Blinker in 4er Look-SW ---> EINTRAGUNG WIE UND WO???
Hi Leutz !!
Ich habe heute mal mit nen TÜVler telefoniert und der sagte dass ich des net eingetragen bekomme da die Bauartgenehmigung des SW dann erlischt.
Der sei Bauart geprüft und da darf nix dran verändert werden.
Nun meine Frage wer von euch hats eingetragen bekommen und was musstet ihr dafür machen bzw. was koscht des?
Will den Blinker in die SW setzen und meine Schürze cleanen.
Ich bitte um NÜTZLICHE Antworten.
Bin in der Suche auf keine Aufschlussgebende Antwort gestossen.
Thx
43 Antworten
Mich würde mal interessieren ob überhaupt schonmal jemand wegen dem Scheinwerfer-Umbau angehalten wurden und wenn ja was hat einen dann zu erwarten?
Gruß
Kristian
Re: Re: Re: Re: Re: hopala!?
Zitat:
Original geschrieben von Bierbaron
Informiere Dich mal bitte, wann §54 in dieser Form erlassen wurde. Dann poste wieder.
die angaben von stvzo.de sind die aktuellsten
Re: Re: Re: Re: Re: Re: hopala!?
Zitat:
Original geschrieben von Billy Gun
die angaben von stvzo.de sind die aktuellsten
Das ist richtig, beantwortet jedoch meine Fragestellung nicht im Geringsten :P
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: hopala!?
Zitat:
Original geschrieben von Bierbaron
Informiere Dich mal bitte, wann §54 in dieser Form erlassen wurde. Dann poste wieder.
na dann mal los, du wirst es sicherlich besser wissen, aber ich meine, dass § 54 StVZO im jahre 1961 aufgestellt wurde,weitere änderungen auch 1962 und spätere....soweit ich weiß, hat VW anfang der sechziger nich mal ansatzweise an den golf1 gedacht...an den 2er schon gar nicht.
anscheinend bist du vom FACH...
ciao
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Die wesentliche Blinkeränderung kam 1993...
Zitat:
Original geschrieben von Bierbaron
Die wesentliche Blinkeränderung kam 1993...
tolle antwort, na dann erzähl doch mal was die wesentlichen blinkeränderungen von 1993 ausmachen, was hat sich denn geändert???
die maße auf keinen fall, denn sonst wären sie wohl nicht in der aktuellen ausgabe der StVZO zu finden!!! sondern nur die, die bei der "wesentlichen blinkeränderung von 1993" beschlossen wurden...
also alles bullshit was du hier schreibst, sorry, aber seitenblinker müssen am golf 3 laut StVZO nicht montiert sein......das ist FAKT.
ciao
Kann mich nur anschließen, Seitenblinker sind KEINE Vorschrift beim 3er!! Das geht aus §54 hervor. Einfach mal genau durchlesen!!! Und aufhören das Gegenteil zu behaupten! Das Thema war hier echt schon zig Mal und langsam nervt es einfach nur noch!
@chris
endlich einer der gesetzestexte versteht , scheinen ja nicht alle zu können ;-)
ciao
echt toller thread. ich glaub niemand is schlauer geworden wo man die blinkerkens eingetragen bekommen und überhaupt.
und ob schonmal jemand angehlaten wurde mit den blinkern und ob die grün/weissen was gesagt haben dazu?!
Hallo zusammen,
habe selber die Blinker oben eingebaut.
Sind aber auch eingetragen.
Fakt ist, dass ein Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer sein muss.
Das ist bei den Hella-Leuchten nicht der Fall.
Ich bin selber einer von den Grünen und ich gucke nicht auf so eine Kleinigkeit. Eintrag oder nicht: Wir entscheiden und es ist uns egal, was im Schein oder im Brief steht.
Aber keine Angst.
Hauptsache ist für mich, dass die richtigen Blinkleuchten verbaut werden.
Wenn Du aber einen Eintrag brauchst, da kann ich Dir weiterhelfen.
Kenne einen Tüv, der das einträgt.
Nähe Dortmund.
Marc
Zitat:
Original geschrieben von Prullo
Eintrag oder nicht: Wir entscheiden und es ist uns egal, was im Schein oder im Brief steht.
Hi Prullo !!
Was soll denn der Sche*ss? Ich mein des is jetz net persönlich gemeint aber was ihr (die Waldmeisters 😁) da macht is dann doch bloss reine Willkür !!!
Ich habe extra nen TÜVler gefragt und der sagte dass mein Auto wegen eines EINGETRAGENEN Gegenstandes net stillgelegt werden kann.
Dann frag ich mich doch WOZU GIBT ES DEN TÜV UND DEN GANZEN SCHE*SS MIT DEN EINTRAGUNGEN WENN IHR JA DOCH ALLES STILLEGEN KÖNNT ?????
Dann kann ich ja gleich ohne jegliche Eintragung durch die Gegend fahren. 😠
Wenn ein Zeil eingetragen ist dann heisst das doch soviel dass der TÜVler mir den Segen gibt und sagt: Freie Fahrt für nen freien Bürger ! 😮
Das ist ein Grund warum ich die Waldmeister hasse: Dass ich deren bekloppten Willkür ausgesetzt bin. 😠
Und ich sags nochmal: Das ist net gegen dich (Prullo) oder sonst nen Grünen aber des is meine Meinung. Da krieg ich schon wieder ein Magengeschwür. 🙁
HHHHHHhiiiiiiillllllllllffffffffeeeeeeeeee
habe eine bitte an dich und zwar suche ich einen tüv der mir das einträgt leider kenn ich keinen und komme aus schleswig holstein!also weit weit weg von dortmund!könntest du mir unter vw freunden eine kopie deines scheines zumailen damit ich das eingetragen bekomme?????will nächstes weekend zum see und so wird das nicht:-((((((((((((((((((((bbbbbiiiiiiiiiitttttttttttteeeeeeeeeee,wenn du drauf bestehst zahle ich auch dafür!!
mfg niels
Zitat:
Original geschrieben von Golf 3 GTI-VR6
Genauso mit z.B. mit einer super lauten Auspauffanlage; wenn die einmal eingetragen ist kann dein/euer Auto nicht deswegen stillgelegt werden.
Eingetragen heisst ja schliesslich dass das Teil von einem Sachverständigen geprüft und abgenommen/eingetragen wurde.
Fazit: Eingetragen ist und bleibt eingetragen. BASTA !!!
Keineswegs. Das Auto kann dir sogar stillgelegt werden wenn der Serienauspuff drunter ist. Wenn der aus irgendeinem Grunde zu laut ist, ist das dein Pech. Eingetragen oder nicht spielt dann keine Rolle.