BMW F20 Service Historie fehlt

BMW

Hallo,

es geht um folgendes. Meine Bekannte hat einen F20 vor einem halben Jahr gekauft in einer BMW Niederlassung. Er ist Baujahr 2014. Neu gekauft wurde er laut Brief bei BMW Frankfurt.
Beim Kauf in der Niederlassung in unsere Nähe ( 3 Jahre alt, 19 000 km) haben wir nach einem Serviceheft gefragt und der Verkäufer sagte uns er finde jetzt keine Einträge in der Historie da es ein Scheckheft in Papierform nicht mehr gäbe und er auch kein vollen Zugriff auf die Einträge hat wenn die wo anderst gemacht worden sind. . Allerdings ist es ja ein Leasingfahrzeug was zurück gegangen wäre. Damit wollte er uns wohl in Sicherheit wiegen.Ich weiß das wir in diesem Fall standhaft hätten bleiben müssen.

Jetzt ist folgendes passiert. Meiner bekannten ist jemand rein gefahren . Unfallschaden ca. 2000 euro. Bei fiktiver Abrechnung da man so gut wie keinen Schaden erkennen konnte. Berechnet wurden jetzt natürlich nur die kosten für eine freie Werkstatt da kein Scheckheft. Allerdings würde sie das Auto gerne in Zukunft schon was den Service angeht zu BMW bringen. Es ist nur ein Eintrag vorhanden von der Niederlassung wo es von meiner Bekannten gekauft wurde. Aber wohl nur Fahrzeug check und sonst nichts. So wie es aussieht wurden vom Vorbesitzer alle Inspektionen von einer freien Werkstatt ausgeführt.

Weiter raus gefunden habe ich nun das das Auto wohl bei BMW in München abgeholt wurde. Ich habe allerdings auch gelesen das BMW verpflichtet ist eine Übergabeinspektion durchzuführen und diese auch in die Service Historie eintragen zu lassen. Ist das so ? Ich müsste mich jetzt also an BMW München wenden wieso dort nichts eingetragen ist.

Eine weitere Frage ist ob es möglich ist das in den ersten 3 Jahren mit 19 000 km gar keine Bremsen etc gewechselt werden mussten und man jetzt trotzdem noch die Möglichkeit hat den Wagen mit einem Eintrag der Übergabeinspektion als Scheckheftgepflegt laufen zu lassen.

Hoffe ich habe es nicht zu kompliziert gemacht

Grüße

Chris

16 Antworten

Zitat:

@hydrou schrieb am 9. Dezember 2017 um 09:38:17 Uhr:


Denn es geht ja darum, WO diese Dinge erledigt worden sind. Für Kulanz und fiktive Abrechnung mit Versicherung zählt nur BMW.

Für Kulanz absolut klar.

Aber den Versicherungsvertrag möchte ich sehen wo so etwas drinsteht.

Das ergibt sich aus der laufenden Rechtssprechung ist vor allem bei HP-Schäden mit fiktiver Abrechnung relevant. Bis zu 5 Jahren wird i.d.R. problemlos der Stundensatz der jeweiligen Markenwerkstatt akzeptiert, bei älteren Fahrzeugen muss man ggf. mit Kopie des Servicehefts nachweisen, dass das Fahrzeug immer in der Markenwerkstatt gewartet worden ist, sonst wird auf den Stundensatz einer Freien Werkstatt gekürzt. Als wir vor ein paar Jahren beim Zweitwagen einen unverschuldeten Auffahrunfall hatten und fiktiv abrechnen wollten, wurde zunächst nach Gutachten, aber mit Kürzung der Stundensätze abgerechnet. Nach Übersendung der Kopien gab es problemlos den höheren Satz.

Deine Antwort
Ähnliche Themen