Blinker in 4er Look-SW ---> EINTRAGUNG WIE UND WO???

VW Vento 1H

Hi Leutz !!

Ich habe heute mal mit nen TÜVler telefoniert und der sagte dass ich des net eingetragen bekomme da die Bauartgenehmigung des SW dann erlischt.
Der sei Bauart geprüft und da darf nix dran verändert werden.

Nun meine Frage wer von euch hats eingetragen bekommen und was musstet ihr dafür machen bzw. was koscht des?

Will den Blinker in die SW setzen und meine Schürze cleanen.

Ich bitte um NÜTZLICHE Antworten.
Bin in der Suche auf keine Aufschlussgebende Antwort gestossen.

Thx

43 Antworten

hopala!?

Man darf sich auch nicht die blinker aus den kotflügeln rausnehmen??
aber ander autos haben doch auch an der stelle keine sitzen...????

Hellas Leute!!!
Wie der Herr Jamnitzky richtig beobachtet hat habe ich nicht nur die Eintragung in dem FZ sondern auch im Brief. Das ich davon nicht so einfach eine Kopie rausgebe ist doch wohl klar da mich erstens der Umbau ne Stange Geld gekostet hat und zweitens die Eintragung selber auch.Will damit keinen riesigen Gewinn machen sondern nur mein Geld was ich dafür eingesetzt habe wieder raus bekommen. Durch den Umbau der gemacht wurde bin ich nun auch in der Lage die SW selber umzubauen. Bei Interesse bitte eine Pn an mich schreiben. Wenn Ihr schon die Sw habt kann ich sie euch pro Paar für 55€ umbauen. Habe mir heute nochmal neue Klargals gekauft um sie umzubauen. Sollen wenn sie fertig sind 230 € kosten. Werde mich morgen dann auch an schwarze Sw dran trauen. Tut mir Leid das ich jetzt etwas Werbung gemacht habe aber da ich LEIDER zu den 4,5 Mil. Leuten gehöre bin ich froh wenn ich damit ein paar € verdienen kann. Wer wissen will wo mann so eine Eintragung machen kann hab ich ne Tel.Nr. parat. Der Herr am Tel. kann euch auch sagen was der Umbau im Tuningladen kostet. Bitte ne PN dazu...
Mf Lichthupe Rostiger-Nagel

Re: hopala!?

Zitat:

Original geschrieben von Beffen


Man darf sich auch nicht die blinker aus den kotflügeln rausnehmen??
aber ander autos haben doch auch an der stelle keine sitzen...????

das ist falsch, du kannst die dinger bei deinem 3er golf in die tonne hauen und keinen störts.

denn laut STVZO §54 abs. 4 punkt 1 sind seitliche fahrtrichtunganzeiger(blinker) nur vorgeschrieben, wenn die fahrzeuglänge über 6m beträgt.
ciao

Re: Re: hopala!?

Zitat:

Original geschrieben von mahzell


denn laut STVZO §54 abs. 4 punkt 1 sind seitliche fahrtrichtunganzeiger(blinker) nur vorgeschrieben, wenn die fahrzeuglänge über 6m beträgt.

Blödsinn. Das gilt nur für Fahrzeuge unter 1,6m Breite.

Der Golf 3 ist 1695mm breit...

Das hat mit der Fahrzeuglänge nichts zu tun, über 600cm betrifft die zusätzlichen Seitenblinkern bei LKWs, die am Auflieger angebracht werden müssen.

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Also was is nun mit den Blinkern in den Kotflügeln?? Muss man sie haben oder nicht?

Gruß Andi

Ja, weil der Golf 3 breiter als 1600mm ist.

Zitat:

Original geschrieben von Golf 3 GTI-VR6


Hi Leute !!

Erstmal DANKE für die Zahlreichen Infos !!!

Und nun zum Zitat:

Auch das stimmt nicht. Ein Polizist kann ein Kfz NICHT (d.h. wenns eingetragen ist) stilllegen weil im etwas nicht gefällt oder net passt !!!
Wenn des einmal eingetragen ist dann ist es das und somit kann er dir gar nix.

nee, da können wir streiten wie du willst.

fahr einfach mal nach osnabrück. wenn da vw-treffen ist oder der wöchentliche freitag-abend-treff, dann wirst du schon sehen wie das geht.

die fahren da mit dekra-leuten rum. die sehen schleifspuren am reifen, und da isteressiert die keine eintragung mehr.

das mit den blinkern in die scheinwerfer ist meiner meinung nach nur glückssache.

Zitat:

Original geschrieben von Billy Gun


nee, da können wir streiten wie du willst.
fahr einfach mal nach osnabrück. wenn da vw-treffen ist oder der wöchentliche freitag-abend-treff, dann wirst du schon sehen wie das geht.
die fahren da mit dekra-leuten rum. die sehen schleifspuren am reifen, und da isteressiert die keine eintragung mehr.
das mit den blinkern in die scheinwerfer ist meiner meinung nach nur glückssache.

Ich will aber nicht streiten !!! 😁😉😁

Das sind ja auch bloss Erfahrungen die ich laut Aussage eines TÜV-Sachverständigen habe der auch TÜV-Abnahmen usw. macht.

ps: ich hab die dinger auch eingetragen! 😁
nicht ganz legal, aber interessiert mich nicht.
wenn ich einen dran krieg, dann leite ich das direkt an den tüv-furz

Zitat:

Original geschrieben von Billy Gun


ps: ich hab die dinger auch eingetragen! 😁
nicht ganz legal, aber interessiert mich nicht.
wenn ich einen dran krieg, dann leite ich das direkt an den tüv-furz

Na siehste !

😁

aber was ich nich verstehe is, ist es nich egal wo man blinker hat? hauptsache die dinger sind da, oder nich? und wenn man die blinker unten reinsetzt, also wo noch ein gehäuse frei is, dann hat man doch auch noch das standlicht drinne, demnach ist der sw überhauptnicht beeinträchtigt. ich glaub ich schreib mal nach hella was die dazu sagen, oder hat das schon jemand gemacht?

@miguel:
ich empfehle dir: www.stvzo.de und dann schauste dir mal §54 an.

mfg
billy

Re: Re: Re: hopala!?

Zitat:

Original geschrieben von Bierbaron


Blödsinn. Das gilt nur für Fahrzeuge unter 1,6m Breite.
Der Golf 3 ist 1695mm breit...
Das hat mit der Fahrzeuglänge nichts zu tun, über 600cm betrifft die zusätzlichen Seitenblinkern bei LKWs, die am Auflieger angebracht werden müssen.

hustkeuch, hast wohl ein kasten bier zuviel gezischt, weil das ist kompletter schwachsinn, sorry

§54 absatz 4 (auszug) besagt:
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an mehrspurigen(!!!!) Kraftfahrzeugen(also auch PKW)

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.

was sagst du nun? die länge zwischen den blinkern(meist = der fahrzeuglänge) ist entscheidend nicht die breite, ob seitenblinker verbaut werden müssen oder nicht!!!!

An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.
mein 2er golf cl war mit 1665mm auch breiter als 1600mm
und hatte trotzdem keine seitenblinker.nach deiner meinung nach, hat VW ja ein fahrzeug gebaut, welches gegen die STVZO verstößt, 😰 auweia, zum glück hat das noch niemand bemerkt.
dieser satz bedeutet nur, dass diese fahrzeuge lediglich seitenblinker brauchen und nicht wie sonst vorgeschrieben front- und rückblinker.

in diesem sinne, lieber erst 2mal lesen und erst posten wenns verstanden wurde.

prost

Re: Re: Re: Re: hopala!?

Zitat:

Original geschrieben von mahzell


.nach deiner meinung nach, hat VW ja ein fahrzeug gebaut, welches gegen die STVZO verstößt, 😰 auweia, zum glück hat das noch niemand bemerkt.

Informiere Dich mal bitte, wann §54 in dieser Form erlassen wurde. Dann poste wieder.

Mensch Kinders....

HÖRT ENDLICH AUF EUCH ZU ZANCKEN !!!

Is ja wie im Kindergarten.

Ich wollte doch bloss wissen WIE oder WO ich Blinker in den Klarglas-SW´s eingetragen bekomme.
Dieser Thread sollte keine Aufforderung zum streiten bilden sondern produktive und konstruktive Antworten bringen. Nicht mehr und nicht weniger.

Also wenn ihr dieses Thema noch weiter ausdiskutieren wollt dann soll einer von euch einen neuen Thread eröffnen.

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