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BKF IHK Grundqualifikation abgeschlossen, Fahrstunden nicht

Themenstarteram 4. Januar 2023 um 18:46

Ich habe ein kleines Problem und keine der Fahrschulen in der Stadt die ich gefragt habe konnte oder wollte mir vernünftig antworten. Deswegen hoffe ich, dass sich hier eventuell Berufskraftfahrer finden, die mir helfen können.

Ich habe die beschleunigte Grundqualifikation vor bald 3 Jahren durchlaufen, die große Prüfung bei der IHK abgelegt und bestanden. Ich hatte auch etliche Fahrstunden, aber wegen Corona konnte ich die Prüfungen (C / CE) am Ende nicht machen. Meine Fahrstunden sind mittlerweile verjährt.

Jetzt zur Frage. Habe ich mit Bestehen der IHK-Prüfung die Module in der Tasche?

Ich möchte bald für die Arbeit den Führerschein C1 machen und wenn ich die Module schon habe, dann wäre das ein großer Zeitgewinn für mich. Dass ich die dann in 2 Jahren nochmal auffrischen muss und zum Arzt muss, weiß ich.

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10 Antworten
am 4. Januar 2023 um 19:05

...du willst also mit der für den nicht zustande gekommenen C/CE beschleunigten Grundqualifikation den C1 / C1E machen.

Ich wüßt e nicht, dass einer mit bestandener Grundqualifikation direkt nach der IHK-Prüfung auch noch 5 Module machen müßte um die "95" eingetragen zu bekommen bzw. diese neue Qualifizierungskarte zu bekommen.

Ich würde da einfach mit dem ganze Gedöhns von der bestandenen IHK-Prüfung und dem Führerschein-Antrag einfach zur Führerscheinstelle marschieren... die müssen ja entsprechende Eintragungen vornehmen bzw. diese Zusatzkarte ausstellen.

PS: ...warum C1... mach doch den C, soviel dürfte da nicht um sein... dann haste schon mal den ersten Schritt und kannst Richtung CE erweitern.

Außerdem ist es evtl. auch für die Firma sinnvoll, wenn statt einem 7,5Tonner auch z.B. ein 12 Tonner gefahren werden kann. Ich kenne eine Firma, die haben 12 Tonner sogar um den Preis so gut wie keine Zuladung mehr zu haben abgelastet, weil se keine C-Fahrer gefunden haben und so den Kreis auf C1 erweitern wollten... was aber auch total bescheuert war, weils so zwar führerscheinrechtlich aufm Papier gepaßt hat, aber die Kisten damit ständig überladen waren.

Themenstarteram 4. Januar 2023 um 20:25

Zitat:

...du willst also mit der für den nicht zustande gekommenen C/CE beschleunigten Grundqualifikation den C1 / C1E machen.

Das ist halt die Frage. Habe ich die Module überhaupt (auch wenn nur "auf dem Papier")? IHK + mindestens 10 Fahrstunden = Grundqualifikation? Ich hoffe ja eben schon, weil ich die IHK-Prüfung bestanden habe.

Ich gehe morgen mal zur Kreisverwaltung mal gucken was die sagen.

C1 ist einfacher, ist ja nur ein großer Sprinter mit Doppelbereifung. Auf C/CE habe ich überhaupt gar keine Lust mehr. Ganz andere Systeme, anderes Fahren, andere Abfahrkontrolle, ne ne.

C alleine ja, C/CE nie wieder.

Mit der bestandenen Prüfung vor der IHK hast Du die Berufsqualifikation. Sie ist 5 Jahre gültig, dann muss sie über die 5 Module bei einer zertifizierten Ausbildungsstätte aufgefrischt werden, nach weiteren 5 Jahren wieder usw.

Zitat:

@250000km schrieb am 4. Januar 2023 um 21:25:19 Uhr:

Zitat:

...du willst also mit der für den nicht zustande gekommenen C/CE beschleunigten Grundqualifikation den C1 / C1E machen.

C1 ist einfacher, ist ja nur ein großer Sprinter mit Doppelbereifung. Auf C/CE habe ich überhaupt gar keine Lust mehr. Ganz andere Systeme, anderes Fahren, andere Abfahrkontrolle, ne ne.

C alleine ja, C/CE nie wieder.

Ganz ehrlich ??? Ich glaube nicht das du als Fahrer glücklich wirst.

Themenstarteram 7. Januar 2023 um 19:37

Wieso sollte ich glücklich werden bzw. nicht? Ich brauche den C1 nicht, damit ich den ganzen Tag 7,5-Tonner fahre. Der wird nur gebraucht für Gegenstände im Auto von A nach B zu bringen, das sind Fahrten von maximal 2 Stunden. Die Haupttätigkeit ist eine ganz andere.

am 7. Januar 2023 um 22:17

...mußt einmal in §1 Absatz 2 + 3 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gucken, da stehen einige Ausnahmen... je nachdem zu welchem Zweck diese Transporte sind und als was du angestellt bist kann es sein, dass du die Berufskraftfahrerqualifikation garnicht brauchst.

siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/__1.html

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 12:22

Absatz 2 Punkt 5 könnte da vielleicht zutreffen

Zitat:

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit

...

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt

am 8. Januar 2023 um 12:35

...Volltreffer... das ist genau der Ausnahmetatbesatand der meist paßt... wenn du jetzt lt. deinem Arbeitsvertrag nicht als Fahrer sondern als Hausmeister, Maurer, Tischler, Dachdecker, Mechaniker,... angestellt bist, dazu nur einen Bruchteil / geringen Bruchteil deiner gesamten Arbeitszeit mit Fahren verbringst und dazu noch das Material selbst / eigenhändig verbrauchst oder gebrauchst (Maschinen, Werkzeug) um irgendwelche Arbeiten auszuführen... dann sollte das passen.

Stell dir z.B. einmal einfach den Küchenmonteur vor der am Morgen in der Firma ne Einbauküche zum Werkzeug in den 7,5Tonner packt, zum Kunden rausfährt und den restlichen Tag damit beschäftigt ist die Küche beim Kunden aufzubauen. Zwischendurch wird der wohl auch mal eben um die Ecke fahren dürfen um Brotzeit zu holen... und am Abend / zum Feierabend fährt der mit dem ganzen Verpackungsmüll von der Küche und dem Werkzeug hinten drin wieder zurück in die Firma.

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 17:19

So wie in deinem zweiten Absatz, wo wird das bei uns der Fall sein.

Ok, egal. Dann habe ich halt die Grundqualifikation, schaden kanns nicht. Ich denke ich halte die dann auch aktiv mit dem Erneuern der Modukle, man weiß ja nie.

am 8. Januar 2023 um 17:30

...soweit ich weiß verfällt eine einmal erworbene Grundqualifikation nicht mehr... d.h. selbst wenn du, da nicht benötigt die Module 10 oder 20 Jahre lang nicht machst , kannst du die Qualifikation zu dem Zeitpunkt, wo sie benötigt wird mit 5 Modulen aufleben lassen.

Aber bitte vielleicht anderweitig noch abklären, da ich selbst keine Grundqualifikation gemacht hab sondern durch eine alte Klasse 3 aus 1998 grundsätzlich grundqualifiziert bin / war... und mich daher mit dem Thema nicht so richtig auseinandergesetzt hab.

PS: ...wenn du ohne die "95" also aufgrund der Ausnahmen gem. §1 Absatz 2 Nr. 5 (BKrFQG) fährst, dann tu dir einen Gefallen und Druck dir den §1 Anwendungsbereich aus dem BKrFQG aus und pack den Ausdruck zu deinen Papieren... für den Fall einer Kontrolle, zum Nachlesen für Polizisten / BAGler, die mit dem BKrFQG nicht ganz so vertraut sind.

PPS: ...weil das auch nicht jeder weiß und auch schon Fahrschüler eine Grundqualifikation gemacht haben sollen, die durch den Erwerb von BE vor dem 09.09.2009 sowieso grundqualifiziert waren... siehe https://www.flvbw.de/.../...ifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html

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