Blinker im Kotflügel zwingend erforderlich?

VW Vento 1H

Hallo, wollte mal nachfragen, ob schon jemand mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, weil er in seinem G3 keine Seitenblinker im Kotflügel mehr hat und auch keine in den Seitenspiegeln. Ich mein, die neuen Autos haben ja immerhin welche in den Spiegeln...

Der TÜVer hier, den ich gefragt hab, der hatte keine Ahnung dazu und hat dieses ausnahmsweise auch mal zugegeben :-)

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mensus3


Mein Kumpel Lusches hat auch keine Blinker mehr in seinem 96er Golf III und der TÜV hat ihm das trotzdem eingetragen.

er hat die blinker an den kotflügeln entfernt und hats dann ein- bzw. austragen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von Golfanatiker


Wer hat dann das Gerücht in die Welt gesetzt die wären ab einem bestimmten BJ Pflicht?

Hallo,

das ist kein Gerücht, dem ist so, das Seitenblinker vorgeschrieben sind, sobald das Auto eine EU-Zulassung hat! Dies war wenn ich nicht irre ab Mitte '94...

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Hallo,

das ist kein Gerücht, dem ist so, das Seitenblinker vorgeschrieben sind, sobald das Auto eine EU-Zulassung hat! Dies war wenn ich nicht irre ab Mitte '94...

Wo ist dann der entsprechende Text in der STVZO? Ich habe nix gefunden.

In dem Fall musste bei den EU-Richtlinien/Gesetzen suchen.

In der STVZO ist das nicht enthalten, da die STVZO ja nur in D gültig ist, nicht in der ganzen EU! daher musste dir das bei dem EU-Zeugs irgendwo her suchen...

Ähnliche Themen

Heisst das dann schlußendlich es ist in Deutschland erlaubt, aber u.U. nicht in anderen Ländern der EU?

Und da das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis hat gleicht ein Fahren ohne Seitenblinker ab einem bestimmten Baujahr einem Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis...selbst in Deutschland...richtig?

Zitat:

Original geschrieben von Golfanatiker


Heisst das dann schlußendlich es ist in Deutschland erlaubt, aber u.U. nicht in anderen Ländern der EU?

Und da das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis hat gleicht ein Fahren ohne Seitenblinker ab einem bestimmten Baujahr einem Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis...selbst in Deutschland...richtig?

richtig,der wechsel von nicht eu auf eu fahrzeuge fand im laufe des jahres 94 statt.

mit nem 95er hast im normalfall pech,ausser er stand auf halde und ist modelljahr 94.

gruss

Tja, Pech gehabt, würd ich sagen :-(

Der ist auch wirklich Bj. 95, in Brüssel
im Juni gebaut...

Muss nachher noch zum Freundlichen um die Ecke, werd den mal anhauen, was der dazu sagt. Ergebnis tu ich dann kund...

Zitat:

Original geschrieben von Golfanatiker


Und da das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis hat gleicht ein Fahren ohne Seitenblinker ab einem bestimmten Baujahr einem Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis...selbst in Deutschland...richtig?

Genau so ist es...

Ok, der Freundliche um die Ecke hat wie immer keine Ahnung, wenn es um "Zubehör" o.ä. geht. Hat mich an die Dekra / TÜV verwiesen...

Aber vielen Dank für die Info's, werd die Anschaffung unter Erfahrung abheften *g*

Deine Antwort
Ähnliche Themen