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Blechschaden

Mercedes SL R230
Themenstarteram 18. Januar 2017 um 18:15

Ich hatte am Freitag den 13. einen kleinen Blechschaden.

Mir fuhr - an der Ampel wartend und gerade wieder anfahrend- hinten ein Peugeot auf, der mich dann auf meinen Vordermann (Seat mit Anhängerkupplung) drauf geschoben hat.

Bei mir sieht man fast gar nichts und dennoch hat der Sachverständige heute 6.500 Schaden festgestellt (vordere und hintere Stoßstange, Kofferraumdeckel und Kleinteile....) Nen bisschen mehr und es wäre schon bald die Totalschadenrechnerei losgegangen.

Finde es schon erschreckend, wie leicht einem unter Umständen das Auto unter dem Hintern weggerechnet werden kann, selbst, wenn man es gar nicht loswerden will.....

In diesem Sinne schaue ich am nächsten Freitag dem 13. besser mal in den Rückspiegel, wenn ich an der Ampel stehe ;-)

Gruß Hajo

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21 Antworten

Bin Südtiroler: also praktisch Italiener.

Bei uns hier liefe die Sache so: Den Schaden hinten an Deinem Wagen würde die Versicherung des Peugeot bezahlen. Den Schaden an der Frontpartie an Deinem Wagen müßtest Du selbst bezahlen und den Schaden am Skoda müßte Deine Versicherung bezahlen. Grund: Du mußt immer so viel Abstand halten daß Du bremsen kannst.

Mir selbst passiert. Man ärgert sich wahnsinnig....

Guten Morgen

Wenn klar bewiesen ist das der Hintermann Ihn auf den Vordermann geschoben hat muß immer die Versicherung vom Aufzufahrendem blechen!

Das Problem ist hier nur dafür einen Beweis oder Zeugen zu haben

Grüße

Themenstarteram 19. Januar 2017 um 7:01

...das Thema Unfallhergang ist eindeutig geklärt...

Ich stand ja und war gerade wieder am anfahren, als der Hintermann drauf fuhr (daher auch bereits gelöste Fußbremse und anriollen). Das wurde so auch zu Protokoll genommen und der Vordermann explizit gefragt, ob er zwei Stöße gehört, aber nur einen gespürt hat. Abwicklungstechnisch ist derzeit kein Problem erkennbar....

Zitat:

@mercedesSLfahrer schrieb am 19. Januar 2017 um 08:01:57 Uhr:

...das Thema Unfallhergang ist eindeutig geklärt...

Ich stand ja und war gerade wieder am anfahren, als der Hintermann drauf fuhr (daher auch bereits gelöste Fußbremse und anriollen). Das wurde so auch zu Protokoll genommen und der Vordermann explizit gefragt, ob er zwei Stöße gehört, aber nur einen gespürt hat. Abwicklungstechnisch ist derzeit kein Problem erkennbar....

Dachte ich auch vor eingen Jahren, nach Zusage der Versicherungsdame. Erst als es um die Zahlung ging wurde sie ganz komisch, bis hin zum Gerichtstermin. Einen Tag vorher wurde schriftlich die gesamte Zahlung bestätigt.

Für mich: nie ohne Anwalt.

ja in jedem Fall ,nie ohne Anwalt

am 20. Januar 2017 um 15:52

Ich denke man sollte hier vorsichtig mit dem "nie ohne Anwalt" sein.

Grundsätzlich muss erst ein Problem vorhanden sein Zahlungsverzug,

Fristenüberschreitung, Kürzungen der Schadenssumme ect.

Wer diese Fakten nicht beachtet zahlt seinen Anwalt erst mal selbst.

Gruß Fred

ja Fred,ab 800-900 Euro Schaden kann ein Anwalt eingeschaltet werden,genau weiss ich es jetzt nicht mehr.

Aber bei einem Blechschaden gehe ich beim SL davon aus das die Summe überschritten wird.

Einfach nach einem Unfall einen Verkehrsrechtsanwalt anrufen und den Sachverhalt schildern

Gruss Andreas

Zitat:

@Fritz48 schrieb am 18. Januar 2017 um 22:06:15 Uhr:

Bin Südtiroler: also praktisch Italiener.

Bei uns hier liefe die Sache so: Den Schaden hinten an Deinem Wagen würde die Versicherung des Peugeot bezahlen. Den Schaden an der Frontpartie an Deinem Wagen müßtest Du selbst bezahlen und den Schaden am Skoda müßte Deine Versicherung bezahlen. Grund: Du mußt immer so viel Abstand halten daß Du bremsen kannst.

Mir selbst passiert. Man ärgert sich wahnsinnig....

Das kann so nicht stimmen. Im Stand brauchst Du keinen Abstand zu halten.

peso

Zitat:

@konnimutti schrieb am 20. Januar 2017 um 01:24:59 Uhr:

Zitat:

@mercedesSLfahrer schrieb am 19. Januar 2017 um 08:01:57 Uhr:

...das Thema Unfallhergang ist eindeutig geklärt...

Ich stand ja und war gerade wieder am anfahren, als der Hintermann drauf fuhr (daher auch bereits gelöste Fußbremse und anriollen). Das wurde so auch zu Protokoll genommen und der Vordermann explizit gefragt, ob er zwei Stöße gehört, aber nur einen gespürt hat. Abwicklungstechnisch ist derzeit kein Problem erkennbar....

Dachte ich auch vor eingen Jahren, nach Zusage der Versicherungsdame. Erst als es um die Zahlung ging wurde sie ganz komisch, bis hin zum Gerichtstermin. Einen Tag vorher wurde schriftlich die gesamte Zahlung bestätigt.

Für mich: nie ohne Anwalt.

Eine DashCam wäre auch nicht schlecht.

peso

Zitat:

@VTXFred schrieb am 20. Januar 2017 um 16:52:21 Uhr:

Ich denke man sollte hier vorsichtig mit dem "nie ohne Anwalt" sein.

Grundsätzlich muss erst ein Problem vorhanden sein Zahlungsverzug,

Fristenüberschreitung, Kürzungen der Schadenssumme ect.

Wer diese Fakten nicht beachtet zahlt seinen Anwalt erst mal selbst.

Gruß Fred

Das ist so nicht empfehlenswert und unrichtig. Die Fehler, die der Geschädigte im Vorfeld macht, sind kaum wieder gut zumachen. Und den Anwalt zahlt immer der Verursacher.

peso

Zitat:

@rollo-andi schrieb am 20. Januar 2017 um 17:02:35 Uhr:

ja Fred,ab 800-900 Euro Schaden kann ein Anwalt eingeschaltet werden,genau weiss ich es jetzt nicht mehr.

Aber bei einem Blechschaden gehe ich beim SL davon aus das die Summe überschritten wird.

Einfach nach einem Unfall einen Verkehrsrechtsanwalt anrufen und den Sachverhalt schildern

Gruss Andreas

Wo steht was über diese Schadensgrenze? Diese Aussage entbehrt jeglicher Grundlage. Im Übrigen kann ICH meinen Schaden keinesfalls beurteilen.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 20. Januar 2017 um 17:36:24 Uhr:

Zitat:

@Fritz48 schrieb am 18. Januar 2017 um 22:06:15 Uhr:

Bin Südtiroler: also praktisch Italiener.

Bei uns hier liefe die Sache so: Den Schaden hinten an Deinem Wagen würde die Versicherung des Peugeot bezahlen. Den Schaden an der Frontpartie an Deinem Wagen müßtest Du selbst bezahlen und den Schaden am Skoda müßte Deine Versicherung bezahlen. Grund: Du mußt immer so viel Abstand halten daß Du bremsen kannst.

Mir selbst passiert. Man ärgert sich wahnsinnig....

Das kann so nicht stimmen. Im Stand brauchst Du keinen Abstand zu halten.

peso

...und genau so fängt es doch schon wieder an...:eek:

Peter,Gutachter beauftragen und der sagt dir dann ob ein Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird,geht nach Schadenshöhe

Andreas

Andreas, wie kommst Du drauf? Dann wäre es logischerweise sinnvoll, erst den Anwalt zu befragen. Der Gutachter gibt nur seinen Kommentar zur Schadenshöhe ab. Viel wichtiger ist der Unfallhergang.

peso

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