Bitumenschwachsinn, Betroffene gesucht
Ursprungsbeitrag nach moderativem Eingriff wiederhergestellt - twindance/MT-Moderation
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Am Wochenende gab es erneut mehrere Unfälle mit Motorradfahrern wegen nassen Bitumens.
Auch die MBTFT war betroffen und ich denke, die Behörden machen es sich zu einfach, Straßenabschnitte, die bei Nässe für Motorräder schlicht unbefahrbar sind, egal, welche Vorsicht man walten lässt, und das haben wir weiß Gott getan, mit einem einfachen und eher allgemeinen Schild "Schleudergefahr" zu "sichern".
Da gehört mindestens ein Zusatzschild "bei Nässe" oder "Bitumen" drunter oder ein spezieller Warnhinweis für Motorradfahrer. Das ist zwar bisher nur meine wachsweiche persönliche Meinung, aber ich werde versuchen, das zu erhärten.
Ich bin selbst mit meiner BMW über einen solchen Streckenabschnitt geeiert, als es kurz zuvor leicht zu regnen begann, das war dazu noch eine ausgeschilderte Umleitung in Richtung Schwäbisch Hall, Tempo 25-30, Beine unten, Vorder- und Hinterrad sind gerutscht, als würde ich über einen zugefrorenen See fahren und ich habe neuwertige Avon Roadrider montiert.
Trotz der sehr langsamen und vorsichtigen Fahrt kam es zu Stürzen, es gab Verletzte, zum Glück nur Prellungen, und nicht unerheblichen Sachschaden an Motorrädern. Das was wir (unsere Gruppe) alle selbst gesehen und mit den Schuhsohlen an der Unfallstelle ausprobiert haben, entspricht wohl so ziemlich dem Reibkoeffizienten einer nassen Eisfläche und es ist eher Glückssache für die Verbliebenen, dass keiner davon gestürzt ist und nicht anders herum.
Was ist der Sinn dieses threads:
Ich suche
- selbst Betroffene
- Erfahrungen
- sinnvolle Ratschläge oder
- Hinweise, z.B. auf Publikationen in Tages oder Fachzeitungen, Gerichtsurteile oder Ähnliches.
Das letzte Woche ergangene "Schlaglochurteil" ist mir bekannt, das Gericht sprach die Kommune von der Schadenersatzpflicht frei, weil auch der Fahrer keinen "Freibrief" habe und sich auf den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrbahn immer und überall verlassen könne. Der Fall liegt ganz anders. Wenn routinierte Motorradfahrer mit Jahrzehntelanger Erfahrung mit top gewarteten Motorrädern, darunter eine fast fabrikneue F 800 GS, keine Chance haben, einen solchen Streckenabschnitt heil zu überstehen, muss man nachhaken, wie das sein kann. Für diesen "Schußwechsel" brauche ich "Munition."
Was ich nicht brauchen kann und ich bitte die bekannten Verdächtigen, die Finger still zu halten, sind allgemeine Ratschläge zum Fahren auf Glätte, noch weniger bullshit der Marke "Mit der Dose wäre das nicht passiert".
Und ich wäre dankbar, wenn man den Fred nicht gleich wieder OT in eine andere Richtung zerren würde, das ist alles andere als lustig, sowas kann tödlich enden; ich brauche Hilfe für meine Freunde und letztlich dient das der ganzen Motorradfahrer-Gemeinschaft, wenn man etwas erreicht. Ich will es auf jeden Fall versuchen.
Ich selbst war übrigens selbst körperlich und materialtechnisch nicht betroffen, als verantwortlicher Tourguide bin ich es aber sehr wohl.
Solche Touren (was die Strecke betrifft) wird es von mir nicht mehr geben. Was bei Trockenheit eine idyllische Landstraße ist, wird bei Nässe oder Hitze (wenn der Brei schmilzt) möglicherweise zur Todesfalle für Motorrradfahrer!
Beste Antwort im Thema
Nur zur Info:
Die Sache läuft. Rechtsschutz wurde zugesagt, ein Anwalt ist tätig und wird auf den zuständigen Landkreis zugehen. Es wird Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, notfalls eingeklagt.
228 Antworten
Aber wirklich Erfolg gegen Bitumen Wahnsinn wird man haben. Wenn das in der Öffentlichkeit thematisiert wird und kein Nischen Thema ist, wie es gerade der Fall ist.
Für uns Moped Fahrer zwar ein aktuelles heißes Thema. Aber gesehen auf alle Verkehrsteilnehmer eben Randthema. Wir wissen ja auch nicht was Traktorfahrer oder LKW Fahrer aktuell unter Nägeln brennt. Zumindest ich nicht. So ähnlich sehen das bestimmt auch die offiziellen Stellen. Die jeden Wunsch unter ein Hut bringen müssen, denke ich mal.
Das Problem wird sein, dass nur das Loch geflickt wird, wo gerade am lautesten geschrien wird.
Wenn du jetzt (völlig zu recht) aufmuckst, wird die Bitumenstelle vermutlich in der Hoffnung, dass Gras über die Sache wächst, geflickt. Das heisst aber noch lange nicht, dass die Stelle 500m weiter auch geflickt wird.
Dafür haben Land/Kreis/Kommune einfach zu viele löchrige Straßen und zu wenig Budget.
Daher vermutlich auch die sparsame Reaktion des Herren bei der Polizei.
Ich denke, da macht sich unter Umständen auch Resignation breit.
Leider wird das mittlerweile überall so gehandhabt 🙄
Die nötigen Instandhaltungsmaßnahmen werden zurückgestellt, bis was passiert oder die Straßen völlig im Eimer sind.
Dafür bekommen wir in unserer Anliegerstraße ne neue Asphaltdecke und neue Bürgersteige. Da kann man ja schließlich gemäß Gemeindesatzung die Anwohner zu über 60% dran beteiligen.
Auf die Erneuerung der Straße kann hier jeder verzichten. Die ist nämlich nicht mehr schön, aber im direkten Vergleich zu mancher Haupt- und Landstraße geradezu in luxuriösem Zustand...
Die 40%, die die Stadt zu tragen hat, könnten auch gerne irgendwo in der Stadt in deutlich schlechtere Straße gesteckt werden.
Ich wollte mich eigentlich nicht beteiligen, aber jetzt wo Hilfe geleistet wurde und nur diskutiert wird...
Bei uns bestehen alle Strassen (ausser der Hauptstrasse am Fluss) nur aus Bitumen und Kies, der erst durch die Auto-und Motorradreifen festgefahren wird. Im Sommer wird der weich, der Kies sinkt nach unten, und entstehen schwarze Pfützen. Wehe dem Moppedfahrer, der meint, das wäre Asphalt.
Zunächst ist der Kies wochenlang nur im Schleichtempo zu befahren, dann wird er fest und man kann heizen, dann wird das Bitumen warm und weich und nachmittags muss man vorsichtig fahren, bis er wieder abgekühlt ist. Dann werden diese Pfützen im Winter hart und spiegelglatt, und um diese Jahreszeit regnet es und durch den Pollenflug entsteht eine zusätzliche Schmierschicht, die einen mm dick sein kann...der Franzose nennt das "le verglas de l'été" Das Glatteis des Sommers.
Es bleibt gefährlich, aber es ist kein Budget da, um etwas Vernünftiges zu machen.
Andererseits sind wir das so gewöhnt, dass wir mit so etwas beständig rechnen, und dem Strassenbelag nie trauen...
Das erklärt vielleicht etwas warum grad die Michelin-Reifen da mit am besten abschneiden wenns in der Heimat so extrem ist...
Mit ein Problem in Deutschland ist, dass man aufgrund eines aufgestellten Schildes die Gefährlichkeit nicht einschätzen kann. Hier müssen auch die dümmsten 2% der Autofahrer problemlos durch die Gefahrenstelle kommen. Kommt dann wirklich mal eine knifflige Stelle, nimmt der normale Verkehrsteilnehmer das Schild nicht ernst genug.
Das ist in Frankreich anders. Wenn dort ein Schild aufgestellt wird, sollte man es tunlichst ernst nehmen.
Da freut man sich auf ein schönes Wochenende und dann sowas 🙄.
Ich wünsch der betroffenen Dame eine schnelle Genesung.
Ich hab das beim bu-stammtisch-hessen gefunden:
Zitat:
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.09.2009 (Az. 1 U 309/0 entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht zur Straßenverkehrssicherung begründet ist, wenn eine mit Bitumen ausgebesserte oder erstellte Straße bei Nässe vergleichbar glatt wie eine Straßenbahnschiene ist und dieser Zustand längere Zeit andauert.
Das Gericht argumentiert damit, dass die Bediensteten des Landes die Straßen auf außerordentliche Gefahren regelmäßig untersuchen müssten. Ebenfalls hätten sie erforderliche Vorsorgemaßnahmen treffen müssen. Dafür reichen bei solch einer erhöhten Gefahr bloße Warnschilder nicht aus. Vielmehr muss - durch eine Erneuerung des Fahrbahnbelags - für eine Griffigkeit der Straße gesorgt werden oder die Straße für Motorradfahrer gesperrt werden.
Fährt der Motorradfahrer bei angemessener Geschwindigkeit, kann der Motorradfahrer gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld erheben.
Sollt das schon bekannt sein dann sorry. Mit´m guggen klappt die Tage noch nicht so.
Richtlinien im Strassenbau Vllt. kannst damit was anfangen. Zumindest sind da Vorgaben, wie Haupt- Neben- und sonstige Strassen aufgebaut sein müssten.
Leider findet sich niergends etwas über die Menge an Bitumenemulsionen die verwendet werden darf. Denn eigentlich ist das nur ein Material um Risse oder Dehnfugen auszubessern.
In den RStO steht nur was zum Aufbau der Straße bzgl. Lasten, Wettereinfluss etc. Wenn, dann sollte er lieber mal in die ZTV BEA-StB reinsehen. (Der Aufbau neuer Straßen dann in der ZTV Asphalt-StB)
Ich weiß es leider nicht mehr genau, aber der Einsatz von Bitumen + Gesteinskörnung ist zumindest großflächig nicht zulässig. Wenn ich Zeit habe, lese ich das nochmal nach.
Ingenieure wollen und können viel besser bauen. Am Ende ist es immer eine Geld- und Prestigefrage. Ein toller Neubau macht mehr her, als die Sanierung einer bestehenden Straße. Da wird lieber 5 mal in eine minimale Verbesserung investiert, als einmal richtig in eine komplette Sanierung. Wenn ganz wenig Geld da ist, dann werden einfach ein paar Schilder aufgestellt.
Aufregen tun sich alle, aber bei der Wahl werden die Prioritäten dann doch anders gesetzt.
Oft ist es aber auch eine Frage der Gemeinde oder des Landkreises. Ein Teil meiner Hausstrecke führt von Dasing (südlich von München) über Dietramszell nach Bad Tölz. Die Straße war immer eine böse, geflickte Buckelpiste, mit ein Grund, dass ich eine gut gefederte GS gekauft habe. Dann wurde plötzlich die Strecke bis nach Dietramszell fein saniert und hat jetzt streckenweise GP-Qualität. Ab Dietramszell ist es immer noch dieselbe Huckelpiste.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Es gibt übrigends DIN-Vorschriften für den Straßenbau. Ich bezweifle, dass nach solchen Reparaturarbeiten die Straße im Aufbau noch dieser DIN entspricht. Das ist ein Ansatzpunkt für pflichtwidrige Abnahme der ausgeführten Arbeiten.
Ich habs auf Seite 4 schon geschrieben. Die DIN- Vorschriften sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses bei der Bauvergabe. Wenn die bei der Ausführung nicht beachtet werden, dürfte die Straße nicht abgenommen werden. Egal, ob Neubau oder Reparatur. Wird sie dennoch abgenommen - und bezahlt - dürfte es sich um eine Amtspflichtverletzung handeln. Und schon haben wir den Übergang zum Haftungsrecht.
Da frage ich mich als Laie aber doch, ob da keine Verjährung greifen würde, denn die Straße sieht für mich aus, als seit sie Jahre oder Jahrzehnte alt.
So vom Gefühl her erscheint mir das mit der Verkehrssicherungspflicht irgendwie richtiger - Stichwort regelmäßige Überwachung des Zustandes.
Gruß Michael
Muss 14-tägig überprüft werden.
Verjährungsfrist läuft ab Zeitpunkt des Schadenseintritts bis zur Zustellung der Forderung.
Die von Kandidatnr.2 genannte Amtspflichtverletzung besteht in dem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.
Mal andersrum:
Wurde der Unfall nicht polizeilich aufgenommen?
(weiß das ja aus meinem Stunt....!)
da muss doch wer Schuld sein wenn man stürzt!
Also muss das auch von der Polizei verfolgt werden...
Wer Gegenstände auf die Straße aufbringt die geeignet sind die Verkehrssicherheit zu gefährden.....
Alex
Bei der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann sich die Behörde herausreden, weil sie nicht überall gleichzeitig und ständig kontrollieren kann. Da lässt sich das Unterlassen nur schwer einer Amtsperson zuordnen, weil der im Zweifel andere Straßen überprüft hat - und so seine Pflicht getan hat. Wenn aber unter der Rechnung einer fehlerhaften Bauausführung ein "sachlich und rechnerisch richtig" steht und der Mist bezahlt wurde, gibt es einen Verantwortlichen. Ob der dann in Regress genommen wird, ist Latte. Man will dem Beamtenja nicht persönlich ans Zeug. Wichtig ist die Feststellung der Amtspflichtverletzung. Dann haftet die für die Baulast zuständige Körperschaft, also Bund, Land oder Gemeinde ... je nachdem um was für eine Straße es sich handelt.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
... "sachlich und rechnerisch richtig" steht und der Mist bezahlt wurde, gibt es einen Verantwortlichen.
Ich meinte ob das nicht verjährt, so wie auch Gewährleistungsansprüche zeitlich begrenzt sind (im Baugewerbe in der Regel 5 Jahre; ob das allerdings auch für Straßen gilt, weiß ich nicht), sprich ob es ab einem bestimmten Straßenalter nicht völlig wurscht ist, ob es da einen Verantwortlichen gab. Daß der augenblickliche Zustand regelmäßig zu prüfen ist, steht auf einem anderen Blatt. Und da sehe ich offensichtliche Versäumnisse!
Gruß Michael