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Blaulicht im privaten Kfz

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 9:06

Hallo,

ich weiß das es dieses Thema schon gab nur sind diese aus den Jahren 2000-2006 was eben schon etwas her ist.

In wie fern kann mich die Polizei bestrafen wenn sie mich mit einem Blaulicht erwischen?

Mir geht es NICHT darum damit gegen die StVO zu verstoßen oder mir irgendwelche Vorteile in Staus etc. zu ergaunern.

Ich will mir nur gelegentlich einen kleinen Spaß erlauben. Hier in Wohngegend gibt es so einige Plätze/Spielplätze an denen sich Abends/Nachts jugendliche die Langeweile vertreiben und kiffen.

Fände es lustig mit Blaulicht dort anzufahren und zu sehen wie die rennen und die Drogen wegwerfen.

Mal angenommen die echte Polizei erwischt mich dabei oder findet bei einer Kontrolle das Blaulicht. Wie reagieren die?

Noch mal gesagt: Ich halte mich an die StVO und werde es nicht in Anbetracht anderer Verkehrsteilnehmer verwenden (die dann ausweichen oder sonstiges)

Beste Antwort im Thema

eieieiei Leichenschändung

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Themenstarteram 10. Mai 2011 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von r-o-b-e-r-t

peterenis: Mach dir doch pinkes Licht ans Auto. Meinst du, im bekifften Zustand können sie den Unterschied zwischen pink und blau erkennen?:D

Ja klar :D

Ist wohl eine schwierige Sache mit der Rechtslage. Sind hier keine Anwälte unterwegs?

Für so was braucht mann keinen Anwalt.

Das Verwenden von Blauen Drehlicht ist dir als Privatperson nicht erlaubt.

Das kannst du höchsten im Privatbereich (Partykeller) verwenden.

 

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

Hallo,

 

ich weiß das es dieses Thema schon gab nur sind diese aus den Jahren 2000-2006 was eben schon etwas her ist.

 

In wie fern kann mich die Polizei bestrafen wenn sie mich mit einem Blaulicht erwischen?

 

Mir geht es NICHT darum damit gegen die StVO zu verstoßen oder mir irgendwelche Vorteile in Staus etc. zu ergaunern.

Ich will mir nur gelegentlich einen kleinen Spaß erlauben. Hier in Wohngegend gibt es so einige Plätze/Spielplätze an denen sich Abends/Nachts jugendliche die Langeweile vertreiben und kiffen.

Fände es lustig mit Blaulicht dort anzufahren und zu sehen wie die rennen und die Drogen wegwerfen.

Mal angenommen die echte Polizei erwischt mich dabei oder findet bei einer Kontrolle das Blaulicht. Wie reagieren die?

Noch mal gesagt: Ich halte mich an die StVO und werde es nicht in Anbetracht anderer Verkehrsteilnehmer verwenden (die dann ausweichen oder sonstiges)

Die Idee is geil.... :D

am 10. Mai 2011 um 10:42

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

ich weiß das es dieses Thema schon gab nur sind diese aus den Jahren 2000-2006 was eben schon etwas her ist.

und?!

seitdem hat sich lediglich etwas an der höhe des bußgeldes verändert...

hier liegt ein erlöschen der be vor, wenn du das blaulicht benutzt - womit wir dann bei 3punkten sowie rd. 80€ strafe zzgl. rd. 26€ bearbeitungsgebühren liegen...

die 20€ werden für "missbräuchliche verwendung" werden dann fällig, wenn du blaulicht führen dürftest - darfst du aber nunmal nicht - und dieses grundlos benutzt...

Zitat:

Ich will mir nur gelegentlich einen kleinen Spaß erlauben.

dir ist bewusst, was die jugendlichen sich für einen kleinen spaß erlauben, wenn sie dann mal durch die wohnsiedlung schlendern und dein auto sehen?

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Aber ich darf mir doch auf dem AB-Pannenstreifen eine gelbe Rundumleuchte aufs Dach heften und diese in Betrieb nehmen, um andere vor dem stehenden und defekten/havarierten Fahrzeug zu warnen. Oder?

jop, dagegen hat der gesetzgeber nichts einzuwenden...

am 10. Mai 2011 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

 

Mal angenommen die echte Polizei erwischt mich dabei oder findet bei einer Kontrolle das Blaulicht. Wie reagieren die?

Die sind vielleicht sauer, dass du die Kiffer verscheucht hast, die die gerade hochnehmen wollten, weil ein besorgter Anwohner die echte Polizei angerufen hat. ;)

am 10. Mai 2011 um 15:06

Vollkommen ungeeignet zum führen einens Fahrzeugs, FS lebenslang weg.

www.vw-board.com/bb/strafe-fuer-fahren-mit-blaulicht-t493.html

Noch mal zum TE.

Wenn Du andere Leute zur eigenen Erbauung erschrecken und ärgern möchtest, muß ich Dich erst mal als ziemlich unreifen Charakter einstufen. Aber das sei Dir unbenommen, dies ist ein freies Land. Darfst Dich nur nicht wundern, wenn sie Dich zurückärgern.

Falls Du aber eigentlich gar nicht aus Spaß handelst, sondern weil Du verhindern möchtest, daß dort Minderjährige verbotenerweise rauchen, dann geh doch hin und red mit ihnen.

Ich sag's Dir gleich, über THC zu reden ist völlig sinnlos, diese Droge ist aus Gründen verboten, die kein Mensch begreift. Und komm mir nicht mit „Einstiegsdroge“. Einstiegsdrogen in die wirklich gefährlichen Stoffe sind Tabak und Alkohol. Und die sind merkwürdigerweise völlig legal, obwohl sie im Unterschied zu Hanfprodukten massivste Schäden verursachen. Hier liegen Deutschlands tatsächliche Drogenprobleme, Nikotinabhängigkeit ist Jugend-Drogenproblem Nr. 1, gefolgt von Alkoholismus.

(Kleiner Hinweis: Ich selber konsumiere auch Drogen, und zwar in Form von 3–4 Tassen Kaffee am Tag. Schmeckt und hilft bei der Arbeit, ich kann mich mit etwas Koffein im Blut deutlich besser konzentrieren.)

am 10. Mai 2011 um 15:13

Stell dir mal vor die Polizei ueberwacht den Platz seit længerem und steht kurz vorm Zugriff. Dann kommt eine Nase wie du mit Blaulicht und alles haut ab. Ich denke du bekommst nen kræftigen Applaus von den gruenen.;)

Hallo,

die Sache ist ziemlich einfach, in den meisten Bundesländer nach dem

Immissionsschutzgesetz dürfen Personen die sich immer noch auf einen Spielplatz, nach 20 Uhr aufhalten, keinen Lärm verursachen.

Machen sie es doch kann die Polizei angerufen werden.

Auch wenn die Sache verständlich ist, dass solch ein negatives verhalten wie "Drogen" konsumieren auf einen Spielplatz, sehr unverständlich ist, bleibt es Aufgabe der Polizei und öffentliche Ordnungsämter für Recht und Ordnung zu sorgen.

Aber auch das eigene Bürgerengagement z.B. den jeweiligen Bezirksvorsteher zu kontaktieren, um die Sache ernst zu nehmen.

Vom privaten vorgehen wie eigene Bürgerpatrouille oder "Hobbysheriff"

Spiele halte ich nichts von.

Gruß

am 10. Mai 2011 um 16:05

Ist zwar nicht ganz sachlich aber der Themenstarter hat offensichtlich Unterleibsprobleme.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Aber ich darf mir doch auf dem AB-Pannenstreifen eine gelbe Rundumleuchte aufs Dach heften und diese in Betrieb nehmen, um andere vor dem stehenden und defekten/havarierten Fahrzeug zu warnen. Oder?

jop, dagegen hat der gesetzgeber nichts einzuwenden...

Doch hat er, auch das ist unzulässig.

Gelbes Blinklicht darf nur von dazu berechtigten Fahrzeugen genutzt werden und wer berechtigt ist, steht in §52 Abs.4 StVZO

Allerdings wird eine "unzulässige" Nutzung in einem Pannenfall immer geduldet. Hier ist man ziemlich dicht an einer strafbefreienden Nothilfe und bevor man derartiges ausdiskutiert, wird diese Missetat einfach übersehen.

Die Kiffer merken doch nicht, das du ohne auto kommst. Geh einfach zu Fuß hin mit blau blinkender (Taschen)lampe und Megafon.

Habe damit vor ein paar Jahren einen Bekannten nachts halbnackt aus seinem Wohnwagen gescheucht. :D

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Die Kiffer merken doch nicht, das du ohne auto kommst. Geh einfach zu Fuß hin mit blau blinkender (Taschen)lampe und Megafon.

Habe damit vor ein paar Jahren einen Bekannten nachts halbnackt aus seinem Wohnwagen gescheucht. :D

Früher nannte er sich Freund, nach der Aktion spricht man nur noch von Bekannten :D:D

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

Ich will mir nur gelegentlich einen kleinen Spaß erlauben. Hier in Wohngegend gibt es so einige Plätze/Spielplätze an denen sich Abends/Nachts jugendliche die Langeweile vertreiben und kiffen.

Fände es lustig mit Blaulicht dort anzufahren und zu sehen wie die rennen und die Drogen wegwerfen.

Dazu benötigst du kein Blaulicht, sondern lediglich ein Mobiltelefon, mit der du der Polizei zum richtigen Zeitpunkt einen Tipp gibst...

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