Blitzer ohne Zulassung: Droht Städten Klagewelle?
Zitat" Eine spezielle Technik von Radaranlagen könnte für mehrere niedersächsische Kommunen zum Problemfall werden - und unter Umständen eine Klagewelle von zahlreichen Autofahrern nach sich ziehen. Konkret geht es um bestimmte Ampel-Radarfall-Modelle des Herstellers Jenoptik, die wegen nicht ordnungsgemäßer Installierung ihre Zulassung verloren haben." weiter geht es hier Ganzer Artikel
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Also geblitzt völlig zurecht - Anlage funktioniert einwandfrei und Fehlmessung (so gut wie) ausgeschlossen - nur eben ohne Zulassung.
Was bei Autos unmöglich ist, kann man also bei Blitzern einfach machen:
Neue Regeln einführen und alle Altanlagen, die diese nicht erfüllen, für ungültig erklären. Würde man das doch nur mit allen alten Autos genauso machen, die nicht der Euro 6 Norm entsprechen. Ab morgen wären viel weniger Idioten unterwegs.
41 Antworten
Das ist genau das, was ich meine.
Du sagst "wehren", heißt: Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff. Ja, man soll sich wehren im Leben! Ganz tolle Sache, machst du richtig, wird dir jeder zustimmen.
Der nicht von zwölf bis Mittag denken kann.
Denn: Wo ist der rechtswidrige Angriff?
Nein, mein Guter. Das ist Zweckmoral für ganz, ganz Arme. -
Das ist kein "Wehren". Wer gegen eine solche Strafe vorgeht, weil es aus formalen Gründen dazu die Möglichkeit gibt, nutzt lediglich eine Gelegenheit aus, um glimpflich davonzukommen.
Nota bene. Das ist erlaubt, es ist auch in gewissem Sinne menschlich. Aber "wehren" ist es nicht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. März 2018 um 14:01:21 Uhr:
An der Sache wird das trotzdem nix ändern.
Nie bestritten, dies ist eine Schadenersatzfrage, die hat mit den Vorwürfen nichts zu tun. Deswegen bin ich auf die weitere Entwicklung gespannt, denn wie Gerichte die Sachen sehen steht auch in den Sternen.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. März 2018 um 17:32:02 Uhr:
Das ist genau das, was ich meine.Du sagst "wehren", heißt: Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff. Ja, man soll sich wehren im Leben! Ganz tolle Sache, machst du richtig, wird dir jeder zustimmen.
Der nicht von zwölf bis Mittag denken kann.
Denn: Wo ist der rechtswidrige Angriff?
Nein, mein Guter. Das ist Zweckmoral für ganz, ganz Arme. -
Das ist kein "Wehren". Wer gegen eine solche Strafe vorgeht, weil es aus formalen Gründen dazu die Möglichkeit gibt, nutzt lediglich eine Gelegenheit aus, um glimpflich davonzukommen.
Nota bene. Das ist erlaubt, es ist auch in gewissem Sinne menschlich. Aber "wehren" ist es nicht.
Wer von zwölf bis Mittag denken kann und immer auf geltendes Recht pocht, der sollte nicht zugelassene Messanlagen mit Messfehlern als rechtwidrig erkennen können!
Und das wirst du auch wissen, allerdings passt es nicht in Dein Bild und deshalb wertest Du generell einen möglicherweise zu Unrecht bestraften, grundsätzlich ab.
Dass derjenige zu Unrecht bestraft werden soll, wird gerade zum ersten gesagt.
Soso. Ach, dann waren die alle weder zu schnell noch sind sie bei Rot gefahren? Ja, dann ...
Meine Fresse. Es wird immer verquerer. Ist es denn so schwer zu sagen, ja sch..., es hat schon zu Recht geblitzt, was habe ich ein Schwein, dass die Messanlage irgendeine Vorschrift nicht erfüllt und ich also die Strafe nicht annehmen muss.
DAS wäre ehrlich. Und nicht dieses Gequatsche von "wehren".
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Ich schreibe Dir eine Rechnung gemäß Aufmaß und habe Meßinstrumente die Dich nachweislich benachteiligen.
Willst Du die Rechnung bezahlen?
Ein Km/h entscheidet über Führerscheinverlust oder nicht. Ja, diese Instrumente mpüssen genau messen oder gehören in die Kategorie "pi mal Daumen".
Aber Dir geht es nicht darum, dir geht es ums Anschei**en
Sorry, du hast das missverstanden, und ich fürchte, ich kann es dir auch nicht so erklären, dass du meinen Punkt verstehst.
Aber wir sind hier eh nur Foristen in MT, es ist egal. Nächstes Thema, bitte.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. März 2018 um 15:25:00 Uhr:
Jou. Sein Recht, mit 70 durch die Stadt zu brettern und noch bei Rot über die Ampel zu fahren, lässt sich der deutsche Autofahrer nicht nehmen. Wenn sich da die klitzekleinste Lücke auftut, dann klagt er gegen seine Strafe bis zum Jüngsten Gericht. Denn Verkehrsregeln brechen ist in Deutschland Menschenrecht! Sieht der ADAC mit vollem Fug genauso.
Sorry, aber selten habe ich so einen Unfug gelesen.
Ein Recht zu konstruieren, mit 70 durch die Stadt zu brettern, ist ja völlig abwegig, nur, weil sich jemand nicht aufgrund eines nicht (bauart)zugelassenen Messgerätes verurteilen lassen will.
"Verkehrsregeln zu brechen ist in Deutschland Menschenrecht!" Soso. Und dann noch in dieser triefend-öligen Süffisanz. Also nein, wirklich nicht.
Man kann auch legal mit 80 durch die Stadt "brettern". Als Geburtstagsparty zum Baumarkt und dann über die Stadtautobahn ... 😎
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 13. März 2018 um 15:57:46 Uhr:
"Verkehrsregeln zu brechen ist in Deutschland Menschenrecht!" Soso. Und dann noch in dieser triefend-öligen Süffisanz. Also nein, wirklich nicht.
OK, ich schreibe es das nächste Mal dran, wenn ich was Sarkastisches äußere.
Möchte nämlich auf gar keinen Fall, dass hier Foristen verunsichert werden. Wirklich nicht.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. März 2018 um 22:31:23 Uhr:
...
OK, ich schreibe es das nächste Mal dran, wenn ich was Sarkastisches äußere.Möchte nämlich auf gar keinen Fall, dass hier Foristen verunsichert werden. Wirklich nicht.
Nun, es ist gerade dieser triefende Sarkasmus, der hier völlig fehl am Platze ist. Natürlich nur meiner ganz persönlichen, durchaus recht bescheidenen Meinung nach. 😉
Warum soll ein Betroffener nicht jedes zu Gebote stehende Mittel nutzen, fehlerhafte Bescheide aus der Welt zu schaffen? Oder, wie der BGH das einmal formuliert hat: ... der Behörde Gelegenheit zu geben, sich an die durch Recht und Gesetz vorgegebenen Methoden der Sachverhaltsermittlung zu halten.
Da hat doch auch keiner was dagegen gesagt. Wr leben in einem Rechtsstaat, und das ist auch gut so.
Was mich an der Sache stört, ist die falsche moralische Begründung. Derjenige hat (was anderes wurde hier jedenfalls nie behauptet) den Verstoß doch tatsächlich begangen und weiß das auch sehr genau. Heißt, die Abwehr geschieht nicht, weil die Strafe nicht gerechtfertigt wäre, sondern weil man's kann und die Umstände gerade glücklich sind.
Das ist der Unterschied, auf den ich hinweise. Mehr nicht.
Das vorstehende enthält werder Ironie noch Sarkasmus.
weder