Blackbox zur Dokumentation von Unfällen usw.
Hallo erstmal an Alle,
ich möchte mich kurz vorstellen und dann auch gleich mal ne Frage ans Forum loswerden...
Ich heisse Andreas, bin 54 Jahre alt und komme aus der Nähe von Hannover. Ich bekomme mein neues Auto am nächsten Montag zugelassen. Ich habe mich für einen E300CDI BE als T-Modell entschieden in einem hellen, freundlichen Schwarz. Ich habe früher immer Volvo gefahren und hoffe, mit meiner Wahl richtig zu liegen.
Zu meiner Frage:
wegen der Assistenssysteme ist bei mir eine Frontkamera in der Winschutzscheibe verbaut. Kan man diese irgendwie "anzapfen"??
Ich hätte gerne eine kleine Videokamera, die das Fahrgeschehen permanent aufzeichnet und dabei die ältesten Daten jeweils überschreibt. So etwas gibt es für wenig Geld fertig zu kaufen, aber dann habe ich so einen Saugnapf in der Scheibe und ein Anschlusskabel zum Aufladen des Akkus vor dem Armaturenbrett.. - So liegt doch der Gedanke nahe, dass das Command-Online mit den angeschlossenen Kameras diese Aufnahme auch auf der SD-Karte wird ablegen können, wenn man eine Applikation hierfür schreibt...
Gibt es da schon irgendwelche Lösungen?
Beste Antwort im Thema
Kann mir bitte jemand erklären, wofür man diese Kamera braucht? Ich fahre seit 27 Jahren Auto und habe in dieser Zeit sicherlich mindestens 600.000 km zurückgelegt. Noch nie hätte ich die Kamera gebraucht. Auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes finde ich es bedenklich, wenn jeder Verkehrsteilnehmer jeden anderen ohne eine konkrete Veranlassung filmen würde. Für mich ist das ein bisschen Spitzelei.
Aber bitte, das ist nur meine Meinung und wir leben in einem freien Land.😉
43 Antworten
DDR Reloaded
Aber das kennt man ja mittlerweile, die Grundrechte sind das Papier nicht mehr wert auf dem sie stehen.
Hallo an Alle,
als Themenstarter fühle ich mich verpflichtet, hier zu antworten..
Ja, es ist Bespitzelung der anderen Verkehrsteilnehmer, aber die Daten werden ja immer wieder von neueren Daten überschrieben. Ich habe kein persönliches Interesse an den Videoaufnahmen aus einem fahrenden Auto.
Aber wenn ich in einer brenzligen Situation zur Dokumentation des Unfallgeschehens erst noch die Video- oder Fotokamera zücken muss, um später beweisen zu können, wie sich der Unfallgegner verhalten hat, ist es eh zu spät.
Mir sind (und ich fahre auch nicht wenig) schon einige Situationen untergekommen, wo ich gerne mal den Weg zu den Freunden und Helfern eingeschlagen hätte. Nicht dass ich ein Denunziant oder so wäre, aber manchmal platzt mir der Kragen. Wer hat sich nicht schon mal gewünscht, er brauche keine Rücksicht auf das eigene Auto zu nehmen und müsse auch keine Verletzungen fürchten, sondern könne einfach dagegenhalten, wenn sich Andere die Vorfahrt nehmen.
Mir sind schon Leute untergekommen, die bei Rot über die Kreuzung sind bei voller Fahrt und wir haben es auch schon erlebt, wie ein Geisteskranker uns auf einer dreispurigen Bahn in dem verbleibenden Platz zwischen Mittelleitplanke und unserem Fahrzeug überholt hat und wir hatten knapp 200 auf dem Kessel...
Natürlich ist ein solches Gerät nicht lebensnotwendig und man hofft, dass es nie gebraucht wird, aber im Falle des Falles ist man dann froh, es installiert zu haben. Kann jeder so machen, wie er will!! Wenn einer meint, sich dieser "Bespitzelung" entziehen zu wollen, kann er gerne sein Nummernschild verdecken.
@Robert: nochmals vielen Dank für Deine Info´s
Zitat:
Original geschrieben von andreas_p26
Wenn einer meint, sich dieser "Bespitzelung" entziehen zu wollen, kann er gerne sein Nummernschild verdecken.
Könntest Du diese Bemerkung im Speziellen noch mal erläutern, wie das gehen soll? Oder habe ich nur den Versuch eines Scherzes nicht erkannt?
ja, das war ironisch gemeint.
Glücklicherweise kann sich nicht jeder seine Gesetze selbst machen und so ist es erlaubt zu fotografieren und zu filmen, solange man nicht das Recht anderer verletzt durch z.B. Veröffentlichungen.
Zitat:
Original geschrieben von andreas_p26
ja, das war ironisch gemeint.Glücklicherweise kann sich nicht jeder seine Gesetze selbst machen und so ist es erlaubt zu fotografieren und zu filmen, solange man nicht das Recht anderer verletzt durch z.B. Veröffentlichungen.
Da hast Du recht. Die Gefahr ist jedoch groß, dass auf den einschlägigen Portalen Filmchen auftauchen, die eben diese Rechte verletzen würden.
Ganz einfach.
Solche Geräte, bzw. dieses, ist-sind in D nicht verboten und erlaubt!!!
Über Sinn und Zweck hat der TE nicht gefragt und möchte , glaube ich, er auch nicht wissen!!!
So einfach kann manchmal ein Forum sein.
Sorry für den OT😉
Zitat:
Original geschrieben von Sippi-1
Ganz einfach.Solche Geräte, bzw. dieses, ist-sind in D nicht verboten und erlaubt!!!
Über Sinn und Zweck hat der TE nicht gefragt und möchte , glaube ich, er auch nicht wissen!!!So einfach kann manchmal ein Forum sein.
Sorry für den OT😉
Aber ich habe nach dem Sinn und Zweck gefragt. Das ist wohl mein gutes Recht, oder meinst Du, mir das untersagen zu können? Meine Frage ist nicht im eigentlichen Sinn OT gewesen und ich habe auch keine Wertung vorgenommen, sondern nur meine Meinung mitgeteilt.
Wenn ein Mod das anders sieht, kann er mir das gerne mitteilen.
Zitat:
Original geschrieben von andreas_p26
der Sinn und Zweck wird bereits in der Überschrift zum Thread beschrieben😉
Ich wollte halt wissen, was sich hinter "usw." verbirgt. Aber ich will Dir Deinen Thread nicht weiter "beschmutzen". Du hast Dich dazu geäußert und damit ist für mich gut. 😉
Zitat:
Original geschrieben von andreas_p26
ja, das war ironisch gemeint.Glücklicherweise kann sich nicht jeder seine Gesetze selbst machen und so ist es erlaubt zu fotografieren und zu filmen, solange man nicht das Recht anderer verletzt durch z.B. Veröffentlichungen.
Ganz so einfach ist das nicht.
§6b BDSG sagt:
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie1.
zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2.
zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3.
zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Du hast zwar insofern recht, als dass Filmen für den privaten Gebrauch (zur Schaffung persönlicher Erinnerungen) grundsätzlich erlaubt ist. Du willst aber grad keinen privaten Gebrauch, und Erinnerung schonmal garnicht. Wenn du jetzt so eine Aufnahme in einem Gerichtsverfahren verwenden willst, würdest du die Aufnahmen ja veröffentlichen, was ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Aufgezeichneten wäre. Der Aufgezeichnete hätte in diesem Fall einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, der einer Verwendung als Beweismittel entgegen spricht.
Es mag sein, dass ich was übersehe, aber so würde ich die Rechtslage sehen.
(Selbst wenn man aus den Punkten 2 und 3 ein berechtigtes Interesse ableitet, gilt immer noch Absatz 2, nach dem du die Überwachung erkennbar machen musst).
Grüße
M.
Also aus eigener 'leidvoller' Erfahrung kann ich nur berichten das ein solches Gerät für mich
a) keineswegs einer Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer gleichkommt, und/oder
b) lediglich diejenigen 'bespitzelt' die bespitzelt werden müss(t)en!
L-E-I-D-E-R wird ein solches Gerät heutzutage immer notwendiger, wie ich am eigenen Leib erfahren mußte.
Bis jetzt habe ich keine Kamera im Auto, was ich aber sicher noch ändern werde.
Hätte ich sie bei meinem Unfall vor über einem Jahr an Bord gehabt, hätte ich sicher nicht erst jetzt vor Gericht Recht bekommen - und das ich es habe verdanke ich lediglich der Tatsache, das der Beifahrer meines Unfallgegners, der dementsprechend auch als Zeuge gegen mich aussagen sollte (was klar abgekartet war, aber beweis' es mal) entweder ein so miserabler Lügner ist das es selbst dem Richter aufgefallen ist, oder ihn dann doch noch das schlechte Gewissen oder alternativ die Rechtsbelehrung vor Gericht haben 'einknicken' lassen.
Sonst hätte es sehr schlecht für mich ausgesehen, Unschuld hin oder her!
Mit einem solchen System an Bord wären dabei von Anfang an keine Fragen offen gewesen!
Und ich bin -weiß Gott- kein Paranoiker, hatte ich doch bis kurz NACH dem Unfall (leider) noch nichtmal eine Rechtschutz-Versicherung!
Man sollte nicht so überheblich sein zu denken, das man sowas nicht braucht, wenn man nur 'anständig genug' fährt!!!
Leider nur zu schnell kommt man in die Lage sich über z.B. Videobeweise zu freuen, wenn man weiß das man völlig schuldlos ist, es aber ums verplatzen nicht beweisen kann!
Und aus diesem Grund finde ich auch nicht, das dies hier ein Werbe-Beitrag ist, wie weiter oben vermutet!
Wenn es danach ginge müßte man an einen Großteil der Beiträge hier 'Reklame' schreiben!
Zitat:
Original geschrieben von Dabassman
(Selbst wenn man aus den Punkten 2 und 3 ein berechtigtes Interesse ableitet, gilt immer noch Absatz 2, nach dem du die Überwachung erkennbar machen musst).
...und?! ...kommt halt ein kleiner, dreieckiger, gelber Aufkleber hinter die Scheibe: Videoüberwachung!
Und wenn schon:
Wenn der Unfallgegner schon so anfängt das er fordert den Videobeweis des Unfallherganges nicht als Beweismittel zuzulassen...
Diese Tatsache alleine sollte einem schon stark zu denken geben! :-D
Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
Über den Sinn und die Zulässigkeit eines solchen Systemes lässt sich offenbar trefflich streiten, aber meine Frage war eigentlich, ob die Aufzeichnung mit "Bordmitteln" realisierbar ist..
Zitat:
Original geschrieben von undertaker75
...und?! ...kommt halt ein kleiner, dreieckiger, gelber Aufkleber hinter die Scheibe: Videoüberwachung!Zitat:
Original geschrieben von Dabassman
(Selbst wenn man aus den Punkten 2 und 3 ein berechtigtes Interesse ableitet, gilt immer noch Absatz 2, nach dem du die Überwachung erkennbar machen musst).Und wenn schon:
Wenn der Unfallgegner schon so anfängt das er fordert den Videobeweis des Unfallherganges nicht als Beweismittel zuzulassen...
Diese Tatsache alleine sollte einem schon stark zu denken geben! :-D
Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
Ob der kleine Aufkleber eine
geeigneteKenntlichmachung, speziell bei einem fahrenden Auto ist, wage ich zu bezweifeln.
Weiterhin leben wir glücklicherweise in einem Rechtsstaat, bei dem die Ablehnung von (illegal beschafften) Beweismitteln keinen Rückschluss auf die Schuld zulässt.
Weiterhin hilft vielleicht
http://de.wikipedia.org/.../...chen_Urteile_zu_Video%C3%BCberwachungenweiter. Grundsätzlicher Tenor der dort aufgelisteten Urteile ist, dass die anlasslose Videoüberwachung nicht zulässig ist.
Grüße
M.
Zitat:
Original geschrieben von andreas_p26
Hallo an Alle,als Themenstarter fühle ich mich verpflichtet, hier zu antworten..
Ja, es ist Bespitzelung der anderen Verkehrsteilnehmer, aber die Daten werden ja immer wieder von neueren Daten überschrieben. Ich habe kein persönliches Interesse an den Videoaufnahmen aus einem fahrenden Auto.
Die Argumentation geht ins Leere, da die einschlägigen Paragraphen auch für eine Videoüberwachung gültig sind, die nicht aufgezeichnet wird (Monitorüberwachung).
Grüße
M.