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Blitzerfoto mit nur oberer Gesichtshälfte ?

Themenstarteram 26. April 2012 um 7:37

Kurz vorab: Ich habe Privat noch nen Golf am Hauptwohnsitz stehen, der allen aus der Familie ohne weiteres zur Verfügung steht.

Nun ist damit vor ein paar Wochen jemand geblitzt worden und ich bekam einen Anhörungsbogen. Auf diesem Bogen konnte man aber das Gesicht nicht - wie sonst immer - perfekt erkennen. So habe ich mich dann mal per E-Mail an den Absender gewandt und dort erwähnt, dass ich mich mit diesem Bild nicht im Stande sehe die Person zu identifizieren.

Daraufhin bekam ich in der Antwort ein PDF angefügt, aus dem das hier gezeigte Bild in schon weitaus besserer Qualität zu sehen ist. Doch man kann nur die obere Gesichtshälfte (Augen, Brille, Ohren) erkennen.

Diesen Stand habe ich auch im Anhörungsbogen beschrieben und erklärt, dass ich mich nicht im Stande sehe, den/die Fahrer/in zu erkennen und somit nur die Personen benennen kann, die das Fahrzeug am häufigsten benutzen. Von denen aber hat keiner einen Blitzer bemerkt.

Gestern hat nun meine Mutter einen Anhörungsbogen erhalten. Ob die anderen benannten auch einen erhalten haben, weis ich noch nicht.

Ach ja, bei dem Vorwurf geht es um 20 Euro. Eigentlich eine Bagatelle, doch wo die Behörden doch immer in allen Medien und Röhren beteuern wie zuverlässig alles ist, möchte ich es nicht einfach nur bezahlen und vergessen lassen. Da aber die andern keine Rechtsschutz haben und der Anwalt sicher teuerer kommt, frage ich mich welche Möglichkeiten nun bleiben.

Habt ihr Ideen?

 

Blitzerfoto hier ansehen: http://s14.directupload.net/file/d/2872/wwbfdqwa_png.htm

Beste Antwort im Thema

Kein Wunder, dass unser Staat kein Geld hat und die Polizei sich nur mit Lappalien beschäftigt.

Ich behaupte, dass in 99% der Fälle jeder jeden Blitz bemerkt. Und wenn man dann noch die Personen kennt, welche den Wagen regelmäßig zu den Uhrzeiten fahren und dann auch noch die typischen Strecken -> Ihr wisst wer gefahren ist. Und dann wegen 20€ so einen Aufstand machen. Mimosen.

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am 26. April 2012 um 14:18

Jaja, Fahrtenbuch aber natürlich :o

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Besser geht es doch gar nicht, ziehe das Ding weiter durch und mit viel Glück hat es sich erledigt.

genau bis vorm bgh

Der BGH wird's nicht zur Entscheidung annehmen.

mach keinen Aufstand und lass die betreffende Person Zahlen. oder willst Du wegen 20 Euronen ein Fahrtenbuch verordnet bekommen ?? das kommt Dich letzlich teurer...- Jol.

Das kennen wir doch inzwischen von MT, daß bei solchen Threads auch wegen 20 € immer ein Zwergenaufstand oder alternativ ein Sturm im Wasserglas entfacht wird...:D

am 26. April 2012 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

mach keinen Aufstand und lass die betreffende Person Zahlen. oder willst Du wegen 20 Euronen ein Fahrtenbuch verordnet bekommen ?? das kommt Dich letzlich teurer...- Jol.

Es gibt für so einen Blödsinn kein Fahrtenbuch :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

mach keinen Aufstand und lass die betreffende Person Zahlen. oder willst Du wegen 20 Euronen ein Fahrtenbuch verordnet bekommen ?? das kommt Dich letzlich teurer...- Jol.

Es gibt für so einen Blödsinn kein Fahrtenbuch :rolleyes:

Tja das dachte ein kollege auch jetz hat er eins.. die machen das dann nicht an den 20 Euronen fest sondern daran das der Fahrer nicht ermittelt werden kann .. genau wegen solcher deppen sorry , ist meine persönliche einschätzung gibt es die Fahrtenbuchgeschichte nämlich...wegen Verkehrvergehen.#, weil sich manche so aus der veratwortung nehmen wollen.. an sonsten gilt die Halterhaftung.,. Jol.

am 26. April 2012 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von DerBiba

 

Habt ihr Ideen?

Teile der Person auf dem Foto mit (nachdem dir die Polizei sagt, wer es ist, du kennst ja deine Verwandten/Bekannten nicht :rolleyes: ), dass die Kopfstütze bei der nächsten Fahrt höher eingestellt werden sollte. Wäre bei einem Unfal hilfreicher...

Sorry für OT, aber so einen Thread kann ich nicht ernst nehmen. Vielleicht kannst du mal Bilder von den in Frage kommenden Personen machen und vergleichen. Ich denke, du wirst die Person erkennen ;)

Wenn nicht, dann lade die Bilder hoch und wir nehmen es dir ab.

Was für ein Aufwand für 20 €... :rolleyes:

am 26. April 2012 um 16:22

Hatte ich auch schon mal durch.

Auf meinem Photo war wegen dem Sonnenschutz nur die untere Hälfte vom Gesicht zu sehen. Das reichte aber wohl schon zur Identifikation und ich mußte zahlen.

Das Photo hier finde ich von der Qualität her relativ schlecht. Kannst es ja probieren, ein Fahrtenbuch gibt es für solch geringe Beträge beim 1. Mal in der Regel nicht.

am 26. April 2012 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Der BGH wird's nicht zur Entscheidung annehmen.

Vielleicht das BVG (BundesVerfassungsGericht) ????

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

... gibt es für solch geringe Beträge beim 1. Mal in der Regel nicht.

... und für DIE, die keine Regel haben auch nicht???

Das BVG ist hier sowieso die falsche Gerichtbarkeit, weil das Verfassungsrecht in diesem Fall überhaupt nicht tangiert wird.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

 

... und für DIE, die keine Regel haben auch nicht???

Also die männliche Bevölkerung....:D:rolleyes: Fahrtenbücher werden nur auferlegt wenn zig Verstöße zusammenkommen und immer der Fahrer nicht zu ermitteln ist.Was hier teilweise für ein Stuß geschrieben wird ist immer erheiternd...:D

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Das Photo hier finde ich von der Qualität her relativ schlecht.

Die Original-Fotos sind von deutlich besserer Qualität, mach dir da mal keine Gedanken...alleine die Zeit, sich hier bei MT aufzuregen und den Thread auf X Seiten anwachsen zu lassen, wäre mir die Mühe nicht wert. Eine/r ist gefahren, ich bin mir sicher, der TE weiß auch wer. Also Geldbeutel aufhalten, zahlen lassen und derjenige wirds schon merken. Ein Riesen-Trara da aussen rum zu veranstalten, ist doch fern ab jeder Realität. Und es kostet "den Steuerzahler" überhaupt nichts, die entsprechenden Leuten auf den Behörden arbeiten sowieso, eine Fahrerermittlung ist da das kleinste Problem. Gibt genug Fotos von Personalausweisen und Reisepässen bei den Einwohnermeldeämtern, die abgefragt werden können. Der TE wird ja keinen 30347köpfligen Personenkreis mit seinem Auto fahren lassen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Gib doch einfach an, Fahrer unbekannt. Eventuell wird dann durch Besuch ermittelt und ansonsten kann ein Fahrtenbuch drohen. Dann wisst ihr in Zukunft zumindest schwarz auf weiß, wer zu blöd ist zu merken, wenn man geblitzt wird.

Dazu baucht es keinen Besuch.

Auf dem Einwohnermeldeamt sind die Personalausweisfotos hinterlegt, in den meisten Fällen sogar die neuen biometrischen. Und diese kann man dann wunderbar mit den Originalfotos des Blitzgerätes vergleichen - passiert ganz oft und ist ganz gängige Amtshilfe.

 

Wegen 20 Euro hier so einen Terz zu machen... unglaublich. :rolleyes:

Moin,

Naja - ganz ehrlich ... wenn ich mich nicht erkennen kann oder auch den Fahrer sonst nicht erkennen kann - dann sage ich das auch so. Denn das Amt muss mir den Verstoss zuerst mal nachweisen. Dazu dient das Foto. Es gibt sicherlich ein qualitativ gutes Foto - das kann man sich beim Amt ansehen. Dazu hat man ein entsprechendes Recht.

Und es kann durchaus Konstellationen geben - wo die Identifizierung des Fahrers wirklich schwer fällt. Und solange man sich koorperativ verhält - und auch aktiv an der Klärung mitwirkt - wird auch niemand ein Fahrtenbuch anordnen. Abgesehen davon, dass dieser Aufwand eh nicht so einfach anzuordnen ist. Die werden üblicherweise angeordnet, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass sch jemand mutwillig rausreden will, nicht weil einmal eine Sache unklar ist (dann würden sicherlich 80-90% aller Menschen ein solches führen müssen).

MFG Kester

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