Blaulicht und Sonderrechte --- was der ADAC dazu meint
Das Thema Blaulicht und Sonderrechte (insbes. die Frage, ob auch Blaulicht OHNE Martinshorn Sonderrechte verschafft), hatten wir hier im Sicherheitsforum ja schon öfter. (Das Hervorkramen der z.T. recht alten Threads erspare ich mir.)
In der aktuellen ADAC-Motorwelt (Ausgabe 11/2006) hat der ADAC (als Antwort auf eine Leserfrage) dazu Stellung bezogen, was ich für durchaus interessant und erwähneneswert halte.
Hier mal der betr. Text:
Titel: Schafft Blaulicht immer Sonderrechte?
Frage einer Leserin: Ich sehe öfter Fahrzeuge mit Blaulicht, die aber keine Polizei- oder Rettungswagen sind. Wie muß ich mich verhalten?
Antwort: Solche Fahrzeuge, die nur mit Blaulicht unterwegs sind, werden zur Warnung z.B. an Unfallstellen oder manchmal auch als Begleitfahrzeug eingesetzt. Besondere Rechte im Verkehr haben sie aber nicht. Anders liegt der Fall bei Einsatzwagen mit Blaulicht und akustischem Einsatzhorn. Ausschließlich die Kombination von beidem signalisiert bestimmte Sonderrechte. Deshalb dürfen Polizei, Feuerwehr, Katatstrophenschutz und Rettungswagen bei Einsätzen schneller oder bei Rotlicht in eine Kreuzung fahren --- allerdings nur ganz vorsichtig. Außerdem müssen andere Autofahrer dann möglichst flott freie Bahn schaffen.
Letztendlich entspricht das genau meiner Meinung, wonach nur die Kombinatiuon Blaulicht UND Martinshorn diese Sonderrechte verschafft.
Andererseits liegt der ADAC mit seinen Empfehlungen auch nicht immer richtig --- insofern ist das also keine verbindliche und endgültige Aussage.
37 Antworten
Re: FRAGE FALSCH INTERPRETIERT
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Also meiner Meinung nach ist in der "MOTORWELT" die Fragestellung nicht richtig erfasst worden! Ich interpretiere die Frage eher in die Richtung, ob Wege- und Sonderrechte auch für Fahrzeuge gelten, die zwar mit Blaulicht (und Martinhorn) unterwegs sind, aber nicht direkt zu Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz oder Feuerwehr gehören.
Ja, diesen Gedanken hatte ich auch.
Trotzdem finde ich die Antwort (wenn auch nicht ganz zur Frage passend) nicht uninteressant.
Allerdings ist die "herrschende Meinung" in diesem Forum etwas anders: Wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht fährt, dann sollte man ihm IMMER (d.h. egal ob Martinshorn oder nicht) Sonder- und Wegerechte einräumen.
Das Martinshorn sorgt natürlich für eine viel frühere Wahrnehmung des Einsatzfahrzeugs durch die anderen Verkehrsteilnehmer --- mitunter jedoch auch für panikartige oder völlig unnötige Reaktionen.
Re: Re: FRAGE FALSCH INTERPRETIERT
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Allerdings ist die "herrschende Meinung" in diesem Forum etwas anders: Wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht fährt, dann sollte man ihm IMMER (d.h. egal ob Martinshorn oder nicht) Sonder- und Wegerechte einräumen
Und wo ist eigentlich das Problem dabei?? Wir brauchen jetzt aber keine Diskussion anfangen über Entscheidungsfreiheit und bliblablubb...Btw, diese Rechte kann man gar nicht einräumen, denn der Fahrer kann sie lediglich wahrnehmen. Bei den Sonderrechten besteht keine Beziehung zwischen Inanspruchnehmer und den anderen Verkehrsteilnehmern, bei den Wegerechten ist es keine KANN-Frage sondern dann MUSS Platz gemacht werden ("unverzüglich freie Bahn schaffen"😉...
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Das Martinshorn sorgt natürlich für eine viel frühere Wahrnehmung des Einsatzfahrzeugs durch die anderen Verkehrsteilnehmer --- mitunter jedoch auch für panikartige oder völlig unnötige Reaktionen.
Da kann aber keiner was dafür, wenn einige Personen nicht in der Lage sind, Verkehrssituationen einzuschätzen und entsprechend zu reagieren...
Re: Re: Re: FRAGE FALSCH INTERPRETIERT
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und wo ist eigentlich das Problem dabei?
Das Problem ist, daß Blaulicht OHNE Horn nicht so ganz eindeutig wirkt.
Zitat:
Bei den Sonderrechten besteht keine Beziehung zwischen Inanspruchnehmer und den anderen Verkehrsteilnehmern
Manchmal schon --- z.B. kann das Einsatzfahrzeug mitunter nur die rote Ampel überfahren (Sonderrecht), wenn ihm vorher die in der Schlange wartenden Autofahrer Platz gemacht haben (Wegerecht).
Zitat:
bei den Wegerechten ist es keine KANN-Frage sondern dann MUSS Platz gemacht werden ("unverzüglich freie Bahn schaffen"😉...
Das ist klar.
Zitat:
Da kann aber keiner was dafür, wenn einige Personen nicht in der Lage sind, Verkehrssituationen einzuschätzen und entsprechend zu reagieren...
Schon richtig.
Ich wollte damit auch nur sagen: Das Martinshorn schadet mitunter mehr, als es nützt.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Ich wollte damit auch nur sagen: Das Martinshorn schadet mitunter mehr, als es nützt.
Das so zu vereinfachen ist bei den unterschiedlichen Betroffenen und der Komplexität dieser Regelungen meiner Meinung nach nicht möglich
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das so zu vereinfachen ist bei den unterschiedlichen Betroffenen und der Komplexität dieser Regelungen meiner Meinung nach nicht möglich
Das liegt ja auch gar nicht an den Regelungen --- sondern daran, daß manche Autofahrer regelrecht in Panik verfallen, sobald sie ein Martinshorn hören.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Das liegt ja auch gar nicht an den Regelungen --- sondern daran, daß manche Autofahrer regelrecht in Panik verfallen, sobald sie ein Martinshorn hören.
Ich beobachte in letzter Zeit eher das Gegenteil. Fährt man nur mit Blaulicht und Lichthupe (z. B. um den Patienten zu schonen), wird KEIN Platz gemacht. Fährt man mit E-Horn, machen ungefähr 20% freiwillig Platz, 30% ist das Einsatzfahrzeug egal und 50% hören Dich erst gar nicht. Selbst mit Pressluft ist das "Überholprestige" erheblich gesunken. Und warum? Weil jeder zuerst am Ziel sein will und der Respekt vor Einsatzfahrzeugen auf ein Minimum gesunken ist. Wenn ich Dir erzählen würde, was ich mir täglich anschauen muß, Du würdest es nicht glauben 🙁
Die brenzligen Situationen werden in aller Regel von rücksichtslosen Fahrern bewirkt die auf halbwegs freier Strecke keinen Platz machen wollen und erst im dicken Gewühle erkennen, daß es keine andere Möglichkeit gibts als rechts ran zu fahren. Die panisch reagierenden Fahrer sind eine Minderheit und stören mich bei der Einsatzfahrt überhaupt nicht.
ciao
Gestern ist es mir tatsächlich das erste Mal passiert, dass ein Sanitätskraftwagen offensichtlich nicht damit gerechnet hat, dass ich einfach stehen bleibe (Linksabbiegerampel wurde grün).
Der Kollege hat einen ziemlich unsinnigen Haken geschlagen statt einfach links vorbei zu fahren.
Die Zahl derer die schnell die Situation noch nützen wollen nimmt auch in meinen Laienaugen offensichtlich zu.
Positiv auf der Autobahn fällt mir bei Staus auf, dass sobald ich eine Gasse auf Vorrat bilde (also ohne das etwas im Anmarsch ist), dies viele nachvollziehen.
Insgesamt lässt jedoch der Respekt vor der Obrigkeit nach.
Ich persönlich habe es allerdings auch schon mehrfach erlebt, dass ich von Sanitätskraftwagen mit blauer Rundumleuchte und Einsatzhorn überholt wurde und die Kollegen anschließend an der Würstchenbude parken,
selbst bei den Herren in Grün habe ich das schon ein Mal erlebt!
So ruinieren ein paar Idioten den Respekt im Alleingang.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Fährt man nur mit Blaulicht und Lichthupe (z. B. um den Patienten zu schonen), wird KEIN Platz gemacht.
Weil das eben nicht eindeutig ist: Will er nun vorbei, oder will er nicht?
Zitat:
Fährt man mit E-Horn, machen ungefähr 20% freiwillig Platz, 30% ist das Einsatzfahrzeug egal und 50% hören Dich erst gar nicht. Selbst mit Pressluft ist das "Überholprestige" erheblich gesunken.
Nun, nach meiner Beobachtung ist das zumindest hier in Göttingen anders. Da ist die "Ausweichmoral" ziemlich hoch. (Heikel sind manche Straßen, auf denen man de facto gar nicht ausweichen kann --- aber das ist ein anderes Thema.)
Zitat:
Die brenzligen Situationen werden in aller Regel von rücksichtslosen Fahrern bewirkt die auf halbwegs freier Strecke keinen Platz machen wollen und erst im dicken Gewühle erkennen, daß es keine andere Möglichkeit gibts als rechts ran zu fahren.
Manchmal kann es aber auch richtig sein, NICHT sofort auszuweichen --- kommt halt ganz auf den Einzelfall an.
Zitat:
Die panisch reagierenden Fahrer sind eine Minderheit und stören mich bei der Einsatzfahrt überhaupt nicht.
Dich als Einsatzfahrer mögen sie nicht stören --- die anderen Verkehrsteilnehmer dafür umso mehr.
Erst neulich hatte ich wieder so einen Kandidaten vor mir. Wir waren aus dem Kreisel herausgefahren, als plötzlich ein Martinshorn zu hören war. Der Typ hat sofort stark gebremst und ist panikartig nach rechts ausgewichen, so daß auch ich entsprechend reagieren mußte --- und das Ganze war völlig umsonst, denn der Einsatzwagen verließ den Kreisel an einer anderen Ausfahrt...
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ich persönlich habe es allerdings auch schon mehrfach erlebt, dass ich von Sanitätskraftwagen mit blauer Rundumleuchte und Einsatzhorn überholt wurde und die Kollegen anschließend an der Würstchenbude parken,
selbst bei den Herren in Grün habe ich das schon ein Mal erlebt!
So ruinieren ein paar Idioten den Respekt im Alleingang.
Stimmt leider.
Allerdings habe ich auch schon mal das Gegenteil beobachten können: Ein Rettungswagen stand im Halteverbot vor einer Bäckerei, die beiden Sanis holten sich offenbar gerade etwas zu essen. Zwei Polizisten kamen (zu Fuß) vorbei und machten die Sanis dafür mal richtig rund --- was ich richtig fand.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Weil das eben nicht eindeutig ist: Will er nun vorbei, oder will er nicht?
Was ist daran nicht eindeutig wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht, Lichthupe und Geschwindigkeitsüberschuß von hinten kommt? Was sollte er denn wollen (außer überholen)?
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Manchmal kann es aber auch richtig sein, NICHT sofort auszuweichen --- kommt halt ganz auf den Einzelfall an.
Das stimmt. Da muß ich mal ein Lob an die Berufskraftfahrer loswerden. Die geben mit ihrem 40-Tonner richtig Gas um möglichst schnell eine Stelle zu finden an der sie ungefährdet anhalten können. Das macht eben die langjährige Erfahrung aus 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Erst neulich hatte ich wieder so einen Kandidaten vor mir. Wir waren aus dem Kreisel herausgefahren, als plötzlich ein Martinshorn zu hören war. Der Typ hat sofort stark gebremst und ist panikartig nach rechts ausgewichen, so daß auch ich entsprechend reagieren mußte --- und das Ganze war völlig umsonst, denn der Einsatzwagen verließ den Kreisel an einer anderen Ausfahrt...
Auch da hast Du Recht. Es ist sowieso völlig hirnlos, IM Kreisel anzuhalten weil der immer eine unübersichtliche Engstelle darstellt. Entweder man fährt erst gar nicht rein – oder wenn man schon drin ist fährt man schnellstmöglich raus.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Allerdings habe ich auch schon mal das Gegenteil beobachten können: Ein Rettungswagen stand im Halteverbot vor einer Bäckerei, die beiden Sanis holten sich offenbar gerade etwas zu essen. Zwei Polizisten kamen (zu Fuß) vorbei und machten die Sanis dafür mal richtig rund --- was ich richtig fand.
Da muß ich einhaken. Der RTW darf aufgrund seiner Sonderrechte (die er auch ohne eingeschaltetes Blaulicht hat) im Halteverbot parken. Allerdings nur zur Erfüllung der Pflichten (z. B. Patient einladen, auf der Straße parken beim Notfalleinsatz, ...). Brötchen holen gehört da aber nicht dazu, das ist klar.
Man muß sich aber mal die Situation der Besatzung vor Augen halten. Die ist ständig in Alarmbereitschaft und kann es sich nicht leisten, den RTW zwei Blocks weiter auf einen offiziellen Parkplatz zu stellen (sofern sie in Städten einen ausreichend großen Parkplatz überhaupt finden). Stell Dir einfach mal vor, Du hast um 7:00 mit der Arbeit begonnen und seitdem nonstop Notfälle versorgt. Da hat man spätestens ab 15:00 dermaßen Hunger, daß man kaum mehr richtig arbeiten kann. In so einem Fall stehe auch ich lieber kurz im Halteverbot um schnellstmöglich mein Essen zu bekommen, als daß ich die kurze freie Zeit mit Parkplatzsuchen verbringe (und gerade bei der Erspähung eines geeigneten und Bäckerei-nahen Platzes den nächsten Notfall reinbekomme).
Ich persönlich finde es OK wenn ein Einsatzfahrzeug mal kurz unberechtigterweise im Halteverbot steht wenn dadurch keiner behindert wird. Ähnlich sieht es mit Kurierdiensten aus. Die armen Fahrer müssen schwere Ware ausliefern – dürfen aber nirgends parken 🙄
Ich weiß, gerade Einsatzkräfte haben eigentlich eine Vorbildfunktion. Allerdings sollte man immer menschlich bleiben und den Einsatzkräften nicht jeden kleinen Fehler aufs Butterbrot schmieren.
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Was ist daran nicht eindeutig wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht, Lichthupe und Geschwindigkeitsüberschuß von hinten kommt? Was sollte er denn wollen (außer überholen)?
Ok, bei einem RTW ist es noch relativ eindeutig, daß er wohl auf einer Einsatzfahrt ist und vorbeiwill. Bei einem Polizeifahrzeug sieht das schon anders aus --- das könnte z.B. auch einen Schwertransport begleiten o.ä.
Zitat:
Auch da hast Du Recht. Es ist sowieso völlig hirnlos, IM Kreisel anzuhalten weil der immer eine unübersichtliche Engstelle darstellt. Entweder man fährt erst gar nicht rein – oder wenn man schon drin ist fährt man schnellstmöglich raus.
Nein, die Situation war etwas anders: Wir hatten beide den Kreisel bereits verlassen, waren also wieder auf der "normalen Straße". Natürlich sollte man in so einem Fall, wenn man ein Martinshorn hört, damit rechnen, daß das Einsatzfahrzeug hinter einem dieselbe Ausfahrt nehmen könnte --- aber eben erst mal abwarten, nicht panikartig reagieren wie der Fahrer vor mir.
Zitat:
Da muß ich einhaken. Der RTW darf aufgrund seiner Sonderrechte (die er auch ohne eingeschaltetes Blaulicht hat) im Halteverbot parken. Allerdings nur zur Erfüllung der Pflichten (z. B. Patient einladen, auf der Straße parken beim Notfalleinsatz, ...). Brötchen holen gehört da aber nicht dazu, das ist klar.
Man muß sich aber mal die Situation der Besatzung vor Augen halten. Die ist ständig in Alarmbereitschaft und kann es sich nicht leisten, den RTW zwei Blocks weiter auf einen offiziellen Parkplatz zu stellen (sofern sie in Städten einen ausreichend großen Parkplatz überhaupt finden). Stell Dir einfach mal vor, Du hast um 7:00 mit der Arbeit begonnen und seitdem nonstop Notfälle versorgt. Da hat man spätestens ab 15:00 dermaßen Hunger, daß man kaum mehr richtig arbeiten kann. In so einem Fall stehe auch ich lieber kurz im Halteverbot um schnellstmöglich mein Essen zu bekommen, als daß ich die kurze freie Zeit mit Parkplatzsuchen verbringe (und gerade bei der Erspähung eines geeigneten und Bäckerei-nahen Platzes den nächsten Notfall reinbekomme).Ich persönlich finde es OK wenn ein Einsatzfahrzeug mal kurz unberechtigterweise im Halteverbot steht wenn dadurch keiner behindert wird. Ähnlich sieht es mit Kurierdiensten aus. Die armen Fahrer müssen schwere Ware ausliefern – dürfen aber nirgends parken
Das kann ich verstehen, und ich finde es auch ok, wenn die Einsatzkräfte mal kurz halten, um sich etwas zu essen zu holen.
In diesem Fall waren aber die Sanis offenbar dabei, ihr Essen auch an Ort und Stelle zu verzehren --- und das muß dann m.E. nicht sein.
Daß Einsatzfahrzeuge auch ohne Blaulicht im Einsatz sein können, ist auch klar. Habe ich vor einiger Zeit erlebt: Ich hatte ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt, und als ich zurückkam und wegfahren wollte, hatte mich ein RTW in zweiter Reihe "zugeparkt". Ich sah dann aber ein paar Meter weiter, wie mehrere Sanis (es stand noch ein zweiter RTW dort) dabei waren, einen offenbar schwerbehinderten Mann in den einen RTW einzuladen, und das war erkennbar keine "spaßige" Aufgabe. Einer der Sanis kam dann auf mich zu und fragte, ob das mein Auto sei usw., und bat mich um einen Moment Geduld (was für mich kein Problem darstellte).
wir haben auch schon von der politesse ein ticket bekommen, weil wir im halteverbot standen. mit blaulicht, während einer rea im haus nebenan
Zitat:
Original geschrieben von Agressor
wir haben auch schon von der politesse ein ticket bekommen, weil wir im halteverbot standen. mit blaulicht, während einer rea im haus nebenan
Da bliebe meiner Ansicht nach nur die Dienstaufsichtsbeschwerde übrig 😠
ciao
genau das ist geschehen. ausgang ist mir leider nicht bekannt
Das ist D.
Der eine schreibt den anderen auf und bekommt eine Dienstaufsichtsbeschwerde zurück.
Das Knöllchen ist Unfug, und deswegen kann man es zurückgeben.
Die Behörde sieht dann welchen Unfug die Dame gebaut hat und kann selbst reagieren.
Da braucht es keien Beschwerde.
Aber man schenkt sich ja Nichts.