Blockiergebühr gegen Langzeitparker
Hab gerade die Mail von EnBW bezüglich der Blockiergebühr bekommen.
Da steht was von kostenairbag:
"
Was ist der Kostenairbag?
Der Kostenairbag sorgt dafür, dass die Ladekosten in den EnBW mobility+ Tarifen fair bleiben und jederzeit transparent und planbar sind.
Mit dem Kostenairbag schützen wir diejenigen Kunden, denen es bei einem Ladevorgang nicht möglich ist, den Ladepunkt nach vier Stunden freizugeben. Der Kostenairbag deckelt die Kosten je Ladevorgang auf maximal 11,70 Euro (aufgrund der zum Jahresbeginn wieder auf 19 Prozent steigenden Mehrwertsteuer ab 1.1.2021 maximal 12,00 Euro) und sorgt dafür, dass die Uhr nur in der fünften und sechsten Stunde der Anschlusszeit an einem Ladepunkt tickt.
"
Klingt für mich so, als ob die 12€ inklusive laden sind.
Wenn man jetzt quasi einen akku mit 150kwh kapazität laden würde, und das laden dann ja 150*0,29€/kwh kostet, würde man normalerweise 43,50€ zahlen, dank dem Kostenairbag aber nur 12€?
Wenn man umgedreht aber nur 10 kwh rein lädt und dafür dann 50 stunden dran stehen bleibt, zahlt man eben auch max. 12 €
Sehe ich das richtig?
Beste Antwort im Thema
Kann es sein, dass hier nur Leute diskutieren, die enbw nicht nutzen? Gerade erst musste man die Blockiergebühr in der App bestätigen, da einem sonst der Account gesperrt wird. Dann hätte man dort auch diese Frage entdeckt, deren Antwort eigentlich alles klärt.
Zitat Anfang
Die Blockiergebühr greift nach vier Stunden Anschlusszeit und kostet 9,75 Cent je Minute. Um zu hohe Kosten für dich zu vermeiden, haben wir den Kostenairbag entwickelt, der die Blockiergebühr bei 11,70 EUR je Ladevorgang deckelt.
Ab 1. Januar 2021 steigt die Mehrwertsteuer von derzeit 16 Prozent auf 19 Prozent. Ab dann kostet die Blockiergebühr 10 Cent je Minute und ist mit einem Kostenairbag von 12,00 Euro je Ladevorgang gedeckelt.
Zitat Ende
Es ist wohl ziemlich eindeutig formuliert, dass es um die Blockiergebühr geht und nicht um die Kosten des Ladevorgangs.
Weitere Fragen und die Antworten dazu, auch ohne dort User zu sein, kann man HIER KLICK nachlesen.
274 Antworten
Also wir haben hier bei uns eine Ladesäule die immer von einem Car-Sharing eGolf belegt ist. Was soll man dazu sagen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
Ich habe kein Problem mit einer Blockiergebühr mit meinem X5 40e, Batterie des Fahrzeugs und auch des 45e sind eh klein und in paar Stunden aufgeladen und ich muss mir nicht z.B. über Nacht einen Parkplatz sichern und den Fahrern wegnehmen die mit deren E-Fahrzeug darauf angewiesen sind.
Die Blockiergebühr wurde eingeführt da es vielen Fahrern an Rücksichtnahme mangelt, quasi Erziehungsmassnahme.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
😕 Ich glaub die wollen dass man es selber ausprobiert 😛
Oder die wollen das man anruft, steht ja extra die Nummer dabei
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Zitat:
@hormicemex schrieb am 23. Oktober 2020 um 13:06:52 Uhr:
...so entfällt damit z.B. die Möglichkeit, den Hybrid über Nacht an einer öffentlichen Ladesäule aufzuladen.
Und genau dieses rücksichtslose Verhalten soll durch die Gebühr verhindert werden.
In meinen Augen vollkommen gerechtfertigt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
Aber das Aufladen dauert nun mal die ganze Nacht. Ich wäre für eine Gebühr, wenn das Auto voll ist und nicht geladen wird.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
Der 45e ist nach 6-8 Stunden voll aufgeladen, aber steht dann schon Nachts um drei Uhr auf und fährt seinen Wagen weg. Ist leider Das Problem von vielen Hybrid. Ohne eigene Lademöglichkeit Zuhause oder beim Arbeitgeber einfach schwierig.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
der 45e kann - leider - nicht schnell laden und hat deshalb an schnellladestationen nichts zu suchen, zumal die infrastruktur für die bev wirklich erst am anfang steht.
es gibt auch stationen mit bis zu 4 kw/h, das passt schon eher.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
Es geht um die normalen Stationen im Ort und nach 4h ist der eben nicht ansatzweise voll.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
Die Strafgebühr der EnBW gilt für alle Ladestationen, auch die "nicht-schnellen".
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
Was bei der Sache von Seiten der Hybrid-Fahrer gerne aus Acht gelassen wird, ist die Tatsache, dass man mit einem Hybriden auch mit leeren Akkus noch fahren kann.
Kommt jemand z.B. spät abends mit einem reinen Stromer an eine Säule an der ein Hybrid hängt, ist das mehr als ärgerlich.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
Und? Der Hybrid wird dort geladen. Die Regelung gilt bei enbw übrigens für alle Säulen und für alle E-Autos.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]
Im Endeffekt wird dadurch Laden über Nacht bei EnBW ab November mit 12 Euro Zusatz-Gebühr bestraft, weshalb es praktisch kaum noch jemand bewusst machen wird, sondern nur versehentlich und sich hinterher ärgert.
Auch die BEV-Fahrer werden nicht in der Nacht um 3 Uhr kommen und ihr Auto an- oder abstecken. Also werden die Säulen halt über Nacht nicht mehr genutzt werden, sondern meist leer stehen.
Was tun? Bei EnBW protestieren und eine Ausnahme für Nachtzeit anregen. Allerdings wird EnBW das nicht umsetzen wollen, falls sie im Roaming an die Ladesäulenbetreiber auch nachts einen Preis pro Zeit bezahlen müssen. Das gleiche Problem hat aber jeder andere Anbieter auch.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Blockiergebühr auf Elektroparkplätzen trotz Aufladen' überführt.]