blinker woanders unterbringen
hi leute!
hat jemand von euch schonmal die frontblinker woanders als in der stoßstange untergebracht? möchte diese gern cleanen und hab mir 2 möglichkeiten überlegt:
1. hab die jettaklarglaslichter: dass standlicht weglassen und dort die blinker reinmachen. erlaubt? gibt es evtl. 2 fadenbirnen, dann wäre aber dass standlicht orange 🙂
2. die blinker in den kühlergrill integrieren, hat mein kumpel damals gemacht, allerdings mit cl blinkern, hier mal ein bild:
http://www.megaupload.com/?d=ZQO0966L
was würdet ihr machen?
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21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von M4dness
danke, sieht aber schier unmachbar aus. und dann gibts immer nur streß mit den grünen.
hintergrund des ganzen ist dass ich dass kennzeichen seitlich montieren möcht, da wo normal ein blinker sitzt.
muss das kennzeichen nicht 400mm zur fahrzeugaussenkante haben?
gruß christian
Meines Wissens muss das Kennzeichen in der Mitte montiert werden. Ausnahmen müssen genehmigt werden. Zum Beispiel darf Alfa das Kennzeichen links anbauen.
Früher gabs mal einen Mitsubishi der hatte das rechts. War aber net so doll, da dort nicht vernünftig geblitz werden konnte. Wenn man ganz rechts gefahren ist, war das Kennzeichen nicht drauf.
ich bin der meinung, auf der waagerechten achse darf man es versetzen!
auf der senkrechten, muss man drauf achten, dass die mindesthöhe eingehalten wird!
nein das kennzeichen muss in der mitte sein die das woanderssitzen haben haben wie query schon sagt eine sondergenehmigung weils da nicht anders geht hatte glaube auch mit der betriebserlaubniss des fahrzeugs zu tuen.
irgendwer hatte mal dazu nen § gepostet ich find momentan nur über die höhe den paragraphen
§60 StvZO Absatz 2
Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
man sollte mit der höhe beachten das es auch fahrzeuge gibt die das von haus aus nicht einhalten können wie zb ein scirroco
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
man sollte mit der höhe beachten das es auch fahrzeuge gibt die das von haus aus nicht einhalten können wie zb ein scirroco
Peugeot 206 ist ebenfalls beliebtes Beispiel
jepp da auch aber ds regelt dann die betriebserlaubnis
neben alfa gibts doch fast keine herrsteller deren kennzeichen nicht in der mitte sind
@qzerys korregier mich wenn ich damit falsch liege
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
@querys korregier mich wenn ich damit falsch liege
gibt's eigentlich nichts zu verbessern 😁. Wenn man das mal auf das Groh der heute neu zugelassenen Fahrzeuge bezieht.
Teilweise gibt es noch ältere Fahrzeuge bei denen das Schild woanders ist oder amerikanische KFZ, da die oftmals nichteinmal eine Aussparung für die Schilder vorgesehen haben, da in USA vorne das Schild selten Pflicht ist.
Bei LKW kann man hingegen öfter beobachten, dass das Schild mehr links angebracht ist.