Blaulicht und Sonderrechte --- was der ADAC dazu meint

Das Thema Blaulicht und Sonderrechte (insbes. die Frage, ob auch Blaulicht OHNE Martinshorn Sonderrechte verschafft), hatten wir hier im Sicherheitsforum ja schon öfter. (Das Hervorkramen der z.T. recht alten Threads erspare ich mir.)

In der aktuellen ADAC-Motorwelt (Ausgabe 11/2006) hat der ADAC (als Antwort auf eine Leserfrage) dazu Stellung bezogen, was ich für durchaus interessant und erwähneneswert halte.

Hier mal der betr. Text:

Titel: Schafft Blaulicht immer Sonderrechte?

Frage einer Leserin: Ich sehe öfter Fahrzeuge mit Blaulicht, die aber keine Polizei- oder Rettungswagen sind. Wie muß ich mich verhalten?

Antwort: Solche Fahrzeuge, die nur mit Blaulicht unterwegs sind, werden zur Warnung z.B. an Unfallstellen oder manchmal auch als Begleitfahrzeug eingesetzt. Besondere Rechte im Verkehr haben sie aber nicht. Anders liegt der Fall bei Einsatzwagen mit Blaulicht und akustischem Einsatzhorn. Ausschließlich die Kombination von beidem signalisiert bestimmte Sonderrechte. Deshalb dürfen Polizei, Feuerwehr, Katatstrophenschutz und Rettungswagen bei Einsätzen schneller oder bei Rotlicht in eine Kreuzung fahren --- allerdings nur ganz vorsichtig. Außerdem müssen andere Autofahrer dann möglichst flott freie Bahn schaffen.

Letztendlich entspricht das genau meiner Meinung, wonach nur die Kombinatiuon Blaulicht UND Martinshorn diese Sonderrechte verschafft.

Andererseits liegt der ADAC mit seinen Empfehlungen auch nicht immer richtig --- insofern ist das also keine verbindliche und endgültige Aussage.

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Ich persönlich finde es OK wenn ein Einsatzfahrzeug mal kurz unberechtigterweise im Halteverbot steht wenn dadurch keiner behindert wird. Ähnlich sieht es mit Kurierdiensten aus. Die armen Fahrer müssen schwere Ware ausliefern – dürfen aber nirgends parken 🙄

Ich weiß, gerade Einsatzkräfte haben eigentlich eine Vorbildfunktion. Allerdings sollte man immer menschlich bleiben und den Einsatzkräften nicht jeden kleinen Fehler aufs Butterbrot schmieren.

Genau das ist das Problem:

Die Vorbildfunktion und der Neidfaktor auf Sonderrechte.

Die Folge:
Je mehr Leute solch laxes Verhalten sehen, desto mehr Leute nehmen die Fahrer nicht mehr ernst und beschneiden genauso unsinnig die Sonderrechte.
Opfer sind dann im Zweifel die Passagiere und nicht die Fahrer.

Wie anderen Ortes gepostet habe ich mit Delikten ohne Behinderung und ohne Gefährdungspotential so meine grundsätzlichen Probleme.
Ich würde also grundsätzlich jedem solches Falschparken zugestehen.
nur ist das nicht mit unserer Gesetzumgebung zu vereinbaren.

Ein Polizist der Knöllchen schreibt und glaubwürdig verteilen will darf es bei sich nicht locker sehen.
Ein Sanka-Fahrer der Sonderrechte in Anspruch nehmen will darf es beim Mittagessen eben auch nicht locker sehen.
Weder beim Parken, noch bei der Anfahrt.

Der Kurierfahrer ist im Vergleich ohnehin ein armer Mensch.
jedenfalls in Innenstädten.
Was aber nicht das teilweise brutale Parken rechtfertigt.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Ok, bei einem RTW ist es noch relativ eindeutig, daß er wohl auf einer Einsatzfahrt ist und vorbeiwill. Bei einem Polizeifahrzeug sieht das schon anders aus --- das könnte z.B. auch einen Schwertransport begleiten o.ä.

Naja. Den folgenden Schwertransporter müßte man eigentlich sehen können. Zumal die meistens eh nur <60 ode auf BAB <80 unterwegs sind.

Ich hatte mal den Fall, da ist ein Polizeifahrzeug mit 140-150 bei mkittlerem Schneefall nachts mit Blaulicht unterwegs gewesen. Ich hatte sie erst überholt. Als ich dann auf eine Kollone aufuhr, konnte der Polizeiwagen langsam aufholen. Ich hatte aber erst Platz gemacht, als das Martinshorn anging.

Allerdings ist es nachts bei Schneefall tierisch nervig wenn überall das Blaulicht reflektiert wird. Da habe ich mich dann gefragt wie es die Besatzung des Polizeifahrzeugs überhaupt aushält.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Den folgenden Schwertransporter müßte man eigentlich sehen können. Zumal die meistens eh nur <60 ode auf BAB <80 unterwegs sind.

Es kann auch sein, daß die Polizei ziemlich weit vor dem Transport fährt, um die Straße für ihn "freizuräumen" (d.h. entgegenkommende Fahrzeuge auffordert, nach rechts auszuweichen). Wenn ich dann so ein Polizeifahrzeug hinter mir habe (d.h. in gleicher Richtung vorausfahre), dann braucht mich das nicht weiter zu kümmern.

Ist aber natürlich selten.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Der Kurierfahrer ist im Vergleich ohnehin ein armer Mensch.
jedenfalls in Innenstädten.
Was aber nicht das teilweise brutale Parken rechtfertigt.

Interessant finde ich bei diesem Thema vorallem eins:

Die Leute, die sich am lautesten über kurz haltende Kleintransporter im Halteverbot oder in zweiter Reihe beschweren, haben offensichtlich kein Problem damit, die eigentlich dem Lieferverkehr vorbehaltene LADEZONE zuzuparken.

Nur dass ein Kurierfahrer, der in spätestens 5 Minuten wieder weg ist und ein deutlich größeres Auto fährt, nicht wegen den "normalen" Falschparkern (die wohl am besten auf den für sie vorgesehenen Parkplätzen oder in einem Parkhaus aufgehoben werden) 10 mal um den Block fahren oder 200m weiter weg parken kann.

Letztendlich herrscht hier dieselbe Stimmung, wie bei LKW: Man möchte keine auf den Straßen haben, aber täglich frisches Obst auf aller Welt etc.

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Zitat:

Original geschrieben von razor23


Letztendlich herrscht hier dieselbe Stimmung, wie bei LKW: Man möchte keine auf den Straßen haben, aber täglich frisches Obst auf aller Welt etc.

Dafür müßte nur die Politik und die Deutsche Bahn umdenken. Auf den Schienen ist genug Platz für die LKW.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Dafür müßte nur die Politik und die Deutsche Bahn umdenken. Auf den Schienen ist genug Platz für die LKW.

Dann leg schon mal Schienen in die Innenstädte ,oder willst du deine Einkäufe vom Bahnhof abholen?

Nein. Aber es ist doch nicht nötig, dass von Bremen , Hamburg oder anderen eurpäischen Häfen die Waren mit dem LKW von Ballungsgebiet zu Ballungsgebiet befördert werden.

In de Stadt stellen LKW weiniger Probleme dar als auf Landstraßen oder BABs.

Ich hatte da mal einen Bericht über die Logostik von Wilthener Goldkrone gesehen. Da die dort nur nen halben Zug voll kriegen, nimmt die Bahn sie nicht mehr als Kunden. So müßen da jetzt zig LKW an den extra umgebauten Ladeterminal und mit der Ware durch den Ort eiern.

Zitat:

Original geschrieben von Loewentoeter


Der Rettungsdienst fährt bei Schlaganfall und anderen Gehirnsachen auch ohene Horn weil es für den Patienten besser ist.

Blödsinn! Da fällt mir nicht mehr zu ein...

Man sagt, das z.B. bei Krampfanfällen (z.B. Epilepsie) das Horn den Patienten wieder zum krampfen bringen kann. In der Praxis ist es aber eher so, dass man ohne Alarm zum Krankenhaus fährt, weil ein durchgemachter Krampfanfall nicht besonders lebensbedrohlich ist. Und dem Rettungsdienst ist es für gewöhlich nur gestattet, Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen, wenn daduch Lebensgefahr oder schwere gesundheitliche Schäden abgewendet werden können.

Ein Schlaganfall dagegen ist ein zeitkritischer Notfall und wird je nach Schweregrad schnellstmöglich in eine Stroke Unit gebracht! Da darf man auch mit dem Notruf nicht zimperlich sein, z.B. als Angehöriger. Hier wird oft noch viel zu zögerlich gehandelt...

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