Anfängerfrage zur Blockiergebühr

N'abend allerseits,

ich beschäftige mich derzeit mit der Elektromobilität - noch theoretisch - aber demnächst wird ein Elektroauto Einzug in den Haushalt halten. Mangels privater Lademöglichkeit werden wir auf öffentliche Infrastruktur angewiesen sein.
Nun sieht man bei einigen Verzeichnissen zu Ladesäulen folgende Angaben zu einer Blockiergebühr, insbesondere für das AC Laden:

08:00-20:00 nach 240 Min.
+ 0,06 EUR / Min.

Wie genau ist das zu verstehen? Wenn ich das Auto um 19:00 anstöpsele, ist dann die Blockiergebühr...

a) bereits am nächsten Morgen ab 08:00 Uhr fällig ( da ja ab 23:00 Uhr die 240 Min verstrichen sind), oder
b) beginnen die 240 Min (hier: die verbliebenen 180 Min. ) erst ab 08:00 zu laufen, also die Strafgebühr läuft ab 11:00 los?

Vom "Sinn und Zweck" her sollte es vermutlich a) sein, da das unnötige Blockieren einer Ladesläule durch ein geladenes Auto vermieden werden soll, richtet?

Seid bedankt und Grüße!

8 Antworten

Hallo cesiebzig,
in deinem Beispiel ist es a)
Du zahlst am nächsten Morgen ab 8h Blockiergebühr, weil deine Ladesitzung die 240 Minuten insgesamt überschritten hat.

Sinn und Zweck ist zum Einen die wenigen im öffentlichem Raum aufgestellten Ladepunkte verfügbar zu halten und zum Anderen den Ladepunktbetreiber nicht um seinen Ertrag zu bringen, weil dort jemand über das Wochenede parkt. Der hat nämlich leider durch Wartung, Kundensupport, Netzanschluss ggf Betrieb von Zahllösungen per App, Abrechnung (und damit auch Einhaltung von Eichrecht) deutlich höhere Kosten als eine Privatperson zuhause und muss die irgendwie wieder reinbekommen.
Besser wäre es natürlich die Blockiergebühr erst zu erheben, wenn wirklich nicht geladen wird, das ist aber technisch bisher nicht zuverlässig möglich. Tesla macht das soweit ich weiß an seinen Säulen so, aber da geht das, weil Ladesäule und Autos vom gleichen Hersteller bzw Betreiber sind und sich daraus technisch andere Möglichkeiten ergeben.

Grüße zurück und viel Spaß + Erfolg beim Einstieg in die Emobilität.

Pauschal kann man das nicht beantworten.
Es hängt vom Säulen-Anbieter ab und was er beschreibt.

Ich habe bereits an zwei Säulen gestanden, bei denen es explizit nur um den Startzeitpunkt ging.
Sprich: 23 Uhr gestartet hätte ich auch Wochen stehen können. Das hat der Anbieter damals auch auf seiner Homepage so beschrieben.

Wünschenswert ist aber A.

Leider kommt dann auch noch der Ladestromanvieter ins Spiel. Die interessiert das in der Regel nämlich nicht.
Shell rechnet bspw. ab Minute 180 einfach drauf

Ich danke euch. Ist ja auch sinnvoll so.

Grüße, Cesiebzig

Zitat:

@cesiebzig schrieb am 11. April 2025 um 22:26:40 Uhr:


Wie genau ist das zu verstehen? Wenn ich das Auto um 19:00 anstöpsele, ist dann die Blockiergebühr...

... abhängig von der verwendeten Ladekarte: Es gibt Ladesäulenbetreiber, die verlangen eine Blockiergebühr aber manche Ladekartenanbieter verlangen an derselben Ladesäule keine Blockiergebühr.

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Genau, dass ist leider auch ein Punkt. Ich zahle mit der DKV Karte zu jeder Tag und Nachtzeit Blockiergebühr und das auch schon nach 3,5 anstelle von meist 4h. Da interessiert dann leider nicht wie es sonst an der Säule ist.
Deshalb waren die 22kw für mich bei der Fahrzeugwahl als "Laternenpaker" entscheidend.

Zitat:

@Feivel schrieb am 18. April 2025 um 09:26:53 Uhr:


Genau, dass ist leider auch ein Punkt. Ich zahle mit der DKV Karte zu jeder Tag und Nachtzeit Blockiergebühr und das auch schon nach 3,5 anstelle von meist 4h. Da interessiert dann leider nicht wie es sonst an der Säule ist.
Deshalb waren die 22kw für mich bei der Fahrzeugwahl als "Laternenpaker" entscheidend.

Nur weil man eine monatliche Gebühr für eine DKV Karte zahlt, heißt das nicht, dass man diese exklusiv einsetzen muss.

Falls Du Interesse an einer längeren Standzeit hast, solltest Du Dir zusätzlich eine Ladekarte/App besorgen, die keine Blockiergebühr hat.

Ich habe die Karte zu meinem Dienstwagen erhalten und trage neben der Versteuerung einen nicht unerheblichen Teil am Vollkostenleasing. Darin enthalten sind die erwarteten Energiekosten anhand der zu erwartenden Laufleistung. Also nein, die Nutzung einer anderen "Karte" (von denen ich vorsorglich 2 Stück erstellt hatte) ist lediglich eine Option im Notfall.

Zitat:

@Feivel schrieb am 22. April 2025 um 11:59:45 Uhr:


Ich habe die Karte zu meinem Dienstwagen erhalten und trage neben der Versteuerung einen nicht unerheblichen Teil am Vollkostenleasing. Darin enthalten sind die erwarteten Energiekosten anhand der zu erwartenden Laufleistung. Also nein, die Nutzung einer anderen "Karte" (von denen ich vorsorglich 2 Stück erstellt hatte) ist lediglich eine Option im Notfall.

Wir haben auch so einen Fall in der Nachbarschaft. Der stöpselt nach 3h um. Einen anderen Dienstwagenfahrer interessiert die Blockiergebühr gar nicht. Scheinbar zahlt das seine Firma.

Um zurück zur Frage zu kommen: Die Blockiergebühr kann mit Ladebeginn starten, d.h. jede Minute kostet sofort (in Plön erlebt). Oder mit einem Offset vom Ladebegin, z.B. nach 3h Ladezeit kostet jede Minute (der üblichste Fall). Oder mit einem Offset vom Ladeende, z.B. 30 Minuten nach Ladeende kostet jede Minute (in Malente erlebt). Aufgrund der oft unschafen Formulierungen lernt man aus Fehlern.

Falls das Verkehrsschild Parkscheibe bei der Ladestation angebracht ist, sollte man die blaue Parkscheibe gut sichtbar im Auto positionieren, da sonst ein Bußgeld droht.

Fallstricke sind überall...

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