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Blinken im VB

Themenstarteram 13. Februar 2020 um 15:02

Moin,

heute morgen im VB vor der U-Bahn: Ziemlich viel los, ankommende und abfahrende Autos, dazwischen Fahrräder und Fußgänger, die noch schnell zur Bahn müssen.

Ich, mit dem Auto, liefere meine Frau vor dem Eingang ab und fahre dann gleich weiter zum Wendebereich um an der Einfahrt wieder rauszufahren, wie immer.

Kommt mir ein Herr zum Wendebereich nachgelaufen, offensichtliche etwas erregt, versucht noch meine Tür zu öffnen (was wegen der langsamen Geschwindigkeit nach dem Halten auch gegangen wäre). Ich öffne das Fenster, er schreit: "Beim nächsten Mal gibt's ne Anzeige!"

Er behauptet, ich wäre ohne Blinker einfach losgefahren.

Kann ja sogar sein, aber muss man denn im VB beim Anfahren einen Blinker setzen? Ich behaupte mal: Nein.

So habe ich ihm das auch gesagt.

Meine Nachfrage, ob ich ihn beim Anfahren behindert hätte und wo er denn zu dem Zeitpunkt war (Auto, Fahrrad, zu Fuß) wollte er nicht weiter beantworten. Er hat stattdessen lieber mein Nummernschild fotografiert, mich aber nicht.

Meint ihr, da kommt noch was?

Nach meinem Verständnis gilt im VB das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und wenn alle Schrittgeschwindigkeit fahren, wie es dort im engen Bereich üblich ist, kommt es selten zu Problemen.

Wenn ich anfahre, schau ich rundum, ob ich niemanden umfahre und los.

Gerade der Bereich vor dem Eingang zur U-Bahn wird immer nur kurz angefahren, um gleich dem nächsten Platz zu machen. Das hat der Herr wohl nicht kapiert.

Meinungen?

Gruß

CoolHH

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@FloX35 schrieb am 13. Februar 2020 um 17:57:29 Uhr:

Da würde ich ja nicht mal einen Gedanken für verschwenden.

Das war einfach ein mit sich selbst unzufriedener Vollidiot.

Da kann man nichts machen, außer ihm keine Form der Beachtung zu schenken.

Das ist für die am schlimmsten.

Flo

Die Unzufriedenheit kommt daher das Leute wie Du die STVO als Empfehlung sehen, hast Du hier schon mehrmals betont. Der Vollidiot war aber nicht mit sich selbst unzufrieden sondern mit seiner Umwelt.

Aber ja, Du schreibst hier würdest Du blinken. Trotzdem musste ich die Woche an Dich denken, als es bei Potsdam einen schweren Unfall gab, weil jemand eine Sperrlinie überfahren hat zum zwecke des überholens, was Du ja selbst zugegebener Weise am laufenden Band machst.

Wer sich an die Regeln hält ist der Depp vom Dienst.

Klick

Und das Volk klatsch Beifall.

Zum Unfall:

Klick

Sorry, mein Fehler ist immer weiter zu denken als von der Wand bis zur Tapete, das Leben macht es nicht einfacher.

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Zitat:

@reox schrieb am 15. Februar 2020 um 10:31:58 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 08:53:06 Uhr:

 

Und warum darf Ich als Angeklagter lügen bis sich die Balken biegen und der Kläger ist zur Aussage der Wahrheit verpflichtet ?!

Richtig.

Der Kläger/Anzeigende braucht aber für seine Aussage, also das was er gesehen hat und zur Anzeige bringt, keinen Beweis!

Wenn Ich als Angeklagter aber alles abstreite, was der Kläger mir vorwirft, so ist der Kläger doch in der Beweispflicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 16:31:00 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 15. Februar 2020 um 10:31:58 Uhr:

 

Richtig.

Der Kläger/Anzeigende braucht aber für seine Aussage, also das was er gesehen hat und zur Anzeige bringt, keinen Beweis!

Wenn Ich als Angeklagter aber alles abstreite, was der Kläger mir vorwirft, so ist der Kläger doch in der Beweispflicht.

Nochmal, Dein „Kläger“ ist vor Gericht Zeuge, aber auch nur wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet. Für die „Beweise“ hat dann die Staatsanwaltschaft zu sorgen.

In diesem Fall hier wird aber die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eröffnen, weder die Staatsanwaltschaft noch der normale Bürger hat Interesse an diesem Verfahren.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 16:31:00 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 15. Februar 2020 um 10:31:58 Uhr:

 

Richtig.

Der Kläger/Anzeigende braucht aber für seine Aussage, also das was er gesehen hat und zur Anzeige bringt, keinen Beweis!

Wenn Ich als Angeklagter aber alles abstreite, was der Kläger mir vorwirft, so ist der Kläger doch in der Beweispflicht.

Nein bei einer solchen Anzeige, die dann zur Staatsanwaltschaft geht, ist dann der, der angezeigt hat automatisch ein Zeuge der Sache, er ist kein Kläger. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft wegen ein scheinbares nicht Blinken in einer verkehrsberuhigten Zone ein Verfahren eröffnet. Im Übrigen hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass man wegen so einer Lappalie hier "wochenlang" debattieren kann.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 15. Februar 2020 um 12:53:24 Uhr:

...Und jeder wird denken, dass der Autofahrer den Radfahrer angefahren hat. ...

Wie kommst du auf diese Idee?

Und was hat deine Geschichte, in der du glaubst zu wissen, was andere denken, mit dem Fall des TE zu tun?

:confused:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Februar 2020 um 16:31:00 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 15. Februar 2020 um 10:31:58 Uhr:

 

Richtig.

Der Kläger/Anzeigende braucht aber für seine Aussage, also das was er gesehen hat und zur Anzeige bringt, keinen Beweis!

Wenn Ich als Angeklagter aber alles abstreite, was der Kläger mir vorwirft, so ist der Kläger doch in der Beweispflicht.

Falsch.

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