Blitzerfoto gültig?

Hallo zusammen,

ich wurde beim Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung photographiert. Auf dem Bild sind deutlich Sonnenreflexionen zu sehen. Bitte schaut es euch selbst an und sagt mir, ob die Reflexionen evtl. Einfluss auf die Gültigkeit der Messung haben und ich ggf. Einspruch erheben kann.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

17 Km/h drüber.

30 Euro bezahlen, in Zukunft langsamer fahren und den Fall vergessen. 🙄

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Motomaniacs sind immer gut. 😁

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 11. Juli 2021 um 20:27:03 Uhr:


... Mal was zum Schmunzeln 😁

Super. Die waren doch immer in der MOTORRAD, oder? Dürfte bald 40 Jahre alt sein der Cartoon.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Juli 2021 um 20:44:07 Uhr:



Zitat:

@Hermy66 schrieb am 11. Juli 2021 um 20:27:03 Uhr:


... Mal was zum Schmunzeln 😁

Super. Die waren doch immer in der MOTORRAD, oder? Dürfte bald 40 Jahre alt sein der Cartoon.

Hallole ....

Vor Jahren mal hier auf MT zufällig gefunden & gesichert 😉

Gruß
Hermy

Der Cartoon ist echt das heutige Highlight! Danke !!! 🙂

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Zitat:

@HeinzHeM schrieb am 11. Juli 2021 um 15:02:14 Uhr:


Öhm, dient das Fahrtenbuch nicht zu Deiner möglichen Entlastung?

Wo bitte steht das, dass sich durch das Fahrtenbuch die Beweislast umkehrt? Meines Wissens ist es so, dass nachgewiesen muss, wer das Fahrzeug geführt hat. Steht nichts im Fahrtenbuch, kann nicht einfach der Halter zu Verantwortung gezogen werden.

Sollte tatsächlich durch das Fahrtenbuch die Beweislast sich umkehren, so möchte ich die bitten, eine Quelle zu nennen, aus der ich das nachlesen kann.

Gruß

Uwe

da bist du ziemlich im Irrtum, du bist als Halter mit Fahrtenbuchauflage sehr wohl nachweispflichtig, sonst droht Bußgeld!
Das dürfte auch für lückenhaft geführte Angaben gelten.

Quelle

Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Juli 2021 um 21:45:39 Uhr:


da bist du schwer im Irrtum, du bist als Halter mit Fahrtenbuchauflage sehr wohl nachweispflichtig, sonst gibts Bußgeld!
Quelle

Natürlich gibt es ein Bußgeld, wenn man das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führt. Das habe ich oben ja auch glockenklar geschrieben.

HeinzHeM seine Aussage, dass bei einer Verkehrsübertretung der Halter dann automatisch als Fahrern angenommen wird, wenn der Halter nicht das Gegenteil beweisen kann, ist aber aus meiner Sicht nicht richtig. Das muss, auch wenn das Fahrtenbuch in diesem Punkt lückenhaft ist, immer noch nachgewiesen werden.

Ansonsten, wenn du meinst ein Bußgeld für die Verkehrsübertretung, dann auch an dich die Frage, wo es steht, dass der Halter automatisch als Fahrer angenommen wird, wenn er nicht das Gegenteil nachweisen kann?

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 11. Juli 2021 um 22:03:56 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Juli 2021 um 21:45:39 Uhr:


da bist du schwer im Irrtum, du bist als Halter mit Fahrtenbuchauflage sehr wohl nachweispflichtig, sonst gibts Bußgeld!
Quelle

HeinzHeM seine Aussage, dass bei einer Verkehrsübertretung der Halter dann automatisch als Fahrern angenommen wird, wenn der Halter nicht das Gegenteil beweisen kann, ist aber aus meiner Sicht nicht richtig. Das muss, auch wenn das Fahrtenbuch in diesem Punkt lückenhaft ist, immer noch nachgewiesen werden.

das würde ja heißen, außer Bußgeld passiert dem Halter im Zweifel nichts.
Gewagte Hypothese, wo steht das?

Wenn das Fahrtenbuch nicht , nicht ordentlich geführt wird, dann gibt's Bußgeld oder auch ein Zwangsgeld.

das ham wir ja geklärt, Frage ist, kann noch mehr passieren, wenn ständig was vorfällt und jedes Mal gibts nur ein unbekanntes "Phantom", weil im Fahrtenbuch nichts steht.

P.S.: nach ein bißchen Recherche passiert dem Halter tatsächlich nicht mehr als Bußgeld, allerdings droht eine Verlängerung der Auflage.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Juli 2021 um 22:43:52 Uhr:


P.S.: nach ein bißchen Recherche passiert dem Halter tatsächlich nicht mehr als Bußgeld, allerdings droht eine Verlängerung der Auflage.

Danke dir, dass du recherchiert hast. Das Ergebnis deiner Recherche ist aber auch logisch, denn in Deutschland gibt es die Halterhaftung nicht, nichteimal für Parkverstöße, denn bei Parkverstößen muss der Halter nur die Gebühren und Auslagen zahlen (was aber teurer kommen kann als der Parkverstoß selber).

Gruß

Uwe

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Juli 2021 um 12:48:49 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Juli 2021 um 11:59:03 Uhr:


Der Betreffende kann ja ein schärferes Bild anfordern, in 98% der Fälle, ist die schlechte Bildqualität eh nur Schutzbehauptung.

Und warum wird dann nicht gleich das schärfere Bild verschickt? Ich denke, du weißt warum. Und woher kommt deine Erkenntnis, dass unscharfe Photos in 98% der Fälle Schutzbehauptungen sind.

In vielen Orten steht im Besched ein Downloadlink, wo man die vollständigen Fotos in guter Qualität herunterladen kann. Da kann man kontrollieren, ob auf dem Foto tatsächlich nichts zu erkennen ist.

Ich bin Karneval auf der A5 mit ca 10km/h zu viel geblitzt worden. Ich hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen. Da aber meine Scheibe in dem Moment total von Salz verschmiert war, war das Foto wohl tatsächlich nicht brauchbar. Es ist nichts gekommen.

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