Blinken im VB

Moin,

heute morgen im VB vor der U-Bahn: Ziemlich viel los, ankommende und abfahrende Autos, dazwischen Fahrräder und Fußgänger, die noch schnell zur Bahn müssen.

Ich, mit dem Auto, liefere meine Frau vor dem Eingang ab und fahre dann gleich weiter zum Wendebereich um an der Einfahrt wieder rauszufahren, wie immer.

Kommt mir ein Herr zum Wendebereich nachgelaufen, offensichtliche etwas erregt, versucht noch meine Tür zu öffnen (was wegen der langsamen Geschwindigkeit nach dem Halten auch gegangen wäre). Ich öffne das Fenster, er schreit: "Beim nächsten Mal gibt's ne Anzeige!"
Er behauptet, ich wäre ohne Blinker einfach losgefahren.
Kann ja sogar sein, aber muss man denn im VB beim Anfahren einen Blinker setzen? Ich behaupte mal: Nein.
So habe ich ihm das auch gesagt.
Meine Nachfrage, ob ich ihn beim Anfahren behindert hätte und wo er denn zu dem Zeitpunkt war (Auto, Fahrrad, zu Fuß) wollte er nicht weiter beantworten. Er hat stattdessen lieber mein Nummernschild fotografiert, mich aber nicht.
Meint ihr, da kommt noch was?

Nach meinem Verständnis gilt im VB das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und wenn alle Schrittgeschwindigkeit fahren, wie es dort im engen Bereich üblich ist, kommt es selten zu Problemen.
Wenn ich anfahre, schau ich rundum, ob ich niemanden umfahre und los.
Gerade der Bereich vor dem Eingang zur U-Bahn wird immer nur kurz angefahren, um gleich dem nächsten Platz zu machen. Das hat der Herr wohl nicht kapiert.

Meinungen?

Gruß
CoolHH

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Zitat:

@FloX35 schrieb am 13. Februar 2020 um 17:57:29 Uhr:


Da würde ich ja nicht mal einen Gedanken für verschwenden.

Das war einfach ein mit sich selbst unzufriedener Vollidiot.
Da kann man nichts machen, außer ihm keine Form der Beachtung zu schenken.
Das ist für die am schlimmsten.

Flo

Die Unzufriedenheit kommt daher das Leute wie Du die STVO als Empfehlung sehen, hast Du hier schon mehrmals betont. Der Vollidiot war aber nicht mit sich selbst unzufrieden sondern mit seiner Umwelt.

Aber ja, Du schreibst hier würdest Du blinken. Trotzdem musste ich die Woche an Dich denken, als es bei Potsdam einen schweren Unfall gab, weil jemand eine Sperrlinie überfahren hat zum zwecke des überholens, was Du ja selbst zugegebener Weise am laufenden Band machst.
Wer sich an die Regeln hält ist der Depp vom Dienst.
Klick
Und das Volk klatsch Beifall.

Zum Unfall:
Klick

Sorry, mein Fehler ist immer weiter zu denken als von der Wand bis zur Tapete, das Leben macht es nicht einfacher.

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Zitat:

@Emsland666 schrieb am 13. Februar 2020 um 20:10:22 Uhr:



Doch - man sollte blinken lernen aus Rücksichtnahme auf andere VT. Und dafür muss der Deutsche natürlich noch eine explizite Vorschrift suchen🙄

Nein, einfach IMMER rücksichtsvoll fahren. Geht ganz einfach.

Wie gesagt... bei dem Fußgänger handelt es sich um die Art Bürger, dem nie etwas recht zu machen ist.

Hätte

@coolhh

geblinkt wäre die Reaktion vom Fußgänger dieselbe gewesen.

War der Fußgänger denn allein... denn dann würde Ich behaupten, daß Ich geblinkt habe.
Wenn der Fußgänger eine Anzeige erstattet muß Er es beweisen, daß nicht geblinkt wurde.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. Februar 2020 um 16:25:25 Uhr:


...
Wenn der Fußgänger eine Anzeige erstattet muß Er es beweisen, daß nicht geblinkt wurde.

Aha...?

Seit wann ist das so?

Ich frag mich gerade: Wurde angehalten wegen Parken/Halten oder wegen stockendem Verkehr. In letzterem Fall muß nicht geblinkt werden.

Zitat:

@Brot-Herr schrieb am 14. Februar 2020 um 17:16:59 Uhr:


Ich frag mich gerade: Wurde angehalten wegen Parken/Halten oder wegen stockendem Verkehr. In letzterem Fall muß nicht geblinkt werden.

Ja, der Deutsche braucht seine Vorschriften für jeden Furz😉

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Zitat:

@Brot-Herr schrieb am 14. Februar 2020 um 17:16:59 Uhr:


Ich frag mich gerade: Wurde angehalten wegen Parken/Halten oder wegen stockendem Verkehr. In letzterem Fall muß nicht geblinkt werden.

Laut TE:

Zitat:

Ich, mit dem Auto, liefere meine Frau vor dem Eingang ab und fahre dann gleich weiter zum Wendebereich um an der Einfahrt wieder rauszufahren, wie immer.

Also Parken/Halten.

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 14. Februar 2020 um 22:28:02 Uhr:



Zitat:

@Brot-Herr schrieb am 14. Februar 2020 um 17:16:59 Uhr:


Ich frag mich gerade: Wurde angehalten wegen Parken/Halten oder wegen stockendem Verkehr. In letzterem Fall muß nicht geblinkt werden.

Laut TE:

Zitat:

Ich, mit dem Auto, liefere meine Frau vor dem Eingang ab und fahre dann gleich weiter zum Wendebereich um an der Einfahrt wieder rauszufahren, wie immer.

Also Parken/Halten.

OK, danke, hab ich überlesen.

Zitat:

@reox schrieb am 14. Februar 2020 um 16:48:51 Uhr:



Aha...?
Seit wann ist das so?

Guten Morgen !
Schon immer ist das so.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 08:34:31 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 14. Februar 2020 um 16:48:51 Uhr:



Aha...?
Seit wann ist das so?

Guten Morgen !
Schon immer ist das so.

Nein das war noch nie so, wenn es vor Gericht geht ist der Anzeigende lediglich Zeuge. Bis dahin wird es solch eine Anzeige aber nie schaffen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Februar 2020 um 08:44:19 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 08:34:31 Uhr:


Guten Morgen !
Schon immer ist das so.

Nein das war noch nie so, wenn es vor Gericht geht ist der Anzeigende lediglich Zeuge. Bis dahin wird es solch eine Anzeige aber nie schaffen.

Und warum darf Ich als Angeklagter lügen bis sich die Balken biegen und der Kläger ist zur Aussage der Wahrheit verpflichtet ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 08:53:06 Uhr:


Und warum darf Ich als Angeklagter lügen bis sich die Balken biegen und der Kläger ist zur Aussage der Wahrheit verpflichtet ?!

Wenn ich Angeklagter wäre, muss ich nichts sagen, was mich belasten könnte.

Ein Gericht ist allerdings auf Zeugen angewiesen. Daher muss ein Zeuge die Wahrheit sagen. Fakschaussagen eines Zeugen stehen unter Strafe.

Wobei es der Vorwurf, nicht geblinkt zu haben, niemals vor Gericht schaffen wird. Es sei denn, es wäre ein Verkehrsunfall deswegen entstanden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 08:53:06 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Februar 2020 um 08:44:19 Uhr:


Nein das war noch nie so, wenn es vor Gericht geht ist der Anzeigende lediglich Zeuge. Bis dahin wird es solch eine Anzeige aber nie schaffen.

Und warum darf Ich als Angeklagter lügen bis sich die Balken biegen und der Kläger ist zur Aussage der Wahrheit verpflichtet ?!

Weil das so ist, das hat aber nichts mit einem Beweis zu tun. Man muss als Zeuge die Wahrheit sagen, vereidigt oder unvereidigt. Stellt sich heraus das der Zeuge gelogen hat zieht das Konsequenzen.
Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft
Die Beweisführung macht die Staatsanwaltschaft.
Der Richter entscheidet/richtet !

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 15. Februar 2020 um 09:12:34 Uhr:



Wobei es der Vorwurf, nicht geblinkt zu haben, niemals vor Gericht schaffen wird. Es sei denn, es wäre ein Verkehrsunfall deswegen entstanden.

Dann lautet die Anklage aber nicht " XYZ hat nicht geblinkt".

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 08:53:06 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Februar 2020 um 08:44:19 Uhr:


Nein das war noch nie so, wenn es vor Gericht geht ist der Anzeigende lediglich Zeuge. Bis dahin wird es solch eine Anzeige aber nie schaffen.

Und warum darf Ich als Angeklagter lügen bis sich die Balken biegen und der Kläger ist zur Aussage der Wahrheit verpflichtet ?!

Richtig.

Der Kläger/Anzeigende braucht aber für seine Aussage, also das was er gesehen hat und zur Anzeige bringt,

keinen

Beweis!

Zitat:

@coolhh schrieb am 13. Februar 2020 um 16:02:23 Uhr:


Moin,..
Kann ja sogar sein, aber muss man denn im VB beim Anfahren einen Blinker setzen? Ich behaupte mal: Nein.
So habe ich ihm das auch gesagt....
Meinungen?

Gruß
CoolHH

Ohne erahnen zu können, was Du mit VB meinst (evtl. falschherum BV = Berufsverkehr?) würde ich allein schon aus Höflichkeit, grundsätzlich und immer blinken.

Zitat:

@reox schrieb am 15. Februar 2020 um 10:31:58 Uhr:



Der Kläger/Anzeigende braucht aber für seine Aussage, also das was er gesehen hat und zur Anzeige bringt, keinen Beweis!

Besser: Was er gesehen haben will. Zeugen wären hier wohl von Vorteil.

Dazu eine kleine, selbst erlebte Geschichte. Unter einer Autobahnbrücke(eine gut befahrene Hauptstrasse) lag ein Radfahrer, daneben kniet ein Autofahrer, um den Radfahrer anzusprechen/erste Hilfe zu leisten.
Etliche Autos sind vorbeigefahren- keiner hielt an. Und jeder wird denken, dass der Autofahrer den Radfahrer angefahren hat.

Was war wirklich passiert: Ich habe den Radfahrer unter der Brücke liegen sehen. Er war der Fahne nach erheblich alkoholisiert, dass er das Gleichgewicht nicht halten konnte. Ist so unglücklich gestürzt, dass er eine Kopfverletzung davon getragen hat und war deswegen auch kurzzeitig nicht ansprechbar.
Ich hab den Verletzten dann erstmal vom Fahrbahnrand auf den Fussweg gezogen und die SMH verständigt. Die waren auch innerhalb von 10 min vor Ort. Ich bin erst nach Hause gefahren, als ich das ok der Polizei hatte.

Wie wäre die Geschichte wohl ausgegangen, wenn einer Anzeige erstattet hätte ? Obwohl er eigentlich gar nichts gesehen hat, sondern nur die Indizien falsch interpretiert hat.

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