BMW E46 3. KOPFSTÜTZE IM FOND

BMW

Moin ihr netten

Ich habe eine Frage wegen der 3. Kopfstütze im Fond des e46
Muss die ab einen Baujahr vorhanden sein wegen Zulassung etc. Weil ich habe eine mit 3. kopfstütze in der rückenlehne montiert (dementsprechend auch 3. Dreipunktgurt)
Und habe mir jetzt leder Sitze gekauft der die 3.kopfstütze nicht hat.
Muss ich da eine 3. Kopfstütze nachrüsten?
Wenn ja wie

LG und Danke!

14 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35a.html

Bei Fahrzeugen bis 3,5 t nur an den vorderen Außensitzen vorgeschrieben.

Trotzdem würde ich vorher mal mit dem TÜV darüber sprechen.

Okey danke
Meinst du es kann auch was wegen der Ausstattung an sich zutun haben?

Entscheidend ist sicherlich die Zulassung des Fahrzeuges. D.h. wenn der mit 3. Kopfstütze seine Typenzulassung erhalten hat, muss auch eine drin sein.

Ob es irgendjemand merkt, dass die fehlt, wenn da Sitze drin sind, die eine 3. Kopfstütze überhaupt nicht vorsehen, ist nochmal was anderes...

Wird da nicht auch unterschieden zwischen Kopfstütze (vordere Sitze, stützt den gesamten Kopf) und Nackenstütze (hintere Sitze, schützt vor Genickbruch) 🙂 ?

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Zitat:

@rambozan schrieb am 25. Dezember 2018 um 14:42:51 Uhr:


Okey danke
Meinst du es kann auch was wegen der Ausstattung an sich zutun haben?

Es könnte sicherlich mit der Ausstattung zu tun haben, wenn z. B. das Fahrzeug nur für vier Personen zugelassen ist bzw. hinten Einzelsitze verbaut sind.
Aus was für einem Fahrzeug sind denn die neuen Sitze?

Zitat:

@E_Sechsundvierzig schrieb am 25. Dezember 2018 um 15:36:04 Uhr:


Wird da nicht auch unterschieden zwischen Kopfstütze (vordere Sitze, stützt den gesamten Kopf) und Nackenstütze (hintere Sitze, schützt vor Genickbruch) 🙂 ?

Ich sehe da keinen Unterschied, egal ob vorne oder hinten sollen die die Halswirbelsäule bei einem Aufprall stützen. Dass die hinten oft weniger dafür geeignet sind, ändert nichts daran.

Die Limo hat hinten eine Sitzbank und ist für 3 Personen ausgelegt. Das Coupè + Cabrio hat hinten nur 2 Sitzplätze. Das weiß jeder TÜV. Wenn du also in einer Limo die Rücksitze von einem Coupè eingebaut hast, muss das in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eine Nachrüstung einer dritten Kopfstütze ist da nicht möglich.
Bei aktuellen Neuwagenzulassungen steht heute immer drin bis zu 7 Sitzplätze - auch bei einem Smart for 2 ;-)

Beim E46 ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter S.1 die Anzahl der Sitze eingetragen.
Im COC ist unter 42.1 die Anzahl und die Lage der Sitze eingetragen.
Ich warte noch auf die Beantwortung meiner Frage, aus was für einem Fahrzeug die neuen Sitze stammen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Dezember 2018 um 16:22:34 Uhr:



Zitat:

@rambozan schrieb am 25. Dezember 2018 um 14:42:51 Uhr:


Okey danke
Meinst du es kann auch was wegen der Ausstattung an sich zutun haben?

Es könnte sicherlich mit der Ausstattung zu tun haben, wenn z. B. das Fahrzeug nur für vier Personen zugelassen ist bzw. hinten Einzelsitze verbaut sind.
Aus was für einem Fahrzeug sind denn die neuen Sitze?

Die sitzen die ich gekauft habe stammen aus einem e46 limo Bj 2002. Und meiner ist ein Bj 2005

Ist für mich auch neu, aber scheinbar wurden nicht alle Limousinen werkseitig mit Kopfstütze und Dreipunktgurt für den mittleren Fondsitz ausgerüstet.
Wenn man googelt findet man sehr viele mit nur zwei Fond-Kopfstützen.
Es gibt aber eine Nachrüstmöglichkeit:
http://www.realoem.com/.../showparts?...

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2018 um 12:45:37 Uhr:


Ist für mich auch neu, aber scheinbar wurden nicht alle Limousinen werkseitig mit Kopfstütze und Dreipunktgurt für den mittleren Fondsitz ausgerüstet.
Wenn man googelt findet man sehr viele mit nur zwei Fond-Kopfstützen.
Es gibt aber eine Nachrüstmöglichkeit:
http://www.realoem.com/.../showparts?...

Ist entfallen...
Aber da steht auch nicht erforderlich bei durchladesystem.
Jz bin komplett planlos

Ich denke, dass du keine Probleme bekommen wirst, wenn der Mittelsitz ohne Kopfstütze ist.
Die meisten Fotos, die ich gegoogelt habe, stellen Limousinen ohne selbige dar.
Die mittlere Kopfstütze war nach meiner Einschätzung daher eine Sonderausstattung gegen Aufpreis.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die auch nicht, wie ich bereits schrieb.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2018 um 22:08:02 Uhr:


Ich denke, dass du keine Probleme bekommen wirst, wenn der Mittelsitz ohne Kopfstütze ist.
Die meisten Fotos, die ich gegoogelt habe, stellen Limousinen ohne selbige dar.
Die mittlere Kopfstütze war nach meiner Einschätzung daher eine Sonderausstattung gegen Aufpreis.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die auch nicht, wie ich bereits schrieb.

Ja glaube ich auch nicht dass es zu Probleme kommen kann
Danke dir
Im schlimmsten Fall neu beziehen lassen oder eine Bank vom touring reinschmeißen -> FERTIG

Touring und Limousine sind aber wohl nicht kompatibel.

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