Blaue Standlicht Birnen mit E4 Zeichen legal ?

VW Vento 1H

Blaue Standlicht Birnen mit E4 Zeichen legal ?

Hallo Leute

 

hab mir heute Blaue Standlichtbirnen gekauft wo ein E4 Zeichen drauf ist , nun lese ich überall das blaues standlicht ist illegal , was nun hat das E4 Zeichen nichts zu sagen.??

greez

Beste Antwort im Thema

Ein "E" alleine sagt nicht viel aus!
Die frage ist für was es das E Zeichen bekommen hat. Kann ja sein das es kein Standlich ist sondern nur al innenraum licht o.ä.

Schließlich darf man eine Heckscheibe nicht als Frontscheibe nutzen, obwohl sie auch ein E Zeichen hat 😉

mfg
ck222

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Zitat:

Original geschrieben von backez


@ Menschmeier:

Was sollen diese blöden Bemerkungen wieder???????? Ich hasse es einfach. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass LEDs legal sind! Nur macht es einen deutlichen Unterschied ob weiss oder blau, oder???!!!! Und wir hatten vor kurzem erst ein längeres Gespräch mit 2 Polizisten, die haben uns selbst gesagt, dass für sie nur noch die Möglichkeit besteht Rad/Reifen, Fahrwerk, vielleicht Auspuff zu kontrollieren, und natürlich offensichtliche Sachen, denn von denen weiss auch keiner mehr genau was man fahren darf und was nicht, da der Markt ständig in Bewegung ist! Und diese weissen LEDs hatte ich beim TÜV auch drin, und er hat nach gefragt, als ich ihm sagte, dass es weisse LEDs sind mit E-Zeichen wars für ihn ok!

Aber lass doch die echt total unnützen Kommentare! Das ganze hier ist eine Streitfrage, ja, nur wurde mir bisher nichts gegen die LEDs gesagt, deshalb fahre ich die! Und ich sags nochmal, ich hatte die Blue Vision, die leuchten Pissgelb!!!! Zumindest die Standlichter!

Und woher nehme ich mir die Freiheit zu sagen, dass die Lampen des TE illegal sind? Ganz einfach, sie sind blau!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gewöhne Dir bitte erstmal halbwegs zivilisierte Umgangsformen an, bevor Du weiterdiskutierst.

Das war absolut zivilisiert! Hab dich zu keinem Zeitpunkt beleidigt! Ich sage nur, dass die Kommentare absolut unnötig waren, da ich das so nie geschrieben habe!

Nochmal generell:

Es muss zwingend hinter dem E-Zeichen eine Ziffer sein.
Das E sagt aus dass die Lampen geprüft sind und in welchem Land (z.B. E11 in England oder E1 in Deutschland). Die Zahl dahinter, meist dreistellig, gibt die Prüfnummer an, mit der der TÜV oder die Polizei die Gültigkeit des E-Zeichens nachprüfen kann, sprich das ist die Nummer des Prüfprotokolls.

Wie gesagt, E ist nicht gleich legal.
Im Prüfprotokoll kann z.b. auch stehen "nur für Rennsport" o.ä.

mfg
ck222

Bitte poste mal das Prüfzeichen, also die komplette E-Nummer hier, dann prüfen wir das einfach mal nach.
Oder geht das nicht einfach per Google?

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Zitat:

Original geschrieben von ck222


Nochmal generell:

Es muss zwingend hinter dem E-Zeichen eine Ziffer sein.
Das E sagt aus dass die Lampen geprüft sind und in welchem Land (z.B. E11 in England oder E1 in Deutschland). Die Zahl dahinter, meist dreistellig, gibt die Prüfnummer an, mit der der TÜV oder die Polizei die Gültigkeit des E-Zeichens nachprüfen kann, sprich das ist die Nummer des Prüfprotokolls.

Wie gesagt, E ist nicht gleich legal.
Im Prüfprotokoll kann z.b. auch stehen "nur für Rennsport" o.ä.

mfg
ck222

Halbwegs themenbezogen ein IMO interessanter Artikel auf Heise Autos:

Kfz-Ersatzlampen auf LED-Basis

Zitat:

Original geschrieben von ck222


Wie gesagt, E ist nicht gleich legal.
Im Prüfprotokoll kann z.b. auch stehen "nur für Rennsport" o.ä.

Falsch. Das E-Prüfzeichen steht immer für eine allgemeine Genehmigung nach den ECE-Regelungen der EU in gesamten Gebiet der EU für den Straßenverkehr.

Etwas was nur für den Rennsport zugelassen ist, hat keine Zulassung nach ECE-Regelungen und darf damit auch kein E-Prüfzeichen haben.

Kann man alles in den ECE-Regelungen nachlesen.

Dann war es ein schlechtes beispiel mit dem Rennsport.

Dennoch braucht ein E Zeichen immer eine Prüfnummer für das Prüfprotokoll, und in dem stehen weitere Bedingungen. Und in diesen kann drin stehen, das es für einen bestimmten zweck nicht zugelassen ist.

z.b. haben sich viele Diese Rückleuchte gekauft: link
Sie hat ein E Zeichen, also kaufen und dran montieren....
und schon fällt man durch den TÜV bzw. bekommt ärger vom Gericht bei einem Unfall, denn die NSL ist bei dieser Rückleuchte nicht geprüft bzw. zugelassen.
Ich kenne leider das Prüfprotokoll dazu nicht, aber dort steht sicherlich drin, das eine zusatz NSL am Auto montiert werden muss wenn dies im jeweiligen Land vorgeschrieben ist.

mfg
ck222

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Falsch. Das E-Prüfzeichen steht immer für eine allgemeine Genehmigung nach den ECE-Regelungen der EU in gesamten Gebiet der EU für den Straßenverkehr.

Das E bedeutet das es in einem EU-Land geprüft wurde,die Zahl dahinter gibt das Land an in dem die Prüfung stattfand.Für welchen Zweck das Teil geprüft wurde ist dann allerdings eine etwas kniffligere Angelegenheit da  man das nicht so einfach aus der E-Kennzeichnung erkennen kann.Zb gibt es in Frankreich immer noch die gelben Scheinwerferlampen die sie früher verwendeten,diese Lampen tragen alle eine E-Kennzeichnung und trotzdem darfst du sie hier nicht verwenden.Nicht mal mehr die Franzosen dürfen sie in allen Autos einsetzen,das darf man nur in denen die ab Werk gelbe Lampen hatten.

Für ein weiteres Beispiel durfte ein Ex-Kollege schon mal zahlen und Punkte zählen.Er hatte sich neue gebrauchte Rückleuchten für sein Auto besorgt.Waren sogar beim Spenderfahrzeug eingetragen.Nur er flog damit auf die Schnauze,die Teile hatten eine E-Nummer,sie passten und er hatte grundsätzlich gesehen sie sogar im richtigen Auto montiert.Dummerweise hatte er das Vorfaceliftmodell und die ABE,bzw E-Prüfung,bezog sich ausschliesslich auf das Faceliftmodell.Sprich das Teil passte,hatte die E-Nummer und war trotzdem nicht zulässig.
Das E sagt nur das etwas geprüft wurde aber nicht für welchen Zweck.

Hi,

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

denke damit ist alles geklärt 🙂

Grüße

Nöö, damit ist nix geklärt, da steht nur "weisse Beleuchtung", meine LEDs sind weiss! 😉

Ja gut der Einsatzort bzw. extra Bestimmungen gehen nur aus dem Prüfprotokoll hervor.

Es gibt aber auch Kurzzeichen für die Verwendung, davon hab ich aber noch keine Liste gefunden und die stehen auch seltenst auf den Teilen (z.B. is glaub SM1 und SM2 Seitenblinker)...

Bei dem meisten Klarglas-Rückleuchten steht ja auch nicht dabei, dass man extra Reflektoren braucht.

Auf den Blinkern von VW/Hella/FER steht ja vorne aufm Glas genau drauf ob der für Links oder rechts ist und dass da nur eine P21W oder PY21W-Lampe rein darf (un damit wären sie, selbst wenn es in DE zugelassn wären, nicht für die US-Fassungen erlaubt mit einer 21/5W-Lampe).

So sehen die so genannten LED Standlicht Birnen mit E Prüfzeichen aus die bei ebay als zugelassen in der StVO angeboten werden

http://album.fotoquelle.de/.../image.php?...

Also wenn das legal sein soll ist die Erde eine Scheibe

Kann ich mir auch nicht vorstellen, das sie eine zulassung hat mit dem 50° abstrahlwinkel.

*edit*
in anderen foren haben sie schon den tüv dazu befragt.
Der sagt das sie wohl nicht zugelassen sind - soll aber auch egal sein, die grünen können das nicht feststellen.

Zudem kann ich mir auch einen zettel audrucken mit der nummer drauf und auf die lampe kleben LOL, da sieht man ja schon das es eine fälschung ist.

mfg
ck222

Nochma zu den Links von H1B...

Da steht "Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.",
aaaaaaaber Standlicht dient nicht zur Beleuchtung der Strasse, sondern zur Abgrenzung des Fahrzeuges bei schlechter Sicht und da nur mit Standlicht eh nicht gefahren werden darf ist § 50 wiederlegt..... 😉

Zu § 52 da stand was von "Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)"..... Ich kann mir nich helfen aber da blinkt nix und von hinten seh ich meine vorderen Standlichtbirnchen iwie auch nich, also nix mit rundum xDDD

Zitat:

Original geschrieben von Mobius 1


Da steht "Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.",
aaaaaaaber Standlicht dient nicht zur Beleuchtung der Strasse, sondern zur Abgrenzung des Fahrzeuges bei schlechter Sicht und da nur mit Standlicht eh nicht gefahren werden darf ist § 50 wiederlegt..... 😉

Soweit alles klar?!

Beschluss
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