Bitte um Hilfe!! Die Bank möchte mein Auto einziehen..
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe ich schreibe hier richtig, sollte ich hier nicht richtig schreiben bitte ich um entschuldigung.
Ich habe ein großes Problem, ich habe ende Juli 2009 einen VW Touran 1,9 TDI Diesel (105 PS) finanziert. Ich habe eine monatliche Rate von 483,56€ vereinbart und habe eine Anzahlung von 5000 € geleistet.
Das Problem fing schon am anfang an und zwar ich habe gleich am anfang meine Bankverbindung gewechselt und habe der Volkswagenbank direkt meine neue Bankverbindung mitgeteilt. Diese hat mein Schreiben zuspät bekommen und gleich ging die erste Rate zurück, die bank zog die Rate von dem neuen Konto ab und ich bin davon ausgegangen das es die erste Rate war dabei war es die zweite laut der aussage der Bank.
So buchte die Bank ab und ich bin davon ausgegangen dass sie normal abbuchen.
Das Problem ist die Bank meint sie hätten mir ende Dez 2009 ein Schreiben geschickt dass Sie nicht mehr abbuchen werden da die Rate von Dez zurückgegangen ist und ich habe aber klein schreiben bekommen. Ich war der Meinung das die Bank die ganze zeit abbucht nur ich habe mitte März eine Kündigung von der Bank bekommen.
Ich habe angerufen und erklärt was los ist und der Herr beruhigte mich und sagte mir ich solle den Rückstand bis zum 27.März überweisen und sie würden die Kündigung aufheben. Da ich ein Familiäresproblem hatte habe ich den Betrag eine Woche Später überwiesen.
Ich bekam am 01.04 ein schreiben von Inkasso darauf hin habe ich mit der Bank Rücksprache gehalten und habe am 07.04.2010 3 raten überwiesen. Dez Jan Feb also 1450,68€ und am 16.04.2010 nochmal 483,56€ für März.
Ich ging davon aus das die Kündigung aufgehoben wurde, nur bekam ich am 31.04. ein anruf von einem Herren der das Auto gerne abholen möchte, er meinte die Bank hätte die Kündigung nicht aufgehoben und er müsste das Auto mitnehmen. Er verlangte eine Forderung von ca 4000€ nachdem ich ihm die Bankauszüge zugefaxt hatte meinte er ich müsste ihm noch ca 2030 € zahlen.
Darauf kam das Wochenende und am Montag stand der Herr vor meinter Haustür und verlangte 2030 € die war ich nicht bereit zuzahlen oder wollte das Auto mitnehmen. Ich erklärte ihm das die forderung zu unrecht ist, er wollte die Polizei rufen. Und wir einigten uns drauf das ich ihm 1030 Euro zahle und erst mit der Bank abkläre wie die Forderung zusammen kommt.
Wie mein glück auch ist habe ich niemand von der Bank erreicht und habe ihm geddagt das ich 1000 Euro überweise und dann meinte er das die Forderung noch ca 1500 Euro betrage sollte ich die 1500 euro nicht überweisen müsste er kommen und das auto abholen.
Ich habe gefragt wie sich dieser betrag zusammen setzen soll er meinte letzte woche die Rate von Mai wäre am 15 Mai fällig und 770 Inkasso gebühren und 280 Euro für das eintreiben.
ich habe jetzt nochmal 483,56€ für die Mai Rate überwiesen, weiß aber nicht was ich machen soll. Ich bin bereit die Inkasso gebühren zuzahlen aber in Raten und die kosten für die Eintreibung möchte ich nicht zahlen weil ich der Meinung bin das sie zu unrecht gelten gemacht werden ich hatte den Betrag überwiesen und wieso dann die Eintreibung.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Ich möchte wissen ob er das auto immer noch mitnehmen kann, da die Zahlung ja bis zum 31.05.2010 geleistet ist.
Und wie ist es mti den Inkassogebühren kann ich die in raten zahlen.
Beste Antwort im Thema
Danke, Schreddi!
@ MQ2000: Meine Ansicht: Mit Inkassobüros sollte man nicht interagieren. Jeder Anruf bei denen ist schon Kalorienverschwendung. Ohne gerichtlichen Titel können die genau nichts machen und jedes Schreiben von denen hat etwa so viel zu sagen wie wenn ich Dir schreibe "Überweise mir 1000 € auf dasunddas Konto!"
Leider hast Du schon an die gezahlt, das Geld ist nun verloren.
Ab jetzt: Rücksprache nur mit der Bank selbst und schriftlich. Da der "alte" Kreditvertrag nun gekündigt ist, hast Du jetzt zwei Möglichkeiten.
1.: Du vereinbarst mit der Bank einen neuen Vertrag, nachdem Du denen klar gemacht hast, was genau schief gelaufen ist. Erfolgswahrscheinlichkeit ist von hier aus nicht einschätzbar.
2.: Du löst den Kredit aus. Du zahlst also sämtliche noch ausstehenden Raten auf einen Schlag bei der Bank. Möglicherweise ist diese Höhe auch verhandelbar. Dies geht nicht nur von Ersparnissen, auch eine Umschuldung oder ein Verkauf des Fahrzeugs kommt in Frage.
Auf alle Fälle solltest Du sämtlichen Kontakt zu Inkassobüros einstellen und auf die erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Gegen einen Mahnbescheid kannst Du Rechtsmittel einlegen und einer Klage kannst Du eine Klageerwiderung schreiben und zum Termin gehen. Ein Rechtsanwalt wird Dir da behilflich sein.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von börna
Wenn das Fahrzeug sicherheitsübereignet wurde, dann brauchts keinen Gerichtsvollzieher. Bei Verstoß gegen den Vertrag, kann der Kreditgeber das Fahrzeug einziehen.
Liegt ein Sicherungsübereignungsvertrag vor, ist sehr, sehr whrscheinlich vereinbart worden, dass der Kreditgeber die Herausgabe des Fahrzeuges verlangen kann, wenn der Kreditnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät; d.h. die Bank hat das Recht, das Fahrzeug zu verwerten.
Bank ist nämlich Eigentümerin des Fahrzeuges, hat dies aber dem Kreditnehmer unter bestimmten Auflagen überlassen.
Falls der Kreditnehmer also einen Sicherungübereignungsvertrag unterschrieben hat, hat er dem Vorgehen der Bank, nämlich Einziehung des Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. Ein Titel zur Einziehung des Fahrzeuges bedarf es nicht, da Bank und Kreditnehmer sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben.
O.
Erstmal lässt man sich die Abtretungserklärung im Original (!) zeigen. Da kann ja sonst Hinz und Kunz ankommen und mein Auto wollen.
Wenn ich das richtig sehe, hast du Dez, Jan, Feb, Mrz überwiesen, die allererste Rate scheint noch offen zu sein.
Die Hauptforderung ist also rund 1500€ (erste Rate, April, Mai). Diese Summe schuldest du der VW-Bank.
Die Nebenforderung des Inkassounternehmens (ca. 1000€) musst du getrennt davon sehen. Über die Höhe von Inkassogebühren findest du im Netz ausreichend Angaben und ohne Abtretungserklärung im Original würde ich da gar nichts zahlen.
Wenn diese vorliegt, dann weißt du schonmal, an wen du das Geld überweisen musst. Da Inkassobüros die Eigenheit haben, ihrer Gebühren großzügig zu bemessen, würde ich erstmal nur die Hauptforderung begleichen ("nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung"😉 und die Inkassogebühren prüfen und gegebenenfalls kürzen oder einfach Aussitzen.
Wenn keine Abtretungserklräung vorliegt, dann würde ich NUR mit der VW-Bank sprechen und die weitere Vorgehensweise klären.
Zitat:
Original geschrieben von timovic
Erstmal lässt man sich die Abtretungserklärung im Original (!) zeigen. Da kann ja sonst Hinz und Kunz ankommen und mein Auto wollen.Wenn keine Abtretungserklräung vorliegt, dann würde ich NUR mit der VW-Bank sprechen und die weitere Vorgehensweise klären.
Wenn keine Abtretungserklärung vorliegt, kann Inkassounternehmen trotzdem berechtigt sein, die Forderungen einzuziehen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Inkassounternehmen hat Abtretungserklärung, dann hat Gläubiger die Forderungen verkauft und Inkassounternehemn trägt das Risiko bei Nichtzahlung oder
- Inkassounternehemen hat eine Vollmacht des Gläubigers, das Geld einzuziehen. Dann trägt Gläubiger das Risiko bei Nichtzahlung.
Also eins von beiden Papieren zeigen lassen.
O.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von börna
Wenn das Fahrzeug sicherheitsübereignet wurde, dann brauchts keinen Gerichtsvollzieher. Bei Verstoß gegen den Vertrag, kann der Kreditgeber das Fahrzeug einziehen.
Das ist ja wohl nicht ganz richtig....also zu erstmal kann das Fahrzeug nur von einem Gerichtsvollzieher eingezogen werden da ein Inkassobüro sich schon drum kümmert. Zweitens ist es eine Einschüchterung und bedrohung zu sagen 2030 € oder ich nehme die karre mit das gibt es nirgendswo nur um das mal klar zustellen.
3. und jetzt kommt der gimmick. Die Bank versicherte das die Kündigung aufgehoben wird sobal er die noch offenen Rückstände bezahlt hat. Also brauch er garnix an diese Inkasso heinis ziehen und Angst haben brauch er auch nicht das Sie ihm die karre wegnehmen. Wenn überhaupt nur im besien der Polizei da es sonst Diebstahl ist.
Ich Schlage jetzt mal folgendes vor zu aller erst sich mal einen gescheiten Rechtsanwalt nehmen der sich mit sowas auskennt. Dann mit der Hausbank reden die sollen den Kredit ablössen dann kann er an seiner Hausbank in kleineren und sicheren Raten abbezahlen.
Und noch was Das Inkassobüro handelt immer im Auftrag des Gläubigers!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von simon2210
Das ist ja wohl nicht ganz richtig....also zu erstmal kann das Fahrzeug nur von einem Gerichtsvollzieher eingezogen werden da ein Inkassobüro sich schon drum kümmert.
Das Auto gehört der Bank und nicht dem Themenersteller. Wenn die Bank ihre Forderungen durch ein Inkassounternehmen eintreiben lässt, ist dieses durchaus berechtigt, das Eigentum der Bank (in deren Auftrag) einzuziehen oder halt die sofortige Rückzahlung des Kredites zu verlangen. Die entstehenden Inkassokosten hat der TE zu tragen.
Zitat:
Original geschrieben von simon2210
Die Bank versicherte das die Kündigung aufgehoben wird sobal er die noch offenen Rückstände bezahlt hat. Also brauch er garnix an diese Inkasso heinis ziehen und Angst haben brauch er auch nicht das Sie ihm die karre wegnehmen. Wenn überhaupt nur im besien der Polizei da es sonst Diebstahl ist.
Das Problem dabei ist, dass die Bank die Kündigung aufheben wollte, wenn der TE die fehlenden Raten bis zum 27.3. bezahlte (Geldeingang beim Kreditgeber). Das Geld hat der TE aber erst am 7.4. überwiesen (Geldeingang vermutlich um den 10.4. herum) also mit 14 Tagen Verspätung.
Zitat:
Original geschrieben von MQ2000
Ich habe angerufen und erklärt was los ist und der Herr beruhigte mich und sagte mir ich solle den Rückstand bis zum 27.März überweisen und sie würden die Kündigung aufheben. Da ich ein Familiäresproblem hatte habe ich den Betrag eine Woche Später überwiesen.
Ich bekam am 01.04 ein schreiben von Inkasso darauf hin habe ich mit der Bank Rücksprache gehalten und habe am 07.04.2010 3 raten überwiesen.
Also hat er 2 mal gegen die Absprachen mit seinem Kreditgeber verstoßen. Ob nun ein Bankwechsel oder familiäre Probleme der Grund waren ist der Bank herzlich egal. Die Kündigung ist daher nachvollziehbar und auch rechtens. Ebenso die Beauftragung des Inkassounternehmens durch den Kreditgeber.
Im Prinzip bleibt jetzt nur noch Schadensbegrenzung zu betreiben und entweder den Restbetrag inkl. Inkassogebühren zahlen oder das Auto herausgeben und Inkassogebühren zahlen.
Einen Kredit bei der Hausbank wird auch nicht einfach werden, mit einem Schufa-Eintrag über einen fristlose Kreditkündigung. Das ist so ziemlich der Sargnagel im Kreditleben eines Menschen.
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das Auto gehört der Bank und nicht dem Themenersteller.
Genau
dieserPunkt wird hier des öfteren übersehen. Dabei ist er von essentieller Bedeutung für das Handling dieses Falles.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genau dieser Punkt wird hier des öfteren übersehen. Dabei ist er von essentieller Bedeutung für das Handling dieses Falles.Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das Auto gehört der Bank und nicht dem Themenersteller.
Und deswegen kann die Bank die Herausgabe einklagen und den Gerichtsvollzieher losschicken, der dann das Auto einziehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Und deswegen kann die Bank die Herausgabe einklagen und den Gerichtsvollzieher losschicken, der dann das Auto einziehen kann.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genau dieser Punkt wird hier des öfteren übersehen. Dabei ist er von essentieller Bedeutung für das Handling dieses Falles.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Dies wäre nur in dem Fall von Nöten, falls er sich weigerte das Auto auszuhändigen. In den USA gibt es im Gegensatz zu Deutschland die Repossession man, was verdeutlicht, dass in Nannystate das Privateigentum einen niedrigen Stellenwert genießt.
Zitat:
Original geschrieben von checkyChan
Da wäre ich mir nicht so sicher. Dies wäre nur in dem Fall von Nöten, falls er sich weigerte das Auto auszuhändigen.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Und deswegen kann die Bank die Herausgabe einklagen und den Gerichtsvollzieher losschicken, der dann das Auto einziehen kann.
Das habe ich einfach mal vorausgesetzt - Wobei fürs Weigern eigentlich schon ein Nichtreagieren ausreicht 😉
Allerdings hat die Bank andererseits ebenso wie der von ihr beauftragte Inkassodienst keine andere Handhabe.
Zitat:
Original geschrieben von checkyChan
In den USA gibt es im Gegensatz zu Deutschland die Repossession man, was verdeutlicht, dass in Nannystate das Privateigentum einen niedrigen Stellenwert genießt.
Nannystate?
Hierzulande genießen Forderungen, die nicht a) durch ein Gericht festgestellt wurden und b) von einem Gerichtsvollzieher eingetrieben werden einen niedrigeren Stellenwert als die Grundrechte - und das ist auch gut so. Das Ärgerliche ist nur, daß die Gerichtsverfahren so elendig lange dauern.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Das habe ich einfach mal vorausgesetzt - Wobei fürs Weigern eigentlich schon ein Nichtreagieren ausreicht 😉Zitat:
Original geschrieben von checkyChan
Da wäre ich mir nicht so sicher. Dies wäre nur in dem Fall von Nöten, falls er sich weigerte das Auto auszuhändigen.
Allerdings hat die Bank andererseits ebenso wie der von ihr beauftragte Inkassodienst keine andere Handhabe.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Nannystate?Zitat:
Original geschrieben von checkyChan
In den USA gibt es im Gegensatz zu Deutschland die Repossession man, was verdeutlicht, dass in Nannystate das Privateigentum einen niedrigen Stellenwert genießt.Hierzulande genießen Forderungen, die nicht a) durch ein Gericht festgestellt wurden und b) von einem Gerichtsvollzieher eingetrieben werden einen niedrigeren Stellenwert als die Grundrechte - und das ist auch gut so. Das Ärgerliche ist nur, daß die Gerichtsverfahren so elendig lange dauern.
Gut für denjenigen, der mir mein "unstrittiges" Eigentum vorenthalten wollte und gut für Richter und Advokaten bzw. dessen Einkommen. Von einem Grundrecht auf Diebstahl habe ich noch nichts gehört. 😉 Abgesehen davon, muss es bei einem gerichtlichen Mahnverfahren nicht zum Prozess kommen. Die Repo men werden in den USA nur bei unstrittigen Fällen aktiv, schnell und unbürokratisch. 😉
Die Repo men sind Sinnbild für das amerikanische Verständnis von Eigentum. Konflikte entstehen nur dort, wo es nicht absolut ist, wie beim öffentlichen der Fall.
Was dich an den Repo men stört ist wahrscheinlich der Gedanke, dass jemand versuchen könnte, sich mit dem Vorwand einer ausstehenden Forderung, deines Hab- und Gutes bemächtigen zu können, was aber so nicht möglich ist. 🙂
Mit Grundrechten war so etwas wie die Unverletzlichkeit der Wohnung gemeint.
Von einem notwendigen Prozeß habe ich nichts geschrieben. Auch ein gerichtliches Mahnvervahren gilt als gerichtliche Feststellung 😉
Es bleibt dem Eigentümer auch ungenommen, eine Strafanzeige zu stellen.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Mit Grundrechten war so etwas wie die Unverletzlichkeit der Wohnung gemeint.Von einem notwendigen Prozeß habe ich nichts geschrieben. Auch ein gerichtliches Mahnvervahren gilt als gerichtliche Feststellung 😉
Es bleibt dem Eigentümer auch ungenommen, eine Strafanzeige zu stellen.
Wenn Väterchen Stalin ernst macht, nutzt dir auch nicht die Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber das ist ein anderes Thema. 😉 Keine Sorge, die Repo men würden nicht bei dir einbrechen. 🙂 Es basiert auf vertragliche Basis zwischen Bank (Debitor) und Schuldner (Kreditor). Es ist eine unbürokratische und schnelle Möglichkeit Forderungen einzuziehen, allerdings nicht jede Forderung:
Zitat:
Zitat von en.wikipedia.org:
Repossession is generally used to refer to a financial institution taking back an object that was either used as collateral or rented or leased in a transaction. Note that repossession is a "self-help" type of action in which the party having right of ownership of the property in question takes the property back from the party having right of possession without invoking court proceedings. Then the property is sold on by either the financial institution or 3rd party sellers such as Change Asset Sales.
Repossession is usually carried out in accordance with a purchase contract or credit contract, in which the consumer agrees that the seller (the "lienholder"😉 may repossess the object if the signers are past the grace period (generally for prime lenders the critical number is 30 days late making an installment payment but can vary based on how many payments have already been made, the length of the business relationship, reason why past due, etc.). Contracts that authorize repossession also usually specify additional fines that the consumer must pay to the seller, ostensibly to cover the seller's costs of the repossession and of depreciated value of the object, as the seller is now in possession of a "used" object. In some places self-help repossession is not permitted; the lien holder is required to go to court to obtain an order of replevin. However, in some states, repossession is mandatory and suits of replevin are not permitted.[citation needed]
If a lender finds itself in the situation of needing to repossess property while the borrower attempts to avoid this, the dealer may contract the work of repossession out to a repossession agent. Many things can be repossessed, but most repossession agencies focus on auto repossession.
The repo agent normally uses a tow truck or pickup truck with a special towing attachment, but sometimes they pick the lock or obtain the key from the car owner.
Usually the vehicle owner must be notified of a repossession. The repossession agent will find the car and check the VIN to make sure they have the right car. They will then hook up the car to the tow truck and tow it away or pick the lock and drive it away.When a provision of law requires when repossession takes place, the lien holder has a non-delegatable obligation not to cause a Breach of the Peace (which is synonymous with disturbing the peace) in performing the repossession or the repossession will be reversed, and the party ordering the repossession will be liable for damages (or the lienholder will be held responsible). This requirement not to breach the peace includes even if the breach is caused by the debtor objecting to the repossession or resists the repossession. In the court case of MBank El Paso v. Sanchez, 836 S.W.2d 151, where a repossession agent towed away a car even after the loanee locked herself in it. The court decided that this was an unlawful breach of the peace and declared the repossession invalid.
Zitat:
Original geschrieben von MQ2000
Sehr geehrte Damen und Herren,ich hoffe ich schreibe hier richtig, sollte ich hier nicht richtig schreiben bitte ich um entschuldigung.
Ich habe ein großes Problem, ich habe ende Juli 2009 einen VW Touran 1,9 TDI Diesel (105 PS) finanziert. Ich habe eine monatliche Rate von 483,56€ vereinbart und habe eine Anzahlung von 5000 € geleistet.
Das Problem fing schon am anfang an und zwar ich habe gleich am anfang meine Bankverbindung gewechselt und habe der Volkswagenbank direkt meine neue Bankverbindung mitgeteilt. Diese hat mein Schreiben zuspät bekommen und gleich ging die erste Rate zurück, die bank zog die Rate von dem neuen Konto ab und ich bin davon ausgegangen das es die erste Rate war dabei war es die zweite laut der aussage der Bank.
So buchte die Bank ab und ich bin davon ausgegangen dass sie normal abbuchen.
Das Problem ist die Bank meint sie hätten mir ende Dez 2009 ein Schreiben geschickt dass Sie nicht mehr abbuchen werden da die Rate von Dez zurückgegangen ist und ich habe aber klein schreiben bekommen. Ich war der Meinung das die Bank die ganze zeit abbucht nur ich habe mitte März eine Kündigung von der Bank bekommen.Ich habe angerufen und erklärt was los ist und der Herr beruhigte mich und sagte mir ich solle den Rückstand bis zum 27.März überweisen und sie würden die Kündigung aufheben. Da ich ein Familiäresproblem hatte habe ich den Betrag eine Woche Später überwiesen.
Ich bekam am 01.04 ein schreiben von Inkasso darauf hin habe ich mit der Bank Rücksprache gehalten und habe am 07.04.2010 3 raten überwiesen. Dez Jan Feb also 1450,68€ und am 16.04.2010 nochmal 483,56€ für März.Ich ging davon aus das die Kündigung aufgehoben wurde, nur bekam ich am 31.04. ein anruf von einem Herren der das Auto gerne abholen möchte, er meinte die Bank hätte die Kündigung nicht aufgehoben und er müsste das Auto mitnehmen. Er verlangte eine Forderung von ca 4000€ nachdem ich ihm die Bankauszüge zugefaxt hatte meinte er ich müsste ihm noch ca 2030 € zahlen.
Darauf kam das Wochenende und am Montag stand der Herr vor meinter Haustür und verlangte 2030 € die war ich nicht bereit zuzahlen oder wollte das Auto mitnehmen. Ich erklärte ihm das die forderung zu unrecht ist, er wollte die Polizei rufen. Und wir einigten uns drauf das ich ihm 1030 Euro zahle und erst mit der Bank abkläre wie die Forderung zusammen kommt.Wie mein glück auch ist habe ich niemand von der Bank erreicht und habe ihm geddagt das ich 1000 Euro überweise und dann meinte er das die Forderung noch ca 1500 Euro betrage sollte ich die 1500 euro nicht überweisen müsste er kommen und das auto abholen.
Ich habe gefragt wie sich dieser betrag zusammen setzen soll er meinte letzte woche die Rate von Mai wäre am 15 Mai fällig und 770 Inkasso gebühren und 280 Euro für das eintreiben.ich habe jetzt nochmal 483,56€ für die Mai Rate überwiesen, weiß aber nicht was ich machen soll. Ich bin bereit die Inkasso gebühren zuzahlen aber in Raten und die kosten für die Eintreibung möchte ich nicht zahlen weil ich der Meinung bin das sie zu unrecht gelten gemacht werden ich hatte den Betrag überwiesen und wieso dann die Eintreibung.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Ich möchte wissen ob er das auto immer noch mitnehmen kann, da die Zahlung ja bis zum 31.05.2010 geleistet ist.
Und wie ist es mti den Inkassogebühren kann ich die in raten zahlen.
Klingt nach Chaos, aber ich denke daran bist hauptsächlich du schuld. Wieso kontrolliert man Auszüge nicht, das muss einem doch auffallen das eine Rate nicht/Falsch abgeht....kann ich garnet verstehen...und es ist halt immer schlecht wenn man "denkt es läuft" korrekt...läuft es korrekt oder nicht??? Zudem hattest du ja auch ein Termin mit der Bank vereinbart um "nachzuzahlen", dieser wurde auch nicht eingehalten. Also die Bank hampelt da net lange rum, man bekommt ne Chance und dann machen die zu....ich meine kann ich auch versteheb, es kann hier nicht jeder zahlen/oder nicht zahlen wie er will...du hast ja ganz jklare Vereinbarungen mit der Bank! Das wird wohl etwas eng werden die Geschichte....zumal die Bank gekündigt hab...schlecht...