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Blinkerlicht innen geht nicht, außen schon. Tüvmängel?

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 13:38

Hallo Leute,

haben am Polo ein Blinkerproblem.

Das grüne Blinkerlicht innen für rechtsblinken geht nicht immer, nur ab und an. Vielleicht LED def oder Lötstelle am Tacho.

Außen geht der Blinker aber immer. Somit liegt der Fehler auch nicht am Relai.

Frage, ist das ein Grund das das Fahrzeug nicht durch den Tüv kommt ?

mfg und danke euch

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sportsvan7 schrieb am 28. Oktober 2020 um 14:38:10 Uhr:

Das grüne Blinkerlicht innen für rechtsblinken geht nicht immer, nur ab und an.

das ist doch normal. Also bei meinem Auto ist es auch immer geht, geht nicht, geht, geht nicht usw.

:D

Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen..... :D

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Lichttechnische Anlagen müssen logischerweise auch funktionieren. Ob der Prüfer es merkt oder nicht liegt in Gottes Hand.

am 28. Oktober 2020 um 14:35

Generell stellt das Nichtfunktionieren einer Kontrollleuchte laut Hauptuntersuchungrichtlinie einen geringen Mangel dar, womit du die Untersuchung bestehen würdest.

 

Ausnahme: Kontrollleuchten für Fernlicht und Nebelschlussleuchte müssen funktionieren, sonst erheblicher Mangel.

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 14:43

Außen rum funkt. ja alles, es geht nur im Fahrzeug das Blinklicht ab und an nicht.

Es muss ja nicht sein das es gerade bei der Prüfung ausfällt, aber es kann ja sein, und dann ....

Ich bin kein Prüfer, aber dennoch ziemlich sicher, daß das maximal ein geringer Mangel ist.

Wenn also sonst alles passt: Ja, Plakette kriegst Du trotzdem.

Bei mir stand es auch mal als geringer Mangel im Bericht. Plakette gab's aber.

Bei manchen Prüfungen bzw. Häusern bleibt der Fahrer für den Lichttest erstmal sitzen. In so einem Fall ist es dann egal.

Zitat:

@Sportsvan7 schrieb am 28. Oktober 2020 um 14:38:10 Uhr:

Das grüne Blinkerlicht innen für rechtsblinken geht nicht immer, nur ab und an.

das ist doch normal. Also bei meinem Auto ist es auch immer geht, geht nicht, geht, geht nicht usw.

:D

Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen..... :D

Es reicht aus, wenn der Blinker akustisch wahrnehmbar ist. Die defekte Kontrollleuchte sollte also kein Mangel darstellen.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber im vorliegenden Fall würde ich trotzdem einen HU-Mangel sehen:

Eine Seite optisch und akustisch, die andere Seite nur akustisch ist für mich nicht in Ordnung.

Außerdem stellt sich dann noch die Frage, wie die eingeschaltete Warnblinkanlage signalisiert wird. Wenn dabei, was absolut üblich ist, normalerweise die Kontrollleuchten für beide Seiten blinken ist der Ausfall nur einer Seite für mich ein weiterer guter Grund, das als Mangel zu sehen.

Also wer die Anzeige im KI braucht, um zu merken, wenn der (Warn)blinker an ist...

Es geht um die HU, nicht um die Wahrnehmung durch den Fahrer.

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. November 2020 um 10:03:50 Uhr:

Es geht um die HU, nicht um die Wahrnehmung durch den Fahrer.

das war mir schon klar. Aber:

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. Oktober 2020 um 19:35:39 Uhr:

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber im vorliegenden Fall würde ich trotzdem einen HU-Mangel sehen:

Eine Seite optisch und akustisch, die andere Seite nur akustisch ist für mich nicht in Ordnung.

Außerdem stellt sich dann noch die Frage, wie die eingeschaltete Warnblinkanlage signalisiert wird. Wenn dabei, was absolut üblich ist, normalerweise die Kontrollleuchten für beide Seiten blinken ist der Ausfall nur einer Seite für mich ein weiterer guter Grund, das als Mangel zu sehen.

geht doch schon sehr in Richtung: "Was macht bloss der Fahrer, wenn die Anzeige im KI nicht funktioniert. Das ist dann schon ein wichtiger Mangel"

Die Anzeige hat für den TÜV zu funktionieren, den so wurde dieses Fahrzeug mal zugelassen.

Einem Kollegen wurde ein Mangel eingetragen, weil der Reflektor seiner Nebler rostige Stellen hatte. Sein Argument, dass es das gleiche Fahrzeug ohne Nebler von Werk aus gibt , stieß auf taube Ohren. Begründung des Prüfers: Es ist verbaut und muss deshalb funktionieren und in Ordnung sein.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 2. November 2020 um 12:15:13 Uhr:

Die Anzeige hat für den TÜV zu funktionieren, den so wurde dieses Fahrzeug mal zugelassen.

Einem Kollegen wurde ein Mangel eingetragen, weil der Reflektor seiner Nebler rostige Stellen hatte. Sein Argument, dass es das gleiche Fahrzeug ohne Nebler von Werk aus gibt , stieß auf taube Ohren. Begründung des Prüfers: Es ist verbaut und muss deshalb funktionieren und in Ordnung sein.

So ist es ja auch richtig. Auch wenn Fiete es nicht versteht und mit der Logik übertreibt.

Neulich ist Fiete mit dem Fahrrad nachhause geradelt als er vom Dorfpolizisten angehalten wurde.

"Fiete!! So gehts nicht! Kein Licht vorn, 5 Maak, kein Licht hinten, 5 Maak, keine Rückstrahler inne Pedale, 5 Maak, keine ...." Ohh, ohh", rief Fiete, "da hinten kommt einer, das wird richtig richtig teuer!" "Warum?", fragt der Polizist. "Ja, guck mal, der hat gar kein Fahrrad!"

Grüße vom Ostelch

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