Blitzerfoto gültig?

Hallo zusammen,

ich wurde beim Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung photographiert. Auf dem Bild sind deutlich Sonnenreflexionen zu sehen. Bitte schaut es euch selbst an und sagt mir, ob die Reflexionen evtl. Einfluss auf die Gültigkeit der Messung haben und ich ggf. Einspruch erheben kann.

Viele Grüße

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17 Km/h drüber.

30 Euro bezahlen, in Zukunft langsamer fahren und den Fall vergessen. 🙄

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Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 15:27:44 Uhr:


Hab neulich eins bekommen wo man in der Windschutzscheibe nichts außer Bäume und Wolken sieht und einen Umriss des Fahrers etwas erahnen kann. Einerseits ist schon eine Frechheit sowas zu schicken und es geht ums Prinzip. Andererseits stehen die 30€ in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Fahrtenbuchzwang.

Früher hieß es, kleinere Dinger lieber zahlen. Wie ist es inzwischen? Habe in letzter Zeit so gut wie keine Verwarngelder bekommen und mich mit dem Thema seit Jahren nicht mehr außeinandergesetzt.

Warum ist es eine Frechheit sowas zu versenden? Das Auto ist zu sehen, und die Geschwindigkeit wurde festgestellt. Also schreibt man den Halter an, denn der wird höchstwahrscheinlich wissen, wer wann das Auto hatte... Bei einem Einspruch kann man dan Bild immer noch nacharbeiten...

Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 16:04:42 Uhr:


Dann kann ja jeder ankommen ohne jeglichen standhaften Beweis und sagen zahl doch! Inzwischen ist die Blitzerei sowieso z.T. in der Hand von Privatunternehmern.

Hab schon mal über 100€ bezahlt für etwas wo ich nicht der Fahrer war, weil die Behörde sich kackfrech eingebildet hat dass das Augenpaar hinter dem Helmvisier definitiv zu mir gehört. Dabei war das nicht einmal mein Helm. Und da waren noch so einige Dinger, die mich fest überzeugt haben es geht nicht um die Sicherheit, nicht um die Wahrheit und es geht auch nicht um Recht oder Unrecht. Es geht darum was durchgesetzt werden kann und was nicht.

Es ist leider so, dass die Person, die ihr Fahrzeug verleiht bei Problemen immer erstmal die Arschlarte hat. Du hast Recht, es kann wirklich jeder ankommen. Selbst eine Person mit Dashcam kann schon sehr viele Probleme machen. Das kostet alles Zeit und Nerven, um das Problem zu löschen.

Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 16:36:51 Uhr:


Wenn es deine geistigen Fähigkeiten überanstrengt zwei geschilderte Fälle voneinander zu unterscheiden, dann redest du höchstwahrscheinlich mit dir selbst.

Man sollte auch geistig fähig sein, ohne Beleidigungen auszukommen. Jeder der etwas in einem Forum schreibt sollte wissen, dass es immer komische Fragen gestellt werden. 😉

Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 16:04:42 Uhr:


Dann kann ja jeder ankommen ohne jeglichen standhaften Beweis und sagen zahl doch! Inzwischen ist die Blitzerei sowieso z.T. in der Hand von Privatunternehmern.

Hab schon mal über 100€ bezahlt für etwas wo ich nicht der Fahrer war, weil die Behörde sich kackfrech eingebildet hat dass das Augenpaar hinter dem Helmvisier definitiv zu mir gehört. Dabei war das nicht einmal mein Helm. Und da waren noch so einige Dinger, die mich fest überzeugt haben es geht nicht um die Sicherheit, nicht um die Wahrheit und es geht auch nicht um Recht oder Unrecht. Es geht darum was durchgesetzt werden kann und was nicht.

Nein, es kann nicht "jeder" kommen. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss das Verfahren eingestellt werden. Zahlen muss bzw. kann der, der den Verstoß begangen hat.
"Kackfrech" ist vor allem dein Schreibstil. Und komm mir jetzt nicht mit "Gerechtigkeit". Immer dieses Gejammer von Leuten, die glauben, für sich besondere Rechte in Anspruch nehmen zu können. Wenn man dir nichts beweisen kann, musst du auch nichts zahlen. Um das festzustellen, gibt es das Bußgeldverfahren.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2021 um 17:38:58 Uhr:


Nein, es kann nicht "jeder" kommen. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss das Verfahren eingestellt werden. Zahlen muss bzw. kann der, der den Verstoß begangen hat.

Aber die Probleme hat erstmal der Halter. Auch wenn es nur ein ausfüllen von Forularen ist. 😉

Naja, der geht halt das Risiko dafür ein, wenn er sein Vehikel verleiht...

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Zitat:

@MvM schrieb am 10. Juli 2021 um 17:51:20 Uhr:



Aber die Probleme hat erstmal der Halter. Auch wenn es nur ein ausfüllen von Forularen ist. 😉

Ja, der Halter hat Rechte und Pflichten.

Grüße vom Ostelch

Vielleicht kommt die EU ja bald auf die Idee eines elektronischen Führerscheins, den man im Auto in ein Kartenlesegerät einstecken muss. So müssen die Daten nur noch übers Mobilfunknetz ausgelesen werden.

Mal sehen, ob die das Datenschutzrechtlich hinbekommen...

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2021 um 17:38:58 Uhr:


Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss das Verfahren eingestellt werden. Zahlen muss bzw. kann der, der den Verstoß begangen hat.

Danke Kapitän!

Zitat:

"Kackfrech" ist vor allem dein Schreibstil.

Was ist mit deinem Schreibstil? Ist es eigentlich bequem mit Links zu tippen während man den rechten Zeigefinger nach oben hält?

Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 18:15:44 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2021 um 17:38:58 Uhr:


Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss das Verfahren eingestellt werden. Zahlen muss bzw. kann der, der den Verstoß begangen hat.

Danke Kapitän!

Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 18:15:44 Uhr:



Zitat:

"Kackfrech" ist vor allem dein Schreibstil.

Was ist mit deinem Schreibstil? Ist es eigentlich bequem mit Links zu tippen während man den rechten Zeigefinger nach oben hält?

Mehr fällt dir nicht ein?

Grüße vom Ostelch

Da ist aber jemand in den Brummer gekniffen wegens nem lächerlichen Ticket.

Zitat:

@MvM schrieb am 10. Juli 2021 um 17:35:41 Uhr:


Jeder der etwas in einem Forum schreibt sollte wissen, dass es immer komische Fragen gestellt werden. 😉

Und jeder der komische Fragen stellt, ungefragter Weise Leviten liest oder die Beiträge des anderen öffentlich "Mumpitz" nennt, sollte darauf vorbereitet sein Konter zu bekommen.

Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 18:39:58 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 10. Juli 2021 um 17:35:41 Uhr:


Jeder der etwas in einem Forum schreibt sollte wissen, dass es immer komische Fragen gestellt werden. 😉

Und jeder der komische Fragen stellt, ungefragter Weise Leviten liest oder die Beiträge des anderen öffentlich "Mumpitz" nennt, sollte darauf vorbereitet sein Konter zu bekommen.

Ich habe mit einem Konter (war wohl Kritik gemeint) kein Problem. Ich würde aber nicht so jaulen!!!
Zumal ich nicht der einzige bin, der mit deiner Meinung nicht ganz so konform geht.
Darüber würde ich auch einmal nachdenken.

Du hättest doch den Fahrer Deines Moppeds benennen können?
Wiese zahlst Du 100 Euro und jammerst nun,dass Du vermeintlich nicht selbst gefahren bist.

Wenn man Dir die Tat nicht eindeutig nachweisen kann, hättest auch das Bußgeld nicht zahlen brauchen.

Hättest dann hinterher ein Fahrtenbuch führen dürfen für Dein Mopped, aber dann wäre Dir die Benennung des Fahrers bei dem nächsten Bild einfacher möglich gewesen.

Aus gegebenem Anlass empfehle ich ganz dringend , bei zukünftigen Beiträgen die Netiquette zu beachten! Meine Geduld ist heute am Ende!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2021 um 18:18:37 Uhr:



Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 18:15:44 Uhr:


Danke Kapitän!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2021 um 18:18:37 Uhr:



Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 18:15:44 Uhr:


Was ist mit deinem Schreibstil? Ist es eigentlich bequem mit Links zu tippen während man den rechten Zeigefinger nach oben hält?

Mehr fällt dir nicht ein?

Grüße vom Ostelch

eigentlich fast klar, dass solche Meta-Sprüche kommen. Wenig Einsicht, dafür viel Kraftmeierei oder Sinnfreies.
Der Betreffende soll bei schlechter Erkennbarkeit doch einfach - in sachlichem Ton - beweisen, dass er es nicht gewesen sein kann.
Und wenn er das nicht kann, Pech.
Dass die Behörde trotzdem aktiv wird, ist doch logisch. Die schießt das Foto ja nicht zum Spaß, ein Anlass scheint ja vorzuliegen.

Zitat:

@Red Alert schrieb am 10. Juli 2021 um 15:27:44 Uhr:


Hab neulich eins bekommen wo man in der Windschutzscheibe nichts außer Bäume und Wolken sieht und einen Umriss des Fahrers etwas erahnen kann. Einerseits ist schon eine Frechheit sowas zu schicken und es geht ums Prinzip. Andererseits stehen die 30€ in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Fahrtenbuchzwang.

Das ist keine Frechheit, sondern ein Entgegenkommen dir gegenüber. Damit du das verstehst, werde ich es mal erläutern.

Das normale Verfahren ist das Bußgeldverfahren, indem du dann auch einen Bußgeldbescheid bekommst. Hierzu wird selbstverständlich die Fotos gesichtet und mit den von dir bekannten Unterlagen (Lichtbild im Personalausweis) abgeglichen. Wird festgestellt, dass du der Fahrer warst, bekommst du ein Bußgeldbescheid, andernfalls einen Anhörungsbogen, indem du dich äußern kannst, ob du der Fahrer warst oder wer der Fahrer war.

Ein doch erheblicher Aufwand für eine Ordnungswidrigkeit von nur 30,- €. Der Aufwand übersteigt das Bußgeld deutlich und ein Teil musst du davon auch bezahlen. Deshalb wirst du zusätzlich zum Bußgeld von 30,- € noch aufgefordert, noch 28,50 € für Gebühren und Auslagen zu zahlen.

Um aber diesen Aufwand zu verringern, wurde das Verwarngeldverfahren geschaffen. Die Behörde spart sich den Aufwand der Ermittlungen und schickt das Verwarngeldangebot einfach an den Halter des Fahrzeugs. Es wird davon ausgegangen, dass Halter und Fahrer erwachsen genug sind, dass selbst untereinander auszumachen: „Ey du Ar….h, wenn du schon meine Karre fährst, fahr vernünftig. Jetzt überweise die Kohle und gut ist.“

Da die Behörde Aufwand durch dieses Verfahren spart, brauchst du auch keine 28,50 € für Gebühren und Auslagen bezahlen.

Auch wenn der Halter nicht gefahren ist und das Verwarngeld einfach bezahlt wird, hat dies keine Nachteile für den Halter, denn der Fahrer ist ja nicht ermittelt worden.

So, leider begreifen viele Autofahrer das vereinfachte Verwarngeldverfahren nicht und regen sich darüber auf, dass nicht ordentlich ermittelt wurde, wer der Fahrer ist. Das wird immer mehr zum Problem, so dass irgendwann vielleicht das Verwarngeldverfahren eingestellt wird und andere, die das Ganze begriffen haben, dann darunter leiden müssen, weil sie für eine Pillepalle-Ordnungswidrigkeit dann immer noch die 28,50 € bezahlen müssen.

Also, entweder du bezahlst die 30,- € Verwarngeld und das Thema ist durch, oder machst nix, dann bekommst du einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen.

Gruß

Uwe

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