Blinkeranalyse nach Unfall möglich

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob es in diesem Forum richtig ist, aber da ich mich hauptsächlich hier herumtreibe wollte ich mal eure Meinung hören.

Ich hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall, der letzte Woche zu einer Gerichtsverhandlung führte. Im Mittelpunkt stand unter anderem die strittige Frage, ob mein Unfallgegner geblinkt hat (wie er behauptet) oder nicht (wie ich behaupte). Nach dem Unfall waren alle 4 Blinker funktionstüchtig, da er nach dem Crash umgehend die Warnblinkanlage einschaltete. Nun vor Gericht zauberte sein Anwalt ein Gutachten hervor, dass besagte, dass mein Unfallgegner kurz vor dem Unfall links geblinkt hatte.
Nun meine Frage. Kann der Gutachter anhand einer Analyse (wie auch immer er es anstellt) herausfinden, ob der Blinker links unmittelbar vor dem Crash an war, obwohl alle Blinker nach dem Crash noch funktionierten. Meines Wissens ist so eine Analyse nur möglich, wenn die Blinker beschädigt werden. Woher will der Gutachter wissen, ob die Blinker vor dem Unfall an waren und nicht als Warnblinkanlage nach dem Unfall.

Dies erscheint mir alles sehr schleierhaft. Ich habe bei Bekannten nachgefragt, die im Autogeschäft sind, keiner hielt es für möglich.

Kurze Unfallschilderung: Ich fuhr einem BMW (Unfallgegner) auf einer schmalen Straße hinterher. Plötzlich zog er nach rechts und bremste ohne zu blinken (Meine Aussage. Er wiederum sagte er hätte links geblinkt und hätte sich zur Mitte orientiert, was aber nicht möglich ist, da die Straße so schmal ist, dass ich denn mit Sicherheit nicht vorbeigepasst hätte.). Ich vermutete, er würde parken, blinkte links und zog links an ihm vorbei. Der BMW fuhr aber nur rechts raus, um einen Bogen zu schlagen, damit er auf der linken Seite in seine schmale Einfahrt passt. Er fuhr scharflinks, dabei kam es zum Crash. Bei Bedarf führe ich noch detaillierter aus.

Unabhängig von der Verhandlung, wo seine Frau als Zeugin offensichtlich nicht die Wahrheit sagte, würde mich oben geschilderter Sachverhalt sehr interessieren.

Vielen Dank schonmal

Gruß Kuddemuddel

28 Antworten

Glühlampenanalyse

@ATJ +@El_ken

Was Ihr leider noch nicht erkannt habt, ist der Umstand, dass ich hier nur auf die Unfallschilderung des Kuddemuddel und nur auf diese, eine Wertung abgegeben habe.
Lest euch bitte die mal durch!
Der zu untersuchende PKW ist gestanden und kurz nach links angefahren!
Der unmittelbar hinterherfahrende PKW will vorbeiziehen und es kommt zum seitlichen Zusammenstoß.
Ja meint da von euch Kritikern einer, dass man wegen diesen möglich auftretenden,relativ geringen Verzögerungswerten, eine 0,007 Gramm schwere Glühwendel welche mindestens, selbst in der Hochtemperaturphase(2800°C)einen Zug von 2,97 Gramm benötigt um sich zu verformen, verändern kann?
Rechnet doch selbst nach, was hier für Verzögerungswerte vorhanden sein müssten und urteilt dann.
ATJ, Dein weiteres, wieder abstraktes Beispiel mit dem weggerissenen Stoßfänger,hat das was mit der Unfallschilderung von Kuddemuddel zu tun? Erkennbar nein!
Warum bringst Du dann immer Beispiele,die völlig neben der Sache liegen.
Kritik ist gut und wichtig, deshalb sollte aber ein Bericht der alle rechnerischen Grundlagen beinhaltet dahingehend überprüft werden und nicht jedesmal völlig abschweifend ein abstraktes Beispiel herbeigezogen werden.
Eine abschließende Info:
Ich habe eine Maschine(Pendelschlagwerk) entworfen und gebaut , die Glühlampenschäden zerstörungsfrei und zerstörerisch nachsimmulieren kann,
es ist möglich die Kollisiongeschwindigkeit voreinzustellen,
die Verzögerung mittels Dämpfer und Verzögerungszeit,
die Einbaulage der Glühlampe in Grad ,vorne u. hinten,
die Anstoßrichtung,
die Dauer der Blinkphase,
die entsprechende Stromspannung ,um die verschiedensten Temperaturphasen nachzustellen,
eine Schutzgasbeströmung bei gebrochenen Glaskörpern.
Dieser Maschine sind schon über 250 Glühlampen zum Opfer gefallen.Das schöne ist dass diese Ergebnisse reproduzierbar und auch vergleichbar mit tatsächlichen Ereignissen sind.
Wenn man dann die Glühlampen betrachtet, bei welchen physikalischen Größen sie sich erst verändern, meine ich doch Aussagen darüber treffen zu können.

So nun würde mich und sicherlich auch die User das Rechenergebnis interessieren aus meiner Frage aus diesem Post, welches hoffentlich ATJ präsentieren wird.
MfG

@Captain HUK

Ich kann der Unfallschilderung NICHT entnehmen, daß der Gegner STAND und dann wieder anfuhr. Es steht dort lediglich "...bremste...ich VERMUTETE...fuhr aber nur rechts raus, um einen Bogen zu schlagen...". Über die Geschwindigkeit des TE ist NICHTS bekannt. Über die Schäden an den Fahrzeugen ist ebenfalls NICHTS bekannt.

DU interpretierst in die Schilderung des TE einen leichten seitlichen Streifstoß, ICH kann in der Schilderung Hinweise darauf erkennen, daß der TE seinem Kontrahenten seitlich in's hintere Radhaus fuhr. ICH weiß, daß dies eine spekulative Unterstellung ist, eine reine VERMUTUNG - und lasse diese außen vor, bis die Vermutung erhärtet oder widerlegt wird. DU stellst Deine Vermutung mit einer Tatsache gleich. WENN es um einen Streifstoß geht und WENN dieser von geringer Intensität war und WENN die Glühlampe keine vom Fahrzeug abweichende starke Beschleunigung erfahren hat - DANN, aber auch NUR dann ist Deine Aussage zutreffend.

Wie ein Sachverständiger anhand von Vermutungen zu derart überzeugten Aussagen kommen kann, war mir noch nie begreiflich.

Zu den "unpassenden" Beispielen:

Offenbar habe ich Deine Transferfähigkeit überschätzt. Die Beispiele sollten deutlich machen, daß es Unfallsituationen gibt, bei den die auf einzelne Bauteile einwirkende Beschleunigung stark von der Beschleunigung des Fahrzeuges abweicht. Eine solche Situation KANN vorgelegen haben - OB eine solche Situation vorliegend gegeben war, kann ich zumindest von hier aus per Ferndiagnose nicht beurteilen.
Für Dich scheint vollkommen sicher zu sein, daß eine solche Situation NICHT vorgelegen haben KANN. Da ich annehme, daß Du über keine näheren Informationen zum Unfallgeschehen verfügst und nicht hellseherisch begabt bist, mußte ich annehmen, daß Dir die Möglichkeit der Existenz solcher Situationen nicht bekannt war. Anderenfalls hättest Du doch sicher darauf hingewiesen?

Dein Rechenbeispiel geht an der Sache vorbei. Ob und wenn ja, in welcher Größenordnung, eine Beschleunigung einwirkte, wissen wir z. Zt. nicht. Was wir wissen ist lediglich, daß eine Verformung festgestellt wurde und diese dem Unfallereignis zugeordnet wurde. Gefragt war:

1. Ist das überhaupt möglich? Die Antwort darauf lautet eindeutig: ja.

2. Verhindert eine Wiederinbetriebnahme die Analyse? Die Antwort darauf lautet: Nein, nicht grundsätzlich.

Alles weitergehende ist nebulöse Spekulation, geeignet, den Laien in die Arme des SV zu treiben, aber keine echte Hilfe.

Aber, um zu Deiner Berechnung zurückzukommen: selbst wenn das Ergebnis bei mehreren g liegen würde - was sagt das Deiner Meinung nach aus?

Btw: Du sagst, ein Unfallereignis dauert etwa 0,005s. Nehmen wir an, bei einem Unfall wird ein Punkt der äußeren Karossieverblechung etwa 50cm verschoben. Stimmst Du mir zu, daß dieser Karosseriepunkt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 100m/s verschoben wurde? Ist es richtig, daß innerhalb von 0,005s dieser Punkt aus der Ruhelage auf eine Geschwindigkeit von deutlich mehr als 100m/s beschleunigt und wieder abgebremst werden mußte, anderenfalls die notwendige Beschleunigung 2x einen Wert von "unendlich" angenommen hätte?

Heißt im Klartext: Die erforderliche Beschleunigung läßt sich schon bei sehr geringen Kollisionsgeschwindigkeiten problemlos erreichen. Eine Prüfung am konkreten Einzelfall ist immer notwendig, Pauschalaussagen ohne Kenntnis des Verformungsbildes und der Begleitumstände schlicht unsinnig.

Hallo zusammen,

was ich nicht bezweckte, war ein Glaubenskrieg in der Sache. Auch wenn die Meinungen auseinderfallen, sollte man diese respektieren. Mit Sicherheit ist es schwer aus der Ferne eine Diagnose zu stellen, daher denke ich, sind beide dominierenden Meinungen für mich zu akzeptieren. Ich habe und ich denke viele andere Leser eine Menge dabei gelernt. Sollte der Rechtsstreit in die nächste Runde gehen, bin ich zu diesem Thema bestens gewappnet, dank eurer Beiträge.

Da es Unklarheiten bzgl. des Unfallherganges gibt. Hier nochmal eine Schilderung.
An besagten Abend fuhr ich mit meinem Golf dem BMW meines Umfallgegners mit ca. 40 km/h hinterher. Ohne Blinksignal bremste der BMW und fuhr nach rechts an den Straßenrand. Da ich dachte, er würde dort parken, wie soviele Autos es dort und auf diese Weise tun, blinkte ich links und zog links an ihm vorbei. Aber, der BMW wollte dort nicht parken sondern nur rechts ausscheren, um durch einen günstigeren Winkel besser in seine schmale Einfahrt zu kommen, die sich auf der linken Seite befand. Der BMW bremste auch nicht bis zum vollständigen Stillstand an der rechten Seite, sondern wollte mit Schwung in seine Einfahrt. Mein Auto war im Bereich des Beifahrerkotflügels zum Teil auch vorderer Schweller beschädigt. Die Kraftübertragung auf die Räder war kaputt, so dass ich mein Auto nicht mehr fahren konnte. Beim BMW war der Kotflügelbereich inklusive Stoßstange und Teile des vorderen Bereiches links beschädigt.
Alle Blinker waren nach dem Crash funktionstüchtig. Ich denke er ist mir mit der linken vorderen Stosstange in die Seite gerauscht. Da es ordentlich gerumst hat, kann ich mir auch schon gut vorstellen, dass es zu einer abrupten Geschwindigkeitsänderung kam, die auch Auswirkungen auf Blinkerwendel haben könnte. Da ich aber kein Fachmann bin, lehne ich mich damit aber nicht aus dem Fenster.
Ich vermute mal, die Crashgeschwindigkeit lag beim BMW um die 25 -30 km/h. Meine Geschwindigkeit war unverändert, da ich ja nur nach links zog.

Wenn gewünscht mache ich eine Skizze.

Auch wenn ich auf dem Gebiet absoluter Laie, so weiß ich doch die aufgeworfenen Argumente differenzieren. Gerade im Bereich der Rechtssprechung ist wohlüberlegtes Auftreten Erfolgsvoraussetzung. Ich denke mal, viele der Punkte sind sicherlich ein beherztes Nachfragen beim Anwalt meines juristischen Gegners wert.

Vielen Dank nochmals für euer Engagement.

Gruß Kuddemuddel

Glühlampe

Hi Kudemuddel,
Du hast recht es sollte kein Glaubenskrieg entstehen.
Sicherlich hat ATJ mehr Wissen und Erfahrung als ich.
Es ist schon beeindruckend wie man aus einer Fahrgeschwindigkeit von max. 40 KM/h=11,111 m/sek, plötzlich eine Kollisionsgeschwindigkeit von 360KM/h=100m/sek zustandebringt. Da muss ich wohl noch viel lernen.
Damit ist mein Beitrag zu Ende.
Viel Glück bei Deinem Verfahren!
MFG

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Re: Glühlampe

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


Da muss ich wohl noch viel lernen.

Schön, dass Dir insoweit schon mal "ein Licht aufgegangen" ist.

😁😁😁

Gut´s Nächtle!

Glühlampen

@EL-KEN
"Schön, dass Dir insoweit schon mal "ein Licht aufgegangen" ist."

Hi User,

Die Aussage, dass ich noch viel lernen muss, war so gemeint,
dass sich die Gesetze der Physik geändert haben müssen und ich dies wohl übersehen habe.
2 Fahrzeuge nebeneinander mit max . 40 KMh,
Richtungswechsel des rechten Fahrzeuges nach links mit max. 2 meter/sek Geschwindigkeit und abgleitendes Unfallereignis. Hier entstehen lachhafte Verzögerungswerte.
Und wenn jemand fähig gewesen wäre meine Rechenaufgabe zu lösen, dann hätte das Ergebnis von 367 g = 367x 9,8066m/s im Quadrat (Fallgeschwindigkeit) = 3614,95 m/S im Quadrat.,was wiederun eine Verzögerunsgeschwindigkeit von 60,124m/s entspricht., gezeigt dass man hier nie und nimmer Verzögerungswerte erreicht, welche es möglich machen die Glühwendel zu verformen.
Die DEKRA hat auch Versuche angestellt und ist sogar verschiedentlich auf Ergebnise gekommen , dass Glühwendeverformungen in der Heisstemperaturphase(12V Lampe) erst bei 1000 g !!= 1000fache Fallgeschwindigkeit auftreten. Das dürfte aber mit dem Kollisionswinkel der Fahrzeugezusammenhängen.
Dieser Nachtrag war mir wichtig um Interessierten ein kleines Fenster der Glühlampenanalyse aufzustoßen.
Die Spötter mögen gerne weiter abfällig posten wenn es Spass bereitet , doch ob das klüger macht ?

@captain HUK

Zitat:

2 Fahrzeuge nebeneinander mit max . 40 KMh,
Richtungswechsel des rechten Fahrzeuges nach links mit max. 2 meter/sek Geschwindigkeit und abgleitendes Unfallereignis. Hier entstehen lachhafte Verzögerungswerte.

Zitat:

Mein Auto war im Bereich des Beifahrerkotflügels zum Teil auch vorderer Schweller beschädigt. Die Kraftübertragung auf die Räder war kaputt, so dass ich mein Auto nicht mehr fahren konnte. Beim BMW war der Kotflügelbereich inklusive Stoßstange und Teile des vorderen Bereiches links beschädigt.
Alle Blinker waren nach dem Crash funktionstüchtig. Ich denke er ist mir mit der linken vorderen Stosstange in die Seite gerauscht. Da es ordentlich gerumst hat, kann ich mir auch schon gut vorstellen, dass es zu einer abrupten Geschwindigkeitsänderung kam, die auch Auswirkungen auf Blinkerwendel haben könnte.

Zitat:

DU interpretierst in die Schilderung des TE einen leichten seitlichen Streifstoß, ICH kann in der Schilderung Hinweise darauf erkennen, daß der TE seinem Kontrahenten seitlich in's hintere Radhaus fuhr. ICH weiß, daß dies eine spekulative Unterstellung ist, eine reine VERMUTUNG - und lasse diese außen vor, bis die Vermutung erhärtet oder widerlegt wird. DU stellst Deine Vermutung mit einer Tatsache gleich. WENN es um einen Streifstoß geht und WENN dieser von geringer Intensität war und WENN die Glühlampe keine vom Fahrzeug abweichende starke Beschleunigung erfahren hat - DANN, aber auch NUR dann ist Deine Aussage zutreffend.

Im Interesse Deiner Kunden hoffe ich, daß Dir langsam klar wird, wo Dein Fehler liegt...

Zitat:

Die DEKRA hat auch Versuche angestellt und ist sogar verschiedentlich auf Ergebnise gekommen , dass Glühwendeverformungen in der Heisstemperaturphase(12V Lampe) erst bei 1000 g !!= 1000fache Fallgeschwindigkeit

Mal zur Physik:

1. g kennzeichnet die Erdbeschleunigung und nicht die Fallgeschwindigkeit

2. 1000g liegen weit außerhalb des maximelen Wertes den ein menschlicher Körper aushält (max 50g kurzzeit). Würde also tatsächlich das ganze Fahrzeug diese Beschleunigung erfahren wäre NICHTS mehr am Leben. Daher wird es wohl so sein wie ATJ postuliert, dass TEILE im Kollisionsbereich sehr hohe Beschleunigungen erfahren, oder?

Gerade bei plastischer verformung treten im Kollisionsbereich hohe Beschleunigungen auf.

Glühlampe

@ Fuchs 777
Mal zur Physik:
1. g kennzeichnet die Erdbeschleunigung und nicht die Fallgeschwindigkeit

Hi,
Du hast recht, ich habe statt Fallbeschleunigung fälschlicherweise Fallgeschwindigkeit geschrieben, was aber im Rechenergebnis nichts ändert.
Trotzdem stecke ich diese Rüge ein.

Was ich errechnet und gepostet habe, sind Werte welche bei dieser Art von Unfällen niemals erreicht werden!
Ist das so schwer zu verstehen?
Jede Fahrt durch ein größeres Schlagloch erschüttert eine Blinkerlampe mehr als so ein abgleitendes Unfallereignis.
Selbstverständlich hält der Mensch nur eine bestimmte Belastung aus, deshalb gibt es auch die konstruktionsbedingte Verformungsarbeit an der Karosserie, welche als Knautschzone bekannt ist.
Das Deformationsverhalten der Karosserie sorgt dafür dass der Mensch keine zu hohen Belastungen ausgesetzt ist.
Selbstverständlich verzögern und verformen sich die Karosserieteile im Kollisionsbereich am schnellsten, aber ausschlaggebend ist immer die Masse, die Geschwindigkeit und die Verzögerung welche zu Verformungsarbeiten führen.(Trägheitsgesetz )
So und wenn nun einer von den Fachleuten im Forum mir nachvollziehbar beweisen (heisst vorrechnen mit möglichen Werten) kann wie bei so einem geschilderten abgleitenden Unfallereignis eine Glühwendel Verzögerunsgeschwindigkeiten von 60,124m/s, welche zur Verformung nötig sind, erreichen kann, wäre mir sehr geholfen. Auch ich lerne gerne dazu.

Re: Blinkeranalyse nach Unfall möglich

Zitat:

Original geschrieben von kuddemuddel


Nun vor Gericht zauberte sein Anwalt ein Gutachten hervor, dass besagte, dass mein Unfallgegner kurz vor dem Unfall links geblinkt hatte.

Auch wenn man dem Gutachter folgen wollte, dass der Blinker an war, besagt dieses Ergebnis nicht, dass die Fahrtabsicht

rechtzeitig

angekündigt wurde. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


Und wenn jemand fähig gewesen wäre meine Rechenaufgabe zu lösen, dann hätte das Ergebnis von 367 g = 367x 9,8066m/s im Quadrat (Fallgeschwindigkeit) = 3614,95 m/S im Quadrat.,was wiederun eine Verzögerunsgeschwindigkeit von 60,124m/s entspricht

Wo gibt´s den Taschenrechner zu kaufen, der aus 367x 9,8066 = 3614,95 ermittelt?

Den könnt´ ich für Kontobewegungen gebrauchen, aber nur auf der Habenseite, nicht im Soll, versteht sich. 😁

Und welchen sicheren 😕 Quellen hast Du entnommen, dass die
-Geschwindigkeit die Wurzel aus der Beschleunigung/Verzögerung ist?
-ein Unfallereignis ungefähr 0,005s dauert?

Beim Menschen ist das etwas komplexer, je nach Körperteil dürfen Kräfte, Momente oder best. Beschleunigungen nicht überschritten werden. Für den Kopf gelten etwa 80g für eine Dauer von maximal 3ms als Grenze.

Rechnungen sind hier schon lustig. Nee, mal im Ernst. Hohe Beschleunigung hat nichts mit Geschwindigkeit zu tun. Nimm eine Glühbirne und wirf sie auf den Boden. Die Aufprallgeschwindigkeit ist klein, aber da der Boden nicht nachgibt die Beschleunigung der Birne hoch, sogar so hoch dass sie zerspringen wird.

In diesem Fall eindeutig zu sagen kann oder kann nicht ist so nicht möglich. Da aber bei der Beschreibung (Aufprall etwa vordere Ecke) es durchaus möglich ist je nach Fahrzeug dass sich eine Blinkbirne im Aufprallbereich befand ist auch eine Verformung derselben im Bereich des Möglichen. ä

Was sind eigentlich Verzögerungsgeschwindigkeiten? 😕
Ich kenn nur Geschwindigkeit als Strecke pro Zeit und Beschleunigung/Verzögerung als Strecke pro Zeit im Quadrat.

Ein Unfallereignis dauert je nach Schwere erheblich länger als 0.005s. Auslöseverzögerung eines Airbags ist schon in der Grösse von 0,03s (30ms)

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von ATJ


Aufwändiger werden die Untersuchungen, wenn der Glaskolben zerstört ist. Durch die Sauerstoffzufuhr "verbrennt" der Glühfaden, die Verbrennungsrückstände lassen sich dann durch entsprechende Untersuchungen an den Glassplittern nachweisen.

 

Verbrennungsrückstände zeigen sich doch nur bei stromdurchflossenem und damit beim Ereignis heißem Glühfaden, oder?

Können Oxidationsspuren nicht schon mit bloßem Auge sichtbar werden?

Zitat:

Original geschrieben von kuddemuddel


Alle Blinker waren nach dem Crash funktionstüchtig.

Hatte das gegnerische Fahrzeug evtl. Seitenblinker?

Nicht, dass der linke zerbröselt wurde!?

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Ich kenn nur Geschwindigkeit als Strecke pro Zeit und Beschleunigung/Verzögerung als Strecke pro Zeit im Quadrat.

Mir sind Beschleunigung/Verzögerung primär als Geschwindigkeitsänderung pro Zeit geläufig. Z.B bedeutet eine Beschleunigung/Verzögerung von 1 m/s², dass etwas in 1 s um 1 m/s (3,6 km/h) schneller/langsamer wird.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Ich kenn nur ... Beschleunigung/Verzögerung als Strecke pro Zeit im Quadrat.

Obwohl, wenn ich´s nochmal überdenke, vielleicht hat das was mit

Timesqare

zu tun?

Um alle Zweifel zu beseitigen, auch für unsere Gutachter:

Die Beschleunigung definiert als grad(v). Damit sowohl Richtungsabhängig als auch keineswegs in irgendeiner einfachen (womöglich gar linearen) Bezeihung zur Geschwindigkeit. Das ist auch der grund warum sich eine geschwindigkeit NICHT aus der Beschleunigung rekonstruieren lässt (i.A.)
Gerade bei teilelastischen Stößen gilt a=v/t natürlich NICHT!
Das Beispiel von meik ist recht gut.
Festzuhalten: Stoßvorgänge sind nicht mit einfacher Schulphysik zu beschreiben! Deshalb auch die aufwendigen Simulationsprogramme der Autoindustrie,...

Zitat:

Beim Menschen ist das etwas komplexer, je nach Körperteil dürfen Kräfte, Momente oder best. Beschleunigungen nicht überschritten werden. Für den Kopf gelten etwa 80g für eine Dauer von maximal 3ms als Grenze.

Na die etwa 50g sollten als Anhaltspunkt dienen. Es kommt auch auf die Richtung der Belsatung an. Eine interessante Zusammenstellung bietet das Buch Menschliches leistungsvermögen der PPL ausbildung.

Zitat:

Was sind eigentlich Verzögerungsgeschwindigkeiten?

Wollte ich auch gerade fragen. Ich vermute dass dies irgenwas mit Vielfachen der der Fallgeschwindigkeit f zu tun hat.

Nachdem heir anscheinen leute mit Physikkenntnissen unterwegs sind ist die technische Seite geklärt, die interessante Frage ist aber jusristischer Natur:
1. Wann wurde geblinkt - evl. so spät dass der TE es nicht mehr erkennen konnte.
2. hat der Verursacher die Fahrbahn nach rechts verlassen?
3. Hätte der te erkennen müssen dass der Verursacher nicht parken wollte?
4.Wo zur Hölle ist ein guter Anwalt

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