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Blitz aus entgegenkommendem Auto

Themenstarteram 24. Oktober 2015 um 7:46

Hallo liebe MT-Jungs und Mädels!

Folgender Sachverhalt: Ich bin gestern gegen 20:45Uhr mit zwei Kumpeln und einem ausgeliehenen Mercedes Transporter innerorts gefahren, um ihn wieder zurückzubringen.

Wir kamen gerade um eine Kurve gefahren (noch 30 Meter weiter, also es ging schon wieder gerade aus), als es plötzlich

"Blitz"

machte.

Total irritiert von dem runden, grell rot leuchtendem Blitz (es sah wirklich aus wie ein "Blitzer-Blitz" :D), sind wir erstmal am Wendepunkt angehalten. Wir waren uns auch alle einig. Der Blitz kam zu 100% aus dem fahrenden, uns entgegenkommendem Fahrzeug... Und zwar von der Fahrerseite. Wir haben uns weder ausgetauscht, noch erst diskutiert. Es stand sofort fest das alle das gleiche gesehen haben.

Wir sind daraufhin umgedreht und haben (um auszuschließen das er doch aus einem parkendem Fahrzeug kam) alle Fahrzeuge überprüft und auch dazwischen geschaut. Da war kein Blitzer. Wir haben die ganze Straße abgesucht.

Dannach sind wir weiter gefahren. Ein Kollege hat dann die Polizei angerufen, um dem Beamten den Sachverhalt zu erklären. Jener hat gesagt, das es keine Technik gäbe, um ein frontal auf ein fahrendes Messfahrzeug zufahrenden PKW zu messen. Er hat ihm auch erklärt

Zitat:

...wenn wir messen [...] dann nur aus einem stehenden Fahrzeug raus [...] und in der Nacht vorallem ohne Blitz, das ist nicht zulässig!"

Das hat mich erstmal beruhigt. Der freundliche Polizeibeamte hat uns aber gesagt, es sei möglicherweise eine Fehlmessung gewesen, von einem Kollegen (vom Ordnungsamt) der eventuell vergessen hat seine Aperatur auszuschalten. Für mich würde das abr heißen, das ich mit 100km/h ein Foto bekomme (wenn ich richtig rechne...)

Das will ich natürlich nicht, besonders weil ich eben nach Geschwindigkeit gefahren bin, neblig und stockfinster wars nämlich auch noch.

Frage nun: Werde ich überhaupt Post bekommen? Merkt der Radar nicht, das sich das Messfahrzeug bewegt? Habe ich eine Chance es ihm zu beweisen? Oder mach ich mir unnötig sorgen? In der Probezeit (in der ich mit meinen 18 Jahren ja noch bin, wäre das Führerschein ade, für einen angeblichen Verstoß.

Hab auch noch eine Skizze angehängt. Ich hoffe jemand kennt sich damit aus :)

Gruß Michi!

Planskizze-blitzer
Beste Antwort im Thema

Was wunderst du dich? Wer hier was fragt muss schon SM mäßig veranlagt sein. Ausserdem hat hier doch eh jeder Fragesteller per se die Schuld weil er es wagt die Herrn Oberlehrer bei ihrem Schönheitsschlaf (der wahrscheinlich eh nichts mehr bringt) zu stören.

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Wenn ich mich nicht gesetzeskonform verhalte, und dies jedem ungefragt erzähle und ihn davon überzeugen möchte dass das das einzig Richtige ist, DANN bin ich ein Oberlehrer.

Der fett gedruckte Teil ist das entscheidende. Wenn ich einfach nur das Gesetz übertrete, und hier frage wie ich mich vor der Strafe drücken kann, dann bin ich alles andere, aber kein Oberlehrer oder Gutmensch (bei denen gibts noch zusätzlich eins mit der Moralkeule oben drauf).

Sorry, aber Deine Definition ist völlig daneben.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. Oktober 2015 um 10:10:38 Uhr:

Wenn ich mich nicht gesetzeskonform verhalte, und dies jedem ungefragt erzähle und ihn davon überzeugen möchte dass das das einzig Richtige ist, DANN bin ich ein Oberlehrer.

Der fett gedruckte Teil ist das entscheidende. Wenn ich einfach nur das Gesetz übertrete, und hier frage wie ich mich vor der Strafe drücken kann, dann bin ich alles andere, aber kein Oberlehrer oder Gutmensch (bei denen gibts noch zusätzlich eins mit der Moralkeule oben drauf).

Sorry, aber Deine Definition ist völlig daneben.

Du hast mich falsch verstanden.

Du fährst 110 auf der Landstraße, 100 ist erlaubt, dann komme ich mit 130 von hinten fahre Dir dicht auf und gebe Lichthupe, versuche Dich zu belehren das Du gefälligst schneller zu fahren hast, die Straße gibt das her, dann bin ich ein Oberlehrer.

Nein, der der 110 fährt (gar nach Tacho?!) ist der Oberlehrer. Das werden dir auf Anhieb alle die bestätigen, die gerne 111 oder schneller fahren würden.

Ich halte übrigens 55 km/h bei stockfinsterer nebliger Nacht für zu schnell und ja, zu meinen Anfängerzeiten hätte ich auch gewendet.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. Oktober 2015 um 12:08:45 Uhr:

Nein, der der 110 fährt (gar nach Tacho?!) ist der Oberlehrer. Das werden dir auf Anhieb alle die bestätigen, die gerne 111 oder schneller fahren würden.

Ich habe deine Ironie erkannt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:31:05 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. Oktober 2015 um 10:10:38 Uhr:

Wenn ich mich nicht gesetzeskonform verhalte, und dies jedem ungefragt erzähle und ihn davon überzeugen möchte dass das das einzig Richtige ist, DANN bin ich ein Oberlehrer.

Der fett gedruckte Teil ist das entscheidende. Wenn ich einfach nur das Gesetz übertrete, und hier frage wie ich mich vor der Strafe drücken kann, dann bin ich alles andere, aber kein Oberlehrer oder Gutmensch (bei denen gibts noch zusätzlich eins mit der Moralkeule oben drauf).

Sorry, aber Deine Definition ist völlig daneben.

Du hast mich falsch verstanden.

Du fährst 110 auf der Landstraße, 100 ist erlaubt, dann komme ich mit 130 von hinten fahre Dir dicht auf und gebe Lichthupe, versuche Dich zu belehren das Du gefälligst schneller zu fahren hast, die Straße gibt das her, dann bin ich ein Oberlehrer.

Grauzone. Wenn ich mit 130 von hinten ankomme, dich überhole und einfach weiter fahre ist alles gut. Wenn ich wie von Dir beschrieben drängeln und Lichthupe nutzen würde, wäre das oberlehrerhaft.

Genau so anders herum. Wenn der 110 Fahrer sich einfach überholen lässt und nix weiter macht, ist alles gut. Wenn der aber hupt und Lichthupe macht, ist er der Oberlehrer.

Gilt absolut für beide Seiten, das finde ich auch. Einfach mal die anderen in Ruhe lassen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:11:18 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:31:05 Uhr:

 

Du hast mich falsch verstanden.

Du fährst 110 auf der Landstraße, 100 ist erlaubt, dann komme ich mit 130 von hinten fahre Dir dicht auf und gebe Lichthupe, versuche Dich zu belehren das Du gefälligst schneller zu fahren hast, die Straße gibt das her, dann bin ich ein Oberlehrer.

Grauzone. Wenn ich mit 130 von hinten ankomme, ( Du kommst ja nicht vorbei). Wenn ich wie von Dir beschrieben drängeln und Lichthupe nutzen würde, wäre das oberlehrerhaft.

Genau so anders herum. Wenn der 110 Fahrer sich einfach überholen lässt und nix weiter macht, ist alles gut. Wenn der aber hupt und Lichthupe macht, ist er der Oberlehrer.

Gilt absolut für beide Seiten, das finde ich auch. Einfach mal die anderen in Ruhe lassen.

Ansonsten haben wir uns angenähert mit den Standpunkten, Oberlehrer gibt es auf beiden Seiten.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Oktober 2015 um 10:04:11 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:39:19 Uhr:

 

Oberlehrer sind für mich Leute, die das Gesetz auch dann durchdrücken wollen, wenn keiner danach gefragt hat. ;)

Oberlehrer sind aber auch die Leute, die Verstöße gegen das Gesetz durchdrücken wollen wenn sie das Gesetz selbst nicht beachten da sie es für unsinnig halten oder es eh nie so genau nehmen.

Ganz schlimme Leute sind das für mich.

Und genau durch solche Spezies passieren die schlimmsten Unfälle! :(

Wie war gleich das Thema ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. Oktober 2015 um 14:53:47 Uhr:

Wie war gleich das Thema ?

Nur zur Erinnerung:

Zitat:

Der Verursacher des roten Blitzes liest hier sicher mit und lacht sich halb scheckig über den Thread. Er hat wohl auch nicht geglaubt, dass sowas eine Paranoia auslösen könnte.

Damit zeigst Du doch selbst, dass das Thema nicht allzu wichtig ist!!!;)

Und deswegen muss man seitenlang off topic bleiben ?

Klickst Du hier.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. Oktober 2015 um 14:53:47 Uhr:

Wie war gleich das Thema ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. Oktober 2015 um 15:30:45 Uhr:

Und deswegen muss man seitenlang off topic bleiben ?

Warum nicht?

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