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Blitzer ohne Zulassung: Droht Städten Klagewelle?

Themenstarteram 9. März 2018 um 12:41

Zitat" Eine spezielle Technik von Radaranlagen könnte für mehrere niedersächsische Kommunen zum Problemfall werden - und unter Umständen eine Klagewelle von zahlreichen Autofahrern nach sich ziehen. Konkret geht es um bestimmte Ampel-Radarfall-Modelle des Herstellers Jenoptik, die wegen nicht ordnungsgemäßer Installierung ihre Zulassung verloren haben." weiter geht es hier Ganzer Artikel

 

Beste Antwort im Thema

Also geblitzt völlig zurecht - Anlage funktioniert einwandfrei und Fehlmessung (so gut wie) ausgeschlossen - nur eben ohne Zulassung.

Was bei Autos unmöglich ist, kann man also bei Blitzern einfach machen:

Neue Regeln einführen und alle Altanlagen, die diese nicht erfüllen, für ungültig erklären. Würde man das doch nur mit allen alten Autos genauso machen, die nicht der Euro 6 Norm entsprechen. Ab morgen wären viel weniger Idioten unterwegs.

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Ampelradarfalle für Rotlichtverstoß oder als Aussage des Aussehens??

Bei Rotlichtverstoß können die die Geschwindigkeit ruhig weglassen und der gilt dann doch, oder wie?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. März 2018 um 15:25:00 Uhr:

Jou. Sein Recht, mit 70 durch die Stadt zu brettern und noch bei Rot über die Ampel zu fahren, lässt sich der deutsche Autofahrer nicht nehmen. Wenn sich da die klitzekleinste Lücke auftut, dann klagt er gegen seine Strafe bis zum Jüngsten Gericht. Denn Verkehrsregeln brechen ist in Deutschland Menschenrecht! Sieht der ADAC mit vollem Fug genauso.

Stammtisch-Alarm :rolleyes:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. März 2018 um 15:25:00 Uhr:

Jou. Sein Recht, mit 70 durch die Stadt zu brettern und noch bei Rot über die Ampel zu fahren, lässt sich der deutsche Autofahrer nicht nehmen. Wenn sich da die klitzekleinste Lücke auftut, dann klagt er gegen seine Strafe bis zum Jüngsten Gericht. Denn Verkehrsregeln brechen ist in Deutschland Menschenrecht! Sieht der ADAC mit vollem Fug genauso.

Warum sollte man deiner Meinung nach nicht dagegen vorgehen, wenn es bekannt ist, daß die Messeinrichtung keine Zulassung besitzt.

Die Städte und Gemeinden bereichern sich fälschlicherweise mit Geld, welches durch eine nicht zugelassene Blitzeranlage eingenommen wird.

Selbst wenn Ich wüsste bei Rot eingefahren zu sein, oder zu schnell unterwegs gewesen wäre, würde Ich auch dagegen klagen.

Aber es muß ja auch noch ein paar Leute auf der Welt geben, die sowas gerne bezahlen.

Jaja, schon klar. Es ist ja zu und zu gemein, wie die Kommune einen zwingt, die StVO zu missachten!

Die Eichvorschriften müssen die Kommunen dennoch einhalten. Die Änderung ist nicht wirklich vom Himmel gefallen. ;)

Schon richtig. Das ist auch nicht das, was ich meine. Sondern dieses geradezu glückselige "Juchhu! Ich kann mich vor der Strafe drücken! Pöhse, pöhse Abzockbehörde, jetzt siehste mal!", das hier durch die Reihen wabert angesichts der Nachricht.

Naja ... wenn man beim Erwischtwerden mal mit Erfolg "zurückkacken" kann, dann freut man sich halt drüber. Nobody's perfect. :)

Te, Brute?

Ich arbeite ja fortwährend am Nichterwischtwerden. :)

Weitermachen! :cool:

Es geht doch nicht darum, dass sich Raser jetzt frei klagen können oder sollen. Es geht darum, dass öffentliche Einrichtungen, sprich "der Staat" nicht zugelassene Technik verwenden und das man hiergegen selbstverständlich vorgehen muss.

Weil Kommunen und Behörden den Gesetzen dieses Landes genauso unterliegen wie der Normalbürger*

Und sich hier ihn vielen Bereichen schon viel zu viel herausnehmen - übrigens ist es interessanterweise gerade unsere Moralelite, die sich daran überhaupt nicht zu stören scheint.

 

* Ich denke man muss hier keinem Erklären welche Konsequenzen es haben kann, mit nicht zugelassenen Teilen am Auto erwischt zu werden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. März 2018 um 11:37:27 Uhr:

 

Die Städte und Gemeinden bereichern sich fälschlicherweise mit Geld, welches durch eine nicht zugelassene Blitzeranlage eingenommen wird.

Gaaanz vorsichtig. Da ist noch nichts geklärt, wenn der Hersteller, also Jen-Optik die Informationen nicht rechtzeitig weitergegeben hat, liegt die Schuld bei ihm. Was natürlich nichts an dem Skandal ändert. Ich hoffe, es gibt bald - interne - weitere Informationen und wenn das nicht gerade streng geheime Geheimnisse sind, werde ich die hier bei Gelegenheit weitergeben.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. März 2018 um 19:48:07 Uhr:

 

Gaaanz vorsichtig. Da ist noch nichts geklärt, wenn der Hersteller, also Jen-Optik die Informationen nicht rechtzeitig weitergegeben hat, liegt die Schuld bei ihm. Was natürlich nichts an dem Skandal ändert. Ich hoffe, es gibt bald - interne - weitere Informationen und wenn das nicht gerade streng geheime Geheimnisse sind, werde ich die hier bei Gelegenheit weitergeben.

An der Sache wird das trotzdem nix ändern.

Wenn die Starenkästen keine Zulassung besitzen, ist es das Recht eines jeden Bürgers sich im Falle eines Falles dagegen zu wehren und Klage einreichen.

Bis auf die paar Ausnahmen, welche alles einfach bezahlen. Da habe Ich kein Mitleid.

Warum auch Mitleid? Manche können es sich leisten. :cool:

So ein armer Schlucker möchte ich nicht sein, der wegen 1 Monat Fahrverbot oder 200 € den Anwalt bemühen muss. :eek: :rolleyes: :o

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 11. März 2018 um 14:20:24 Uhr:

Warum auch Mitleid? Manche können es sich leisten. :cool:

So ein armer Schlucker möchte ich nicht sein, der wegen 1 Monat Fahrverbot oder 200 € den Anwalt bemühen muss. :eek: :rolleyes: :o

Würde Ich jetzt auch so darstellen, wenn man nicht den Mumm in den Knochen hat, um sich zu wehren ;)

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