ForumSL
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. SL
  6. Blechschaden

Blechschaden

Mercedes SL R230
Themenstarteram 18. Januar 2017 um 18:15

Ich hatte am Freitag den 13. einen kleinen Blechschaden.

Mir fuhr - an der Ampel wartend und gerade wieder anfahrend- hinten ein Peugeot auf, der mich dann auf meinen Vordermann (Seat mit Anhängerkupplung) drauf geschoben hat.

Bei mir sieht man fast gar nichts und dennoch hat der Sachverständige heute 6.500 Schaden festgestellt (vordere und hintere Stoßstange, Kofferraumdeckel und Kleinteile....) Nen bisschen mehr und es wäre schon bald die Totalschadenrechnerei losgegangen.

Finde es schon erschreckend, wie leicht einem unter Umständen das Auto unter dem Hintern weggerechnet werden kann, selbst, wenn man es gar nicht loswerden will.....

In diesem Sinne schaue ich am nächsten Freitag dem 13. besser mal in den Rückspiegel, wenn ich an der Ampel stehe ;-)

Gruß Hajo

Bild-1
Bild-5
21 Antworten

Zitat:

@konnimutti schrieb am 21. Januar 2017 um 01:15:59 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 20. Januar 2017 um 17:36:24 Uhr:

 

Das kann so nicht stimmen. Im Stand brauchst Du keinen Abstand zu halten.

peso

...und genau so fängt es doch schon wieder an...:eek:

Muss man Deinen Kommentar verstehen? Fakt ist, es gibt keine Regeln zum Abstand beim Stand. Wenn Dich einer auf den Vorherstehenden draufschiebt, kann man Dir keinen Vorwurf machen.

peso

Themenstarteram 21. Januar 2017 um 11:16

...das Fahrzeug steht ab dem 30.01. in der Werkstatt zu Reparatur...Davor werde ich mir die Kostenübernahme erklärung von der Versicherung holen....da nach deren eigenen Worten alles klar sei...Die gegnerische Versicherung (Ergo) hat auch direkt am Schadenstag unaufgefordert bei mir angerufen und dies so mitgeteilt. Bisher kann ich mich zu deren Verhalten nur lobend äußern...Die haben auch gleich Europcar angerufen und mir mitgeteilt, dass mir während der Reparatur ein Leihwagen der größten Klasse zusteht, wenn ich ihn über den Rahmenvertrag der ergo in Anspruch nehme.

Bislang habe ich keinen Zweifel, dass die Abwicklung funktionieren wird....

Und bei eventuell auftretenden Problemen wird ohnehin unverzüglich ein Anwalt eingeschaltet...

Gruß Hajo

dann dürftest du alles richtig gemacht haben.

peso

am 21. Januar 2017 um 16:11

@ tcmoers

Meine Mutti hat mir mal gesagt:

Grundsätzlich schließt derjenige, der den Anwalt beauftragt, einen Vertrag mit diesem ab.

Er muss natürlich die anfallenden Gebühren bezahlen. Die Kosten kann er dann beim

Gegner in Rechnung stellen. Falls es einen Gerichtstermin gibt und er gewinnt, ist das

Thema wer zahlt eigentlich auch erledigt. Nur wenn alle lieb sind und keine Zicken machen

kommt dann die Frage auf warum haben sie einen Anwalt eingeschaltet ?

Und dann bin ich rel. sicher das man selber zahlt.

Gruß Fred

 

Lieber Fred,

da Deine Mutter es so gut kennt, würde ich mich so verhalten. Aber vielleicht solltest Du mal einen Juristen fragen. Vielleicht würde sich dann die Meinung Deiner Mutter ändern.

Grundsätzlich ist es so, dass IMMER der Verursacher den Schaden bezahlen muss. Selbst bei einfachsten Sachverhalten kann es später zu Problemen kommen. Und ich bin mir nicht relativ sicher, sondern ich bin mir sicher, dass die Beauftragung eines Anwaltes IMMER vom Verursacher bezahlt werden muss. Nur bei einfachsten, reinen und klaren Schäden, könnte die Schadensminderungspflicht greifen.

Ich werde aber das Thema hier beenden.

peso

Themenstarteram 22. Januar 2017 um 20:45

..ich werde den Anwalt in keinem Fall selbst bezahlen...

Da aus dem Thema Auto allein aufgrund der Gefährungshaftung heraus sehr leicht ein Rechtsstreit entstehen kann, sind bei mir alle Autos rechtsschutzversichert.....Also eine Versicherung zahlt den Anwalt in jedem Fall....so einfach ist das

Gruss Hajo

Hajo,

nicht nur das. Deine Versicherung ist nicht nur da einen Schaden zu begleichen, sondern auch einen Schaden abzuwehren. In dem Fall würde ich aber die Entscheidung der Versicherung überlassen.

peso

Deine Antwort