Blendende LKW-Verkleidung - Oder: Unfreiwillige Augenlaserbehandlung
Hallo zusammen,
mir ist heute zum ersten Mal etwas passiert, das ich in 11 Jahren Autofahrerei noch nicht in der Form erlebt habe. Ich fuhr heute auf einer Landstraße hinter einem Tank-LKW. Dieser hatte hinten eine Metallische reflektierende Verkleidung. Nun fuhren wir mit ca. 70km/h mit der Sonne im Rücken, dies hatte zur Folge das mich die Reflektion am LKW derart geblendet hat, das es körperlich weh getan hat. Die Bremslichter des LKW waren dadurch auch nicht zu erkennen als er für einen Traktor bremsen musste - in dem Fall hat mir mein ACC den Popo gerettet. Überholen war nicht möglich, also ließ ich mich zum Leidwesen der Autoschlange hinter mir langsam Zurückfallen. irgendwann ist er zum Glück abgebogen und ich hatte noch minutenlang danach diese "eingebrannte" Reflektion im Sichtfeld, als ob ich gerade mit Blitz fotografiert worden wäre.
Jetzt meine Beschwerde/Frage: Ich kann mir schlicht nicht vorstellen das bei aller Regulierungswut in Deutschland auf so etwas nicht geachtet wird 😕 das ist in meinen Augen (haha witz 😁) schon echt gefährdend. Dennoch die Frage: Muss sichergestellt werden das von der Äußeren Lackierung/Gestaltung des Fahrzeuges keine Gefahr ausgeht?
Bonusfrage: Warum macht man überhaupt sowas? Sollen Sie die Fläche doch lieber als Werbung benutzen oder sonst was. Man könnte meinen das sei Absicht.
PS: Es war übrigens auch kein "blöder Zufall" das die Sonne genau richtig stand, die Straße hatte viele Kurven und auch Bergauf-/ab abschnitte, diese Reflektion hat beinahe durchgehend geblendet.
MfG
Kristian
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82 Antworten
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 27. Oktober 2021 um 17:48:41 Uhr:
selbst die alten ägypter und maya konnten das schon 😁
und haben ihre Tunnel daher drehbar gebaut, weil sich der Azimut des Sonnenuntergangs ebenso wie des nicht minder gefährlichen -aufgangs täglich ändert.
Zitat:
@remix schrieb am 27. Oktober 2021 um 17:54:57 Uhr:
wenigstens siind die nach aussen gewölbten Flächen des Tanks vom Reflexverhalten eher unkritisch - in Gegensatz zu planen Flächen.....
Und genau das ist der Punkt, die Rückwand dieses Tanklasters ist plan (Auf dem Bild nicht zu erkennen) - ich denke einer der Gründe warum ich die Blendung als so stark empfand. Aber warum? Man hätte diese Verkleidung auch weglassen können, zugunsten der ganz normalen (üblichen) Convexen krümmung der Rückwand des Zylinderähnlichen Behälters.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb:
ich hoffe das foto hat dein beifahrer gemacht,
Fast, Beifahrer
in(Die übrigens auch geblendet wurde) 😉
Zitat:
@carlssonclk380 schrieb:
auf dem Bild ist für mich keinerlei Blendung ersichtlich............................kann also nur sehr kurzzeitilch gewesen sein
......................................... Auf dem Bild ist die Blendung auch schon vorbei. Ein Foto während der Blendung wäre logischerweise nur weiß und/oder vollkommen Überbelichtet. Die Blendung dauerte ungefähr 5min, bis der LKW abgebogen ist (kurz nach dem Foto).....................................................punktpunktpunkt....
möchtest du auch was zum Thema beitragen oder nur auf mich losgehen? 🙄
Also bei uns sehen alle Milchsammelfahrzeuge so aus. Geblendet wurde ich noch nicht, egal in welche Himmelsrichtung ich unterwegs war.
Liegt vielleicht da dran, dass ich meist vor dem Tanker fahre.
Da blenden die Seat s mit LED Scheinwerfern mehr, wenn sie mir entgegen kommen
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 27. Oktober 2021 um 18:42:36 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 27. Oktober 2021 um 17:54:57 Uhr:
wenigstens siind die nach aussen gewölbten Flächen des Tanks vom Reflexverhalten eher unkritisch - in Gegensatz zu planen Flächen.....Und genau das ist der Punkt, die Rückwand dieses Tanklasters ist plan
Sicher nicht! Die Fläche ist gewölbt
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 27. Oktober 2021 um 14:16:18 Uhr:
... Frage: Muss sichergestellt werden das von der Äußeren Lackierung/Gestaltung des Fahrzeuges keine Gefahr ausgeht?
...
Bonusfrage: Warum macht man überhaupt sowas?
Ja, es muss sichergestellt sein, dass durch die Gestaltung des Fahrzeug keine Gefährdung ausgeht.
In D'dorf wurden schon Fahrzeuge mit "Goldüberzug" deswegen aus dem Verkehr gezogen.
https://www.t-online.de/.../...r-die-koe-polizei-kassiert-bmw-ein.htmlÜblicherweise streut gebürsteter Stahl des Licht. Dass es in deinem Fall zur starken Blendwirkung kam, ist ungewöhnlich. Bei glattem, poliertem Stahl hättest du das gespiegelte Sonnenlicht richtig heftig abgekriegt.
Begründung für diese Bauart an Milchtankern wurde bereits genannt: Zur passiven Kühlung des Inhalts.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 27. Oktober 2021 um 20:55:02 Uhr:
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 27. Oktober 2021 um 18:42:36 Uhr:
Und genau das ist der Punkt, die Rückwand dieses Tanklasters ist plan
Sicher nicht! Die Fläche ist gewölbt
Spannend, dass du das so genau weißt. Meinst du ich sage das aus Witz? Die Heckflächw ist absolut Plan.
Hab nochmal reingezoomt, und die besonders reflektiven Flächen markiert. Im Prinzip war die gesamte Fläche aus Gebürstetem Alu, aber ungewöhnlich stark reflektierend. Insvesondere die Fläche unter dem Zylinder, sowie rechts und
Links davon. Insbesondere die Seitlichen wirktenbeihnahe Konkav.
danke für das Foto, jetzt versteht man besser, welche Flächen Du meinst und ja - da ist Blendungsgefahr nachvollziehbar und es handelt sich ja auch nicht um den eigentlichen Kessel;
gerade bei der Blende zwischen den Radläufen könnte man das sicher besser lösen......
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. Oktober 2021 um 17:45:45 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 27. Oktober 2021 um 16:53:58 Uhr:
...War das jetzt sarkastisch gemeint oder Dein Ernst mit dem Sonnenstandsdiagramm? 😁 Ja, manchmal zeigen Straßen genau in die Richtung, in der die Sonne gerade unter geht. Ab sofort also nix mehr Richtung Westen bauen?
Ohje, jetzt brauchen die Beiträge auch noch eine Bedienungsanleitung... 😁
Aber wenn ich so darüber nachdenke, hat das ganze doch etwas mehr Sinn: Denn in der Tat könnte man den Sonnenstand übers Jahr mit berücksichtigen. Es reicht ja aus, wenn die Tunnellängsachse im Mündungsbereich nicht unmittelbar mit der Verbindungslinie Betrachter - sichtbares Sonnenzentrum übereinstimmt. Das lässt sich für jeden beliebigen Ort leicht berechnen und berücksichtigen. Und dient der Verkehrssicherheit ungemein. 😉😁
Echt mal klassischer Nonsense. Aber gut, machen wir den Tunnelbau noch teurer...
Moin, zu einer bestimmten Jahreszeit und Tageszeit blendet mich in der Küche ein bestimmtes Fenster vom Nachbarhaus. Wo kann ich mich beschweren?
Ach Leute..... Man kann auch schnell verallgemeinern und urteilen. Alle Lkw Fahrer haben das und machen das und überfahren ne Horde Kinder.
Oder alle Pkw Fahrer sind schon in eine Gruppe Menschen gefahren.
Wie unsachlich und intolerant mutet das an.
Bald gibt's Mistwetter, dann nimmt die Blendwirkung ab, weil der Tanker schmutzig wird und mit dem Alter des Fahrzeugs sowieso. Euch einen entspannten Tag in der Einflugschneise des Wochenende.
Das Ganze hier ist einfach absolut unnötig. Ja er wurde geblendet, weil der LKW genau in dieser Sekunde an diesem Ort bei diesem Wetter in dieser Geschwindigkeit mit diesem Abstand zum TE auf einer Straße mit dieser Ausrichtung und dieser Steigung langgefahren ist. Deswegen das ganze Ding entblenden?
Wie gesagt, einfach Sonnenbrille oder den Abstand verändern und gut ist. Krass dass es hier auch noch so viel Zuspruch gibt.
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 27. Oktober 2021 um 15:41:00 Uhr:
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt (§ 30 Abs. 1 Ziff. 1 StVZO).Das heißt, dass ein blendender LKW definitiv unter das Gesetz fällt bzw. fallen sollte.
Ich finde das schon etwas sehr weit aus dem Fenster gelehnt.
Dann würden ja sämtliche Fahrzeuglacke und auch Fensterscheiben nicht mal der STVZO entsprechen.
Dementsprechend wären ja somit nur Fahrzeuge mit matter, bzw. Stealthlackierung zulässig.
Ist halt blöd und daran kann man nix ändern, wenn die Sonne tief steht oder in einem blöden Winkel auf eine glänzende Fläche strahlt.
Ist halt nunmal höhere Gewalt und da gilt es dann die Fahrweiße den Sichtbedingungen anzupassen.
Gibt auch Hilfsmittel dagegen... nennt sich Sonnenbrille.
Oder möchte man jetzt der Sonne verbieten, tagsüber zu scheinen, weil nachts heißt sie ja Mond.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Oktober 2021 um 09:37:06 Uhr:
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 27. Oktober 2021 um 15:41:00 Uhr:
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt (§ 30 Abs. 1 Ziff. 1 StVZO).Das heißt, dass ein blendender LKW definitiv unter das Gesetz fällt bzw. fallen sollte.
Ich finde das schon etwas sehr weit aus dem Fenster gelehnt.
Dann würden ja sämtliche Fahrzeuglacke und auch Fensterscheiben nicht mal der STVZO entsprechen.
Dementsprechend wären ja somit nur Fahrzeuge mit matter, bzw. Stealthlackierung zulässig.Ist halt blöd und daran kann man nix ändern, wenn die Sonne tief steht oder in einem blöden Winkel auf eine glänzende Fläche strahlt.
Ist halt nunmal höhere Gewalt und da gilt es dann die Fahrweiße den Sichtbedingungen anzupassen.
Gibt auch Hilfsmittel dagegen... nennt sich Sonnenbrille.Oder möchte man jetzt der Sonne verbieten, tagsüber zu scheinen, weil nachts heißt sie ja Mond.
Chromlacke und Folien sind für PKW verboten
Gab sogar schon Fälle, in denen die Betriebserlaubnis erloschen ist, bis ein anderer Lack verwendet worden ist.
Für mich ist das kein Unterschied zu blankem Metall.
Ist ja schön, dass das Kühlwirkung hat. Die hat weißer Lack auch.
Zumindest auf der Rückseite könnte man ja wenigstens Blendwirkung durch Folien oder anderen Lack vermindern.
Wenn du mit einem PKW rum fährst, der so ne Lackierung bzw. Folie hätte, der wär sowas von schnell auf die Seite gezogen. LKW dürfen halt als Weihnachtsbäume und Bräunungsstudios durch die Gegend fahren - warum auch immer. PKW nicht.
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 28. Oktober 2021 um 10:10:49 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Oktober 2021 um 09:37:06 Uhr:
Ich finde das schon etwas sehr weit aus dem Fenster gelehnt.
Dann würden ja sämtliche Fahrzeuglacke und auch Fensterscheiben nicht mal der STVZO entsprechen.
Dementsprechend wären ja somit nur Fahrzeuge mit matter, bzw. Stealthlackierung zulässig.Ist halt blöd und daran kann man nix ändern, wenn die Sonne tief steht oder in einem blöden Winkel auf eine glänzende Fläche strahlt.
Ist halt nunmal höhere Gewalt und da gilt es dann die Fahrweiße den Sichtbedingungen anzupassen.
Gibt auch Hilfsmittel dagegen... nennt sich Sonnenbrille.Oder möchte man jetzt der Sonne verbieten, tagsüber zu scheinen, weil nachts heißt sie ja Mond.
Chromlacke und Folien sind für PKW verboten
Gab sogar schon Fälle, in denen die Betriebserlaubnis erloschen ist, bis ein anderer Lack verwendet worden ist.
Für mich ist das kein Unterschied zu blankem Metall.
Ist ja schön, dass das Kühlwirkung hat. Die hat weißer Lack auch.
Zumindest auf der Rückseite könnte man ja wenigstens Blendwirkung durch Folien oder anderen Lack vermindern.Wenn du mit einem PKW rum fährst, der so ne Lackierung bzw. Folie hätte, der wär sowas von schnell auf die Seite gezogen. LKW dürfen halt als Weihnachtsbäume und Bräunungsstudios durch die Gegend fahren - warum auch immer. PKW nicht.
Kaufe dir einen Lkw, wenn du meinst, dass die alles dürfen und du dazu gehören möchtest.
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 28. Oktober 2021 um 10:10:49 Uhr:
Chromlacke und Folien sind für PKW verboten
Falsch. Sie sind eben nicht per se verboten. Bei chromähnlichen Folien besteht allerdings viel mehr die Gefahr des Zurückspiegelns u.A. von Scheinwerferlicht ohne nennenswerte Streuung. Bei silberfarbenen Chromfolien kann das Fahrzeug durch die hohe Qualität und Farbtreue der Spiegelungen kurzzeitig als unsichtbar erscheinen.
Sofern stark spiegelnde chromähnliche Oberflächen nicht von einer matten Edelstahloberfläche unterschieden werden können, empfehle ich einen Besuch beim nächstgelegenen Augenarzt.
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 28. Oktober 2021 um 10:10:49 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Oktober 2021 um 09:37:06 Uhr:
Ich finde das schon etwas sehr weit aus dem Fenster gelehnt.
Dann würden ja sämtliche Fahrzeuglacke und auch Fensterscheiben nicht mal der STVZO entsprechen.
Dementsprechend wären ja somit nur Fahrzeuge mit matter, bzw. Stealthlackierung zulässig.Ist halt blöd und daran kann man nix ändern, wenn die Sonne tief steht oder in einem blöden Winkel auf eine glänzende Fläche strahlt.
Ist halt nunmal höhere Gewalt und da gilt es dann die Fahrweiße den Sichtbedingungen anzupassen.
Gibt auch Hilfsmittel dagegen... nennt sich Sonnenbrille.Oder möchte man jetzt der Sonne verbieten, tagsüber zu scheinen, weil nachts heißt sie ja Mond.
Chromlacke und Folien sind für PKW verboten
Gab sogar schon Fälle, in denen die Betriebserlaubnis erloschen ist, bis ein anderer Lack verwendet worden ist.
Für mich ist das kein Unterschied zu blankem Metall.
Ist ja schön, dass das Kühlwirkung hat. Die hat weißer Lack auch.
Zumindest auf der Rückseite könnte man ja wenigstens Blendwirkung durch Folien oder anderen Lack vermindern.Wenn du mit einem PKW rum fährst, der so ne Lackierung bzw. Folie hätte, der wär sowas von schnell auf die Seite gezogen. LKW dürfen halt als Weihnachtsbäume und Bräunungsstudios durch die Gegend fahren - warum auch immer. PKW nicht.
Kann es sein,dass Du Probleme mit Lkw's hast?