Bitumenschwachsinn, Betroffene gesucht
Ursprungsbeitrag nach moderativem Eingriff wiederhergestellt - twindance/MT-Moderation
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Am Wochenende gab es erneut mehrere Unfälle mit Motorradfahrern wegen nassen Bitumens.
Auch die MBTFT war betroffen und ich denke, die Behörden machen es sich zu einfach, Straßenabschnitte, die bei Nässe für Motorräder schlicht unbefahrbar sind, egal, welche Vorsicht man walten lässt, und das haben wir weiß Gott getan, mit einem einfachen und eher allgemeinen Schild "Schleudergefahr" zu "sichern".
Da gehört mindestens ein Zusatzschild "bei Nässe" oder "Bitumen" drunter oder ein spezieller Warnhinweis für Motorradfahrer. Das ist zwar bisher nur meine wachsweiche persönliche Meinung, aber ich werde versuchen, das zu erhärten.
Ich bin selbst mit meiner BMW über einen solchen Streckenabschnitt geeiert, als es kurz zuvor leicht zu regnen begann, das war dazu noch eine ausgeschilderte Umleitung in Richtung Schwäbisch Hall, Tempo 25-30, Beine unten, Vorder- und Hinterrad sind gerutscht, als würde ich über einen zugefrorenen See fahren und ich habe neuwertige Avon Roadrider montiert.
Trotz der sehr langsamen und vorsichtigen Fahrt kam es zu Stürzen, es gab Verletzte, zum Glück nur Prellungen, und nicht unerheblichen Sachschaden an Motorrädern. Das was wir (unsere Gruppe) alle selbst gesehen und mit den Schuhsohlen an der Unfallstelle ausprobiert haben, entspricht wohl so ziemlich dem Reibkoeffizienten einer nassen Eisfläche und es ist eher Glückssache für die Verbliebenen, dass keiner davon gestürzt ist und nicht anders herum.
Was ist der Sinn dieses threads:
Ich suche
- selbst Betroffene
- Erfahrungen
- sinnvolle Ratschläge oder
- Hinweise, z.B. auf Publikationen in Tages oder Fachzeitungen, Gerichtsurteile oder Ähnliches.
Das letzte Woche ergangene "Schlaglochurteil" ist mir bekannt, das Gericht sprach die Kommune von der Schadenersatzpflicht frei, weil auch der Fahrer keinen "Freibrief" habe und sich auf den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrbahn immer und überall verlassen könne. Der Fall liegt ganz anders. Wenn routinierte Motorradfahrer mit Jahrzehntelanger Erfahrung mit top gewarteten Motorrädern, darunter eine fast fabrikneue F 800 GS, keine Chance haben, einen solchen Streckenabschnitt heil zu überstehen, muss man nachhaken, wie das sein kann. Für diesen "Schußwechsel" brauche ich "Munition."
Was ich nicht brauchen kann und ich bitte die bekannten Verdächtigen, die Finger still zu halten, sind allgemeine Ratschläge zum Fahren auf Glätte, noch weniger bullshit der Marke "Mit der Dose wäre das nicht passiert".
Und ich wäre dankbar, wenn man den Fred nicht gleich wieder OT in eine andere Richtung zerren würde, das ist alles andere als lustig, sowas kann tödlich enden; ich brauche Hilfe für meine Freunde und letztlich dient das der ganzen Motorradfahrer-Gemeinschaft, wenn man etwas erreicht. Ich will es auf jeden Fall versuchen.
Ich selbst war übrigens selbst körperlich und materialtechnisch nicht betroffen, als verantwortlicher Tourguide bin ich es aber sehr wohl.
Solche Touren (was die Strecke betrifft) wird es von mir nicht mehr geben. Was bei Trockenheit eine idyllische Landstraße ist, wird bei Nässe oder Hitze (wenn der Brei schmilzt) möglicherweise zur Todesfalle für Motorrradfahrer!
Beste Antwort im Thema
Nur zur Info:
Die Sache läuft. Rechtsschutz wurde zugesagt, ein Anwalt ist tätig und wird auf den zuständigen Landkreis zugehen. Es wird Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, notfalls eingeklagt.
228 Antworten
Man darf ja bei MT nicht mit anderen Foren verlinken, aber dieses Thema zieht sich durch viele Foren für Zweiradfahrer.
Da sollte man doch evt. einen Schulterschluss suchen. Wäre in diesem Fall sehr sinnvoll.
Gruß Michi
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Ging es da um diesen Fred?Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Wir hatten doch vor einiger Zeit mal ein Thema in dem es auch um diese Art der "Straßenreparatur" ging.
Genau der war das🙂.
Gruß Michi
Wenn das allseits bekannt gefährlich ist, kann man dan nicht gefählichen Eingriff in den Straßenverkehr geltend machen? In diesem Fall wäre das dann ein Referenzurteil um das ein- für allemal zu beenden.
Der thread ist mir bekannt und 5 Jahre alt. Ich wäre dankbar, wenn man sich den Text meines Eingangsposts nochmal durchliest, wenn wir jetzt drüber diskutieren, welche links erlaubt sind und welche nicht, führt das zu genau dieser Verwässerung, die ich nicht will. Dann wird das Ganze hier sinnfrei.
315b ist ein Vorsatzdelikt. Es geht ums Verwaltungsrecht und um 839 BGB. Das will ich nicht vertiefen, versteht eh keiner und bringt nichts.
Mir helfen, ich wiederhole das:
- Betroffene
- Hinweise auf Gerichtsurteile
- Hinweise auf Publikationen
dieser verlinkte thread ist keine hilfreiche Publikation. Den kenne ich bereits. Da geht es um Billigreparaturen und Rollsplit, den Fahrer von Ulla Schmidt, alles unbrauchbar.
Das ist alles ein alter Hut. Der von mir geschilderte Fall hat eine andere Dimension. Selbst die Fahrer des Rettungswagens waren geschockt, weil sie bei der Anfahrt beinahe im Graben gelandet wären.
Ich hatte auf den, auch hier bei uns gern genutzten, Bitumen zwar schon einige Rutscher aber zum Glück bisher noch keinen Unfall wegen dem Zeug.
Allerdings hatte ich auch noch keine Bitumenflächen die bei Nässe komplett unfahrbar gewesen wären. War das da so großflächig verteilt als richtiger Ersatz für Aspalt? Normal werden damit doch die ganzen Lücken zugepinselt.
Was zum Teil für den Fahrer einen großen Unterschied machen kann ist die Wahl des Reifens. Auch wenn ich die Michelin Pilot Road in jeder anderen Hinsicht nix abgewinnen kann war dies der einzige Reifen bisher der bei Bitumen überhaupt keine Zicken machte und sich nicht aus der Ruhe bringen lies wenn es nass war. Danach anderen Reifen aufgezogen und sofort wieder die ersten Rutscher auf nassen Bitumen gehabt...
Ich kann bisher höchstens mit Fotos moderner Bitumenkunst quasi direkt vor der Haustür dienen. Sobald ich von einem Crash höre oder was zum Thema finde werde ich mich nochmal melden.
Das dieses Thema nicht neu ist zeigt dieser "Motorrad" Artikel von 2000...
http://www.motorradonline.de/archiv/bitumen-unfall/174463
EDIT:
Eventuell willst dort ja schonmal den "gefährlichen Fahrbahnzustand" melden.
http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-b-Bitumen.htm
Ich bin ehrlich gesagt etwas irritiert: Meines Wissens dürfen mit Bitumen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht nur kleinere Schlaglöcher und ähnliche Fehlstellen aufgefüllt werden. Normal ist der Einsatzzweck von Bitumen das eher provisorische Schließen von Rissen und die dauerhafte Anwendung in Dehnungsfugen. Zumindest wäre nur das meiner Ansicht nach fachgerecht. Für das billige Zupfuschen von Löchern oder größeren Flächen ist Bitumen ohne Zuschläge (in der Regel diverse Mineralien, also zerkleinerte Steine) nicht geeignet, das ist nicht fachgerecht.
Ich kenne nur eine Stelle, wo eine größere Fläche von mehreren Quadratmetern mit fast reinem Bitumen oder besser gesagt mit einem fehlerhaft gemischten Asphalt mit einem viel zu hohen Bitumengehalt geschlossen wurde: Das war in der Sandrehre an der Einmündung zur Hannoverschen Straße in Seelze. Und zwar in den 70er (!) Jahren! Diese Miststelle brachte damals regelmäßig auch Radfahrer zu Fall, im Hochsommer haben wir uns die Schuhe versaut.
Mit reinem Bitumen wird eigentlich kein Straßenbauer arbeiten, denn das ergibt weder eine tragfähige, noch eine griffige Oberfläche. Wie oben schon angedeutet, sieht man aber gelegentlich mangelhafte Mischungen mit zu viel Bitumen. Besonders bei Wärme werden die Zuschläge nach unten und seitlich weggedrückt und es ergeben sich fiese Spurrillen, die als Oberfläche fast reines Bitumen haben. Das ist nach meiner Kenntnis schlicht Baupfusch.
Ich habe auf der Seite Asphaltbau.de mal eine Frage dazu gestellt. Da das kein Forum, sondern ein Fachportal ist, unterstelle ich mal, daß ich das hier nennen darf.
Gruß Michael
Es gibt dieses Urteil aus 2009 im Bezug auf Bitumenstreifen
http://...reda.hessenrecht.hessen.de/.../bslaredaprod.psml?...
Vielleicht hilft das etwas.
Gruß Michi
Danke für Eure Unterstützung.
Ich sortiere nachher mal die Bilder. Wir haben die Unfallstelle sehr genau dokumentiert.
Ich werd dann mal eines posten.
Das war eine größere Fläche, ich schätze mal 60 cm breit und mehrere Meter lang, direkt in der Fahrlinie eines rechts fahrenden Motorrades. An möglichen Gegenverkehr will ich gar nicht denken.
Ich habe auch auf Video, wie ich als Vorausfahrender da durch bin. Das belegt, dass mehr als vorsichtig und langsam gefahren wurde.
Die Sozia auf der F 800 ist auf die Straße geknallt und hatte Schmerzen. Die wurde mit dem RTW geholt. Zum Glück nur eine Prellung der rechten Hüfte.
Im Krankenhaus DIAK in Schwäbisch Hall kamen innerhalb von nur zwei Stunden zwei weitere Motorradfahrer als Bitumenopfer.
Die haben das Zeug dort wohl mit der Gießkanne verteilt und dann ein Schild "Schleudergefahr" aufgestellt. Fertig ist die Laube. Aber ich wiederhole: Mit dem Motorrad absolut unfahrbar. Der Belag erlaubt null Lastwechselreaktionen, kein Bremsen und kein Beschleunigen. Man rollt wirklich mit gezogener Kupplung drüber und betet, dass es gut geht. Das ist doch kein Zustand für eine Straße .
@Marodeur: Das mit dem Pilot Road scheint zu stimmen. Die zwei Kameraden sind an derselben Stelle gestürzt, hintereinander, einer davon ein altgedienter und erfahrener MT'ler. Unmittelbar dahinter, als Letzter der Gruppe fuhr unser Freund und hier Einzelnen wohl bekannte "schnapsmax". Max hat auch diesen Reifen auf seiner Daytona 955i und nach eigenem Bekunden keine Probleme, während die Enduro - Reifen der F 800 und die breiten der ZZR 1200 weggerutscht sind, wie nichts.
Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Es gibt dieses Urteil aus 2009 im Bezug auf Bitumenstreifenhttp://...reda.hessenrecht.hessen.de/.../bslaredaprod.psml?...
Vielleicht hilft das etwas.
Gruß Michi
Streiche das "vielleicht"
Hammer.
Das hilft, Michi. Und wie. Genau das suche ich.
@ moppedsammler
Einen ähnlichen Fall hatten wir hier vor Jahren auch, Stefan. Betroffen war die L106 (Bleichtal), welche massivst mit Bitumen zugeschmiert war, so dass selbst bei perfektem Wetter das HR fröhlich gewedelt hat.
Da die lokalen Ansprechpartner nur hilflos mit den Schultern gezuckt haben, hat sich ein Motorradfahrer direkt an das Verkehrsministerium in S gewandt. Und siehe da - der Sachbearbeiter war selbst Motorradfahrer und hat sich der Sache angenommen. Innerhalb von 6 Monaten hatte die Straße einen komplett neuen Teerbelag.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
http://dejure.org/.../rechtsprechung?...http://lawbike.de/.../
Der Michi hat das Gleiche.
Ja. Aber das sind zwei Urteile mit demselben Tenor oder sehe ich das falsch ?
Einmal Frankfurt, einmal Limburg ...
Aber ich sehe schon, es macht Sinn, das weiter zu verfolgen. So hoffnungslos ist der Fall nicht.
Mich freut das total, wie ihr Euch da mit reinhängt Baut mich wieder auf.
Man lässt schon den Kopf hängen, wenn man von so einer WE-Tour mit drei gestürzten Kameraden zurückkommt.
Ich bin mit der Gruppe, alle gefahrenen Kilometer zusammengerechnet, wenigstens einmal um die Welt getourt. Es hat mal nen Motorschaden an einer XTZ gegeben und ein hängendes Nadelventil. Aber eine solche Schyce noch nie.
Hier hat sich ein Anwalt aus Berlin mal um das Thema Strassenreparatur mit Bitumenvergussmasse ("Teerwürste"😉 auseinander gesetzt.
Ist nicht ganz genau unsere Problematik, aber schon sehr ähnlich. Ist auf jeden Fall lesenswert.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ja. Aber das sind zwei Urteile mit demselben Tenor oder sehe ich das falsch ?
Einmal Frankfurt, einmal Limburg ...
Gegen das Urteil des LG Limburg wurde in Revision gegangen und somit wurde es ans OLG Frankfurt/Main verwiesen.
So lese ich das zumindest.
Gruß Michi