Blinken ja oder nein?
Hallo,
zunächst hoffe ich, dass der Link funktioniert ... zum anderen stelle ich mir hier verschiedene Fragen, ob man in gewissen Situationen zu blinken hat oder nicht.
https://maps.google.de/maps?...
Die "L787 / Lämershagener Str." macht von "Gasthaus Deppe" aus gesehen eine Linkskurve. Um genau diese Stelle von beiden Fahrtrichtungen aus geht es. Zu wissen ist noch, es gibt KEINE Schilder, die eine "abknickende Vorfahrt" signalisieren. Meine Fragen.
1) Von Gasthaus Deppe aus linksrum der L787 folgend ... blinken in der Linkskurve oder nicht?
2) Von Gasthaus Deppe aus geradeaus in den Wandweg ... nicht blinken, weil ist ja geradeaus, keine Richtungsänderung.
3) Aus Gegenrichtung kommend, auf Gasthaus Deppe zufahrend ... in der Rechtskurve blinken oder nicht?
4) Aus Gegenrichtung kommend, linksrum in den Wandweg ... blinken, weil "linksrum"
2 und 4 sind eindeutig (entweder eindeutig Richtungsänderung nach links oder eindeutig geradeaus).
Im Prinzip bin ich mir nur bei 1 und 3 nicht sicher. Das ist jeweils die Hauptnutzung dieses Bereiches. Blinken tut da in der Praxis niemand (muss ja nix heißen).
Wenn man im Fall von 1 NICHT blinken müsste, wie unterscheidet man dann 1 und 2 ... also wenn man in beiden Fällen nicht blinken muss?
Wer kann helfen? Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe nur das wir, die hier in diesem Thread schreiben, uns niemals an dieser Stelle gleichzeitig treffen 😁
97 Antworten
Für mich ist die praktische Situation hier recht klar. Verlasse ich die Vorfahrtsstraße, dann blinke ich, ansonsten blinke ich nicht. Dies gilt auch fürs "Geradeaus-Fahren".
Ich komme auch aus dieser Gegend, fahre die Strecke auch nicht täglich. Die Kurve kommt mir wie eine Kurve vor und nicht wie eine Abknickung.
Wenn jemand z.B. für die Linkskurve nach links blinkt, dann erwarte ich, dass er zu dem Grundstück nach links will. Wenn jemand nach rechts blinkt, ist klar, dass er die Vorfahrtsstraße verlässt und geradeaus auf die Stichstraße will.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 21. Januar 2015 um 22:20:50 Uhr:
Also man muss wohl:
1) nicht blinken, da ich der (Haupt-) Straße weiter folge.
2) rechts blinken, da ich die (Haupt-) Straße verlasse.
3) nicht blinken, da ich der (Haupt-) Straße folge.
4) links blinken, da ich die (Haupt-) Straße verlasse.Meiner Ansicht nach müsste das anhand der Straßenmarkierung klar ersichtlich sein. [...]
Dem schließe ich mich bedingungslos an. Nur wird es bei Regen, Schnee und Eis für Ortsunkundige etwas unübersichtlich. Dann helfen aber die großen Richtungstafeln weiter.
Außerdem ist die Nebenstraße ein Privatweg und durch "Tomate/Mozzarella"🙂 gesperrt, Anlieger frei: [Link entfernt]
Und die Leute, die dort wohnen wissen ganz genau, was Phase ist.
Mischkolino
Eigentlich ist doch alles klar:
Fahre ich von der Gatsstääte aus weiter der LAndstraße folgend durch die Kurve, dann blinke ich NICHT. Gleiches gilt für die Gegenrichtung.
Fahre ich geradeaus in die Zuwegung, dann muss ich rechts blinken, weil ich die Straße als Rechtsabbieger verlasse. Die Von oben kommende Straße ist nämlich keine Straße, sondern ein Privatweg. Das ist vergleichbar mit einer Grundstückzufahrt.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Januar 2015 um 09:28:19 Uhr:
Naja, relativ simpel, was dein Vorposter meint.Zitat:
@pico24229 schrieb am 22. Januar 2015 um 09:03:30 Uhr:
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.Eventuell habe ich eine etwas andere Situation im Kopf als du.
Stell dir vor, du fährst auf die Linkskurve zu - und willst in die Straße, die in Fahrtrichtung "geradeaus" liegt. Hier blinkst du rechts.
Jemand anderes interpretiert das falsch ... weil rechts blinken und geradeaus an sich sich widersprechen.
Besonders bei unveränderter Geschwindigkeit halte ich das für unwahrscheinlich.
Wie soll da ein Unfall zu Stande kommen...
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@Mischkolino
Ich glaube du bist in der falschen Kurve, dort würde ich es alles ähnlich sehen, meiner Meinung nach geht es aber um diese Kurve.
Und hier kann man eindeutig geradeaus fahren, folglich muss man auch blinken wenn man der Vorfahrtsstraßen nach links folgen will.
Ja, er hat sich in der Kurve vertan. Ich bin aber immer noch der Meinung das man rechts blinken muss wenn man gerade aus fährt und nicht blinkt, wenn man der Straße nach links folgt.
Oops, in die falsche Richtung gefahren! Aber auch hier ähnliche Situation und ich bleibe bei meiner Meinung. Vorfahrtsfrage ist klar, ein Hauptstraßenschild steht auch hinter der Einmündung.
Ich hoffe nur das wir, die hier in diesem Thread schreiben, uns niemals an dieser Stelle gleichzeitig treffen 😁
Was soll den immer das Vorfahrt, darum geht es hier nicht, und es hat auch absolut nichts mit blinken oder nicht zu tun. Wenn das jemand anders sieht soll er doch bitte die entsprechenden StVO stellen vorlegen.
Für die StVO ist es was blinken angeht vollkommen egal wie die Vorfahrt ist, und wenn es ne Rechts vor Links Kreuzung wäre würde ja auch jeder blinken.
Ich bin echt erstaunt wie viele in eine Autoforum solche grundlegenden Regeln nicht kennen, bisher bin ich immer von Faulheit ausgegangen das da keiner blinkt.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 22. Januar 2015 um 12:31:38 Uhr:
Kannst du das auch mit StVO Zitaten begründen ?
Wie schon auf Seite 1 beschrieben, kennt die StVO keinen Paragraphen für das Blinken an sich. Nur in den einzelnen Paragraphen, die eine Situation beschreiben, lässt sie sich über das Blinken aus.
In diesem Fall befindet man sich auf einer Vorfahrtsstraße, die bestimmt durch das Zeichen 206 gekennzeichnet ist. Jedoch fehlt hier ein Zusatzzeichen 1002 um es zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße (nach seiner Definition) zu machen. Somit gelten hier meiner Meinung nach die Regeln dafür nicht.
Überspitzt gesagt müsste man ja sonst z.B. auch auf einer Serpentinenstraße ohne jegliche Abfahrtsmöglichkeiten ständig blinken, wenn die Straße einer Kurve folgt.
Edith: Übrigens hatte ich ja bereits angemerkt, dass ich blinken würde... sogar beim gerade aus fahren (nach rechts), damit in dieser Situation jedem ersichtlich ist, wo ich hin will.
Doch kennt sie, ich zitiere mich einfach mal selbst
Zitat:
@Tand0r schrieb am 22. Januar 2015 um 00:16:23 Uhr:
Es gilt halt § 9.1 der StVO
Zitat:
@Tand0r schrieb am 22. Januar 2015 um 00:16:23 Uhr:
Wenn nun bei abknickende Vorfahrtsstraßen was anderes gelten soll müsste das erwähnt sein, ist es aber nicht.Zitat:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Aber ich kann dir Wikipedia als Nachweis anbieten
Das ist auch absolut richtig.
Bei Richtungswechsel immer blinken!
Wenn man die Vorfahrtsstrasse geradeaus verlässt muss man also nicht blinken.
Aber wie gesagt, halte ich das für sinnvoll.
Genau, wer abbiegen will muss dies ankündigen.
Abbiegen bedeutet: die Fahrbahn seitlich
verlassen.
Definition
So biegt ab, wer den rechtlichen
Fahrbahnverlauf seitlich verlässt um
seine Fahrt fortzusetzen in (auf):
- einer anderen Straße
- einer anderen Fahrbahn
- einem anderen Straßenteil
- einem Grundstück
Ach das ist doch doof... um so länger man sucht, findet man Beispiele für und gegen ein Blinken beim verlassen der Hauptstraße! 😁
Auch wenn man eine Vorfahrtsstrasse verlässt muss man NICHT blinken wenn nicht mit einer Richtungsänderung verbunden ist.
Also muss man Blinken wenn die Vorfahrtstrasse über eine Kreuzung geht und eine Kurve macht.
Bin zur Zeit in der Fahrschule.