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Blinker Links + Lichthupe ist ansich *KEINE* Nötigung

Habe hier schon ein wenig gestöbert, und in fast jedem Thread lese ich Kokolores wie "Ja, der Blinker nach links ist eine Nötigung" oder "Klar erfüllt das Dauerfeuer mit der Lichthupe den Tatbestand der Nötigung!"

Jetzt ist mir aber ein Urteil des OLG Düsseldorf in der Schoß gefallen, welches besagt dass sogar
Dauerfeuer mit der Lichthupe alleine KEINE Nötigung ist, solange dabei nicht zu dicht aufgefahren wird, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit (falsche Benutzung von Lichtzeichen) und eine Belästigung darstellt.

Genauer Wortlaut (Zitat aus http://www.verbraucher-urteile.de/verkehr/noetigung.html)

Zitat:

Dauerndes Blinken, Hupen oder Lichthupe ist im Regelfall nur eine Belästigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Zu einer Nötigung wird es nur durch zu dichtes Auffahren.

hingegen gilt jedoch

Zitat:

Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)

Würde jetzt mal gerne von euch hören, was ihr dazu zu sagen habt! Ring frei! 🙄

Eure Juline!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Das Risiko einer Anzeige mit entsprechender Strafe besteht nämlich auf jeden Fall, auch wenn es mal eine Einzelfallentscheidung gab, wo es nicht als Nötigung gewertet wurde.

Es ist juristisch erstmal formal schonmal Unfug dass das Nötigung sei.

Die Lichthupe ist ein legales Mittel zum ankündigen eines Überholvorganges oder einer Überholabsicht - das lernt man sogar in der Fahrschule.

Der Gesetzestext sagt zu Nötigung folgendes:

Zitat:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1. Wird durch die Lichthupe irgendjemand gedroht oder gewalt zugefügt? Definitiv _nicht_ außer natürlich jemand drängelt zusätzlich noch auf Gefährliche Weise.

Zitat:

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Die Lichthupe mehrmals zu benutzen allein ist keineswegs irgendeine Form von Androhung eines Übels! Welche Bedrohung sollte die Lichthupe denn konkret beinhalten?

Hier steht alles dazu:
http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php

Zitat:

Ein kurzes (eventuell stoßweises) Signal mit dem Fernlicht.
(...)
Wozu darf man die Lichthupe benutzen:
Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.
(...)
Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird

Damit ist doch alles beantwortet!

Das es auch hier wieder "Sensibelchen" gibt, die völlig legale und legitime - sogar Sicherheitsrelevante Vorgänge, als Nötigung o.ä. empfinden und sich darüber empören war ja klar 🙄

Soll ja sogar Leute geben die mit 60 über die Landstraßen schleichen und jeden Überholer als risikofreudigen Raser und Rowdy ansehen und darstellen...

18 weitere Antworten
18 Antworten

Die einzige Situation, in der ich die Lichthupe nutze, ist um entgegenkommende Fahrzeugführer vor einem Blitzer zu warnen. Alles andere hat sich als nicht wirklich zielführend erwiesen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Die Autoschlange ist die einzige Schlange die das Arxxxloch vorne hat. Nichts neues also 😁

Und manchmal will ein anderes Arxxxloch der Schlange (wider besseren Wissens?) von hinten reinkriechen… 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Alles andere hat sich als nicht wirklich zielführend erwiesen.

Och da kenn ich noch ne zielführende Situation:

Wenn so nen Depp vor mir ist, und bei leichtem Nebel meint deswegen die NSL anmachen zu müssen, wird auch schon mal zielführend mit Lichthupe von mir darauf hingewiesen, dass mich die NSL doch sehr blendet.

Diese wird in den meisten Fällen dann auch ausgemacht, diejenigen welche die NSL anlassen bedanken sich nach dem Überholen zu 95% mit einem wahren Feuer aus einer Kombination von Fernlicht und wild fuchtelden Händen und Armen 😁

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