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Blitzer ohne Zulassung: Droht Städten Klagewelle?

Themenstarteram 9. März 2018 um 12:41

Zitat" Eine spezielle Technik von Radaranlagen könnte für mehrere niedersächsische Kommunen zum Problemfall werden - und unter Umständen eine Klagewelle von zahlreichen Autofahrern nach sich ziehen. Konkret geht es um bestimmte Ampel-Radarfall-Modelle des Herstellers Jenoptik, die wegen nicht ordnungsgemäßer Installierung ihre Zulassung verloren haben." weiter geht es hier Ganzer Artikel

 

Beste Antwort im Thema

Also geblitzt völlig zurecht - Anlage funktioniert einwandfrei und Fehlmessung (so gut wie) ausgeschlossen - nur eben ohne Zulassung.

Was bei Autos unmöglich ist, kann man also bei Blitzern einfach machen:

Neue Regeln einführen und alle Altanlagen, die diese nicht erfüllen, für ungültig erklären. Würde man das doch nur mit allen alten Autos genauso machen, die nicht der Euro 6 Norm entsprechen. Ab morgen wären viel weniger Idioten unterwegs.

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Also geblitzt völlig zurecht - Anlage funktioniert einwandfrei und Fehlmessung (so gut wie) ausgeschlossen - nur eben ohne Zulassung.

Was bei Autos unmöglich ist, kann man also bei Blitzern einfach machen:

Neue Regeln einführen und alle Altanlagen, die diese nicht erfüllen, für ungültig erklären. Würde man das doch nur mit allen alten Autos genauso machen, die nicht der Euro 6 Norm entsprechen. Ab morgen wären viel weniger Idioten unterwegs.

Auf diese verquere Einstellung (alte Autos eliminieren) sollte man nicht reagieren, aber dann merkt es der Schreiber ja nicht. Und diese Fahrer zu verunglimpfen, ist schon grenzwertig.

Hab dich nicht so. Idioten gibt´s überall. Die Aussage, dass es dann viel weniger sind, entspricht der Wahrheit. Dass sich an der Idioten-Quote nichts ändern würde, da gebe ich dir Recht. Hätte ich das vielleicht hervorheben sollen?

Da fragt sich der geneigte Betrachter, warum dann das Eichamt Düsseldorf erst im Oktober 2017 für eine Anlage im Ruhrgebiet die Nutzungsfrist verlängerte. Was ich zu diesem Thema bisher las ist ein Standartartikel, der nur von zig "Medien" einfach abgeschrieben wurde. Falls da noch was näheres kommt, werde ich dran bleiben. Ich werde das Gefühl nicht los, als ob da wieder mal die Hälfte "unter den Teppich" gekehrt wurde.

Das war sehr gut:

Also geblitzt völlig zurecht - Anlage funktioniert einwandfrei und Fehlmessung (so gut wie) ausgeschlossen - nur eben ohne Zulassung.--- Behörden sagen dann festgestellt und handeln danach -Passiert und Nachgewiesen--

Und zu dem Euro 6 Spruch, ab morgen ist der E6 auch bei denen wenn Euro 7 da ist !!

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 9. März 2018 um 13:52:48 Uhr:

Also geblitzt völlig zurecht - Anlage funktioniert einwandfrei und Fehlmessung (so gut wie) ausgeschlossen - nur eben ohne Zulassung.

Was bei Autos unmöglich ist, kann man also bei Blitzern einfach machen:

Neue Regeln einführen und alle Altanlagen, die diese nicht erfüllen, für ungültig erklären. Würde man das doch nur mit allen alten Autos genauso machen, die nicht der Euro 6 Norm entsprechen. Ab morgen wären viel weniger Idioten unterwegs.

Ist ja an Dummheit kaum zu überbieten.

Zum Thema. Alles was nach dem 01.01.2018 mit diesen Blitzern geblitzt wurde ist einklagbar.

Es geht ja wohl nicht um die Blitzer, sondern um den Abstand der Induktionsschleifen. Da es vorher eine "Kann-Bestuimmung" war, werden die Behörden das vorher schon gewusst haben.

Ist aber wurscht. Zulassung ab 01.01. verloren und ab dem Moment ist die Knolle klagbar.

Jou. Sein Recht, mit 70 durch die Stadt zu brettern und noch bei Rot über die Ampel zu fahren, lässt sich der deutsche Autofahrer nicht nehmen. Wenn sich da die klitzekleinste Lücke auftut, dann klagt er gegen seine Strafe bis zum Jüngsten Gericht. Denn Verkehrsregeln brechen ist in Deutschland Menschenrecht! Sieht der ADAC mit vollem Fug genauso.

Themenstarteram 9. März 2018 um 14:50

ZItat "Die Jenoptik-Radaranlagen haben die Zulassung aufgrund des Einschreitens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig verloren."

Warum ist die PTB eingeschritten ? Da stellt sich die Frage ob auch andere Anlagen evtl. "fehler" haben .

Kann es sein, das es eine Dunkelziffer an fehlerhaften Bußgeldbescheiden gibt ?

Wer bewusst zu schnell fährt und ein Erinnerungsfoto bekommt hat selbst schuld .

Man muss schon beide Seiten der Medaille betrachten:

Warum merkt man denn nicht rechtzeitig, dass die Anlagen keine Zulassung mehr haben? Gab´s keine Übergangsfrist? Insofern muss es in gewisser Weise schon Schlamperei seitens der Behörden sein. Diese muss man nicht schönreden, denn die kostet uns jetzt unnötig Geld und macht die Anlagen unbrauchbar... toll gemacht...

Ich würde die Anlagen ohne Zulassung einfach weiterblitzen lassen, nur den Film rausnehmen. ;)

Vielleicht gibt´s einen Richter, der das einfach pragmatisch löst: Gutachter bestellen, der die einwandfreie Funktion bestätigt. Zulassung durch die Hintertür.

Wie auch immer... das ist jetzt eben so eine Nachricht, die sich wie ein Lauffeuer verbreitet. Nutzen wird sie vielleicht dem einen oder anderen, vermutlich eher "den falschen".

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 9. März 2018 um 15:50:31 Uhr:

...

Kann es sein, das es eine Dunkelziffer an fehlerhaften Bußgeldbescheiden gibt ?

...

Natürlich. Man muss nur zwei Sorten unterscheiden:

- echte Fehlmessungen

- korrekte Messungen, nur dass die rechtliche Grundlage (z. B. Zulassung) fehlt

Wer nichts falsch gemacht hat oder sehr wohl etwas falsch gemacht, aber dreist genug ist, darf sich einen Anwalt nehmen und das Messergebnis anzweifeln. Laut diverser Homepages von Verkehrsrechtsanwälten, sind doch ohnehin die allermeisten Messungen "ungültig".

Die Ungerechtigkeit im System - es trifft natürlich vor allem Vielfahrer, die auf den Führerschein angewiesen sind und natürlich klagt eher der mit Geld, der also kein finanzielles Risiko eingeht, als eine arme alleinerziehende Mutter - will ich gar nicht anzweifeln, bevor das als nächstes Argument kommt.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 9. März 2018 um 15:52:06 Uhr:

Man muss schon beide Seiten der Medaille betrachten:

Warum merkt man denn nicht rechtzeitig, dass die Anlagen keine Zulassung mehr haben? Gab´s keine Übergangsfrist? Insofern muss es in gewisser Weise schon Schlamperei seitens der Behörden sein. Diese muss man nicht schönreden, denn die kostet uns jetzt unnötig Geld und macht die Anlagen unbrauchbar... toll gemacht...

Ich würde die Anlagen ohne Zulassung einfach weiterblitzen lassen, nur den Film rausnehmen. ;)

Vielleicht gibt´s einen Richter, der das einfach pragmatisch löst: Gutachter bestellen, der die einwandfreie Funktion bestätigt. Zulassung durch die Hintertür.

Wie auch immer... das ist jetzt eben so eine Nachricht, die sich wie ein Lauffeuer verbreitet. Nutzen wird sie vielleicht dem einen oder anderen, vermutlich eher "den falschen".

Ich glaube nicht das das Schlamperei ist. Unter "Laborbedingungen" hat die Sache bestimmt gut funktioniert aber ein langjähriger Praxistest bietet mehr Erfahrung. Der Artikel beschreibt das Manko der Anlage recht gut, aber die Scheifen sind ja nun schon seit Jahren verlegt.

Diese "Kann-Bestimmung" ist wie eine versteckte Übergangsfrist, die Anlagen sind ja nicht über Nacht stilklgelegt worden.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. März 2018 um 15:25:00 Uhr:

Jou. Sein Recht, mit 70 durch die Stadt zu brettern und noch bei Rot über die Ampel zu fahren, lässt sich der deutsche Autofahrer nicht nehmen. Wenn sich da die klitzekleinste Lücke auftut, dann klagt er gegen seine Strafe bis zum Jüngsten Gericht. Denn Verkehrsregeln brechen ist in Deutschland Menschenrecht! Sieht der ADAC mit vollem Fug genauso.

ÄÄÄhhhmmm, es geht hier um Fehlmessungen! Wenn man "den deutschen Autofahrer" so generell diffamiert, braucht man eigentlich keine Messung!

Und was das gesetzestreue Fahren angeht, scheinst Du noch nicht so viel auf der Welt herumgekommen zu sein! Von den Schweitzern mal abgesehen, geht es bei unseren Nachbarn um Welten rauher zu.

Aber gegen den Ostblock sind ja sogar die Ialiener Mönche und Nonnen.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 9. März 2018 um 16:05:18 Uhr:

...

Der Artikel beschreibt das Manko der Anlage recht gut, aber die Scheifen sind ja nun schon seit Jahren verlegt.

...

Die Schleifenabstände entsprechen nicht der Vorschrift. Ja, das ist ein Manko (hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit, die so nicht gegeben ist) und einfach erkennbar, aber was hat das denn nun mit der Messgenauigkeit bzw. Fehlern zu tun? Darüber schweigt sich der Artikel aus oder habe ich etwas übersehen?

Die betreffende Anlage verwendet Piezosensorkabel. Die reagieren auf Druck. Die 120cm Empfehlung gibt es schon seit einigen Jahren. Die kürzeren "Messtrecken" als 120cm (=Abstand der beiden Sensorkabel) erhöhen die Fehlerrate, weil ein sich auf der Fahrbahn bewegendes Fahrzeug eben keinen wirklich punktuellen Druck auswirkt, sondern ein wenig flächig. Je schwerer das Fahrzeug, desto eher kann die errechnete Geschwindigkeit höher sein, als die tatsächliche. Die Verwender hätten schon lange reagieren können.

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