass reale Verbräche (natürlich anonymisiert) aus den Fahrzeugen per OBD-Schnittstelle von den Herstellern ausgelesen und der EU bereitgestellt werden müssen, siehe z. B. hier
https://www.oeamtc.at/.../...oard-fuel-consumption-monitoring-48996822
oder hier
https://www.focus.de/.../...rbrauch-herumschnueffelt_id_196932721.html
Die Datenlage zu den Real-Verbräuchen ist also valide und die EU hat darauf reagiert.
Bevor ich sage wie sie reagiert hat, ein kurzer Abschnitt zum Ermitteln des WLTP-Verbrauchs eines Hybrid-Fahrzeugs. Beim reinen Verbrenner und reinem E-Fahrzeug ist der Verbrauch nach WLTP recht einfach zu ermitteln, beim Hybrid hingegen nicht, weil man festlegen muß bzw. eine Annahme treffen muß, wie oft elektrisch bzw. mit Verbrenner gefahren wird. Dies geschieht über den sog. Utility-Factor, kurz auch UF genannt.
Und jetzt zur Maßnahme der EU, die im Zusammenhang mit der neuen Abgasnorm „Euro 6e bis“ kommt. Dazu eine gute Erklärung von www.heise.de aus diesem sehr lesenswerten Artikel
https://www.heise.de/.../...Hybride-Das-Ende-hat-begonnen-9793384.html
„Die beiden Ergebnisse (der Verbrauchsermittlung) werden auf Basis einer angenommenen elektrischen Nutzung – dem Utility Factor – gewichtet. Bereits bei der ersten Verschärfung des UF mit Einführung der Abgasnorm Euro 6e- bis für neu typgeprüfte PHEV ab 1. Januar 2025 und für sämtliche neu zugelassenen PHEV ab 1. Januar 2026 sind die Anforderung deutlich erhöht.“
D. h. über die Änderung des Utility Factors wird von einer deutlich geringeren Nutzung des E-Antriebs im Hybrid als bisher ausgegangen und der WLTP-Verbrauch und der CO2-Ausstoß des Hybrids steigen deutlich an. Mit einem WLTP-Wert nahe am Grenzwert von 50 g/km (mein bestellter M5 Touring hat 45 g/km) wird man ab 01.01.2026 sehr sicher den Grenzwert überschreiten und nicht mehr die Kriterien der 0,5%-Besteuerung erfüllen. So weit die aktuelle Regelungslage.
Ob es jetzt noch Bemühungen der Hersteller gibt, an den Fahrzeugen Änderungen / Verbesserungen vorzunehmen, um Dienstwagenfahrer als Kunden auch in 2026 für hochpreisige und margenträchtige Hybrid-Fahrzeuge zu gewinnen, bleibt abzuwarten. Da dies ein deutsches Thema ist (Besteuerung von Dienstwagen), könnte es sein, dass die Hersteller nicht darauf reagieren. Auch Lockerungen der EU in der aktuellen Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit der Auto-Industrie sind denkbar.
Gruß
MUJF
Zitat:
@BigTanti911 schrieb am 14. März 2025 um 23:12:15 Uhr:
Nun ist das hier in der Presse erschienen: Bild
Danke für die Beiträge zu diesem Thema, sehr gut recherchiert!
Dieser Quickfix der EU kann es Eurer Meinung nach nicht entschärfen?
Nein, das hat mit dem Thema nichts zu tun.
Da geht es im Flottenvorgaben ggü. den Herstellern, nichts Endverbraucherrelevantes.
Mein Händler hat in etwas das bestätigt, was oben steht - mit dem Zusatz, dass man aus München mitgeteit hätte, dass es bei betroffenen Modellen wegen möglicher Anpassungen jederzeit zu Produktionstopps kommen könne...