bis 750kg keine Zulassung nötig?
78 Antworten
Zitat:
@kolobezka schrieb am 22. Mai 2025 um 14:43:58 Uhr:
wie oft im Jahr nehm ich den Anhänger 3x?
https://www.tuv.com/content-media-files/germany/bs-mobility/pdfs/vehicle-inspections-entgelte-geb%C3%BChren/gebuehren-pruefstelle-mitte.pdf
Na ja, das ist ja wohl eher den persönliches Problem und nicht den Prüfern und deren Regeln anzulasten.
Auch ein Hänger im Stillstand kann verkehrsuntüchtig werden, manche da sogar schneller als im Betrieb.
Es steht dir frei deinen Hänger jeden Tag ein paar KM spazieren zu fahren.😉
@ConvoyBuddy
Ich habe das schon verstanden.
Hast du meinen Beitrag verstanden? Wenn das NSL abgeschaltet wird, ist es auch beim Anhänger aus.
Wenn es nicht so wäre würden alle diese Anhänger kein COC ausgestellt bekommen.
Von Oldtimern mit 7-poligen Steckdosen war nie die Rede, weder von dir, noch von mir.
Ob es da anders ist? Keine Ahnung. Ist mir ehrlich gesagt auch egal.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 22. Mai 2025 um 14:51:24 Uhr:
Na ja, das ist ja wohl eher den persönliches Problem und nicht den Prüfern und deren Regeln anzulasten.
Auch ein Hänger im Stillstand kann verkehrsuntüchtig werden, manche da sogar schneller als im Betrieb.
Es steht dir frei deinen Hänger jeden Tag ein paar KM spazieren zu fahren.😉
ja klar, frag mich was es an einem 750kg Anhänger zu prüfen gibt
und ja die anderen EUROPÄER fahren mit diesen " unge TÜV ten" 750kg Anhänger auch bei uns auf den Strassen
alles seltsam
Das ist nicht richtig, was du schreibst.
7poliger hat wohl eine Nebelschlussleuchte und die Abschaltung passiert entweder duch den Mikroschalter in der Steckdose oder durch die Fahrzeugsteuerung.
Gruß Didi
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Zitat:
@SirDeedee schrieb am 22. Mai 2025 um 19:20:57 Uhr:
Das ist nicht richtig, was du schreibst.
... Abschaltung passiert entweder duch den Mikroschalter in der Steckdose ...
Da der TE in seinem Profil nur ein Fahrzeug aufgeführt hat, bei dem ich eher nicht damit rechnen würde, dass er da einen Anhänger dranhängen will (AC Cars Cobra MK I 4.3 V8), kann ich da keine Rückschlüsse auf eine Fahrzeugelektronik ziehen, und nicht jede 7er-Dose hat Schalter.
In Deiner Auswahl fehlt daher ein Punkt: "... oder überhaupt nicht."
Du hast Bedenken geäußert - bezüglich des Hängers- und da ist es dem Hänger alles schnuppe, denn der schaltet nichts ab, sondern das Zugfahrzeug - was auch nach StVZO ausgeführt sein muss - darum geht es aber hier nicht, sondern um den Hänger.
Die 7 oder 13 poligen Stecker sind ja genormt und führen beide die NSL.
Gruß Didi
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 22. Mai 2025 um 13:51:33 Uhr:
Ja richtig aber einige regen sich halt gern über die EU auf, grundlos.
Aufregen ist vielleicht das falsche Wort, aber ich würde mir eine EU wünsschen wo vieles einheitlicher geregelt wäre. Weit wichtiger, als einen Kleinanhänger ohne Zulassungsprozedere betreiben zu können wären mir aber
- eine einheitliche Kranken- und Rentenversicherung
- Flaschenpfand für alle EU Länder
- einheitliche Regularien für den Betrieb von Anlagen und geräten inclusive Netzeinspeisern
- einheitliche Besteuerung für Kraftstoffe und einheitliche KFZ Steuern
Zitat:
@ConvoyBuddy schrieb am 22. Mai 2025 um 14:45:27 Uhr:
Du hast was nicht verstanden!
Um eine (vorgeschriebene!) Nebelschlussleuchte betreiben zu können, reicht der aber nicht zwansläufig, da ohne besonderes Relais 7-polige Steckdosen nicht die ebenfalls vorgeschriebene Abschaltung der fahrzeugseitigen NSL unterstützen. Auch nicht mit Adadpter!
Die Abschaltung der Nebelschlussleuchte ist beim Anhängerbetrieb nicht vorgeschrieben.
Trotzdem ist sie, wie auch von anderen schon geschrieben, bei 7-poligen Steckdosen und auch bei 13-poligen Steckdosen mit 7/13-Adaptern technisch problemlos möglich.
Achtung: Wenn die Abschaltung mit einem Mikroschaltern realisiert ist, den Adapter nicht dauerhaft in der Steckdose lassen. Dann ist die NSL nämlich auch ohne Anhänger abgeschaltet...
Zwei Beiträge wurden entfernt, weil völlig OT.