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Bitte um Hilfe!! Die Bank möchte mein Auto einziehen..

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 15:23

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe ich schreibe hier richtig, sollte ich hier nicht richtig schreiben bitte ich um entschuldigung.

Ich habe ein großes Problem, ich habe ende Juli 2009 einen VW Touran 1,9 TDI Diesel (105 PS) finanziert. Ich habe eine monatliche Rate von 483,56€ vereinbart und habe eine Anzahlung von 5000 € geleistet.

Das Problem fing schon am anfang an und zwar ich habe gleich am anfang meine Bankverbindung gewechselt und habe der Volkswagenbank direkt meine neue Bankverbindung mitgeteilt. Diese hat mein Schreiben zuspät bekommen und gleich ging die erste Rate zurück, die bank zog die Rate von dem neuen Konto ab und ich bin davon ausgegangen das es die erste Rate war dabei war es die zweite laut der aussage der Bank.

So buchte die Bank ab und ich bin davon ausgegangen dass sie normal abbuchen.

Das Problem ist die Bank meint sie hätten mir ende Dez 2009 ein Schreiben geschickt dass Sie nicht mehr abbuchen werden da die Rate von Dez zurückgegangen ist und ich habe aber klein schreiben bekommen. Ich war der Meinung das die Bank die ganze zeit abbucht nur ich habe mitte März eine Kündigung von der Bank bekommen.

Ich habe angerufen und erklärt was los ist und der Herr beruhigte mich und sagte mir ich solle den Rückstand bis zum 27.März überweisen und sie würden die Kündigung aufheben. Da ich ein Familiäresproblem hatte habe ich den Betrag eine Woche Später überwiesen.

Ich bekam am 01.04 ein schreiben von Inkasso darauf hin habe ich mit der Bank Rücksprache gehalten und habe am 07.04.2010 3 raten überwiesen. Dez Jan Feb also 1450,68€ und am 16.04.2010 nochmal 483,56€ für März.

Ich ging davon aus das die Kündigung aufgehoben wurde, nur bekam ich am 31.04. ein anruf von einem Herren der das Auto gerne abholen möchte, er meinte die Bank hätte die Kündigung nicht aufgehoben und er müsste das Auto mitnehmen. Er verlangte eine Forderung von ca 4000€ nachdem ich ihm die Bankauszüge zugefaxt hatte meinte er ich müsste ihm noch ca 2030 € zahlen.

Darauf kam das Wochenende und am Montag stand der Herr vor meinter Haustür und verlangte 2030 € die war ich nicht bereit zuzahlen oder wollte das Auto mitnehmen. Ich erklärte ihm das die forderung zu unrecht ist, er wollte die Polizei rufen. Und wir einigten uns drauf das ich ihm 1030 Euro zahle und erst mit der Bank abkläre wie die Forderung zusammen kommt.

Wie mein glück auch ist habe ich niemand von der Bank erreicht und habe ihm geddagt das ich 1000 Euro überweise und dann meinte er das die Forderung noch ca 1500 Euro betrage sollte ich die 1500 euro nicht überweisen müsste er kommen und das auto abholen.

Ich habe gefragt wie sich dieser betrag zusammen setzen soll er meinte letzte woche die Rate von Mai wäre am 15 Mai fällig und 770 Inkasso gebühren und 280 Euro für das eintreiben.

ich habe jetzt nochmal 483,56€ für die Mai Rate überwiesen, weiß aber nicht was ich machen soll. Ich bin bereit die Inkasso gebühren zuzahlen aber in Raten und die kosten für die Eintreibung möchte ich nicht zahlen weil ich der Meinung bin das sie zu unrecht gelten gemacht werden ich hatte den Betrag überwiesen und wieso dann die Eintreibung.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Ich möchte wissen ob er das auto immer noch mitnehmen kann, da die Zahlung ja bis zum 31.05.2010 geleistet ist.

Und wie ist es mti den Inkassogebühren kann ich die in raten zahlen.

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2010 um 17:22

Danke, Schreddi!

@ MQ2000: Meine Ansicht: Mit Inkassobüros sollte man nicht interagieren. Jeder Anruf bei denen ist schon Kalorienverschwendung. Ohne gerichtlichen Titel können die genau nichts machen und jedes Schreiben von denen hat etwa so viel zu sagen wie wenn ich Dir schreibe "Überweise mir 1000 € auf dasunddas Konto!"

Leider hast Du schon an die gezahlt, das Geld ist nun verloren.

Ab jetzt: Rücksprache nur mit der Bank selbst und schriftlich. Da der "alte" Kreditvertrag nun gekündigt ist, hast Du jetzt zwei Möglichkeiten.

1.: Du vereinbarst mit der Bank einen neuen Vertrag, nachdem Du denen klar gemacht hast, was genau schief gelaufen ist. Erfolgswahrscheinlichkeit ist von hier aus nicht einschätzbar.

2.: Du löst den Kredit aus. Du zahlst also sämtliche noch ausstehenden Raten auf einen Schlag bei der Bank. Möglicherweise ist diese Höhe auch verhandelbar. Dies geht nicht nur von Ersparnissen, auch eine Umschuldung oder ein Verkauf des Fahrzeugs kommt in Frage.

Auf alle Fälle solltest Du sämtlichen Kontakt zu Inkassobüros einstellen und auf die erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Gegen einen Mahnbescheid kannst Du Rechtsmittel einlegen und einer Klage kannst Du eine Klageerwiderung schreiben und zum Termin gehen. Ein Rechtsanwalt wird Dir da behilflich sein.

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34 Antworten
am 17. Mai 2010 um 15:31

Kannst du Deinen Beitrag mal bitte mit Absätzen so ändern das man beim lesen keine Kopfschmerzen bekommt?

@MQ2000

Ja, solange du die Inkassogebühren nicht gezahlt hast, sitzt das Inkassobüro immer noch am längeren Hebel.

Ob du die Inkassogebühren in Raten zahlen kannst, hängt davon ab, ob das Inkassobüro eine solche Vereinbarung akzeptiert.

Warum hast du dich in einer solch verzwickten Situation nicht von einem Rechtsanwalt beraten oder vertreten lassen?

am 17. Mai 2010 um 17:06

Hallo zusammen,

ich habe mal versucht, mit ein paar Absätzen Struktur reinzubringen.

Und nun bitte ich darum, dem TE ein paar praktikable Tipps zu geben - bzw. ihn auch über den aktuellen Stand aufzuklären.

Grüße

Schreddi

am 17. Mai 2010 um 17:22

Danke, Schreddi!

@ MQ2000: Meine Ansicht: Mit Inkassobüros sollte man nicht interagieren. Jeder Anruf bei denen ist schon Kalorienverschwendung. Ohne gerichtlichen Titel können die genau nichts machen und jedes Schreiben von denen hat etwa so viel zu sagen wie wenn ich Dir schreibe "Überweise mir 1000 € auf dasunddas Konto!"

Leider hast Du schon an die gezahlt, das Geld ist nun verloren.

Ab jetzt: Rücksprache nur mit der Bank selbst und schriftlich. Da der "alte" Kreditvertrag nun gekündigt ist, hast Du jetzt zwei Möglichkeiten.

1.: Du vereinbarst mit der Bank einen neuen Vertrag, nachdem Du denen klar gemacht hast, was genau schief gelaufen ist. Erfolgswahrscheinlichkeit ist von hier aus nicht einschätzbar.

2.: Du löst den Kredit aus. Du zahlst also sämtliche noch ausstehenden Raten auf einen Schlag bei der Bank. Möglicherweise ist diese Höhe auch verhandelbar. Dies geht nicht nur von Ersparnissen, auch eine Umschuldung oder ein Verkauf des Fahrzeugs kommt in Frage.

Auf alle Fälle solltest Du sämtlichen Kontakt zu Inkassobüros einstellen und auf die erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Gegen einen Mahnbescheid kannst Du Rechtsmittel einlegen und einer Klage kannst Du eine Klageerwiderung schreiben und zum Termin gehen. Ein Rechtsanwalt wird Dir da behilflich sein.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Danke, Schreddi!

 

Auf alle Fälle solltest Du sämtlichen Kontakt zu Inkassobüros einstellen und erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Gegen einen Mahnbescheid kannst Du Rechtsmittel einlegen und einer Klage kannst Du eine Klageerwiderung schreiben und zum Termin gehen. Ein Rechtsanwalt wird Dir da behilflich sein.

Dieser Anwalt sollte dann auch Strafanzeige wegen Amtsanmaßung stellen.

 

O.

am 17. Mai 2010 um 17:53

Das auch. Nur ein Gerichtsvollzieher ist befugt, Dir das Auto gegen Deinen Willen abzunehmen. Sonst niemand.

am 17. Mai 2010 um 17:59

Das einzige was nun noch helfen könnte wäre wenn die VW Bank bereit wäre die Kündigung zurückzuziehen, ein netter Brief ( mit Absätzen) mit der Bitte um eine Rückgängigmachung der Kündigung zu erreichen wäre der erste Schritt. Ob es hilft kann ich dir nicht sagen.

Der zweite schritt wären fristgemäße Widersprüche gegen das Inkoassobüro zu schreiben

Der dritte schritt wäre eine ordentliche Kontoführung, denn hier ist das Grundproblem zu sehen nicht die anderen haben einen Fehler gemacht sondern du hast keine oder eine schlampige Konto-Buchführung.

Zu einem Anwalt kann ich dir nur raten, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, welche dir eine Deckungszusage erteilt.

 

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Kannst du Deinen Beitrag mal bitte mit Absätzen so ändern das man beim lesen keine Kopfschmerzen bekommt?

Es tut mir leid, ich war vorhin so aufgeregt und habe garnicht drauf geachetet. Aber ich danke für diesen Hinweis und werde natürlich das nächste mal drauf achten.

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Danke, Schreddi!

@ MQ2000: Meine Ansicht: Mit Inkassobüros sollte man nicht interagieren. Jeder Anruf bei denen ist schon Kalorienverschwendung. Ohne gerichtlichen Titel können die genau nichts machen und jedes Schreiben von denen hat etwa so viel zu sagen wie wenn ich Dir schreibe "Überweise mir 1000 € auf dasunddas Konto!"

Leider hast Du schon an die gezahlt, das Geld ist nun verloren.

Ab jetzt: Rücksprache nur mit der Bank selbst und schriftlich. Da der "alte" Kreditvertrag nun gekündigt ist, hast Du jetzt zwei Möglichkeiten.

1.: Du vereinbarst mit der Bank einen neuen Vertrag, nachdem Du denen klar gemacht hast, was genau schief gelaufen ist. Erfolgswahrscheinlichkeit ist von hier aus nicht einschätzbar.

2.: Du löst den Kredit aus. Du zahlst also sämtliche noch ausstehenden Raten auf einen Schlag bei der Bank. Möglicherweise ist diese Höhe auch verhandelbar. Dies geht nicht nur von Ersparnissen, auch eine Umschuldung oder ein Verkauf des Fahrzeugs kommt in Frage.

Auf alle Fälle solltest Du sämtlichen Kontakt zu Inkassobüros einstellen und auf die erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Gegen einen Mahnbescheid kannst Du Rechtsmittel einlegen und einer Klage kannst Du eine Klageerwiderung schreiben und zum Termin gehen. Ein Rechtsanwalt wird Dir da behilflich sein.

Also ich habe nur die Raten gezahlt die im Rückstand waren. Ich habe nach meinem Beitrag mit der Volkswagenbank gesprochen, die meinten ich sollte die Inkassogebühren und die Gebühren für den Herrn der das Auto abholen wollte zahlen, dann würde die Bank die Kündigung zurücknehmen.

Wäre dies Rechtlich gesehen richtig? Kann die Bank die Kündigung erst aufheben, wenn ich die Gebühren sofort zahle?

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Das auch. Nur ein Gerichtsvollzieher ist befugt, Dir das Auto gegen Deinen Willen abzunehmen. Sonst niemand.

Nur ein Gerichtsvollzieher? Wie ist es wenn es ein beauftragter von der VW Bank ist

am 17. Mai 2010 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von MQ2000

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Danke, Schreddi!

@ MQ2000: Meine Ansicht: Mit Inkassobüros sollte man nicht interagieren. Jeder Anruf bei denen ist schon Kalorienverschwendung. Ohne gerichtlichen Titel können die genau nichts machen und jedes Schreiben von denen hat etwa so viel zu sagen wie wenn ich Dir schreibe "Überweise mir 1000 € auf dasunddas Konto!"

Leider hast Du schon an die gezahlt, das Geld ist nun verloren.

Ab jetzt: Rücksprache nur mit der Bank selbst und schriftlich. Da der "alte" Kreditvertrag nun gekündigt ist, hast Du jetzt zwei Möglichkeiten.

1.: Du vereinbarst mit der Bank einen neuen Vertrag, nachdem Du denen klar gemacht hast, was genau schief gelaufen ist. Erfolgswahrscheinlichkeit ist von hier aus nicht einschätzbar.

2.: Du löst den Kredit aus. Du zahlst also sämtliche noch ausstehenden Raten auf einen Schlag bei der Bank. Möglicherweise ist diese Höhe auch verhandelbar. Dies geht nicht nur von Ersparnissen, auch eine Umschuldung oder ein Verkauf des Fahrzeugs kommt in Frage.

Auf alle Fälle solltest Du sämtlichen Kontakt zu Inkassobüros einstellen und auf die erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Gegen einen Mahnbescheid kannst Du Rechtsmittel einlegen und einer Klage kannst Du eine Klageerwiderung schreiben und zum Termin gehen. Ein Rechtsanwalt wird Dir da behilflich sein.

Also ich habe nur die Raten gezahlt die im Rückstand waren. Ich habe nach meinem Beitrag mit der Volkswagenbank gesprochen, die meinten ich sollte die Inkassogebühren und die Gebühren für den Herrn der das Auto abholen wollte zahlen, dann würde die Bank die Kündigung zurücknehmen.

Wäre dies Rechtlich gesehen richtig? Kann die Bank die Kündigung erst aufheben, wenn ich die Gebühren sofort zahle?

Das wäre eine Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleichs.

Diese Möglichkeit hatte ich vorhin nur deswegen nicht aufgeführt, weil es mir schien als wäre die Kündigung jetzt fix.

Zitat:

Original geschrieben von MQ2000

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Das auch. Nur ein Gerichtsvollzieher ist befugt, Dir das Auto gegen Deinen Willen abzunehmen. Sonst niemand.

Nur ein Gerichtsvollzieher? Wie ist es wenn es ein beauftragter von der VW Bank ist

Sagte ich ja: Der Gerichtsvollzieher, der so das Urteil des Gerichts durchsetzt. Den Gerichtsvollzieher muß der Gläubiger allerdings schon beauftragen und der Gläubiger kann auch eine Bank sein.

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von MQ2000

 

Also ich habe nur die Raten gezahlt die im Rückstand waren. Ich habe nach meinem Beitrag mit der Volkswagenbank gesprochen, die meinten ich sollte die Inkassogebühren und die Gebühren für den Herrn der das Auto abholen wollte zahlen, dann würde die Bank die Kündigung zurücknehmen.

Wäre dies Rechtlich gesehen richtig? Kann die Bank die Kündigung erst aufheben, wenn ich die Gebühren sofort zahle?

Das wäre eine Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleichs.

Diese Möglichkeit hatte ich vorhin nur deswegen nicht aufgeführt, weil es mir schien als wäre die Kündigung jetzt fix.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von MQ2000

 

Nur ein Gerichtsvollzieher? Wie ist es wenn es ein beauftragter von der VW Bank ist

Sagte ich ja: Der Gerichtsvollzieher, der so das Urteil des Gerichts durchsetzt. Den Gerichtsvollzieher muß der Gläubiger allerdings schon beauftragen und der Gläubiger kann auch eine Bank sein.

Wenns doch aber kein Gerichtsurteil gibt, und nur ein Inkassounternehmen hat mir geschrieben. Wenn ich deine Antwort richtig verstanden habe.

Ich danke allen die mir geantwortet haben.

am 17. Mai 2010 um 21:34

Inkassounternehmen, die keinen gerichtlichen Titel gegen Dich haben, solltest Du in aller Regel ignorieren.

Wenn das Fahrzeug sicherheitsübereignet wurde, dann brauchts keinen Gerichtsvollzieher. Bei Verstoß gegen den Vertrag, kann der Kreditgeber das Fahrzeug einziehen.

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